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Naturschutzgebiet Sonderhorst

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Das Naturschutzgebiet Sonderhorst ist ein 25,87 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Stadtgebiet von Iserlohn im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen. Das NSG wurde 1997 vom Kreistag des Märkischen Kreises mit dem Landschaftsplan Nr. 4 Iserlohn ausgewiesen. Das westlich liegende Naturschutzgebiet Burgberg ist teilweise nur durch einen Weg vom NSG getrennt. Das Naturschutzgebiet Die Emst liegt östlich nur etwa 100 m entfernt. Das NSG besteht aus zwei Teilflächen.

Die 1993 im NSG entdeckte Hüttenbläserschachthöhle ist 2004 als eine von wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum als FFH-Natura-2000-Gebiet (DE-4611-303) mit einer Größe von 4 ha ausgewiesen worden.[1]

Gebietsbeschreibung

Bei dem NSG handelt es sich um den ehemaligen Steinbruch und Umgebung. Im Steinbruch und der Umgebung finden sich Halbtrockenrasen und Perlgras-Buchenwald.

Die Hüttenbläserschachthöhle im NSG ist Lebensraum und Winterquartier für Fledermäuse, unter anderem auch für die auf der roten Liste stehende Wasserfledermaus.[1]

Schutzzweck

Das Naturschutzgebiet wurde zur Erhaltung und Entwicklung eines ehemaligen Steinbruchs und als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Wie bei anderen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit“ zum Naturschutzgebiet wurde.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b naturschutzinformationen-nrw.de: Hüttenbläserschachthöhle Abgerufen am 29. Juni 2014

Koordinaten: 51° 22′ 1,2″ N, 7° 38′ 44,9″ O