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Braten (Gericht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Braten (ahd. brato, schieres Fleisch, Weichteile) ist ein großes, zum Braten geeignetes Stück Fleisch oder auch das fertig gegarte Fleischstück.

Etymologie

Das Substantiv Braten stammt von althochdeutsch brato für "schieres Fleisch", "Weichteile" und ist mit dem Verb braten nicht verwandt. Dennoch wird er seit dem Mittelhochdeutschen für "gebratenes Fleisch" verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung ist noch in Wörtern wie Wildbret oder "Wurstbrät" erhalten geblieben.