Zum Inhalt springen

Krankenversicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Mai 2006 um 14:57 Uhr durch 85.176.223.85 (Diskussion) (Private Krankenversicherung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Krankenversicherung erstattet dem Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheits- und des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

Deutschland

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz einkommensabhängig, während er in der Privaten Krankenversicherung individuell berechnet wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Grundlagen:

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Hier gilt Versicherungspflicht, insbesondere für:

  • Beschäftigte,
  • Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u.a.),
  • Studenten und deren Familienangehörigen (siehe auch Familienversicherung).

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, insbesondere für:

  • selbstständig Tätige,
  • Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und
  • Personen nach endender Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.).

Siehe auch §§ 5, 9 und 10 des fünften Sozialgesetzbuches.

Sofern keine vorherige Pflichtversicherung bestand, können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten

  • Selbstständige,
  • Beamte
  • Asylbewerber und
  • Sozialhilfeempfänger.

Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger Versicherungskarten zu Abrechnungszwecken von einer gewählten Krankenkasse erhalten. Dies wird aus Steuer- und nicht aus Versicherungsmitteln bezahlt. (Siehe auch § 264 des fünften Sozialgesetzbuches.)

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen. Diese werden zumeist paritätisch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Eine Ausnahme ist hier der zum 1. Juli 2005 eingeführte Sonderbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz (Beitragssatz 2005: 0,9 %), der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird.

Bis auf wenige Ausnahmen (Krankengeld) erhalten Versicherte Leistungen in Form von Sachleistungen. Hierfür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte die 2006 durch die Gesundheitskarte abgelöst werden sollte. Die Einführung dieser Gesundheitskarte steht allerdings wegen technischer Umsetzungsprobleme bis auf weiteres aus. Zur Entlastung der Beiträge und somit der allgemeinen Lohnnebenkosten, sowie zur Motivation eines gesunden Lebensstils gibt es Zuzahlungen.

Zur Beurteilung von medizinischen Fachentscheidungen steht den Krankenkassen ein unabhängiger Ärztedienst zur Verfügung: MDK.

Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom Mai 2003 waren im damaligen Jahr 188.000 Bundesbürger ohne Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wird mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherte Bürger gerechnet. Durch Hartz IV verlieren Arbeitslose ihren Anspruch auf eine Krankenversicherung, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben, weil sie nicht vermögenslos sind oder beispielsweise in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein mit einem Partner leben, der ein zu hohes Einkommen oder Vermögen hat. Diese haben allerdings die Möglichkeit eine freiwillige gesetzliche Versicherung abzuschließen.Vorlage:Ref

Die FDP plant, die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen und statt dessen eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse einzuführen.

Weitere Details siehe den Artikel zur GKV.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:

  • Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (€ 3937,50 im Jahr 2006, € 3900,00 im Jahr 2005; die Grenze bezieht sich auf das Jahresgehalt und wird bei 13 Monatsgehältern schon bei € 3.634,62 im Monat erreicht!),
  • Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und
  • Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.

In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern bzw. bei Nichtvolljährigkeit (Kinder) von den bzw.dem/der Sorgeberechtigten, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Wegen der allgemein längeren Lebenserwartung von Frauen und häufigeren Arztbesuchen zahlen Frauen meist höhere Beiträge als Männer.

Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.

Weitere Details siehe den Artikel zur PKV.

Nicht Krankenversicherte

In Deutschland gibt es, trotz Versicherungspflicht, laut Mikrozensus rund 190.000 Menschen, die überhaupt nicht krankenversichert sind, mit stark steigender Tendenz. Als ein Grund dafür wird wirtschaftlicher Druck zur Eingehung einer Selbstständigkeit genannt, z.B. durch das Hartz-Konzept („Ich-AG“, Überbrückungsgeld) und die Verringerung der Zahlungshöhe von Lohnersatzleistungen, auch wenn der Betroffene nur unzureichend Geld für eine Selbstständigkeit hat, also ein Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme.

Nicht versichert von der GKV werden z.B. auch solche Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen gegen die BA, die vorher über die Eltern in einer PKV (in der Regel mit 20 v.H.) einzelvertraglich versichert waren – obwohl es sich hier nur um einen „abgeleiteten“ Anspruch 'ähnlich' der Familienversicherung in der GKV handelt – und dann aus der Beihilfeberechtigung (Berücksichtigungsfähig i.d.R. mit 80 v.H.(siehe ->Beihilferecht der Beamten)) herausfallen. Diese werden von der KV auch nicht in eine 'freiwillige' Versicherung übernommen.

Krankenversicherung bei Behinderungen

Je nach persönlicher Situation kann es für Behinderte zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, sich versichern zu können. Wichtig für Behinderte ist es in jedem Fall, sich umfassend zu informieren. Insbesondere wenn es um die Entscheidung "gesetzlich oder privat" geht, kann die Situationen äußerst kompliziert werden. Dies gilt verstärkt, wenn Drittleistungen (z.B. Beihilfe für Beamte) eine wichtige Rolle spielen. Oft bleibt nur der Ausweg, sich gesetzlich zu versichern. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, Behinderte aufzunehmen. Eine private Versicherung ist direkt nach der Geburt und neuerdings auch durch so genannte Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherer möglich. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da es zu höheren Kosten und auch zu schlechteren Leistungen kommen kann.

Schweiz

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  1. Die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen). Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgehalten und in den Verordnungen zu den Gesetzen präzisiert.
  2. Die freiwilligen Zusatzversicherungen zur Grundversicherung mit erweiterten Leistungen. Diese Vertragsverhältnisse unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der freien Vertragsgestaltung im Rahmen dieses Gesetzes.

Prinzipiell sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versicherungspflichtig. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen besteht nicht, jede Person muss einzeln versichert werden. Versicherungsnehmer können unter den 94 zugelassenen Versicherern frei wählen und können die Kasse mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist wechseln. Bei abhängig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber – im Gegensatz zu Deutschland – nicht zur Krankenversicherung bei.

Die Krankenversicherung übernimmt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Entbindungen und Abtreibungen. Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefällen für zahnärztliche Behandlungen zuständig. Im allgemeinen bezahlen Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selber und wenden sich dann an den Versicherer zur Erstattung. Spitäler vereinbaren oft eine direkte Abwicklung mit dem Versicherer.

Prämien können vom Versicherer frei festgelegt werden und können regional unterschiedlich sein. Sie müssen aber vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Es werden verschiedene Versicherungsmodelle angeboten, mit denen der Versicherte seine Beiträge reduzieren kann, z.B. (HMO, Hausarzt- und Bonusmodelle).

Die zwei wesentlichen steuerbaren Größen in der vorherrschenden traditionellen Krankenversicherung sind - neben der Wahl des Krankenversicherers - die Franchise und der Selbstbehalt. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:

  • der ordentlichen Franchise (Festbetrag). Sie beträgt 300 Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre keine ordentliche Franchise bezahlen. Freiwillig können höhere Franchisen gewählt werden, wodurch die Versicherungsprämie (Beitrag des Versicherten) entsprechend reduziert wird.
  • dem Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages, jedoch bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 350 Franken).
  • Ab 2006 beträgt der Selbstbehalt für Generika 10 Prozent, für Originalmedikamente 20 Prozent.
  • Personen die nicht zusammen mit einer oder mehreren Personen, zu denen sie in einer familienrechtlichen Beziehung stehen, in einem Haushalt leben, leisten einen Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes von 10 Franken pro Tag (ohne zeitliche Limite), außer bei Mutterschaft.

Ausgenommen von der Kostenbeteiligung sind die Leistungen der normal verlaufenden Mutterschaft (Komplikationen der Schwangerschaft gelten als Krankheit und fallen unter die Kostenbeteiligung) und speziell bezeichnete präventive Maßnahmen.

Österreich

In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  • die Pflichtversicherung
  • die Zusatz- oder Privatversicherung

Pflichtversicherung

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder Beschäftigte auch krankenversichert ist. Gesetzlich geregelt ist diese Art im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).

Die Krankenversicherung selbst kann man sich nicht auswählen, sondern ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es in jedem Bundesland eine sgn. „Gebietskrankenkasse“, welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist. Daneben existieren eigene Krankenkassen für beispielsweise Bundesbedienstete, Eisenbahner oder Bauern. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen Krankenkassen.

Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbsätigen direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den der Dienstgeber dazuzahlt, bei der Krankenkasse eingezahlt.

Privatversicherung

Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem Österreicher frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen. Neben der sgn. "Sonderklasse-Versicherung", die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes freie Spitals- und Arztwahl sowie mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein maximal Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen. Viele Experten sehen daher in Österreich das System einer Zweiklassenmedizin verwirklicht.

Quellen

  1. Vorlage:Fußnote

Siehe auch