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Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017

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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sie sich seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit dem 1. April 2013 darstellen. Am 30. Mai 2017 wurde ein neuer Verkehrszeichenkatalog rechtsgültig,[1] der am 29. Mai 2017 als Anlage zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) von 2017 im Bundesanzeiger erschien. Er löst die bisherige Fassung vom 1. Juli 1992 ab. Mit diesem neuen Katalog wurde das teils seit vielen Jahren gültige Nummerierungssystem der Verkehrszeichen neu überdacht und einer neuen inneren Logik unterworfen. Einige Verkehrszeichen, die mit der umstrittenen „Schilderwaldnovelle“ von September 2009 aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen wurden, was die Neufassung der StVO von 2013 bestätigte, gehören nun wieder in den Kanon der Verkehrszeichen. Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Eigentlich sollte der neue Verkehrszeichenkatalog bereits mit Inkrafttreten der Novelle von 2009 vorliegen, doch zögerte sich dessen Erscheinen noch weit über den Zeitpunkt der StVO-Neufassung von 2013 hinaus, obwohl sich diese StVO bereits bei ihrer Veröffentlichung in Paragraph 39, Absatz 9, ganz speziell auf den neuen Katalog bezog.

Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.

Sinnbilder nach § 39 StVO

Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO)

Gefahrzeichen, die nicht in der StVO dargestellt werden, aber bei Gefahrenlage angeordnet werden können

Die Zeichen der bisherigen Nummernreihe 145 sind im Zuge der Schilderwaldnovelle 2009 beziehungsweise mit dem Neuerlass der StVO 2013 aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichenen worden und. Sie sind jedoch weiterhin im Verkehrszeichenkatalog enthalten und ihre Sinnbilder verbleiben in der StVO.

Vorschriftzeichen

Richtzeichen

Die 1976 eingeführten und 1992 überarbeiteten Rückseiten für Ortstafeln mit weißem Feld im oberen Abschnitt sind nicht mehr vorgesehen. Bestehende Ausschilderungen bleiben jedoch gültig.

Verkehrseinrichtungen

Sonstige Zeichen

Zusatzzeichen

Änderungen zum bisherigen Verkehrszeichen-Katalog

Entfallene Zusatzzeichen, die aber weiterhin angeordnet werden können

Folgende Zusatzzeichen mit den Nummernfolgen 1046, 1048, 1049 entfielen ebenfalls aus dem Katalog, können aber durch Zeichen 1010-ff weiterhin angeordnet werden.

Ersatzlos gestrichene Zeichen

Folgende Zeichen und Zusatzzeichen entfielen ersatzlos mit der Verkündigung des Verkehrszeichenkatalogs 2017. Das Zusatzzeichen „Anfang“ gehörte zu den ältesten Zusatzzeichen in der deutschen Straßenverkehrsordnung und war in einer Vorgängerversion bereits am 1. Januar 1938 Teil der StVO geworden.

Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden

Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen.

Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998 wurde eine Überarbeitung der bisherigen Baustelleninformationsschilder bekanntgegeben und am 14. Juli 2001 veröffentlicht. Sie tragen die Sinnbilder des Ministeriums (links oben) und des entsprechenden Landes (rechts oben).[3]

Veröffentlichungen des Innenministeriums

Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium erlassen, die am 1. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ sind. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen.[4]

Veröffentlichungen des Bundesverkehrs- und Verteidigungsministeriums

Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben.

Veröffentlichungen des Landwirtschaftsministeriums[5]

Das Zusatzzeichen 2535 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Juni 1991, dem Tag der Inkrafttretung der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991, kein amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Zusatzzeichen weiterhin hergestellt und vertrieben.

Veröffentlichungen verschiedener Länder

Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS) vom 19. Juli 1967[6] auf die Kennzeichnung hin. In der Fassung vom 7. April 1971[7] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. In einer aktualisierten Darstellung wurde das Zeichen im März 2016 erneut vom BStMI veröffentlicht.[8]

Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).[9]

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündigung, am 17. Mai 1991, in Kraft trat,[10] regelt die Beschilderung unmittelbar an den Bahnanlagen.[11] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden.[12]

Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen nach BOStrab

Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[13]

Commons: Verkehrszeichen in Deutschland – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

  1. www.bast.de
  2. Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt. Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
  3. Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998; Änderung des Baustelleninformationsschildes für Bundesautobahnen – Einführung eines einheitlichen Baustelleninformationsschildes für Bundesstraßen – Fortfall des bisherigen einheitlichen Bauschildes beim Bundesfernstraßenbau. In: Verkehrsblatt 23 vom 12. November 1998, S. 1323; Änderung der Baustelleninformationsschilder für Bundesfernstraßen. In: Verkehrsblatt. 13 vom 20. Juni 2001, S. 317.
  4. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen vom 22. Dezember 2008 (Az.: 61-3962.5 sowie Az.: 2-3962.5/9 vom 29. Oktober 2015)
  5. § 8 Abs. 2 der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1168).
  6. IMS Nr. IV R/IC4-9303 a 93, (Merkblatt 1967, S. 427)
  7. Merkblatt 1971, S. 552
  8. IMS, Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5
  9. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge
  10. Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1111.
  11. Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, Anlageband, Anlage 5 (zu § 11), S. 15–19; (online)
  12. Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1100.
  13. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). In: Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 58 vom 18. Dezember 1987, Anlage 1. (online)