Girokonto
Das Girokonto (Aus dem Ital. Giro = Kreis, wegen der Möglichkeit das Geld "Kreisen" zu lassen.) ist ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Früher wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Noch in den 1950er Jahren gab es die so genannte Lohntüte. Unter dem Druck der Banken, die die Arbeitgeber von den Vorteilen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs überzeugt hatten, wurde jeder Bürger in dieser Zeit mehr oder weniger gezwungen, sich ein Konto einzurichten. Anfangs waren die Kosten für den Kontoinhaber kaum spürbar. Zwischenzeitlich haben die Banken und Sparkassen recht phantasievoll die Kontogebühren deutlich erhöht und häufig den Service verringert.
Obwohl die Führung eines Girokontos eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben geworden ist, ist der Zugang hierzu nicht jedem möglich. Insbesondere überschuldete Menschen sind hiervon betroffen. Banken und Sparkassen kündigen oder verweigern wirtschaftlich und sozial schwachen Bürgern häufig ein Girokonto, insbesondere bei Kontopfändungen und negativer SCHUFA-Auskunft. Aus diesem Grund fordern Schuldner- und Verbraucherberatungsverbände seit Jahren ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis (ohne Überziehungsmöglichkeit). Anders als in Frankreich und Belgien gibt es dies bisher (2004) in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz noch nicht, mit Ausnahme der Sparkassen in einigen deutschen Bundesländern. Was es in Deutschland gibt, ist eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Kreditwirtschaft. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat 1995 eine Empfehlung abgegeben, wonach alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen (ZKA-Empfehlung).
Vom Überziehen des Konto spricht man, wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt. Dies kann als Dispositionskredit vertraglich vereinbart sein.
Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon oder Online-Banking erfolgen.
siehe auch: Nummernkonto [1]