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Bardo Fassbender

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Bardo Fassbender (* 1963 in Königswinter) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist ordentlicher Professor für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Seine Hauptforschungsgebiete umfassen das allgemeine Völkerrecht, das Recht der Vereinten Nationen, vergleichendes Verfassungsrecht und Verfassungstheorie sowie die Verfassungs- und Völkerrechtsgeschichte.

Leben

Bardo Fassbender studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn und der Yale Law School der Yale University. Er erwarb den Magister der Rechte (LL.M.) der Yale Law School und wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Dr. iur. promoviert. An der Humboldt-Universität habilitierte er sich auch und erhielt die Lehrbefähigung für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Verfassungsgeschichte.[1]

In seiner Dissertation mit dem Titel UN Security Council Reform and the Right of Veto. A Constitutional Perspective behandelte Fassbender die Funktionen und Kompetenzen des Sicherheitsrat in den Vereinten Nationen. Besondere Beachtung gilt dabei dem Vetorecht der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, das als zentrales und meist problematisches Merkmal der derzeitigen Verfassung der Vereinten Nationen herausgearbeitet wird. Dabei werden die verschiedenen Reformvorschläge zu den Vereinten Nationen seit dem Ende des kalten Krieges diskutiert. Für seine Arbeit wurde er mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin ausgezeichnet.[2] 

Seine Habilitation verfasste er 2004 über das Thema Der offene Bundesstaat. Studien zur auswärtigen Gewalt und zur Völkerrechtssubjektivität bundesstaatlicher Teilstaaten in Europa. Darin entwickelte er den Typus des „offenen Bundesstaates“ europäischer Prägung. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass auch seine Teil-und Gliedstaaten eigene völkerrechtliche Beziehungen zu auswärtigen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekte unterhalten können. Dabei steht die Untersuchung der Entwicklung des deutschen Bundesstaates im Vordergrund.[3]

2008 erfolgte die Berufung als Ordinarius für Internationales Recht unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Menschenrechtsschutzes an der Universität der Bundeswehr München, seit dem 1. April 2013 ist er ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen. Nebst seiner Lehr-und Forschungstätigkeit ist Fassbender auch als Berater aktiv. So beriet er etwa den Legal Counsel (Rechtsberater im Bereich Rechtsangelegenheiten) und den Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen in der Frage des Rechtsschutzes gegen Individualsanktionen des UN-Sicherheitsrates.[4]

Werke (Auswahl)

  • UN Security Council Reform and the Right of Veto: A Constitutional Perspective. Kluwer Law International, 1998.
  • Der offene Bundesstaat – Studien zur auswärtigen Gewalt und zur Völkerrechtssubjektivität bundesstaatlicher Teilstaaten in Europa. Mohr Siebeck, 2007.
  • The United Nations Charter as the Constitution of the International Community. Martinus Nijhoff, 2009.
  • Herausgeber des Buches Securing Human Rights? Achievements and Challenges of the UN Security Council. Oxford University Press, 2011.
  • Herausgeber des Buches (gemeinsam mit Anne Peters) The Oxford Handbook of the History of International Law. Oxford University Press, 2012.
  • Mitherausgeber der Reihe Studien zur Geschichte des Völkerrechts , Nomos Verlag.

Einzelnachweise

  1. Prof. Dr. Fassbender. Abgerufen am 25. Oktober 2017.
  2. Berufung: Prof. Dr. Fassbender. Abgerufen am 25. Oktober 2017.
  3. Der offene Bundesstaat. Abgerufen am 25. Oktober 2017.
  4. Prof. Dr. Fassbender. Abgerufen am 25. Oktober 2017.