Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sie sich seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit dem 1. April 2013 darstellen. Am 30. Mai 2017 wurde ein neuer Verkehrszeichenkatalog rechtsgültig,[1] der am 29. Mai 2017 als Anlage zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) von 2017 im Bundesanzeiger erschien. Er löst die bisherige Fassung vom 1. Juli 1992 ab. Mit diesem neuen Katalog wurde das teils seit vielen Jahren gültige Nummerierungssystem der Verkehrszeichen neu überdacht und einer neuen inneren Logik unterworfen. Einige Verkehrszeichen, die mit der umstrittenen „Schilderwaldnovelle“ von September 2009 aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen wurden, was die Neufassung der StVO von 2013 bestätigte, gehören nun wieder in den Kanon der Verkehrszeichen. Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Eigentlich sollte der neue Verkehrszeichenkatalog bereits mit Inkrafttreten der Novelle von 2009 vorliegen, doch zögerte sich dessen Erscheinen noch weit über den Zeitpunkt der StVO-Neufassung von 2013 hinaus, obwohl sich diese StVO bereits bei ihrer Veröffentlichung in Paragraph 39, Absatz 9, ganz speziell auf den neuen Katalog bezog.
Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.
Sinnbilder nach § 39 StVO
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Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Fußgänger
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Radverkehr
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Reiter
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Viehtrieb
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Straßenbahn
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Kraftomnibus
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Personenkraftwagen
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Personenkraftwagen mit Anhänger
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Lastkraftwagen mit Anhänger
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Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
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Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO)
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Zeichen 101
Gefahrstelle -
Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung -
Zeichen 103-10
Kurve − links -
Zeichen 103-20
Kurve − rechts -
Zeichen 105-10
Doppelkurve − zunächst links -
Zeichen 105-20
Doppelkurve − zunächst rechts -
Zeichen 108-10
Gefälle 10%,
die Unternummer ändert sich nun mit dem Zahlwert;
bisher Zeichen 108-50 -
Zeichen 110-12
Steigung 12%,
die Unternummer ändert sich nun mit dem Zahlwert;
bisher Zeichen 110-50 -
Zeichen 112
Unebene Fahrbahn -
Zeichen 114
Schleuder- oder Rutschgefahr -
Zeichen 117-10
Seitenwind von rechts -
Zeichen 117-20
Seitenwind von links -
Zeichen 120
Verengte Fahrbahn -
Zeichen 121-10
Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn − Verengung rechts -
Zeichen 121-20
Einseitig (links) verengte Fahrbahn − Verengung rechts -
Zeichen 123
Arbeitsstelle -
Zeichen 124
Stau -
Zeichen 125
Gegenverkehr -
Zeichen 131
Lichtzeichenanlage -
Zeichen 133-10
Fußgänger − Aufstellung rechts -
Zeichen 133-20
Fußgänger − Aufstellung links -
Zeichen 136-10
Kinder − Aufstellung rechts -
Zeichen 136-20
Kinder − Aufstellung links -
Zeichen 138-10
Radverkehr − Aufstellung rechts -
Zeichen 138-20
Radverkehr − Aufstellung links -
Zeichen 142-10
Wildwechsel − Aufstellung rechts -
Zeichen 151
Bahnübergang -
Zeichen 156-10
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, Aufstellung rechts -
Zeichen 157-10
Dreistreifige Bake, Aufstellung rechts -
Zeichen 159-20
Zweistreifige Bake, Aufstellung links -
Zeichen 162-10
Einstreifige Bake, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen, die nicht in der StVO dargestellt werden, aber bei Gefahrenlage angeordnet werden können
Die Zeichen der bisherigen Nummernreihe 145 sind im Zuge der Schilderwaldnovelle 2009 beziehungsweise mit dem Neuerlass der StVO 2013 aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichenen worden und. Sie sind jedoch weiterhin im Verkehrszeichenkatalog enthalten und ihre Sinnbilder verbleiben in der StVO.
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Zeichen 101-10
Flugbetrieb − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-11 -
Zeichen 101-11
Fußgängerüberweg − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-12 -
Zeichen 101-12
Viehtrieb − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-13 -
Zeichen 101-13
Reiter − Aufstellung rechts; bisher Zeichen 145-14 -
Zeichen 101-14
Amphibienwanderung − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-15 -
Zeichen 101-15
Steinschlag − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-16 -
Zeichen 101-21
Fußgängerüberweg − Aufstellung links;
bisher Zeichen 134-20 -
Zeichen 101-51
Schnee- oder Eisglätte;
bisher Zeichen 145-53 -
Zeichen 101-52
Splitt, Schotter;
bisher Zeichen 145-50 -
Zeichen 101-53
Ufer;
bisher Zeichen 145-51 -
Zeichen 101-54
Unzureichendes Lichtraumprofil;
bisher Zeichen 145-52 -
Zeichen 101-55
Bewegliche Brücke;
bisher Zeichen 145-54
Vorschriftzeichen
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Zeichen 201-50
Andreaskreuz, stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 201-51
Andreaskreuz, stehend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 201-52
Andreaskreuz liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 201-53
Andreaskreuz liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 205
Vorfahrt gewähren -
Zeichen 206
Halt! Vorfahrt gewähren -
Zeichen 208
Vorrang des Gegenverkehrs -
Zeichen 209
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, rechts;
bisher Zeichen 209-20 -
Zeichen 209-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, links -
Zeichen 209-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, geradeaus -
Zeichen 211
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, hier rechts -
Zeichen 211-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, hier links;
bisher Zeichen 211-20 -
Zeichen 214
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, geradeaus oder rechts;
bisher Zeichen 214-20 -
Zeichen 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, geradeaus oder links;
bisher Zeichen 214-20 -
Zeichen 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, rechts oder links;
bisher Zeichen 209-31 -
Zeichen 215
Kreisverkehr -
Zeichen 220-10
Einbahnstraße, linksweisend -
Zeichen 220-20
Einbahnstraße rechtsweisend -
Zeichen 222
Vorgeschriebene Vorbeifahrt, rechts vorbei;
bisher Zeichen 222-20 -
Zeichen 222-10
Vorgeschriebene Vorbeifahrt, links vorbei -
Zeichen 223.1-51
Seitenstreifen befahrbar, 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.1-50 -
Zeichen 223.1-52
Seitenstreifen befahrbar, 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 223.2-50
Seitenstreifen nicht mehr befahren, 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.2 -
Zeichen 223.2-51
Seitenstreifen nicht mehr befahren, 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.2-50 -
Zeichen 223.2-52
Seitenstreifen nicht mehr befahren, 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 223.3-50
Seitenstreifen räumen, 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.3 -
Zeichen 223.3-51
Seitenstreifen räumen, 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.3-50 -
Zeichen 223.3-52
Seitenstreifen räumen, 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 224
Haltestelle;
bisher Zeichen 224-50 -
Zeichen 224-51
Schulbushaltestelle (mit Zusatzzeichen 1042-36);
geänderter Zeicheninhalt -
Zeichen 229
Taxenstand -
Zeichen 229-10
Taxenstand (Anfang), Aufstellung rechts -
Zeichen 229-11
Taxenstand (Ende), Aufstellung links -
Zeichen 229-20
Taxenstand (Ende), Aufstellung rechts -
Zeichen 229-21
Taxenstand (Anfang), Aufstellung links -
Zeichen 237
Radweg -
Zeichen 238
Reitweg -
Zeichen 239
Gehweg -
Zeichen 240
Gemeinsamer Geh- und Radweg -
Zeichen 241-30
Getrennter Rad- und Gehweg -
Zeichen 241-31
Getrennter Rad- und Gehweg -
Zeichen 242.1
Beginn einer Fußgängerzone -
Zeichen 242.2
Ende einer Fußgängerzone -
Zeichen 244.1
Beginn einer Fahrradstraße -
Zeichen 244.2
Ende einer Fahrradstraße -
Zeichen 245
Bussonderfahrstreifen -
Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art -
Zeichen 251
Verbot für Kraftwagen -
Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t -
Zeichen 254
Verbot für Radverkehr -
Zeichen 255
Verbot für Krafträder -
Zeichen 257-50
Verbot für Mofas;
bisher Zeichen 256 -
Zeichen 257-51
Verbot für Reiter;
bisher Zeichen 258 -
Zeichen 257-52
Verbot für Gespannfuhrwerke;
neues Zeichen -
Zeichen 257-53
Verbot für Viehtrieb;
neues Zeichen -
Zeichen 257-54
Verbot für Kraftomnibusse;
neues Zeichen -
Zeichen 257-55
Verbot für Personenkraftwagen;
neues Zeichen -
Zeichen 257-56
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänge;
neues Zeichen -
Zeichen 257-57
Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger;
neues Zeichen -
Zeichen 257-58
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;
neues Zeichen -
Zeichen 259
Verbot für Fußgänger -
Zeichen 260
Verbot für Kraftfahrzeuge -
Zeichen 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern -
Zeichen 262-5,5
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse;
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert
bisher Zeichen 262-5,5 -
Zeichen 263-8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast;
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert
bisher Zeichen 263 -
Zeichen 264-2
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 264 -
Zeichen 264-2,3
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 264 -
Zeichen 265-3,8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 265 -
Zeichen 266-10
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge;
bisher Zeichen 266 -
Zeichen 267
Verbot der Einfahrt -
Zeichen 268
Schneeketten vorgeschrieben -
Zeichen 270.1
Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone -
Zeichen 270.2
Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone -
Zeichen 272
Verbot des Wendens -
Zeichen 273-70
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert
bisher Zeichen 273 -
Zeichen 274-60
Zulässige Höchstgeschwindigkeit,
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 274-56 -
Zeichen 274-70
Zulässige Höchstgeschwindigkeit,
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 274-56 -
Zeichen 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art -
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t -
Zeichen 278-60
Zulässige Höchstgeschwindigkeit,
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 282 -
Zeichen 280
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art -
Zeichen 281
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t -
Zeichen 282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote -
Zeichen 283
Absolutes Haltverbot;
bisher Zeichen 283-50 -
Zeichen 283-10
Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts -
Zeichen 283-11
Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 283-20
Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts -
Zeichen 283-21
Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 283-30
Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts -
Zeichen 283-31
Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 286
Eingeschränktes Halteverbot;
bisher Zeichen 286-50 -
Zeichen 286-10
Eingeschränktes Halteverbot (Anfang), Aufstellung rechts -
Zeichen 286-11
Eingeschränktes Halteverbot (Ende), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 286-20
Eingeschränktes Halteverbot (Ende), Aufstellung rechts -
Zeichen 286-21
Eingeschränktes Halteverbot (Anfang), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 286-30
Eingeschränktes Halteverbot (Mitte), Aufstellung rechts -
Zeichen 286-31
Eingeschränktes Halteverbot (Mitte), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 293
Fußgängerüberweg -
Zeichen 294
Haltlinie -
Zeichen 296
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung -
Zeichen 297
Pfeilmarkierungen -
Zeichen 297.1
Vorankündigungspfeil -
Zeichen 297.1-21
Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes;
neues Zeichen -
Zeichen 298
Sperrfläche -
Zeichen 299
Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Richtzeichen
Die 1976 eingeführten und 1992 überarbeiteten Rückseiten für Ortstafeln mit weißem Feld im oberen Abschnitt sind nicht mehr vorgesehen. Bestehende Ausschilderungen bleiben jedoch gültig.
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Zeichen 301
Vorfahrt -
Zeichen 306
Vorfahrtstraße -
Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße -
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr -
Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 310-50 -
Zeichen 311
Ortstafel Rückseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 311-50 -
Zeichen 314
Parken;
bisher Zeichen 314-50 -
Zeichen 314-10
Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links) -
Zeichen 314-20
Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links) -
Zeichen 314-30
Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links);
neues Zeichen -
Zeichen 314-50
Parkhaus, Parkgarage;
neues Zeichen -
Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone -
Zeichen 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone -
Zeichen 315-50
Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-55
Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 315-60
Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-65
Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 315-70
Parken auf Gehwegen halb quer in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-75
Parken auf Gehwegen halb quer in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 315-80
Parken auf Gehwegen ganz quer in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-85
Parken auf Gehwegen ganz quer in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 316
Parken und Reisen -
Zeichen 316-50
Parken und Mitfahren;
neues Zeichen -
Zeichen 317
Wandererparkplatz;
entfiel 2013 aus der StVO und wurde 2017 wieder aufgenommen -
Zeichen 318
Parkscheibe[2] -
Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs -
Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs -
Zeichen 327
Tunnel -
Zeichen 327-50
Tunnel, mit Längenangabe in m -
Zeichen 328
Nothalte- und Pannenbucht -
Zeichen 330.1
Autobahn -
Zeichen 330.2
Ende der Autobahn -
Zeichen 331.1
Kraftfahrstraße -
Zeichen 331.2
Ende der Kraftfahrstraße -
Zeichen 332
Ausfahrttafel auf der Autobahn
(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 332-20 -
Zeichen 332.1
Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 332-21 -
Zeichen 332.1-20
Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn, in Weiß mit Zielen nach Zeichen 432;
bisher 332-22 -
Zeichen 333
Ausfahrt von der Autobahn
(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 333-20 -
Zeichen 333.1
Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 333-21 -
Zeichen 333.1-20
Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 333-22 -
350-10
Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts -
Zeichen 350-20
Fußgängerüberweg, Aufstellung links -
Zeichen 354
Wasserschutzgebiet -
Zeichen 356
Verkehrshelfer -
Zeichen 357
Sackgasse -
Zeichen 357-50
Sackgasse; für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse -
Zeichen 357-51
Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse -
Zeichen 358
Erste Hilfe -
Zeichen 363
Polizei -
Zeichen 365-52
Tankstelle;
bisher Zeichen 361-50 -
Zeichen 365-53
Tankstelle mit Autogas -
Zeichen 365-54
Tankstelle mit Erdgas -
Zeichen 365-59
Autobahnkapelle;
neues Zeichen -
Zeichen 365-63
Fußgängerunterführung -
Zeichen 365-65
Ladestation für Elektrofahrzeuge -
Zeichen 365-66
Wasserstofftankstelle -
Zeichen 365-67
Wohnmobilplatz;
neues Zeichen -
Zeichen 365-68
Wohnmobil- und Wohnwagenplatz;
neues Zeichen -
Zeichen 390
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz -
Zeichen 390.2
Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz -
Zeichen 391
Mautpflichtige Strecke -
Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen an der Autobahn (3600 x 2500 mm) -
Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen an anderen Straße (2400 x 1650 mm) -
Zeichen 401
Bundesstraßen -
Zeichen 405
Autobahnen -
Zeichen 410
Europastraßen -
Zeichen 437
Straßennamenschild -
Zeichen 438
Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen -
Zeichen 439
Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen -
Zeichen 440
Vorwegweiser zur Autobahn -
Zeichen 442-10
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“;
bisher Zeichen 442-11 -
Zeichen 442-12
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“;
bisher Zeichen 442-13 -
Zeichen 442-13
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“;
bisher Zeichen 442-10 -
Zeichen 442-20
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“;
bisher Zeichen 442-21 -
Zeichen 442-22
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“;
bisher Zeichen 442-23 -
Zeichen 442-23
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“;
bisher Zeichen 442-20 -
Zeichen 442-50
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“;
bisher Zeichen 442-31 -
Zeichen 442-52
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“;
bisher Zeichen 442-33 -
Zeichen 442-53
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“;
bisher Zeichen 442-30 -
Zeichen 449
Vorwegweiser auf Autobahnen -
Zeichen 455.2
Ende der Umleitung -
Zeichen 467.2
Umlenkungspfeil Ende
Verkehrseinrichtungen
-
Zeichen 600-30
Absperrschranke -
Zeichen 605-10
Leitbake mit Schraffen, Aufstellung rechts -
Zeichen 605-11
Leitbake (Pfeilbake), Aufstellung rechts -
Zeichen 605-13
Warnlichtbake, Aufstellung rechts -
Zeichen 605-14
Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222, Aufstellung rechts mit Zeichen 222-10 -
Zeichen 605-23
Warnlichtbake, Aufstellung links -
Zeichen 605-24
Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222, Aufstellung links mit Zeichen 222 -
Zeichen 610-40
Leitkegel -
Zeichen 615
Fahrbare Absperrtafel -
Zeichen 616-30
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung) -
Zeichen 616-31
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung) -
Zeichen 620-40
Leitpfosten rechts -
Zeichen 620-41
Leitpfosten links -
Zeichen 625-10
Richtungstafel in Kurven, linksweisend -
Zeichen 626-10
Leitplatte, Aufstellung rechts -
Zeichen 626-30
Leitplatte -
Zeichen 626-31
Leitplatte -
Zeichen 627-50
Leitmal (gebogen) -
Zeichen 628-10
Leitschwelle mit Leitbake, Aufstellung rechts -
Zeichen 629-10
Leitbord mit Leitbake, Aufstellung rechts -
Zeichen 630-10
Parkwarntafel, links vorbei
Sonstige Zeichen
-
Zeichen 720
Grünpfeilschild
Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 1000-13
Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis;
neues Zeichen -
Zusatzzeichen 1000-34
Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Halbkreis;
neues Zeichen -
Zusatzzeichen 1004-13
in ... km;
bisher Zusatzzeichen 1004-35 -
Zusatzzeichen 1004-32
Stop in 100 m;
bisher Zusatzzeichen 1004-31 -
Zusatzzeichen 1006-30
Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen;
bisher Zusatzzeichen 1060-10 -
Zusatzzeichen 1006-31
Unfallgefahr;
bisher Zusatzzeichen 1006-36 -
Zusatzzeichen 1007-30
Ölspur;
bisher Zusatzzeichen 1006-30 -
Zusatzzeichen 1007-31
Rauch;
bisher Zusatzzeichen 1006-31 -
Zusatzzeichen 1007-32
Rollsplitt;
bisher Zusatzzeichen 1006-32 -
Zusatzzeichen 1007-33
Baustellenausfahrt;
bisher Zusatzzeichen 1006-33 -
Zusatzzeichen 1007-34
Straßenschäden;
bisher Zusatzzeichen 1006-34 -
Zusatzzeichen 1007-35
Straßenschäden;
bisher Zusatzzeichen 1006-35 -
Zusatzzeichen 1053-31
Mit Parkschein;
bisher Zusatzzeichen 1052-33 -
Zusatzzeichen 1053-32
Gebührenpflichtig;
bisher Zusatzzeichen 1052-34 -
Zusatzzeichen 1053-33
Massenangabe – 7,5 t;
bisher Zusatzzeichen 1052-35 -
Zusatzzeichen 1053-34
Auf dem Seitenstreifen;
bisher Zusatzzeichen 1052-39 -
Zusatzzeichen 1053-35
Bei Nässe;
bisher Zusatzzeichen 1052-36 -
Zusatzzeichen 1053-36
Durchgangsverkehr;
bisher Zusatzzeichen 1053-38 -
Zusatzzeichen 1060-31
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen;
bisher Zusatzzeichen 1052-37
Änderungen zum bisherigen Verkehrszeichen-Katalog
Entfallene Zusatzzeichen, die aber weiterhin angeordnet werden können
Folgende Zusatzzeichen mit den Nummernfolgen 1046, 1048, 1049 entfielen ebenfalls aus dem Katalog, können aber durch Zeichen 1010-ff weiterhin angeordnet werden.
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Bisher:
Zusatzzeichen 1048-12
Neu:
Zusatzzeichen 1010-51
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse -
Zusatzzeichen 1010-56
Straßenbahn;
bisher Zusatzzeichen 1048-19 -
Zusatzzeichen 1010-57
Kraftomnibus;
bisher Zusatzzeichen 1048-16 -
Zusatzzeichen 1010-58
Personenkraftwagen;
bisher Zusatzzeichen 1048-10 -
Zusatzzeichen 1010-59
Personenkraftwagen mit Anhänger;
bisher Zusatzzeichen 1048-11 -
Zusatzzeichen 1010-60
Lastkraftwagen mit Anhänger;
bisher Zusatzzeichen 1048-13 -
Zusatzzeichen 1010-61
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;
bisher Zusatzzeichen 1049-10 -
Zusatzzeichen 1010-62
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds;
bisher Zusatzzeichen 1046-12 -
Zusatzzeichen 1010-63
Mofas;
bisher Zusatzzeichen 1046-11
Ersatzlos gestrichene Zeichen
Folgende Zeichen und Zusatzzeichen entfielen ersatzlos mit der Verkündigung des Verkehrszeichenkatalogs 2017. Das Zusatzzeichen „Anfang“ gehörte zu den ältesten Zusatzzeichen in der deutschen Straßenverkehrsordnung und war in einer Vorgängerversion bereits am 1. Januar 1938 Teil der StVO geworden.
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Zeichen 145-10
Kraftomnibusse -
Zusatzzeichen 1000-33
Radverkehr im Gegenverkehr (gültig bis 01. April 2017) -
Zusatzzeichen 1012-30
Anfang -
Zusatzzeichen 1026-31
Mofas frei -
Zusatzzeichen 1030-10
Vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei
Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden
Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen.
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Kirche
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Burg, Schloss
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Museum
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Kriegsgräberstätte
Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998 wurde eine Überarbeitung der bisherigen Baustelleninformationsschilder bekanntgegeben und am 14. Juli 2001 veröffentlicht. Sie tragen die Sinnbilder des Ministeriums (links oben) und des entsprechenden Landes (rechts oben).[3]
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Das seit 1998 gültige Baustelleninformationsschild für Autobahnen wurde 2015 leicht überarbeitet.
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Das seit 1998 gültige Baustelleninformationsschild für Bundesstraßen wurde 2015 ebenfalls leicht überarbeitet.
Veröffentlichungen des Innenministeriums
Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium erlassen, die am 1. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ sind. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen.[4]
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Zeichen am Ortseingang: Katholische Messe
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Zeichen am Ortseingang: Evangelischer Gottesdienst
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Zeichen am Ortseingang: Heilige Messe und Evangelischer Gottesdienst
Veröffentlichungen des Bundesverkehrs- und Verteidigungsministeriums
Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben.
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Normalschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr)
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr).
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Normalschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr).
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge
Veröffentlichungen des Landwirtschaftsministeriums[5]
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Zusatzzeichen 2531: Tollwut! Gefährdeter Bezirk
Das Zusatzzeichen 2535 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Juni 1991, dem Tag der Inkrafttretung der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991, kein amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Zusatzzeichen weiterhin hergestellt und vertrieben.
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Zusatzzeichen 2532: Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk
Veröffentlichungen verschiedener Länder
Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS) vom 19. Juli 1967[6] auf die Kennzeichnung hin. In der Fassung vom 7. April 1971[7] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. In einer aktualisierten Darstellung wurde das Zeichen im März 2016 erneut vom BStMI veröffentlicht.[8]
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Wasserschutzgebiet
Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).[9]
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündigung, am 17. Mai 1991, in Kraft trat,[10] regelt die Beschilderung unmittelbar an den Bahnanlagen.[11] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden.[12]
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Lichtzeichen
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Lichtzeichen mit Halbschranke oder Schranke
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Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge
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Andreaskreuz mit Blinklicht, Wecker und Leuchtschriftzug an abgelegenen Wegen
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Rotes Blinklicht mit Halbschranke
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen nach BOStrab
Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[13]
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Bild 1
Andreaskreuz.
Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Strecke elektrische Fahrleitung hat. -
Bild 2
Lichtzeichen.
Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ www.bast.de
- ↑ Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt. Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
- ↑ Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998; Änderung des Baustelleninformationsschildes für Bundesautobahnen – Einführung eines einheitlichen Baustelleninformationsschildes für Bundesstraßen – Fortfall des bisherigen einheitlichen Bauschildes beim Bundesfernstraßenbau. In: Verkehrsblatt 23 vom 12. November 1998, S. 1323; Änderung der Baustelleninformationsschilder für Bundesfernstraßen. In: Verkehrsblatt. 13 vom 20. Juni 2001, S. 317.
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen vom 22. Dezember 2008 (Az.: 61-3962.5 sowie Az.: 2-3962.5/9 vom 29. Oktober 2015)
- ↑ § 8 Abs. 2 der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1168).
- ↑ IMS Nr. IV R/IC4-9303 a 93, (Merkblatt 1967, S. 427)
- ↑ Merkblatt 1971, S. 552
- ↑ IMS, Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5
- ↑ Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1111.
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, Anlageband, Anlage 5 (zu § 11), S. 15–19; (online)
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1100.
- ↑ Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). In: Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 58 vom 18. Dezember 1987, Anlage 1. (online)