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Pflegedienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Wohlfahrtspflege (z.B. Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Teil der professionellen Pflege (Altenpflege bzw. Krankenpflege; geregelt durch das SGB V bzw. XI) - deshalb ist der Begriff häusliche Alten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeiten der Sozialstationen.

In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung und Genesung bei. Die ambulante häusliche Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z.B. in einem Altenheim) vorgezogen.

Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper und Seele. Die Sozialstation sorgt also nicht nur für die Pflege, sondern bietet auch weitere Unterstützung. Denn jedes pflegerische Handeln orientiert sich an den sozialen, körperlichen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.

Die häusliche Alten- und Krankenpflege kann umfassen:

• Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters

• Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen

• hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste

• Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen

• Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)

• Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)

• seelsorgerische Begleitung

und weitere lokal angebotene Leistungen. Die Abrechnung kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem mit welcher Versicherungsart (Krankenkasse, Private Kasse, Pflegeversicherung) abgerechnet werden soll/kann.


siehe auch: