Naturschutzgebiet Sonderhorst
Das Naturschutzgebiet Sonderhorst ist ein 25,87 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Stadtgebiet von Iserlohn im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen. Das NSG wurde 1997 vom Kreistag des Märkischen Kreises mit dem Landschaftsplan Nr. 4 Iserlohn ausgewiesen. Das westlich liegende Naturschutzgebiet Burgberg ist teilweise nur durch einen Weg vom NSG getrennt. Das Naturschutzgebiet Die Emst liegt östlich nur etwa 100 m entfernt. Das NSG besteht aus zwei Teilflächen.
Die 1993 im NSG entdeckte Hüttenbläserschachthöhle ist 2004 als eine von wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum als FFH-Natura-2000-Gebiet (DE-4611-303) mit einer Größe von 4 ha ausgewiesen worden.[1]
Gebietsbeschreibung
Bei dem NSG handelt es sich um den ehemaligen Steinbruch und Umgebung. Im Steinbruch und der Umgebung finden sich Halbtrockenrasen und Perlgras-Buchenwald.
Die Hüttenbläserschachthöhle im NSG ist Lebensraum und Winterquartier für Fledermäuse, unter anderem auch für die auf der roten Liste stehende Wasserfledermaus.[1]
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet wurde zur Erhaltung und Entwicklung eines ehemaligen Steinbruchs und als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Wie bei anderen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Siehe auch
Literatur
- Märkischer Kreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Märkischer Kreis: Landschaftsplan Nr. 4 Iserlohn, Lüdenscheid 1997, S. 36–37.
- Märkischer Kreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Märkischer Kreis: 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 4 Iserlohn, Lüdenscheid 2005, S. 13–15.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Sonderhorst“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen
Einzelnachweise
- ↑ a b naturschutzinformationen-nrw.de: Hüttenbläserschachthöhle Abgerufen am 29. Juni 2014
Koordinaten: 51° 22′ 1,2″ N, 7° 38′ 44,9″ O

