Diplomatenkennzeichen (Deutschland)
Allgemein
Anhand der nach der führenden Null folgenden Zahlengruppen kann an den Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen des diplomatischen Korps in Deutschland das Ursprungsland (1. Zahlengruppe) und der diplomatische Rang des Fahrzeuginhabers (2. Zahlengruppe) in der Regel genau bestimmt werden.
Bei Einführung der Kennzeichen Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Zahlen der ersten Gruppe entsprechend der Ländernamen alphabetisch geordnet. Auch heute noch ist diese Sortierung zu erkennen, allerdings mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), heute nicht mehr existieren, oder im Laufe der Zeit neu gegründet worden sind (Beispiel: Kroatien) und daher am Ende eingeordnet wurden.
Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind.
Die Zahlen 10 bis 169 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da der Vertreter des Papstes im diplomatischen Korps als geborener Doyen gilt. So hat man auch bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. 170 bis 199 sind für Organisationen mit diplomatischen und/oder konsularischen Privilegien vorgesehen. Ab 200 werden Zahlen wieder Staaten zugeordnet.
Darstellungsmöglichkeiten
Variante 1 beginnt mit einer 0 (Zahl Null), gefolgt von dem obligatorischen Zulassungsstempel. Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennziffer, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, z. B. als Souvenir oder ähnliches), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, allerdings folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der jeweils nächste Buchstabe verwendet.
0 ° 17 - 1 | ist beispielsweise das Dienstfahrzeug des Botschafters der USA | ||
0 ° 17 - 37A | wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 ° 17 - 37 |
Variante 2 hat als einzigen Unterschied zur zuvorgenannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeige erfolgt oberhalb eines für Kennzeichen der Variante 1 reservierten Bereichs, z.B. ab 300 für die USA. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwandt, die zwar für eine Botschaft, Konsulat oder eine Internationale Organisation fahren, aber nicht in vollem Umfang den diplomatischen Schutz genießen.
B ° 17 - 323 | ist beispielsweise ein Fahrzeug, das im Dienste der USA in Berlin zugelassen ist |
Variante 3 entspricht dem Aussehen eines deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt bzw. sie wurde in den beiden Städten noch nicht beobachtet.
F ° 9xxx | ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt/Main zugelassen ist |
Liste der Codes der Staaten
links: Sortierung nach Code, rechts: alphabetische Sortierung
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)
Liste der Codes der Organisationen
Organisation | Ländercode |
---|---|
Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Bonn | 170 |
Europäische Zentralbank (EZB), Frankfurt | 171 |
Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR), Berlin | 173 |
Verbindungsstelle der International Organisation for Migration (IOM) [bislang: Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM)] |
175 |
Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission, Koblenz | 176 |
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) Generalsekretariat Bad Honnef | 177 |
Europäisches Operations-Zentrum für Weltraumforschung (ESOC), Darmstadt | 178 |
NATO EF 2000 and Tornado Development Production and Logistic´s Management Agency (NETMA) [bislang: NATO-Organisation für Produktion und Logistik, München (NAMMA), München], Unterhaching |
179 |
Europäische Südsternwarte (ESO), Garching bei München | 180 |
Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL), Heidelberg | 181 |
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland | 182 |
Europäisches Patentamt (EPA), München | 183 |
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Zentrum Bonn | 184 |
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen | 185 |
Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), Darmstadt | 186 |
Europäisches Astronautenzentrum (EAC), Köln | 187 |
UNESCO-Institut für Pädagogik, Hamburg | 188 |
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW), Potsdam | 189 |
Weltbank (IFC), Frankfurt | 190 |
United Nations Environment Programme, Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS), Bonn | 192 |
Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC), Bonn | 193 |
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV), Bonn | 194 |
Internationaler Seegerichtshof (ISGH), Hamburg | 195 |
Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC), Bonn | 196 |
UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn | 197 |
Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-UNEVOC), Bonn | 198 |
Universität der Vereinten Nationen, Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement | 199 |
Nicht registrierte Staaten
Folgende Staaten bzw. stabile De-facto-Regime haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen (noch) keine Kennziffern zugeordnet worden (siehe dazu auch Liste unabhängiger Staaten):
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Bahamas
- Barbados
- Belize
- Bhutan
- Botsuana
- Cookinseln
- Dominica
- Dschibuti
- Fidschi
- Mikronesien
- Gambia
- Grenada
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Kiribati
- Komoren
- Malediven
- Malteserorden
- Marshallinseln
- Nauru
- Niue
- Osttimor
- Palau
- Taiwan (Republik China)
- Sahara bzw. Westsahara
- Salomonen
- Samoa (früher Westsamoa)
- San Marino
- São Tomé und Príncipe
- Seychellen
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Suriname
- Swasiland
- Trinidad und Tobago
- Türkische Republik Nordzypern
- Tuvalu
- Vanuatu