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Deutsches Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Gebietsentwicklung des Großdeutschen Reichs

Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der territorialen Ausdehnung des Deutschen Reiches benutzt. Auch das Londoner Protokoll von 1944 und die Potsdamer Konferenz von 1945 verwenden dieses Datum. Artikel 116 des Grundgesetzes zieht das Datum zur Definition des Begriffs Deutscher heran.

Das eigentliche Datum ist historisch belanglos. Es ging um eine völkerrechtliche Festlegung des Gebietes des Deutschen Reiches, da es vor und während des 2. Weltkrieges zahlreiche völkerrechtswidrige territoriale Veränderungen gegeben hatte.

Die letzte völkerrechtskonforme Gebietsveränderung war am 13. Januar 1935 der Anschluss des Saargebietes nach einer Volksabstimmung. Der Anschluss Österreichs am 12. März 1938 erfolgte bereits unter militärischem Druck und war damit völkerrechtswidrig.

Der Stichtag musste daher vor März 1938 liegen. Das Ende des Vorjahres, also der 31. Dezember 1937, stellt daher ein völkerrechtlich zutreffendes und gleichzeitig einprägsames Datum dar.