Kurfürstentum Sachsen
![]() Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Kurfürstentum Sachsen | |
Wappen | |
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Karte | |
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Das Kurfürstentum Sachsen nach der Leipziger Teilung 1485: Die „ernestinischen“ Länder sind in „rot“, die „albertinischen“ Länder in „gelb“ gehalten. Von 1482 bis 1547 lag die Kurwürde bei der ernestinischen Linie. | |
Bestehen | 1356–1806 |
Entstanden aus | Hzg. Sachsen-Wittenberg |
Herrschaftsform | Kurfürstentum |
Herrscher/ Regierung |
Kurfürst |
Heutige Region/en | DE-SN, DE-ST, DE-BB, DE-TH, DE-BY, PL |
Reichstag | Kurfürstenrat & Reichsfürstenrat |
Reichskreis | Obersächsischer Reichskreis |
Hauptstädte/ Residenzen |
Dresden |
Dynastien | Askanier, Wettiner |
Konfession/ Religionen |
lutherisch |
Aufgegangen in | Königreich Sachsen, Sächsische Herzogtümer |
Das Kurfürstentum Sachsen, auch Kursachsen, Chursachsen, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, das formell 1356 durch die Erhebung des Herzogtums Sachsen-Wittenberg zum Kurfürstentum durch Kaiser Karl IV. in der Goldenen Bulle entstand. Von 1356 an hatten die Askanier und nach deren Aussterben seit 1423 die Wettiner die Kurwürde inne.
Den Begriff Kurfürstentum Sachsen betrachteten 1423, nach der Übertragung der Kurwürde auf die Wettiner, diese für sämtliche wettinischen Herrschaftsgebiete, obwohl die dem Kurrecht zugeordneten Kurlande nur dem als Kurkreis organisierten Gebiet des früheren Sachsen-Wittenbergs entsprach. Durch die Leipziger Teilung 1485 zwischen Ernst und Albrecht III. gelangte diese Kurwürde durch die Zuordnung des Kurkreises an die (nunmehr) Ernestiner genannte Linie der Wettiner. Im Ergebnis der Wittenberger Kapitulation 1547 fiel der Kurkreis und damit die Kurwürde an Herzog Moritz von der albertinischen Linie.
Das Kurfürstentum Sachsen stieg 1806 durch ein Bündnis mit Napoleon zum neu entstandenen Königreich Sachsen auf.
Das Land entwickelte eine für diese Zeit starke und effektive Verwaltung, es besaß eine diversifizierte Wirtschaft bei gleichzeitig hohem Wohlstand. Gesellschaftlich blieben die bürgerlichen Strukturen im Vergleich zu den westlichen Staatswesen zu dieser Zeit wie beispielsweise in den Generalstaaten zurück und wurden durch den Adelsstand und der Verwaltung in ihrer Entfaltung eingeschränkt. Dafür kamen von Sachsen durch die von dort ausgehende Reformation wichtige humanistische und bildungsorientierte Impulse. Kultur und Künste blühten im 18. Jahrhundert auf.
In der Frühen Neuzeit war das Kurfürstentum bis gegen Ende des 17. Jahrhundert für etwa 200 Jahre das zweitbedeutendste Territorium und Schutzmacht der protestantischen Fürstentümer im Heiligen Römischen Reich. 1807 hatte Sachsen eine Größe von 636,25 Quadratmeilen, was umgerechnet 34.993,75 Quadratkilometern entspricht, und eine Bevölkerung von 2,010 Millionen erreicht.
Historische Geografie
Ein territorial gefestigtes Kursachsen hat es nie gegeben. Durch Ämterkauf- und -verkauf, Erbteilung und Erbanfall, Kriegsverluste und -gewinne veränderte sich das territoriale Gebilde fortwährend. Von 1356 bis 1422 bestand das Kurfürstentum lediglich aus den Raum um Wittenberg. Durch die Übernahme der Kurwürde durch den meißnischen Markgrafen 1422 erweiterte sich der territoriale Raum des Kurfürstentum Sachsen und erstreckte sich bis ins Vogtland und ins Elbsandsteingebirge. Im Dreißigjährigen Krieg wurden die beiden Lausitzen in den Staatsverbund inkorporiert. Dadurch vergrößerte sich das Landesgebiet nochmals erheblich und umfasste die weiter östlich gelegenen Gebiete entlang der Oder und Neiße. 1547 gingen nach der Wittenberger Kapitualtion in Thüringen wiederum größere Teile dauerhaft für Kursachsen verloren.
Entsprechend den politischen Grenzen von 1550 wurde Sachsen im Süden und Osten vom durch die Habsburger beherrschten Königreich Böhmen, von der Markgrafschaft Niederlausitz, der Markgrafschaft Oberlausitz sowie im Norden durch das aufstrebende Brandenburg begrenzt. Im Südwesten grenzte Sachsen an das Fürstentum Bayreuth und das Hochstift Bamberg. Im Westen grenzte es an die Landgrafschaft Hessen und das Fürstentum Anhalt. Kleinere Grafschaften und Fürstentümer, von denen es noch einige im Grenzbereich gab, werden übersichtshalber nicht aufgeführt. Sachsen hatte im Westen selbst eine sehr unregelmäßig gegliederte Grenze. Auch innerhalb Sachsens gab es einzelne „Löcher“ im Territorialverbund. 1635 kam mit den beiden Lausitzen eine einheitliche Landmasse dazu. Seitdem grenzte Sachsen auch an Schlesien, das habsburgisch regiert wurde.
Die naturräumliche Gliederung teilt das kursächsische Land in drei große Zonen: die sächsische Bergland- und Mittelgebirgszone, die sächsische Lössgefildezone und das nordsächsische Flachland. In der Mittelgebirgszone lebte ein Großteil der Bevölkerung, der Boden war aber für die landwirtschaftliche Nutzung nur wenig ergiebig. Dafür dominierte Gewerbe, Manufakturen und Bergwerke. Die mittlere Zone Sachsens wurde agrarisch sehr stark genutzt, der nördliche Bereich Sachsens galt agrarisch und auch gewerblich wenig ergiebig und insgesamt geringer bevölkert als die südlichen Landesteile.[1] Die nördlichen Gebiete Sachsens um den Fläming und dem Elbe-Elster-Land waren eher karg und dünn besiedelt. Größere Siedlungen waren selten. Das ehemalige Zentrum Sachsens um Wittenberg bis Torgau war zunächst genau so dicht besiedelt wie beispielsweise der Elbkessel, fiel aber nach 1547 in der Entwicklung deutlich zurück, während der Dresdner Raum stark an Bevölkerung gewann. Am dichtesten besiedelt war der Raum um Annaberg und Freiberg im Erzgebirge. Der Leipziger Raum entwickelte sich zum zweiten Zentrum in Sachsen.
Der Hauptfluss des Kurfürstentum Sachsens war die Elbe, gefolgt von der Saale. Der Süden Sachsens wird durch mehrere Gebirgszüge geprägt. Dem Erzgebirge verdankte das Kurfürstentum Sachsen seinen Silberreichtum. Aber auch Kupfer- und Zinnerze wurden dort abgebaut. Das Elbsandsteingebirge war wichtiger Baustofflieferant für die sächsischen Residenzen. Sandstein prägt die Altstadt und Neustadt Dresdens ganz erheblich. Die Tafelberge wurden auch als Festung genutzt. Die Festung Königstein ist ein solches Beispiel. Die Böden und auch das Klima ermöglichten eine ausgedehnte Landwirtschaft.
Territorialbestandsänderungen
Die Wettiner ermöglichten ihren nachgeborenen Söhnen die Bildung von Nebenlinien innerhalb des Gesamthauses. Diese so genannten Sekundogenituren waren in dem Sinn keine Landesteilung, weil sie nach dem Sterben des begünstigten Erbteils wieder an die Stammlinie zurückfielen. In Sachsen waren folgende Nebenlinien zeitweise gebildet worden:
- Sachsen-Weißenfels von 1656/57 bis 1746
- Sachsen-Zeitz von 1656/57 bis 1718
- Sachsen-Merseburg von 1656/57 bis 1738
In dieser Aufstellung werden diese Länder flächenbezogen nicht zum Gesamterbe Sachsens dazugerechnet.
1697 erfolgte der Verkauf der Erbvoigtei von Quedlinburg, des Petersbergs und dreier Ämter an Brandenburg-Preußen (Umfang 2 Quadratmeilen, 110 Quadratkilometer). 1718 folgte der Erbfall der Länder der Linie von Zeitz (Umfang 62,28 Quadratmeilen, 3425,4 Quadratkilometer). 1736 fielen für die Ansprüche an die Länder von Hanau die Ämter Landeck, Frauensee und der hessische Anteil von Treffurt (Umfang 5,10 Quadratmeilen, 280,5 Quadratkilometer). 1737 fielen durch Erbschaft die Länder der Linie von Merseburg an Sachsen (Umfang 96,90 Quadratmeilen, 5329,5 Quadratkilometer). 1743 wurde Landeck und Frauensee an Hessen-Kassel verkauft (Umfang 5 Quadratmeilen, 275 Quadratkilometer). 1746 fielen die Länder der Linie Weißenfels an Sachsen (Umfang 60,75 Quadratmeilen, 3341 Quadratkilometer). 1780 fiel das halbe Mansfeld an (Umfang 8,50 Quadratmeilen, 467,5 Quadratkilometer). 1803 trat Sachsen den größten Teil von Mansfeld, Treffurt, Dorla, Barby und Gommern an das Königreich Westfalen ab (Umfang 6,5 Quadratmeilen, 357,5 Quadratkilometer). Erhält den Cottbuser Kreis von Preußen (Umfang 20 Quadratmeilen, 1100 Quadratkilometer). 1807 umfasste das Kurfürstentum den territorialen Höchstbestand von 636,25 Quadratmeilen, 34.993,75 Quadratkilometern.[2]
Einheit | 1694 | 1733 | 1763 | 1807 |
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Quadratmeile | 398,22 | 458,5 | 616,25 | 636,25 |
Quadratkilometer | 21.902,1 | 25.217,5 | 33.893,75 | 34.993,75 |
Bevölkerung

Bevölkerungsentwicklung
Um 1600 hatte Kursachen etwa 750.000 Einwohner.[4] Im Vergleich mit anderen Reichsterritorien dieser Zeit lag Kursachsen mit seiner Bevölkerungsanzahl im vorderen Bereich. Die habsburgischen Länder verfügten über eine Gesamteinwohnerzahl von 5,8 Millionen Einwohnern (zwei Millionen davon lebten allein in der Markgrafschaft Österreich). Zweit größtes Territorium nach Einwohnern war das Kurfürstentum Bayern mit einer Million Einwohner. Sachsen folgt an dritter Stelle. An vierter Stelle folgte das Kurfürstentum Brandenburg mit 450.000 Einwohner. Das Herzogtum Württemberg hatte ebenfalls 450.000 Einwohner.[5]
Während der Frühen Neuzeit führten äußere Umwelteinflüsse zu teils drastischen Schwankungen der Bevölkerungszahlen. Kriegsverluste unter der Zivilbevölkerung entstanden vor allem im Dreißigjährigen Krieg bedingt durch Kampfhandlungen, Seuchen, Hunger und Gewalttaten durchziehender Heere. Sachsen trat 1631 aktiv in den Dreißigjährigen Krieg ein, womit auch fremde Heere das Land durchzogen und in Kampfhandlungen verwickelten. Die Bevölkerungsverluste des Dreißigjährigen Krieges werden auf etwa 400.000 Personen geschätzt. Dies betrifft die tatsächlich entstandenen Verluste und den daraus resultierenden Geburtenausfall.[6] Es dauerte 90 Jahre, bis Sachsen wieder den Vorkriegsstand der Bevölkerung erreicht hatte. Im Siebenjährigen Krieg von 1755 bis 1763 wurde Sachsen von Preußen besetzt und erneut Kriegsschauplatz. Dies führte ebenso zu hohen Verlusten unter der Zivilbevölkerung. Weitere Schwankungen entstanden durch zeitlich kurz einwirkende Ereignisse wie Epidemien. Diese traten in der gesamten Zeit des Kurfürstentums auf und führten zu hohen Sterblichkeitsraten in der Bevölkerung. Die Pestepidemie von 1680 führte allein in Dresden zu 11.500 Todesopfern.[7] Wirksame Behandlungsmethoden fehlten, ebenso gab es keine entsprechenden Vorkehrungen.
Solche Schwankungen wurden durch Migrationsbewegungen zum Teil ausgeglichen. Ein großer Teil der während der habsburgischen Gegenreformation aus Böhmen vertriebenen Protestanten emigrierte in das Nachbarland Sachsen. Schätzungsweise 50.000 bis 80.000 Exulanten ließen sich zwischen dem Beginn der Auswanderung 1620 und dem Toleranzpatent Kaiser Josefs II. 1781 im Kurfürstentum Sachsen nieder. Trotz der hohen Sterblichkeit und den kriegsbedingten Einwirkungen nahm die Bevölkerung zu und verdoppelte sich von 1600 bis um 1805 auf zwei Millionen Einwohner. Von diesen galten 1.849.400 Millionen als deutschsprachig. In der Lausitz lebten etwa 160.000 Sorben die eine eigene Kultur und Sprache pflegten. Die Anzahl der Juden, die nur in einigen Städten geduldet wurden, wird für dieses Jahr mit 600 angegeben (1768: 459).
Die Bevölkerungsdichte Sachsens lag 1800 bei 50 Einwohnern pro Quadratkilometer, was zur damaligen Zeit als ein dicht besiedeltes Gebiet galt. Neben Württemberg war Kursachsen das dichtbesiedeltste deutsche Land, es wies eine ähnliche Bevölkerungsdichte wie die Niederlande auf. Während in den Niederlanden 2150 Einwohner auf die Quadratmeile kamen, waren dies um 1700 in Kursachsen 2017. Brandenburg-Preußen hatte nur 919 Einwohner pro Quadratmeile.[8]
Jahr | 1755 | 1763 | 1772 | 1780 | 1795 | 1798 | 1799 | 1802 | 1805 |
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Einwohner | 1.686.908 | 1.635.000 | 1.632.660 | 1.843.260 | 1.925.695 | 1.962.790 | 1.980.790 | 1.997.508 | 2.010.000 |
Nach anderen Angaben entwickelte sich die Bevölkerung wie folgt (in rd. Tsd.)[10]:
Jahr | 1608 | 1612 | 1630 | 1645 | 1720 | 1755 | 1772 | 1790 | 1800 | 1805 | 1810 | 1814 | 1815 | 1820 | 1829 |
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Einwohner | 845 | 932 | 1500[11] | 1000[12] | 1500[13] | 1695 | 1633 | 1885 | 1976 | 2052 | 2055 | 1946 | 1179 | 1249 | 1397 |
Gesellschaftsstruktur
Die Gesellschaft verteilte sich um 1805 folgendermaßen: Dem Zweiten Stand (Adel und Staatsbeamte) gehörten 7600 Menschen an. Neben dem Hochadel, in Sachsen die Wettiner, gab es den Landadel und den Hofadel. Der Landadel unterhielt weiterhin Rittergüter. Um 1750 gab es etwa 800 schrift- und amtsässige Rittergüter.[14] Insgesamt sind mit Stand August 2017 233 sächsische Adelsgeschlechter in Wikipedia erfasst und kategorisiert worden (vgl. Kategorie:Sächsisches Adelsgeschlecht). Dem Ersten Stand (Geistliche und Lehrer), gehörten 16.706 Menschen an. Die Bürgerschicht bestand aus 592.000 Menschen. Die größte Gesellschaftsschicht um 1805 machten die Bauern mit einer Zahl von 1.342.703 Menschen aus.[15]
Gesellschaftlich war Sachsen seinem Nachbarn im Norden aber auch dem habsburgischen Territorialkomplex im Süden weit überlegen. Es besaß eine wirtschaftlich aktive Bürgerschaft, ein gemessen an der Zeit hohes Bildungsniveau und sehr heterogene Gesellschaftsstrukturen. Im Norden des Landesterritoriums glichen sich die Verhältnisse mehr dem von Brandenburg an. Dort gab es eine sehr mächtige Grundherrschaft und ein ausgesprochen starkes mittelalterlich geprägtes Lehnswesen und Fronwesen auf dem Land. Städte hatten es auch in Sachsen gegenüber den Grundherren nicht leicht, doch konnten sie zumindest partiell autonome Strukturen entwickeln und sich behaupten wenn sie die Patrimonialgerichtsbarkeit erlangten.
Die gesellschaftliche Entwicklung in Sachsen wurde eher direktiv von Oben und nicht von der Mitte angeschoben. Die Mitte bildeten die Bürger. Damit unterschied sich Sachsen von England oder Holland, die eine sehr starke Bürgerschicht entwickelten und sich gegenüber den feudalen Standesrechten hinwegsetzen konnten. Die Kaufmannsschicht in Leipzig konnte sich nicht gegenüber den Adelsverbünden durchsetzen. Es blieb in den Feudalstaat eingebunden und brachte sich in dessen Strukturen ein.[16] Sachsen war auf dem Grad der gesellschaftlichen Liberalisierung überlegen und es stimulierte den europäischen Osten in seiner eigenen Entwicklung, hier vor allem Polen-Litauen. Gegenüber den Fortschrittszentren im 18. Jahrhundert, das war die Ile de France, Holland und England stand aber auch Sachsen zurück und adaptierte die dort entstandenen Entwicklungen. Im adaptieren war die sächsische Gesellschaft allerdings sehr gut eingestellt. Vorbilder wurden rasch aufgenommen und auf die eigenen Bedürfnisse angepasst. Dies galt für alle gesellschaftlichen Belange.
Siedlungsstruktur


Um 1500 gab es in Sachsen etwa 150 Orte mit Stadtrechten. Etwa ein Drittel der Bevölkerung lebte in diesen 150 Städten.[17] Aus dieser Zahl lässt sich aber keine entsprechende städtische Besiedlungsform für diese Orte ableiten, denn es gab zur Zeit der Reformation keine Stadt mit mehr als 10.000 Einwohner in Sachsen. Über die Steuerregister lassen sich annähernd genaue Zahlen für die einzelnen Städte rekonstruieren. Um das Jahr 1550 hatten Leipzig und Freiberg um die 7500 Einwohner. Zwickau 7000 Einwohner, Dresden 6500 Einwohner, Annaberg 5500 Einwohner, Chemnitz 4000 Einwohner, Marienberg 4000 Einwohner.[18] Im ehemals ernestinischen Teil waren 1550 noch Wittenberg mit 4500 Einwohner relevant, ebenso wie Torgau mit etwa 6000 Einwohner.[19] Meißen, Pirna und Großenhain hatten etwa 3000 Einwohner. Görlitz, Bautzen und Zittau gehörten noch nicht zu Sachsen. 95 so genannte Städte hatten weniger als 100 Einwohner zu dieser Zeit. Etwa 50 Städte hatten mehr als 1000 Einwohner.
1805 gab es 20 Städte mit mehr als 5000 Einwohner in Sachsen. Die größten Städte um 1800 im Kurfürstentum Sachsen waren an erster Stelle Dresden mit 55.181 Einwohnern, an zweiter Stelle Leipzig mit 30.796 Einwohnern. An dritter Stelle folgt Chemnitz mit 10.835 Einwohnern.[20] Zur Reformationszeit waren nur fünf Städte Sachsens größer als 5000 Einwohner gewesen.
Bildung
→ Siehe Hauptartikel : Bildungsgeschichte Sachsens
Im Zuge der Übernahme der Kirchenverwaltung in den 1540er Jahren, nach Einführung der Reformation, fiel dem entstehenden Landesstaat als neues Aufgabenfeld das Bildungswesen zu, das zuvor in der Kompetenz der Kirche gelegen hatte. Es entstanden drei sächsische Fürstenschulen aus säkularisiertem Klosterbesitz zur Vorbereitung auf die neu gegründeten Universitäten. Es wurden das Schulamt Pforta, Grimma und Meißen gebildet, die dem Unterhalt der drei Landes- und Fürstenschulen dienten.[21]


Die erste flächendeckende Visitation zur Durchsetzung der Reformation in Kursachsen fand 1528 bis 1531 statt. Im Rahmen dieser Prüfungen erfolgte auch eine Bestandsaufnahme des Unterrichts durch die Küster und Pfarrer in den Kirchengemeinden. Ein flächendeckender sächsischer Schulplan innerhalb der entstehenden sächsischen Kirchenordnung fand 1580 ihren Abschluss in der Kursächsichen Kirchen- und Schulordnung. Dieser regelte den Aufbau von städtischen Lateinschulen und ländlichen Küsterschulen, in denen das Lesen, Schreiben und das Singen von Kirchenliedern für Jungen und Mädchen gefordert wurde.[22] Die Zahl der Unterrichtsräume und der Schulorte nahm dadurch in Sachsen binnen weniger Jahrzehnte zu. Sachsens Städte wiesen im 16. Jahrhundert mit rund 100 Schulen eine hohe Dichte auf. Um 1600 gab es nur noch wenige Pfarrorte, die nicht über eine eigene Küsterei verfügten. Auch die Bildung von Mädchenschulen regten die Visitatoren an. Die Bestimmungen dieser Ordnung blieben zum Teil bis zum Ende des 19. Jahrhunderts maßgeblich und sorgten für die Hebung des Bildungsniveaus und den Abschluss vorangegangener Reformen in Kirche, Universitäten und Schulen.[23]
Für weitere 300 Jahre waren die Träger der so entstandenen Schulen die Pfarreien und die Städte oder auch private Bildungseinrichtungen.[24] Flächendeckende Bildungseinrichtungen für den dritten Stand, die über das Niveau einfacher Landschulen hinausgingen, fehlten im Kurfürstentum Sachsen. Ein Erhöhung des Niveaus des Bildungswesens auf die Allgemeinheit mit der Bildung staatlicher Bildungsinstitutionen erfolgte erst im 19. Jahrhundert zur Zeit des Königreichs. Die ersten beiden Universitäten im Kurfürstentum waren 1502 die Leucorea in Wittenberg und die 1409 gegründete Universität Leipzig. 1764 folgte die Gründung der Hochschule für Bildende Künste Dresden und die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. 1765 wurde die Technische Universität Bergakademie Freiberg gegründet.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfolgte im Zuge der Aufklärung die Bildung von Akademien der Wissenschaften in vielen europäischen Ländern. In Sachsen gab es das erst 1846, mehr als einhundert Jahre danach.
Gesundheit und Sozialwesen
Ein flächendeckendes Gesundheitswesen gab es noch nicht im Kurfürstentum Sachsen. Die Fürsorge für Arme und Kranke war im Mittelalter im wesentlichen eine Aufgabe kirchlicher Einrichtungen. Versorgungsleistungen Armer oder Kranker fielen der Familie oder den Zünften für Zunftmitglieder zu. Mit der Reformation wurde die Armenversorgung auch eine kommunale Aufgabe. Es gab in Dresden drei große Spitäler die für die Krankenversorgung zuständig waren. Dies waren das Maternihospital, das Bartholomäus-Hospital und das Jakobshospital. In Leipzig gab es das Jacobshospital, das Johannishospital und das Hospital St. Georg.[25]
Am 18. November 1748 war in Sachsen nach dem Vorbild anderer Länder das Collegium medico-chirurgicum als erste ärztliche Ausbildungsstätte Dresdens gegründet worden.
Kultur
Förderung der Zivilisation

Die sächsischen Verantwortungsträger der Frühen Neuzeit legten sehr großen Wert auf eine angemessene Berücksichtigung kultureller Belange. Diese Grundhaltung begünstigte eine starke Differenzierung der Gesellschaft und ein Anwachsen des zivilisatorischen Niveaus der Bevölkerung im Verlauf der Zeit.
Sachsen hat jede auswärtige einströmende Modewelle und Kulturform zeitentsprechend aufgeommen und eigene Formen entwickelt. In der Renaissance entwickelte sich eine regionale Form der Renaissancearchitektur, die als Sächsische Renaissance bezeichnet wird. Die Cranachhöfe in Wittenberg waren zeitgleich zum Schaffen von Albrecht Dürer in Nürnberg eine kulturelle Schaffensstätte, die ähnlich wie der Nürnberger Maler überregionale Bedeutung erlangte. Der sächsische Oberhofmaler Anton Raphael Mengs war ein Wegbereiter des Klassizismus und galt zu seiner Zeit als größter Maler.
Sachsen erlebte im 18. Jahrhundert ein zivilisatorisches Aufblühen. Dem Repräsentationsbedürfnis der sächsischen Kurfürsten entsprechen zahlreiche repräsentative Bauten in Dresden aber auch im gesamten Land. Das Zeitalter ging als augusteisches Zeitalter in die Geschichte ein. Das Barocke Dresden wurde wensentlich von Matthäus Daniel Pöppelmann gestaltet, der neben zahlreichen Wohnhäusern, Kirchenbauten wie die Dreikönigskirche, den Zwinger, Schloss Pillnitz (1720) und das Jagdschloss Moritzburg (1723-33) schuf. In Dresden entstand ein einzigartiges Ensemble an Kulturformen und Gütern. Diese sind in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zusammengeführt worden.
Das regionale Engagement beziehungsweise die Ausformung des Kulturlebens unterschieden sich in eine Hochkulturformung und eine Breitenkultur. Leipzig wurde durch Johann Sebastian Bachs Wirken zu einer Musikstadt und damit zu einer Stätte der sächsischen Hochkultur, getragen und entwickelt durch die Bürgerschicht. Georg Philipp Telemann leitete die Oper am Brühl, das zweite bürgerliche Gesangshaus in Deutschland. Im Erzgebirge entwickelten sich bedeutende Handwerksarbeiten im künstlerisch-gestaltenden Bereich die eher der Breitenkultur zuzuordnen sind. Der Erzgebirgischer Schwibbogen aus dem Erzgebirge oder der Nußknacker sind solche Kulturerzeugnisse. Andere Kulturformen des täglichen Lebens aus dieser Zeit sind die Entwicklung bestimmter Essformen und Waren in den verschiedenen Regionen. Die Entwicklung des Dresdner Christstollen geht beispielsweise aus einer politischen Begebenheit veranlasst durch den Dresdner Butterbrief zurück.
Kunstammlungen
Vakuumpumpe von Jacob Leupold von 1709 im Mathematisch-Physikalischen Salon in Dresden
Die Kunstsammlungen der Kurfürsten dienten der Akkumulation und Verbreitung technischen Wissens. Die um 1560 von Kurfürst August angelegte Kunstkammer war nach Wien die zweite ihrer Art nördlich der Alpen. Die Sammlung war vor allem auf technische Bildung konzipiert. Drei Viertel aller Exponate waren Werkzeuge. Ebenso bestand die Möglichkeit Werkzeuge, Instrumente und Bücher auszuleihen.[26]
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„Kosmos des Fürsten“ in der Langgalerie
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„Universum der Globen“ im Neuen Saal im Zwingerwall
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„Instrumente der Aufklärung“ im ehem. Festsaal
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„Lauf der Zeit“ in der Bogengalerie
Forschung
Das hohe Kulturniveau in Sachsen bewirkte, das Neuerungen im technischen-gesellschaftlichen Leben entstehen konnten und immer wieder Einzelne Anstöße zu Verbesserungen in allen gesellschaftlichen Feldern gaben. Porzellan wurde durch Johann Friedrich Böttger erfunden. Die erste Tageszeitung der Welt, die Einkommenden Zeitungen, wurde ab 1650 in Leipzig durch Timotheus Ritzsch publiziert, Adam Riese verfasste Rechenbücher und entwickelte die Mathematik. Gottfried Silbermann, baute berühmte Orgeln in Sachsen. Die älteste technische Hochschule der Welt ist die 1765 vom sächsischen Generalbergkommissar Friedrich Anton von Heynitz gegründete Bergakademie in Freiberg. Die Homöopathie wurde 1796 von Samuel Hahnemann entwickelt. Bedeutend waren auch der Mineraloge Georgius Agricola, der als Begründer der modernen Geologie und Bergbaukunde gilt und der Philosoph, Mathematiker und Experimentator Ehrenfried Walter von Tschirnhaus, dessen Arbeit die Entwicklung labortechnischer Untersuchungsmethoden, die Materialforschung, das Gießerei- und Hüttenwesen und den optischen Gerätebau voranbrachten. Weitere Erfinder waren der Mechaniker und Kunstmeister Jacob Leupold oder der Hofmechanicus und Modellmeister Andreas Gärtner, der Wasserbauer und Oberbergmeister Martin Planer.[27]
Geschichte
Beginnende Institutionalisierung der Kurwürde im frühen 13. Jahrhundert

Vom ausgehenden 12. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts hatte sich ein engerer Kreis besonderer Königswähler (Kurfürsten) herausgebildet, denen es gelang, andere als Wahlberechtigte auszuschließen. Am Anfang des Institutionalisierungsprozesses bestand das Kurfürstenkollegium nur aus vier Fürsten, zwei weltlichen und zwei geistlichen. Der Herzog von Sachsen war neben dem Pfalzgrafen einer von zwei weltlichen Fürsten, die das Kurrecht beanspruchen durften. Dieser Kreis wurde im 13. Jahrhundert ausgedehnt auf die drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen.
Die Zuordnung der Kurrechte zu einzelnen Territorien erfolgte im frühen 13. Jahrhundert und verfestigte sich fortan.
Transformation des Herzogtums Sachsen (1180–1260)
Der Festigungsprozess der Kurwürde vollzog sich zeitlich deckungsgleich mit der Formung des sächsischen Herzogtums. Das Herzogtum Sachsen, entstanden aus dem Volk der Sachsen, erlebte seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert einen anhaltenden und mehrfachen Umwandlungsprozess. Die sächsische Herzogswürde blieb bestehen, doch das Territorium das das Herzogtum Sachsen definierte, wandelte sich fortwährend und fand erst nach rund einhnundert Jahren eine vorläufige Stabilisierung mit der Ausbildung des Herzogtums Sachsen-Wittenberg. Dieses Territorium hat keine Deckung mehr mit dem Namensgebenden Vorgänger, sowohl Bevölkerungsbezogen als auch territorial.
Das eigentliche Stammesherzogtum Sachsen (auch Altsachsen genannt) entspricht in etwa dem heutigen Territorium von Niedersachsen. Doch 1180 wurde der mächtige sächsische Reichsfürst Herzog Heinrich der Löwe entmachtet und sein Herzogtum geteilt: Der westliche Landesteil wurde als Herzogtum Westfalen dem Erzbischof von Köln unterstellt. Mit dem östlichen Landesteil, das den Namen Sachsen weiter trug, wurden die Askanier belehnt. Bernhard III. wurde der erste sächsische Herzog. Diesem gelang es jedoch nicht, eine weiträumige Territorialherrschaft über das ihm zugesprochene Gebiet des alten Herzogtums Sachsen aufzubauen, so dass das neue askanische Herzogtum Sachsen lediglich durch den Titel und einige Reichslehen (Lauenburg, Wittenberg) gebildet wird. Als Herzog von Sachsen gehörte Bernhard III. zu den vornehmsten Fürsten des Reiches, und in dieser Würde zählte er 1198 und 1208 zu den wichtigsten Königswählern.[28]
Auf ihn folgte Albrecht I.. Nach seinem Tod im Jahre 1260 teilten seine Söhne Johann I. und Albrecht II. sein Land, entsprechend den Grundsätzen des askanischen Geschlechts, das erst 1727 die Primogenitur einführte. Daraufhin wurde das Herzogtum Sachsen in die Herzogtümer Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg aufgeteilt. Zunächst regierten beide Brüder gemeinsam, doch nach dem Erwerb der Burggrafschaft Magdeburg 1269 ist eine endgültige Aufteilung in zwei Herzogtümer Sachsen-Lauenburg unter der Herrschaft Johanns I. und Sachsen-Wittenberg unter der Herrschaft Albrechts II. nachgewiesen. Die Trennung wurde 1296 auch formal vollzogen. Letzterem Herzogtum gelang es die Kurfürstenwürde dauerhaft und für sich alleine zu beanspruchen. In der Folge dieser Teilungen überschritt der Name Sachsen im Zuge der historischen Namensverschiebung die alte Kulturgrenze der Elbe-Saale-Linie.[29]
Sachsen-Wittenberg wird zu Kursachsen (1260–1423)
Linie Sachsen-Wittenberg (Herzöge und ab 1355 Kurfürsten von Sachsen) | ||
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Albrecht II. | 1260–1298 | Sohn von Albrecht I. |
Rudolf I. | 1298–1356 | Sohn des Vorgängers |
Rudolf II. | 1356–1370 | Sohn des Vorgängers |
Wenzel I. | 1370–1388 | Bruder des Vorgängers |
Rudolf III. | 1388–1419 | Sohn des Vorgängers |
Albrecht III. | 1419–1422 | Bruder des Vorgängers |
Die Wittenberger Askanier Albrecht I., Albrecht II. und Rudolf I. hatten als Herzöge von Sachsen sehr lange regiert und mit mehreren Söhnen den Fortbestand der Dynastie gesichert und sich als Erben der sächsischen Kurwürde durchgesetzt. Die Kurfürsten kümmerten sich vor allem um äußere Konflikte mit anderen Territorialherren und trieben den Landesaufbau des noch dünn besiedelten Gebiets voran. 1290 wurde dieses Herzogtum um die Burggrafschaft Magdeburg und um die Grafschaft Brehna erweitert. Es kam noch zu weiterem Gebietszuwachs. Das Herzogtum Wittenberg in Verbund mit der Grafschaft Brehna formte Sachsen-Wittenberg. Dies entspricht in etwa dem heutigen Landkreis Wittenberg, dem Landkreis Elbe-Elster, Bad Belzig und Wiesenburg/Mark.
Die Kurwürde war bis 1356 institutionell nicht geregelt. Das Gewohnheitsrecht hatte einen quasirechtlichen Zustand erreicht, der in der Goldenen Bulle zusätzlich verbrieft wurde. Damit erhielt Rudolf I. als Herzog von Sachsen-Wittenberg von Kaiser Karl IV. dauerhaft die Kurwürde zugesprochen. Auch die Unteilbarkeit des Territoriums wurde festgelegt.[30] Dadurch wurde Sachsen-Wittenberg das bereits vorher ausgeübte Recht der Königswahl sowie viele weitere Privilegien verbrieft, was die Herzöge unter die ranghöchsten Fürsten des Reiches aufsteigen ließ. Das Herzogtum an der mittleren Elbe und die Stadt Wittenberg erfuhren somit einen Bedeutungsgewinn, denn Sachsen-Wittenberg war endgültig zu einem der sieben deutschen Kurfürstentümer aufgestiegen. Von der Größe blieb es allerdings ein eher unbedeutendes Territorium im Reich. Die Fläche lag bei etwa 4500 bis 5000 km². Größere städtische Zentren gab es nicht. Interessant machte das Gebiet die strategische Lage entlang des mittleren Elbeverlaufs.
Die sächsischen Kurfürsten bekleideten zudem das Amt des Erzmarschalls des Heiligen Römischen Reiches.
Die Askanier von Sachsen-Lauenburg verloren daraufhin endgültig alle beanspruchten Forderungsrechte der Kurstimme, die allein auf Sachsen-Wittenberg übergingen. Dazu gehärte auch das Recht des Schwerttragens auf dem Reichstag.
Neubelehnung des Kurfürstentums

Das askanische Haus Sachsen-Wittenberg wurde nach 1400 von einer erstaunlichen Zahl von Unglücksfällen heimgesucht.[31] Im November 1422 verstarb Albrecht III., Kurfürst und Herzog von Sachsen-Wittenberg aus dem Geschlecht der Askanier, ohne erbberechtigte Nachkommen. Sachsen-Wittenberg verfügte nur über geringe Macht, jedoch war es als Kurfürstentum mit einem hohen Rang ausgestattet.[32] Deshalb war die Neubesetzung des Sachsen-Wittenberger Gebiets auch begehrt. In der Folge erhoben sowohl die lauenburgischen Askanier unter Herzog Erich V. als auch die meißnischen Wettiner in Person von Friedrich I. Anspruch auf Sachsen-Wittenberg und die damit verbundene Kurwürde. Im Rahmen der deutschen mittelalterlichen Ostsiedlungen östlich von Saale und Elbe waren die Wettiner in ihren markgräflichen Stellungen zu größeren Territorialkomplexen gekommen, die südlich und östlich an Sachsen-Wittenberg angrenzten.[33]
Der Anspruch Friedrichs I. begründete sich in seinem Engagement in Reichsangelegenheiten beim Kampf gegen die böhmischen Hussiten. 1423 sprach König Sigismund das politische Erbe Albrechts III. als erledigtes Reichslehen den wettinischen Markgrafen von Meißen zu und verlieh ihnen das Kurfürstentum Sachsen, womit auch die Kurwürde auf sie überging. Infolgedessen ging die Markgrafschaft Meißen im Kurfürstentum Sachsen auf und verlor ihre Eigenschaft als selbständiges Fürstentum. Der Übergang erfolgte mit der weiteren Bindung der Kurfürstenwürde an Wittenberg. Dies heißt also, wer Wittenberg besaß, hatte auch Kurfürstentitel und die Kurstimme des Erzmarschalls inne. Kursachsen blieb auf das Gebiet von Sachsen-Wittenberg beschränkt. Das ehemalige Herzogtum wurde als Kurkreis in das Herrschaftsgebiet der Wettiner eingegliedert und konnte noch bis 1548 eine quasi dominante Stellung im wettinischen Gesamtstaat wahren.
Die Wettiner, ihre Besitzungen von Landsberg und Brehna erweiternd, waren schon 1089 Markgrafen der Lausitz, 1125 Markgrafen von Meißen gewesen und konnten nun mit Sachsen-Wittenberg ein strategisch wichtiges Gebiet im Norden ihrer Gebiete dazugewinnen.[34] Dies ermöglichte ihnen eine verkehrsräumliche Anbindung zu wichtigen norddeutschen Städten wie zum Beispiel Magdeburg und eine verstärkte Einbindung ins mittlere Elbeland bis hin zum Harzvorland, das zu dieser Zeit bereits dicht besiedelt war und wichtige wirtschaftliche Impulse lieferte. So ermöglichte der Zugang zur Elbe die Teilnahme an der Handelstätigkeit mit der Hanse, die entlang des Flusses mehrere Städte in den Verbund aufgenommen hatte.[35] Das einstige Kolonialland zwischen Saale und Elbe fand durch diese reichspolitische Aufwertung Anschluss an das Altsiedelland im Westen, nahezu zeitgleich mit der Neubelehnung des Kurfürstentums Brandenburg durch die Hohenzollern.[36] Die Wettiner stiegen fortan zur Hegemonialmacht in Mitteldeutschland auf. Politisch erwiesen sich die Wettiner zukünftig als engagierte Sachwalter des Reiches und formten vor allem durch Käufe im 15. Jahrhundert einen zusammenhängenden Territorialkomplex.
Von dem Gebiet um Wittenberg, dem späteren Kurkreis, wanderte der Name „Sachsen“ allmählich auf alle an der oberen Elbe gelegenen Gebiet der Wettiner.[37]
Unter den Wettinern ab 1423
Spätmittelalter

Am 6. Januar 1423 wurde der meißnische Markgraf Friedrich IV., der Streitbare vorläufig und am 1. August 1425 formell in Budapest durch Kaiser Sigismund mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg belehnt;[38] als Friedrich I. war er nun Herzog und Kurfürst des Reiches. Um 1430 folgten Einfälle der Hussiten in den Hussitenkriegen in Sachsen, die zu Zerstörungen von Städten führten. Zwar hatte Kurfürst Friedrich II. am 23. August 1432 schon einen Sonderfrieden mit den Hussiten auf zwei Jahre geschlossen, doch erst 1436 endeten die Kriegshandlungen überall.
Ein Prozess des Herzogs Erich V. von Sachsen-Lauenburg gegen diese Entscheidung auf dem Konzil von Basel blieb ohne Erfolg. Das bisherige Machtzentrum der Wettiner, Meißen mit seiner Albrechtsburg, verlor nach und nach seine politische Bedeutung. Da auch Repräsentation und Residenz mehr und mehr an Bedeutung gewann, schufen die Wettiner in dem großzügigen Elbkessel Dresden gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine neue Residenz.
Friedrich der Sanftmütige erhielt 1440 durch einen wettinischen Heimfall die Landgrafschaft Thüringen.
Wie auch unter anderen deutschen Häusern üblich, teilten die Wettiner regelmäßig ihre Besitzungen unter Söhnen und Brüdern auf, was häufig zu Spannungen führte. Nach dem Tod von Friedrich IV. führten Uneinigkeiten zwischen seinen Neffen Friedrich II. und Wilhelm III. zur Altenburger Teilung. Trotz des Halleschen Machtspruchs im Jahr 1445 eskalierte der Konflikt später bis zum Sächsischen Bruderkrieg. Dieser teilte vorübergehend den wettinischen Machtbereich in einen östlichen und westlichen Teil. Der östliche Teil blieb weiterhin Kurfürstentum und wurde 1466 um den Kern des Vogtlandes, die Herrschaft Plauen, ausgeweitet. Der westliche Teil Sachsens, der seit 1382 durch eine Nebenlinie der Wettiner regiert wurde, fiel nach dem Tode ihres letzten Vertreters Herzog Wilhelms III. von Sachsen im Jahr 1482 wieder zurück an die wettinische Hauptlinie unter Kurfürst Ernst. In dessen Hand befand sich nunmehr ein, auch im europäischen Maßstab bedeutender Territorialkomplex. Dadurch wurde Sachsen neben dem Habsburgischen Machtbereich zur zweiten Macht im Heiligen Römischen Reich.[39]
Zweites Großes Berggeschrey, Handel und Wandel, Rechtswesen
In diese Zeit fallen umfangreiche Silberfunde im Erzgebirge die mit dem so genannten Zweiten Großen Berggeschrey einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung stimulierten.
Leipzig erhielt vom Kaiser das Recht drei mal im Jahr Jahrmärkte abzuhalten. Auf diesen Reichsmessen konnten die Kurfürsten die Silberfunde in Bares ummünzen, verfügten dadurch über volle Haushaltskassen und begannen eine rege Bautätigkeit.[40] Bedingt durch die kaiserlich verliehenen Markt- und Stapelrechte der Stadt Leipzig erhöhte sich die Verkehrsfrequenz auf der Via Regia Lusatiae Superioris, der bedeutendsten Verkehrsroute zwischen West- und Osteuropa die in Leipzig die Via Imperii kreuzte. So wurde Leipzig zu einem kontinental bedeutenden Handelsplatz für ganz Europa. Aus der Freien Reichsstadt Nürnberg, die ein bedeutendes Wirtschaftszentrum in Europa zu dieser Zeit war, siedelten von 1470 bis 1650 mehr als 90 Kaufleute mit ihren Familien nach Leipzig über.[41] Das Handelsnetzwerk vergrößerte sich dadurch und umfasste ganz Europa, Händler aus allen Orten Europas boten fortan ihre Waren in Leipzig an. Leipzig wurde zu einem Drehpunkt für alle Teile Europas. Die Zolleinnahmen entlang der Wegstrecke kamen wiederum der kurfürstlichen Kasse zu Gute.
Auch die innere Sicherheit wurde wiederhergestellt, nachdem das Raubrittertum in Deutschland zu Unruhe und Unsicherheit geführt hatte. Das Fehdewesen wurde beseitigt, die Straßen vor Raubüberfallen gesichert und ein effizientes Rechtssystem aufgebaut.[42] 1483 richteten der Kurfürst Ernst und sein Bruder Herzog Albrecht ein Gericht mit festem Sitz in Leipzig als Oberhofgericht ein. Es war mit Adligen und Bürgerlichen besetzt. Es war die erste selbständige, vom Fürsten und Hof losgelöste Behörde Kursachsens. Eine effektive Lokal- und Zentralverwaltung sicherte die Herrschaft der Kurfürsten. Sachsen wurde im Vergleich zu den anderen deutschen Ländern ein kulturell, wirtschaftlich und staatlich weit fortgeschrittenes Staatswesen dieser Zeit.
Renaissance und Reformation
An der Spitze des wettinischen Herrscherhauses standen seit 1464 die Brüder Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht. Beide regierten zunächst einträglich begünstigt durch einen einesetzende langanhaltenen Wirtschaftsaufschwung und einer zunehmenden städtebaulichen Entwicklung im Land. Die Spannungen nahmen aber zu und am 26. August 1485 vereinbarten diese beiden Wettiner in Leipzig die Teilung ihres Besitzes, die am 11. November 1485 vollzogen wurde. Albrecht konnte als Jüngerer den eigenen Landesteil aussuchen, während Ernst das Land in zwei Teile bestimmte.[43] Sie ging als Leipziger Hauptteilung in die Geschichte Sachsens ein. Die Mehrzahl der Territorien wurde nun getrennt regiert. So schwächte die Leipziger Teilung, die ursprünglich nicht auf Dauer angelegt gewesen war, in erheblichem Maße die zuvor sehr mächtige Stellung des Kurfürstentums Sachsen im Heiligen Römischen Reich. Das einvernehmliche bestehende Verhältnis zwischen Albert und Ernst, welches für eine enge Verbindung beider Landesteile sorgte, schlug nach einigen Jahrzehnten in offene Konfrontation beider Herrscherhäuser um.
Ernestiner - Kurfürstentum Sachsen | Albertiner - Herzogtum Sachsen (1485–1547) |
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![]() Ernst hatte mit seiner Residenz Torgau[44] den Schwerpunkt im Norden und verfügte über den prestigeträchtigen Kurkreis im Norden. Sein kontrolliertes Territorium bestand neben dem Hauptkomplex aus 14 weiteren Exklaven. Die Ernestiner behielten den Kurfürstentitel bei, der auf alle männlichen Mitglieder der Familie übertragen werden konnte. Im ernestinischen Kurfürstentum stiftete Friedrich der Weise die Universität Wittenberg, von der die kirchenpolitische Reformation ausging. 1505 berief Kurfürst Friedrich den Maler Lucas Cranach der Ältere an seinen Wittenberger Hof. Dieser wirkte jahrzehntelang in Wittenberg und schuf bleibende Werke die die Reformationszeit in Wittenberg in die Welt trugen. Kurfürst Friedrich baute den Kreis Kursachsen als Territorium aus und erweiterte dazu unter anderen in Torgau und Wittenberg die Schlösser zu repräsentativen Residenzen. Vom Thesenanschlag 1517 in Wittenberg bis zur Beendigung des Schmalkaldischen Krieges stand der Kurkreis und die ernestinischen Besitzungen von Sachsen im Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit, da hier die Erste Phase der Reformation verankert wurde, die sich darüber hinaus weltweit verbreitete. Der ernestinische Kurfürst Friedrich der Weise (1486–1525) schützte Martin Luther. Dadurch gerieten die Ernestiner allerdings auch in einen Gegensatz zu ihren albertinischen Vettern, die in den nun ausbrechenden Konfessionskämpfen zunächst der kaiserlich-katholischen Seite die Treue hielten. Die ernestinische Seite engagierte sich bezogen auf die Reformation reichsweit und bildete mit dem Schmalkaldischen Bund ein Gegengewicht zur kaiserlich-katholischen Seite und forderte diese offen heraus.[45] |
![]() Finanzwirtschaftliche Entwicklung:
Im albertinischen Lager wurde Dresden als Residenzsitz erweitert. Die fürstlicherseits damit angeschobene sächsische Renaissance wurde auch im albertinischen Landesteil ausgeprägt. Der albertinische Herzog Georg der Bärtige (1500–1539) bekämpfte Martin Luther und lehnte ein offenes Vorgehen gegen den Kaiser ab. Erst nach Georgs Tod wurde die Reformation auch im albertinischen Landesteil eingeführt. |
Die Ereignisse des Bauernkrieges von 1525 streiften sächsische Territorien nur am Rande im Vogtland und im Erzgebirge. Der Druck auf die Bauernschaft war in Sachsen niedriger als in den süd-westlichen Gebieten des Reiches. Dies erklärt sich durch die starke landesherrliche Stellung und Verwaltung, die Willkürformen des gutsbesitzenden Adels Schranken aufwiesen.[47]
Aufstieg der Albertiner zur protestantischen Schutzmacht im Reich

In der Schlacht bei Mühlberg im Schmalkaldischen Krieg besiegte der albertinische Herzog Moritz von Sachsen (1547–1553) als Verbündeter von Kaiser Karl V. seinen Vetter, den ernestinischen Kurfürst Johann-Friedrich von Sachsen-Wittenberg. Nach der Niederlage erfolgte am 19. Mai 1547 die Wittenberger Kapitulation des Ernestiners. Am 4. Juni 1547 wurde der Albertiner Moritz im Feldlager vor Wittenberg durch Kaiser Karl V. zum Kurfürst belehnt. Nach anderen Angaben erfolgte dies erst auf dem Augsburger Reichstag am 24. Februar 1548.[48]
Die ernestinische Linie verlor die Hälfte ihres Besitzes und behielt nur die Ämter Weimar, Jena, Saalfeld, Weida, Gotha, Eisenach und Coburg. Das verbliebene ernestinische Herzogtum teilte sich in der Folge von Erbteilungen wiederum in verschiedene sächsische Linien, die Ernestinische Herzogtümer genannt wurden. Die ernestinischen gingen weit verzweigt nach 1547 zumeist im heutigen Thüringen auf.
Die Ämter Dornburg, Camburg und Roßla kamen 1547, durch den Naumburger Vertrag kamen 1554 die Ämter Sachsenburg, Altenburg, Herbsleben und Eisenberg an das albertinische Sachsen. Die albertinischen Territorien wurden weitgehend zum Traditionsträger des heutigen Sachsens. Eine erneute Teilung des sächsischen Herrschaftsgebietes hat danach nicht mehr stattgefunden.
Erneut wurde Sachsen nach den habsburgischen Ländern zum zweitwichtigsten deutschen Land im Heiligen Römischen Reich mit der Fähigkeit die Reichspolitik maßgebend mitzubestimmen. Kursachsen bildete nun einen geschlossenen obersächsisch-thüringischen Flächenstaat entlang des mittleren Elbelaufs, der allerdings keine abgeschlossene territoriale Gliederung aufwies. Auf die Auffüllung der Lücken war Kurfürst Moritz und sein Nachfolger sein Bruder August bedacht. Die für die albertinische Linie aus Dresden dazugewonnenen Städte und Räte huldigtem den neuen Fürsten Moritz. Melchior von Ossa nahm im Kurkreis die Huldigung auf den neuen Kurfürsten Moritz entgegen. Am 13. Juli 1547 wurde für zwei Wochen ein Landtag in Leipzig einberufen in denen sich die Stände des alten und neuen Gebietsbereichs, Grafen und Herren, Ritterschaft und Städte zusammenfanden und eine Landesvertretung bildeten.
Entgegen der Zusagen des Kaisers erhielt Moritz nicht die gesamten ernestinischen Gebiete.[49] Dies und andere Zurücksetzungen führten zu einer Konfrontation zwischen Moritz und Karl V. die in offene Kampfhandlungen mündeten, aus denen der sächische Kurfürst in Verbund mit anderen protestantischen Fürsten siegreich hervorging. Letztlich gelang es den Protestanten unter sächsische Führung den Weg zur Anerkennung des neuen Glaubens im Reich frei zu machen. Seitdem war das Kurfürstentum Sachsen die bedeutendste Schutzmacht des evangelischen Glaubens im herrschaftlich wie konfessionell zersplitterten Reich.[50] Am 9. Juli 1553 starb der erst 32-jährige Kurfürst an den Folgen einer zuvor erlittenen Kriegsverletzung in der Schlacht bei Sievershausen. Nach Abschluss des Augsburger Religionsfriedens 1555 stand Sachsen fest auf habsburgischer Seite. Kurfürst August I. verstand sich als Führer der lutherischen Reichsstände, in deren Interesse der zwischen Protestanten und Katholiken erreichte Status quo zu bewahren sei.
Landesausbau

Es folgten nach der Eingliederung der neuen Gebiete in den albertinischen Herrschaftsbereich umfassende Verwaltungsreformen, die den neu entstandenen Territorialkomplex neu ordneten.[51] Wichtiger Ratgeber des Kurfürsten in diesen Fragen war Ludwig Fachs. Moritz unterteilte sein Territorium in fünf Verwaltungskreise. Ihnen stand jeweils ein Oberhauptmann vor, der für die allgemeine und militärische Sicherheit sowie für das Finanzwesen in seinem Kreis zuständig war.[52] Der Hofrat bildete fortan die zentrale oberste Verwaltungsbehörde, gefolgt von der mittleren Instanz, der Kreisverwaltung vertreten durch die Oberhauptmänner. Die unterste staatliche Verwaltungsebene bzw. Beauftragte des Kurfürsten bildeten die Ämter, vertreten durch die Amtmänner.[53] Damit entstand kurz nach Beendigung des Mittelalters in Europa ein funktionierender Instanzenzug, der mit der heutigen Verwaltungsgliederung vergleichbar ist. Neben der Verwaltung wurde auch das Gerichtswesen reformiert und am 22. Dezember 1548 die Oberhofgerichstordnung erlassen. 1550 wurde das Hofgericht in Wittenberg wieder hergestellt. Mit Rundschreiben an die Städte und Ämter wurden diese aufgefordert alle Einkommen und Einkommensverhältnisse zu erfassen und an den Hofrat zu senden. Das war der Beginn der Amtserbbücher, ein umfassendes landesweitestes Kataster für eine geordnete Finanzverwaltung. Maßgeblich wurde die Verschriftlichung der Herrschaftsausübung durch Barthel Lauterbach gefördert. Weitere Fachbehörden wurden in den Bereichen Kirchen- und Justizwesen, dem Berg- und Münzwesen errichtet. 1547 verfügte der neue Kurstaat über zwei Universitäten (Leipzig und Wittenberg) mit je einer Juristenfakultät neben den beiden Hofgerichten auch über zwei Schöppenstühle.[54] Es entstand ein effektiv funktionierender Territorialstaat.[55]

1559 kamen die protestantisch gewordenen Bistümer Meißen, Merseburg und Naumburg und 1596 das Vogtland zum Kurfürstentum Sachsen dazu. Diese territoriale Arrondierung ermöglichte es den Landesherren den Landesausbau weiter voranzutreiben. Das Kurfürstentum erwirtschaftete jährlich 865.000 Gulden mittlere Staatseinnahmen. Dieser Gewinn wurde vor allem aus den Bergregalen und nicht aus der Münzprägung erwirtschaftet. Die Wettiner besaßen das alleinige Silbermonopol. Der Vorrat an Bargeld war zwar hoch, dennoch beliefen sich die Staatsschulden auf 2.400.000 Gulden. Sachsen wurde auf der Grundlage seines Handels, des Gewerbes und des Bergbaus zum reichsten deutschen Land dieser Zeit.[56]
Nach der Errichtung der Münzstätte Dresden im Jahr 1556 zur besseren Kontrolle ordnete Kurfürst August (1553–1586) die Schließung sämtlicher Landesmünzstätten an. 1586 wurde die erste Kursächsische Landesaufnahme unter Leitung von Matthias Oeder durchgeführt. 1572 folgte die Erlassung der Kursächsischen Konstitutionen. Diese Konstitutionen bestanden aus vier Teilen, welche sich aus Zivil-, Staats-, Lehn- bzw. Erbrecht und dem Vertragsrecht zusammensetzen. Damit schuf Kurfürst August erstmalig eine Zusammenstellung von geltendem Recht in Anschluss an das Römische Recht.[57]
Durchsetzung der Reformation und Dreißigjähriger Krieg

Kurfürstentum Sachsen (ohne die Lausitzen)

Trotz Augsburger Religionsfriedens von 1555 musste die Verankerung der Reformation weiter aktiv betrieben werden. Wichtigster Reformator nach dem Tod Luthers war Philipp Melanchthon der nachhaltig im Bildungswesen wirkte. Nach den Verfolgungen der Calvinisten und insbesondere von Kurfürst Augusts Leibarzt Caspar Peucer (1525–1602) und seinem Geheimen Rat Georg Cracau stellte die 1577 in Torgau erarbeitete Konkordienformel die letzte Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche dar, welche letztlich in das Konkordienbuch, einem allumfassenden Kirchenrechtswerk, aufgenommen wurde.
Ein kurfürstliches Instrument zur Durchsetzung der Reformation und zur Ordnung des religiösen Lebens in Kursachsen bildete die Visitation. Einzelne Visitatoren bereisten hierzu die einzelnen Kirchenorte. Die erste flächendeckende Visitation in Kursachsen fand 1528 bis 1531 statt. Dabei galt der Theologe Jakob Andreae (1528–1590) als Generalorganisator. Seine Ziele stützten sich besonders auf die Durchsetzung der Konkordienformel und auf die Neuausrichtung des Führungspersonals als Folge der Verfolgungswellen von 1574.
Der Ausbruch des durch den zweiten Prager Fenstersturz eingeleiteten Böhmischen Ständeaufstands beendete die lange Friedenszeit. Der Kurfürst Johann Georg I. stellte sich 1618 auf die Seite des Kaisers. Er setzte damit auf Anraten seiner Regierung die seit Jahrzehnten gültige sächsische Reichspolitik fort. Ihr Ziel war es, den im Augsburger Religionsfrieden erreichten status quo zu wahren. Man war sich 1618 in Dresden bewusst, dass die böhmischen Unruhen einen reichsweiten Krieg auslösen konnten. Zunächst versuchte Johann Georg gemeinsam mit dem Mainzer Kurfürsten zwischen den böhmischen Ständen und dem Kaiser zu vermitteln. Nach dem Tod von Kaiser Matthias im März 1619 spitzte sich die Lage aber zu. Als die böhmischen Stände im gleichen Jahr den bereits gekrönten Nachfolger Ferdinand II. absetzten und Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem König wählten, gab Johann Georg seine abwartende Haltung auf und erklärte sich bereit, am Krieg gegen Böhmen teilzunehmen. Mit Ferdinand II. wurde vereinbart, dass Sachsen die beiden böhmischen Nebenländer Ober- und Niederlausitz für den Kaiser zurückerobern sollte. Formalrechtlich wurde Johann Georg dafür vom Kaiser mit der Reichsexekution gegen die böhmischen Rebellen beauftragt.
Im September 1620 marschierten die sächsischen Truppen in die beiden Lausitzen ein. Die beiden Markgraftümer konnten ohne größeren Widerstand besetzt werden. Weil der Kaiser dem sächsischen Kurfürsten die Kriegskosten nicht wie vereinbart erstatten konnte, musste er Johann Georg die beiden Lausitzen 1623 als Pfand überlassen.
In der Folgezeit verschlechterten sich die Beziehungen Sachsens zum Kaiser mehr und mehr, unter anderem, weil die Neutralität Sachsens von den kaiserlichen Truppen unter Albrecht von Wallenstein kaum geachtet wurde. Albrecht von Wallenstein führte mehrfach plündernde Truppen in die Lausitzen. Auch die rücksichtslos betriebene Rekatholisierung in Schlesien und Böhmen missfiel dem sächsischen Kurfürsten, ohne dass er etwas dagegen tun konnte. 1631 sah sich Johann Georg I. schließlich genötigt auf Seiten der Schweden in den Krieg gegen den Kaiser einzutreten. Ausschlaggebend für diesen radikalen Wechsel in der sächsischen Politik war die militärische Lage, denn die Truppen des Schwedenkönigs standen zu dieser Zeit schon auf sächsischem Gebiet. Kursachsen war vor allem in seinem westlichen Teil berührt. Bei Leipzig fand so 1631 die Schlacht bei Breitenfeld und im darauffolgenden Jahr die Schlacht bei Lützen statt (beide nur teils auf dem Territorium des Kurfürstentums). Militärisch war Sachsen auf der Seite der protestantischen Länder und während der Schlachten als Verbündeter der Schweden engagiert. Leipzig wurde im Krieg mehrfach belagert, seine Einwohnerzahl ging von 17.000 auf 14.000 Einwohner zurück, während die anderen urbanen Zentren, in der Zeit vor allem Dresden/Meißen verschont blieben. Chemnitz wurde durch den Krieg schwer geschädigt, Freiberg verlor seine Bedeutung.[58]
1635 schloss Sachsen mit dem Kaiser den Prager Frieden und gelangte dadurch endgültig in den Besitz der Lausitzen. Dadurch vergrößerte sich das Landesgebiet um etwa 13.000 Km² und erreichte nunmehr seine nahezu endgültige Grenzen. Die Verheerungen des Landes durch den Dreißigjährigen Krieg dauerten aber an, denn die Kämpfe gegen die Schweden gingen noch mehr als zehn Jahre auch in Mitteldeutschland weiter. Kursachsen schied mit dem Waffenstillstand von Kötzschenbroda 1645 vorläufig und mit dem Frieden von Eilenburg 1646 endgültig aus den direkten Kampfhandlungen aus.
Frühbarock

Nach dem Dreißigjährigen Krieg 1648 hatte das albertinische Sachsen den bisherigen Höhepunkt seiner territorialen Ausdehnung erreicht, vor allem durch die 1635 von Böhmen übergegangenen Lausitzen. Gleichwohl erlitt es durch die Säkularisierung des Territoriums des Erzstifts Magdeburg in den Besitz des Kurfürsten von Brandenburg einen bedeutenden strategischen Nachteil gegenüber dem expandierenden Brandenburg-Preußen im Norden. Ähnlich wie das abseits gelegene Herzogtum Preußen war Kursachsen noch vergleichsweise glimpflich davongekommen, vor allem indirekt durch Seuchen und Stagnation des Handels geschwächt und begann einen politischen und wirtschaftlichen Aufstieg. Nach Angaben von Blaschke K.: Bevölkerungsgeschichte von Sachsen, S.96 aus dem Jahr 1937 soll in Sachsen die Bevölkerung kriegsbedingt um etwa die Hälfte reduziert worden sein. Andere Autoren zögern mit der Wiedergabe und verweisen darauf, dass dieser Schnitt in einzelnen Regionen sehr wohl zutreffen kann, aber dies nicht auf die gesamte Bevölkkerung zutrifft.[59] Die Verluste konnten jedoch zu großen Teilen durch Glaubensflüchtlinge, von denen etwa 150.000 aus Böhmen und Schlesien nach Sachsen kamen, gemildert werden.[60] Nach der völligen Verwüstung von Magdeburg ging dessen Bedeutung als Metropole im Osten des Heiligen Römischen Reichs neben dem aufstrebenden Berlin auch an die kursächsischen Städte Leipzig und Dresden über.
Durch den starken Geldbedarf der landesfürstlichen Kasse hatten die sächsischen Stände schon während des Krieges wieder an Einfluss gewonnen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mussten die Kurfürsten den Landtag weit häufiger einberufen, als dies noch zu Anfang jenes Jahrhunderts der Fall gewesen war und 1661 konnten die Stände sogar ihr Selbstversammlungsrecht durchsetzen.
Das am 8. Oktober 1656 eröffnete Testament von Johann Georg I. sah vor, Teile Kursachsens seinen drei Söhnen August, Christian und Moritz zu vermachen und sie in einer kursächsischen Sekundogenitur als eigenständige Herzogtümer einzurichten. Es entstanden die Herzogtümer Sachsen-Zeitz, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Weißenfels, die jedoch 1718, 1738 bzw. 1746 wieder an Kursachsen zurückfielen.
Außenpolitisch blieb Sachsen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts an der Seite des österreichischen Kaiserhauses. 1683 beteiligte sich Kurfürst Johann Georg III. persönlich mit dem Sächsischen Heer an der Schlacht am Kahlenberg, die die Zweite Wiener Türkenbelagerung beendete und für die wichtige Befreiung Wiens sorgte.
Absolutismus und Sachsens Glanz


Sein Leben glich dem Sinnbild eines überdimensionierten Weinfasses, das er selber auf der Festung Königstein errichten ließ. Dazu ließ er alle Weine in Sachsen beschlagnahmen um das Fass füllen zu können. Symbol für die persönliche Schattenseite des Kurfürsten

Um 1700 folgte das Zeitalter der Aufklärung, dass ein geistiges Wachstum auf allen Ebenen anschob und Bildung und Kultur ebenso wie Handel und Wirtschaft förderte. Der Absolutismus setzte sich auf den Kontinent durch, nur England und Holland und einige Reichsterritorien entzogen sich der Zentralisierungstendenz. In diesen für Sachsen und dem Herrschergeschlecht sehr günstigen Rahmenbedingungen übernahm Friedrich August I. (der Starke) 1694 die Kurwürde. Er prägte die Epoche zeitgemäß, so dass seine Zeit in Sachsen als Augusteisches Zeitalter in die Geschichte eingegangen ist.[61] Feste, Barocke Prachtentfaltung, Kunst- und Mäzenentum als auch verschwenderische Pracht und Prunksucht sind Umschreibungen für den Charakter dieser Zeit.[62] Um einen Absolutismus nach französischem Vorbild zu etablieren, drängte er den Einfluss des alteingesessenen Adels zurück, indem er mit Hilfe eines 1706 geschaffenen Geheimen Kabinetts mit Fachressorts eine zentrale Schaltstelle für exekutive Befugnisse einrichtete und nach und nach konkurrierend zum Geheimen Rat zur obersten Zentralbehörde machte. Zu einem wirklichen Absolutismus kam es aber nie, wie an den unüberwindlichen Gegensätzen zwischen absolutem Machtanspruch des Kurfürsten, Behauptungswillen des sächsischen Adels und aufstrebendem Bürgertum sichtbar wurde.
Das luxuriöse Leben am Hofe überstieg die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und wurde schließlich auf Kosten der militärischen Schlagkraft finanziert. Symptomatisch für diese Epoche war auch das Schicksal der Gräfin Cosel. Nachdem die langjährige und einflussreiche Mätresse bei August dem Starken in Ungnade gefallen war, wurde sie 1716 auf die Festung Stolpen verbracht. Unter ihn waren die absolutistischen Bestrebungen am größten, ohne dass er sich vollends durchsetzen konnte.
Trotz hoher Staatsverschuldung boomte die Wirtschaft, vor allem der Handel und mit ihm die Leipziger Messen. Insbesondere der Tuch- und Seiden- wie auch der Buchhandel sowie die Geld- und Bankgeschäfte florierten wieder. 1710 konnte das Meißner Porzellan erstmals auf der Messe zum Verkauf angeboten werden und fand internationale Beachtung.[63] Ab 1721 erfolgte die landesweite Errichtung von Kursächsischen Postmeilensäulen, die bis heute in vielen Städten sichtbares Zeichen der kurfürstlichen Zeit sind und verbesserte die Straßenverkehrsführung erheblich.
Neben den Kurfürsten bestimmten zwei Minister die sächsische Politik bis 1763 maßgeblich. Dies waren unter August II. Jakob Heinrich von Flemming[64] und unter seinem Sohn August III. Heinrich von Brühl, der selbst Kunst sammelte und die Brühlsche Terrasse bebauen ließ. Unter Brühl nahmen die Formen der Misswirtschaft im sächsischen Finanzwesen zu, die Haushaltsführung wurde ungeordnet und bewirkte dadurch Zahlungsausfälle, Zahlungsverschübe und die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit.[65]
Personalunion mit Polen


In die Glanzzeit Sachsens fällt auch die Personalunion mit Polen. Mit der Wahl Augusts zum polnischen König im Jahr 1697 gab er dem Kurfürstentum Sachsen eine ganz neue Ausrichtung. Seine Politik scheiterte jedoch, da dem sächsischen Kurfürstentum die angestrebten Territorialgewinne verwehrt blieben, die es im Großen Nordischen Krieg (1700–1721) zu erreichen hoffte. Der schwedische Gegner besetzte 1706 bis 1707 mit 23.000 Mann Kursachsen und zwang August den Starken zum zeitweiligen Verzicht auf seine polnische Krone. Die Besatzung kostete 35 Millionen Reichstaler. [66]
Das „polnische Abenteuer“ ihres Landesherren kam die Sachsen teuer zu stehen. Aus der sächsischen Staatskasse flossen Unsummen an Bestechungsgeldern an den polnischen Adel und an kirchliche Würdenträger Polens (in der Regierungszeit Augusts etwa 39 Mio. Reichstaler), um sich diese geneigt zu machen. König August II. veräußerte hierfür sogar einige nicht unbedeutende sächsische Ländereien und Rechte. Der Konfessionswechsel Augusts des Starken im Zuge der polnischen Königswahl von 1697 gefährdete vor allem das evangelische Direktorium auf dem Reichstag. Die finanziellen Probleme führten zur Aufgabe wichtiger Positionen in Mitteldeutschland. Die Überforderung Kursachsens begünstigte außer Kurhannover vor allem den Aufstieg Brandenburg-Preußens zur zweiten deutschen Groß- und protestantischen Vormacht im Reich.
Der dynastische Verbund wirkte sich nicht nachhaltig auf die Realinstitutionen beider Länder aus, da beide Länder getrennt regiert wurden. Dennoch wirkten sächsische Offizielle vielfältig auf den östlichen Partner ein.
Preußisch-Sächsischer Dualismus
Trotz seines politischen Scheiterns hat der 1733 gestorbene Kurfürst und polnische König August der Starke große Verdienste bei der Förderung der sächsischen Kultur und Kunst auf höchstem europäischen Niveau. Sachsen Glanz endete mit dem Tod Augusts. Der Militärstaat Preußen war seit Friedrich Wilhelm I. in Europa bekannt für seine Armee. Der zeitgenössischen Ausspruch von Georg Heinrich von Berenhorst, ein Adjutant Friedrichs, »das ein Staat eine Armee hat, während die Armee in Preußen ein Land hat«[67] war ein anerkanntes Charakteristikum für dieses zentralistische Staatswesen. Beide deutschen Staaten hatten umfangreiche Beziehungen. Friedrich Wilhelm I. war Gast auf dem Zeithainer Lustlager und notierte eifrig die Stärke der sächsischen Regimenter. Nachdem Friedrich der Große die Herrschaft antrat kam der altpreußische Staat in seine Blütephase und entfaltete nun einen stärker werdenen Druck gegenüber seinen südlichen Nachbarn. Sinnbildlich stand Sachsen für „Glanz und Glamour“, während Preußen den Weg des Ruhms und der Ehre, auch als „Gloria“ postuliert ging. Beide deutschen Staaten führten eine ähnlich antagonistische Beziehung wie Athen und Sparta im alten Griechenland. Sachsen suchte weiche Methoden der Machtausübung über Kultur und Zivilisation, Preußen wählte die Form der Waffen. Dies führte zu einer expansionistischen Ausbreitung des nördlichen Spartas auf Kosten Sachsens.[68]
In den Schlesischen Kriegen von 1740 bis 1763 gelang es dem aufstrebenden Königreich Preußen, Sachsen auszuschalten und es als protestantische Führungsmacht im Heiligen Römischen Reich abzulösen. Durch den Einmarsch der Preußen in das neutrale Sachsen im Jahr 1740 blieb den sächsischen Truppen keine Wahl als den Preußen zu folgen. Im Zweiten Schlesischen Krieg standen die Sachsen auf Seiten der Habsburger, ebenso im dritten Schlesischen Krieg, dem Siebenjährigen Krieg. Die Auswirkungen für Sachsen waren verheerend, weil es als zentraler Schauplatz von Schlachten und Truppenbewegungen Zerstörungen und zivile Opfer in Kauf nehmen musste. Während des Krieges starben bedingt durch die Kampfhandlungen 90.000 Sachsen.[69]
Die Union Sachsens mit Polen endete mit dem Tode des Sohns Augusts des Starken, August III., im Jahr 1763. Ein neues Angebot der polnischen Königskrone lehnte Kurfürst Friedrich August III. im Jahr 1791 ab. Sachsen war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, im Konzert der Großmächte mitzuspielen.[70]
Retablissement
→ Hauptartikel: Rétablissement (Kursachsen)

Bedingt durch die vorangegangenen Kriege stand das Kurfürstentum 1763 kurz vor dem Staatsbankrott. Eine Restaurationskommission unter Leitung von Thomas von Fritsch erarbeitete ein kameralistisches Programm zur Beseitigung der Kriegsschäden als auch zur Reform des Staates unter der Prämisse der Förderung der Wohlfahrt.[71] Dazu folgte 1764 die Gründung der Leipziger Ökonomischen Sozietät. Die Außenpolitik der nachfolgenden Jahrzehnte war geprägt vom Verzicht auf die polnische Königskrone, die Militärpolitik von der Reduzierung des sächsischen Heeres, die Finanzpolitik von der Einschränkung der Staatsausgaben und der Neuordnung des Finanzwesens.[72] Auch ein Wirtschaftsförderungsprogramm wurde durch den Staat initiiert und mit positiven Ergebnissen abgeschlossen. [73]
Die Außenpolitik Sachsens verlor ihre Orientierung mit dem Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) und schlug fortan einen Zickzack-Kurs wechselnder Koalitionen ein, der bis zur Erhebung zum Königreich im Jahr 1806 und darüber hinaus anhalten sollte. Im Jahr 1805 hatte das Kurfürstentum Sachsen eine Größe von 716 Quadratmeilen, was umgerechnet etwa 39.380 Quadratkilometer entspricht.[74]
Bei Ausbruch des Vierten Koalitionskrieges im Jahr 1806 war das Kurfürstentum Sachsen mit Preußen verbündet. Sächsische Soldaten kämpften auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt gegen die napoleonischen Armeen. Nach der preussischen Niederlage wurde das Kurfürstentum besetzt und in Dresden zogen 10.000 bayerische Soldaten sowie ein französischer Stadtkommandant ein. Am 11. Dezember 1806 schloss Sachsen mit Frankreich den Frieden von Posen, der es in französische Abhängigkeit brachte. Kursachsen erhielt einige preußische Territorien zugesprochen, trat dem Rheinbund bei und wurde verpflichtet, Truppenkontingente für die französischen Angriffskriege zu stellen. Kurfürst Friedrich August III. von Sachsen erhielt den Königstitel, durfte sich fortan König Friedrich August I. von Sachsen nennen und regierte nunmehr, nach dem Endes des Heiligen Römischen Reiches, das Königreich Sachsen.
Weitere Entwicklung als Königreich
→ Hauptartikel: Königreich Sachsen
Bedingt durch die französische Revolution entstanden neue gesellschaftliche Kräfte. Die Forderung nach mehr bürgerlichen Mitspracherechten, eine echte Konstitution mit aufbauender Gewaltenteilung zeigt auf, dass um die Wende zum 19. Jahrhundert das fürstliche Element des Staates und seine Ständeinstitutionen nicht mehr zeitgemäß waren. Die Aufwertung des Kurfürsten zum König 1807 konnte das nicht verdecken. Aufgrund der Allianz mit Napoleon geriet Sachsen in den Befreiungskriegen erneut unter Druck durch das Königreich Preußen und das Kaisertum Österreich und musste 1815 auf dem Wiener Kongress auf die Hälfte seines Territoriums verzichten, darunter der wichtige Kurkreis.[75]
Wirtschaft
Volkswirtschaft
Das Kurfürstentum war ein Agrarstaat mit starker gewerblicher Prägung. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Bevölkerung arbeitete in der Landwirtschaft. Im Sekundärsektor dominierten - zeittypisch - Produktionsformen des Verlags. und des Manufakturwesens. Die Hochzeit des Kurfürstentums ist durch die Zeit des Frühkapitalismus geprägt, eine Übergangsphase von Feudalismus zum Kapitalismus, in der noch überkommene Wirtschaftselemente Weiterbestanden bei gleichzeitiger zunehmender Durchdringung einer am Markt orientierten Wirtschaftsstruktur. Geld und Privateigentum begannen im 18. Jahrhundert gegenüber dem Besitz an Grund und Boden an Bedeutung zu gewinnen. Restriktionen, z.B. der freien Erwerbsarbeit, Gewerbefreiheit und dergleichen, die aus der Zeit des Mittelalters her stammten und das Wirtschaftsleben beschränkten, bestanden aber bis in das 19. Jahrhundert fort.
Wirtschaftlicher Motor war die Stadt Leipzig mit ihrem Messewesen. Von hier konnte ein internationaler Absatzmarkt erzeugt werden, der sich günstig auf die einheimische Produktion auswirkte. Das Großbürgertum als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung wirkte vor allem in Leipzig. Trotz einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen seit dem Ausgang des Mittelalters erreichte die wirtschaftliche Dynamik nie den Stellenwert westlicher Regionen wie zum Beispiel in Holland oder auch im süddeutschen Raum.
Wirtschaftssektoren
Im 16. Jahrhundert entstanden sechs Manufakturen in Sachsen. Von 1600 bis 1644 kamen weitere fünf Manufakturen dazu. Von 1645 bis 1697 entstanden weitere 17 Manufakturen. Von 1698 bis 1756 wurden 36 Manufaktuen gegründet. Die meisten dieser Gründungen erfolgten durch das Kapital von Bürgern. Bekannte Unternehmer waren Johann Gottlieb Immanuel Breitkopf, der den Notentypendruck entwickelte, Johann Daniel Crafft mit seiner Textilmanufaktur in Ostra bei Dresden. [76]
Wirtschaftliches Standbein Kursachsens war der Bergbau, dessen Bedeutung aber in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nachließ. So wurde vornehmlich im Erzgebirge Silber und seit 1463 Wismut (für die Lettern des neu erfundenen Buchdrucks) gefördert. Der Rückgang der Silberförderung in den Bergbaurevieren nach 1550 war einer der wichtigsten Gründe für die Schließung aller Landesmünzstätten und deren Verlegung in eine einzige Münzstätte nach Dresden. Kurfürst August ließ die Landeshauptmünzstätte Freiberg 1556, die Münzstätte Annaberg 1558 und die Münzstätten Schneeberg und Leipzig 1571 schließen. Die Münzstätte in Zwickau war bereits seit 1534 und die in Buchholz seit 1553 geschlossen. Die Münzstätte Dresden wurde zentrale Münzstätte für das gesamte Kurfürstentum.


Der zweite wirtschaftliche Schwerpunkt lag in der Textilproduktion. So entwickelte sich die Leinenproduktion zu einem Exportschlager, dessen Lieferungen in fast alle europäischen Länder ging, später auch nach Übersee. Hinzu kamen im 18. Jahrhundert die Glas- und Porzellanherstellung.
Die Wollindustrie, die älteste Landesmanufaktur Sachsens beschäftigte um 1800 25.000 Menschen, welche für 516.000 Reichstaler inländische und für 47.000 Reichstaler ausländische Ware weiterverarbeitete. Die Seidenmanufakturei war relativ unbedeutend und beschäftigte um 1800 350 Beschäftigte an 200 Stühlen. Kursachsen besaß um 1800 vier Waffenmanufakturen, die bedeutendste Manufaktur mit 300 Beschäftigten befand sich in Suhl. Die Papierherstellung erstreckte sich 1800 auf 82 Papiermühlen mit 226 Beschäftigten, die den inländischen Bedarf jedoch nur zu einem Drittel decken konnte. Die bedeutende Meißener Porzellanmanufaktur beschäftigte um 1800 700 Menschen.[77]
Im Finanzsektor bildeten vor allem Leipziger Kaufleute Finanzinstitute. Ein solches bekanntes war das Handels- und Bankhaus Frege & Comp. in Leipzig (1739–1816) gegründet von Christian Gottlob Frege.
Im Jahr 1800 exportierte Sachsen Wollenwaren für 400.000 Reichstaler, Leinen für 3.500.000 Reichstaler, unverarbeitete Wolle für 300.000 Reichstaler, Metallwaren für 1.500.000 Reichstaler (Silber, Zinn und Bleche), Porzellan für 163.000 Reichstaler. Importiert wurden Baumwolle (300.000 Reichstaler), Seide, Flachs und Hanf, Zucker, Kaffee, Tee, Tabak (308.000 Reichstaler), Kupfer (200.000 Reichstaler), Salz (160.000 Reichstaler), Gewürze und Modewaren. Insgesamt wurden 1768 Waren im Wert von 5.600.000 RT importiert und Waren im Wert von 6.350.000 Reichstalern exportiert, mit einem Handelsüberschuss von etwa 750.000 Reichstalern.[78]
Staats- und Verwaltungsorganisation
Überblick

Die Zeit des Kurfürstentums umfasst den Epochenwechsel von der spätmittelalterlichen Landesherrschaft zum frühneuzeitlichen ständisch-absolutistischen Staat[79] der durch eine zentralistische Verwaltung zusammengehalten wurde. Eine schriftlich fixierte Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive hat es erst in Folge der Staatsreformen des Königreichs Sachsen im 19. Jahrhundert gegeben. Im Jahr der Auflösung des Kurfürstentums 1806 bestanden formell die alten mittelalterlich geprägten ständischen Instituionen zwar fort, darüber hinaus hatte sich aber eine moderne und geordnete Verwaltungsstruktur durchgesetzt und damit ein behördenorientiertes Staatshandeln ermöglicht. Den absolutistischen Bestrebungen der Kurfürsten, die unter August den Starken ihren Höhepunkt in Sachsen erreichten, gelang es nie die anderen ständischen oder administrativen Korrektivkräfte zu kontrollieren.[80]
Wichtigste Institution war die Person des Landesherren, gefolgt von den Landständen und der Kursächsischen Landesregierung in Form des Geheimen Rates als Behördeninstitution.
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Regieren im Kurfürstentum: 43-seitiges Innungsgesetz vom 8. Januar 1780
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Regieren im Kurfürstentum: 8-seitiges Gesetz gegen unbefugtes Trompetenblasen vom 23. Juli 1711
Reichsinstitutionen
Kursachsen war Gliedstaat des Heiligen Römischen Reiches. Als solches gehörte das Kurfürstentum Sachsen zum Obersächsischen Reichskreis. Dieser bestimmte die gemeinsame Verteidigungsorganisation der Mitgliedsstaaten im Angriffsfall einer auswärtigen Macht. Es besaß aber auch das Aufgabenfeld der Landfriedenswahrung.
Zweites wichtiges Reichsgremium war der Reichstag. Der Kurfürst war im Kurfürstenkollegium auf dem Reichstag vertreten.
Kurfürst und Hofstaat
→ Hauptartikel: Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige von Sachsen
Der Kurfürst war der Landesherr. Er regierte als Reichsfürst sein Territorium als lehnsrechtliche und staatsrechtliche Reichsunmittelbarkeit. Die Kurwürde wurde vom Kaiser verliehen, die seit 1356 erblich war. Der sächsische Kurfürst war der Präsident des Corpus Evangelicorum. Die Wettiner bildeten seit 1423 das Herrschaftsgeschlecht der sächsischen Kurfürsten bis zur Umwandlung des Kurfürstentums in ein Königreich. Von 1356 bis 1806 hatte es fünf askanische und 18 wettinische sächsische Kurfürsten gegeben. Der Sitz des Kurfürsten, seine Residenz waren im zeitlichen Verlauf Wittenberg, Torgau, Meißen und Dresden.
Nach innen bildete der Kurfürst aufgrund des Fehlens einer Staatsverfassung die Exekutive, Legislative und auch der Judikative. Er verfügte für seine Regierungsführung über ein zentralbehördliches Verwaltungssystem. Gebunden war der Landesherr an die Beschlüsse der Landstände auf dem Landtag. Für seine persönlichen Bedürfnisse standen dem Kurfürsten die Einnahmen aus den Kammergütern und Regalien zur Verfügung, während er zur Deckung der direkten Staatsausgaben auf die Bewilligung der Stände angewiesen war.[81]
Für die kurfürstlichen amtsbezogenen Angelegenheiten gab es eine Reihe von Hofinstitutionen die nachfolgend aufgelistet sind: Hausmarschallamt (1763–1920), Hofbauamt (1760–1900), Kunstkammer, Sammlungen und Galerien (1587–1938), Oberhofjägermeisteramt (1747–1815), Oberhofmarschallamt (1501–1925), Oberkammerherrendepartement (1685–1918 (1970)), Oberstallamt (1753–1918), Zeremonienmeister (1740–1900)
Landtag
→ siehe Hauptartikel: Sächsischer Landtag
Der Landtag war das Legislativorgan im frühneuzeitlichen Ständestaat. Der Übergang vom Lehnswesen zum Ständestaat erfolgte in Kursachsen 1438 als der erste Landtag zusammen kam. Bereits zuvor konnten durch den zunehmenden Bargeldbedarf der Kurfürsten die Stände im Kurfürstentum durch den Erwerb von Rechten (Stadtrecht, Marktrecht, Gerichtsbarkeit) ihre Position ausbauen. Auf dem Landtag in Leipzig folgte dann der förmliche Zusammenschluss der Landstände zu einer Körperschaft, in der die Prälaten, Grafen, Ritter und Vertreter der Städte aller den Wettiner unterstehenden Länder das Recht erlangten, sich zu gemeinsamer Beratung zusammen zu finden.
Damit wurde die monarchische Gewalt der Kurfürsten durch ein kollektives Mitspracherecht der Stände eingeschränkt, womit sich Kursachsen in zeitlicher Hinsicht mit an die Spitze der Geschichte deutscher Ständevertretungen stellte. Die Stände kamen fortan 1440 in Grimma, 1445 in Weißensee, 1446 in Leipzig, 1451 in Grimma, 1454 in Leipzig, 1458 in Grimma, 1466 in Oschatz/Meißen und 1469 in Leipzig zusammen. Jedes Mal wurden die Privilegien der Stände, ihre Rechte zu Zusammenkünfte und ihre erforderliche Zustimmung bei Steuererhebungen durch den Kurfürsten bestätigt.[82] Zwischen 1485 und 1525 trafen sich die Stände insgesamt 30 Mal.[83] Aufgrund der hohen Staatseinnahmen durch die Silberabbau verzichtete der Landesherr in der Mitte des 16. Jahrhundert auf die Einberufung der Stände zur Bewilligung neuer Steuern. Im 17. Jahrhundert trafen sich die Stände in der Regel alle sechs Jahre oder bei Regierungsübernahme durch einen neuen Kurfürsten auf dem Landtag.[84]
Die Herrschaftsgebiete der Kurfürsten besaßen bis weit in das 19. Jahrhundert hinein unterschiedlichen staatsrechtlichen Charakter. So bestand in den verschiedenen Territorien die nicht zur Kur- und Erblande gehörten eine jeweils eigene landständische Organisation.
Die Repräsentativkörperschaften im Kurfürstentum Sachsen waren: Erzgebirgische Kreisdeputation 1495–1882, Fürstentumslandschaft Görlitz 1784–1949, Landeshauptdeputation 1756–1762, Landstände der preußischen Oberlausitz 1425–1940, Landstände der sächsischen Oberlausitz 1347–1942, Landtag 1546–1859, Meißner Kreisdeputation 1806–1864, Ritterschaft des Amtsbezirks Delitzsch 1682–1864, Stände des Erzgebirgischen Kreises 15. Jh. – 1929, Stände des Kurkreises 1731–1812, Stände des Leipziger Kreises 1660–1901, Stände des Meißner Kreises 1495–1945, Stände des Vogtländischen Kreises 1583–1918, Vogtländische Kreisdeputation 1763–1820.
Durch die Ausbreitung der staatlichen Bürokratie und der Durchsetzung der Amtsherrschaft entwickelte sich die Landesherrschaft zu einem Landesstaat. Die Kurfürsten verstanden es seit 1500 durch eine anhaltende Institutionalisierung die Rolle der Landtage und der Landstände zurückzudrängen.[85] Die Stände wurden schlichtweg in das sächsische Behördensystem eingebettet, verzahnt und umhegt, wobei die Zentralverwaltung die unterschiedlichen Interessen absorbierten und als Schmelztiegel fungierte.[86] Die Ständestrukturen bestanden fort. Der Konflikt wurde nicht zwischen Landesherr und Stände ausgetragen sondern auf der unteren Ämterebene. Die Stände versuchten sich dem zumindest im 16. Jahrhundert zu entziehen.[87] Trotzdem wurde die Macht der Stände in Sachsen zu keiner Zeit gebrochen und sie behielten sich eine gewisse Beeinflussung der Regierungspolitik vor.
Landstände
Die sächsischen Landstände sind die politischen Vertretungen der gesellschaftlichen Stände im sächsischen Landtag (wovon der Dritte Stand im 18. Jahrhundert ausgeschlossen blieb). Kursachsen gehörte innerhalb des Reiches zu den Staaaten, in denen die Stände eine verhältnismäßig starke Stellung besaßen.[88] Die Landstände formieren den Landtag.
Adel, Geistlichkeit und amtsfreie (landsässige) Städte waren im Landtag formiert. Es gab mehrere Landschaften in Sachsen, also eigene Landstände, da sich das Kurfürstentum neben den Erb- und Kurlanden, also der ehemaligen Markgrafschaft Meißen und dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg, auch noch aus den beiden Lausitzen zusammensetzte.
Adel
Der Adel war weitgehend in die Landesherrschaft eingegliedert. Neben dem Hochadel gab es den niederen Adel. Die erste Kurie des Landtages umfasste die Grafen und Herren sowie die Stiftsherren von Wurzen. Dazu gehörten ebenso die Vertreter der beiden Universitäten Leipzig und Wittenberg. Größere Bedeutung hatten die Stimmen der vom Kurfürsten lehnsabhängigen Grafengeschlechter derer von Hohnstein, Mansfeld, Stolberg, Schönburg und Schwarzenburg. Ebenso bedeutend waren die fürstlichen Vertreter der Sekundogeniturfürstentümer. Sie repräsentierten die adelige Oberschicht in Sachsen ebenso wie die Großgrundbesitzer mit einem Besitz von 1000 bis 10.000 Hektar. Dazu zählten etwa 30 Familien, beispielsweise die Herren von Arnim, Carlowitz, Friesen, Lüttichau, Nostitz, Trützschler, Zehmen und einige andere.
Die Masse der kursächsischen Rittergutsbesitzer gehörte zum niederen Adel. Die Durchschnittsgröße ihrer Güter lag zwischen 50 bis 300 Hektar. Sie konzentrierten sich im Meißner, Leipziger und Kurkreis sowie in den Lausitzen.[89]
Landeskirche
→ Hauptartikel: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
In Kursachsen dominierte seit 1539 das orthodoxe Luthertum. Durch die Einführung der Reformation 1539 war der sächsische Landesherr auch Oberhaupt der sich formierenden sächsischen Landeskirche geworden. Die katholischen Kirchengüter wurden durch den sächsischen Kurfürsten eingezogen und unterschiedlichen Bestimmungen zugeführt. Als geistliche Aufsichtsbehörden wurden die Inspektion Tennstedt und die Inspektion Pforta eingerichtet. 1635 kamen mit der Oberlausitz auch katholisch dominierte Gebiete hinzu. Die protestantische Dominanz änderte sich auch nicht, nachdem Kurfürst August der Starke 1697 für seine polnische Königsbewerbung zum Katholizismus konvertierte. Die sächsischen Stände ließen sich die Vorherrschaft der lutherischen Konfession verbriefen und achteten peinlich darauf, dass das Kurfürstentum trotz katholischen Herrscherhauses nicht schleichend rekatholisiert wurde. Es wurden aber für die katholische Minderheit vermehrt Kirchen eingerichtet und erlaubt, so zum Beispiel die Katholische Hofkirche in Dresden.
Amtsfreie Städte
Der Rat war das vorherrschende Verwaltungsgremium der Städte. Größere Städte die eine Ratsverfassung besaßen und damit eine eigene Gerichtsbarkeit besaßen, waren landsässig und damit amtsfrei. Sie unterstanden damit direkt den Landesherren. Dies berechtigte die Städte zur Teilnahme an den Landtagen. Amtsfreie Städte bildeten also einen eigenen Stand. Der Rat setzte sich aus mehreren aus der ratsfähigen Bürgerschaft gewählten Ratsherren mit dem Bürgermeister, zum Teil einem Stadtrichter an der Spitze zusammen. Der bedeutenste Stadtrat war der Stadtrat von Leipzig, der sogar eigene Ämter im Umland besaß und verwaltete und damit auch landesherrliche Aufgaben übernahm.
Amtszugehörige Städte unterstanden weiter dem jeweiligen Amt. Kleinere Städte blieben unter der Verwaltung eines landesherrlichen Stadtrichters (Schultheißen) und eines Schöffenkollegiums. Einige Vasallenstädte fielen unter die Herrschaft benachbarter Rittergüter. Durch Kauf, Pacht oder über Verpfändung der Erb- oder Obergerichtsbarkeit konnten Städte ihre eigene Patrimonialgerichtsbarkeit erlangen.
Exekutive

Eine vom Landesherren losgelöste Exekutive gab es seit 1500 in Sachsen. Dies markiert den Anfang in der sich das sächsische Behördenwesen als neue Form staatlicher Gewalt landesweit durchsetzte. Es verdrängte das mittelalterliche Lehnswesen. Die mittelalterliche Gefolgsherrschaft war stark personell geprägt gewesen. Das neu entstehende Behördenwesen ermöglichte die Errichtung dauerhafter institutioneller Strukturen in Sachsen, die auch über den Tod von Amtspersonen bestand hatten. Die persönliche Willkür der Belehnten konnte eingedämmt und der Einfluss des Landesherren auch in andere Landesregionen ausgedehnt werden. Dies war durch die Verrechtlichung, Bürokratisierung, Verschriftlichung, Kameralistik, Professionalisierung und Differenzierung der Gesellschaft durch Schaffung von Amtstiteln und Hierarchiserung möglich geworden. Das frühneuzeitliche Staatswesen in Sachsen ist genau durch diesen Transformationsprozess geprägt worden.
Es gab in Sachsen einen dreigliedrigen Instanzenzug, bestehend aus der obersten, mittleren und unteren Ebene der Landesbehörden. Städte hatten unter gewissen Voraussetzungen eine eigene kommunale Selbstverwaltung.
Oberste Landesbehörden
→Siehe: Liste der kursächsischen Behörden

Oberstes Gremium der Landesbehörden war die Kursächsische Landesregierung, die sich 1547 aus der Hofkanzlei entwickelte. Sie war eine recht selbständige Institution, die losgelöst von der Person des Herrschers mit dem Kanzler an der Spitze für alle Zweige der Landesverwaltung zuständig war. Mitglieder dieser Behörde waren die Hofräte.[90]
Das Kurfürstentum bildete frühzeitig landesweite Behörden, die im 16. Jahrhundert eine flächendeckende Verwaltung erreichten. Der Drang des frühneuzeitlichen Staates nach Vereinheitlichung, Beseitung von Sonderinteressen und Unterordnung aller Untertanen unter die Idee des einen Staates führte zu einer starken Ausbreitung der Zentralbehörden.[91] Es gab Gesamtbehörden, Kommissionen und Gesandtschaften, Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter die vor allem territoriale Exekutivaufgaben übernahmen. Spezialbehörden gab es im Justizbereich, im Finanzbereich, es gab eine Berg- und Hüttenverwaltung, Behörden im Bereich Kultus und Unterricht, eine Verwaltung im Gesundheits- und Wohlfahrtsbreeich und eine Militärverwaltung.[92] Die so gebildete bürokratisch organisierte frühneuzeitliche Behördenorganisation war in ihrer Gliederung den grundsätzlichen Ressorts einer neuzeitlichen Landesregierung, wie beispielsweise der des heutigen Freistaates Sachsen nicht unähnlich.
Von dieser aufgeführten Behördengliederung losgelöst stehen die 1635 eingegliederten beiden Lausitzen, die nur formal dem Kurfürsten und den Geheimen Rat unterstanden und eigene Behörden gebildet hatten.
Mittlere Landesbehörden
→ Hauptartikel: Liste der Kreise und sonstigen Gebiete Kursachsens


Weil die Kontrolle des Landes durch die Visitationen der Kontrollkommissionen des gesamten ernestinischen Kurfürstentums zu umfangreich wurde, entschloss man sich 1527, das Land in vier Kreise zu teilen. Dabei entstanden Kurkreis, Meißnischer Kreis, Thüringer Kreis und Fränkischer Kreis. Dabei wurde der Meißnische Kreis in einen oberen und unteren unterschieden, wie man auch den Thüringischen Kreis im Bereich der Saale und in den restlichen aufteilte. Nach der Schlacht bei Mühlberg des einst ernestinischen Kurfürstentums Sachsen wurde im Naumburger Vertrag eine Neuaufteilung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Spätere Erbteilungen änderten in der Folge die geographische Zuordnung der Ämter und fielen durch fehlende Nachkommenschaft wieder an Kursachsen zurück. Auch neu erworbene Besitzungen wie beispielsweise Gebietsteile des Erzstifts Magdeburg 1635 erweiterten die vorhandenen Verwaltungsstrukturen.
Seit dem 16. Jahrhundert war das Kurfürstentum in sieben kursächsische Kreise mit insgesamt 144 Ämter zusammengefasst, die bis zur Bildung des Königreich Sachsen 1816 Bestand hatten: Erzgebirgischer Kreis, Kurkreis, Leipziger Kreis, Meißnischer Kreis, Neustädtischer Kreis, Thüringer Kreis, Vogtländischer Kreis[93]
Daneben bestanden in den Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz eigene Verwaltungsstrukturen; ebenso waren die an Kursachsen gefallenen Stiftsgebiete (Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz,Wurzen) und Fürstentümer (Querfurt sowie die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg) nicht „eingekreist“.
Die Kreise waren keine Verwaltungsbezirke sondern ständische Steuerbezirke und Gebiete aus denen sich die städtischen und ritterschaftlichen Kreis- und Landstände zusammensetzten. Der Staat begann erst 1764 die Kreise zu Mittelbehörden auszubauen.[94]
Untere Landesbehörden
Die unterste Stufe der Verwaltungsorgane im Kurfürstentum waren die Ämter. Die Ämter bestanden seit dem Mittelalter. Es waren kleinere Bezirke, die auch Vogteien oder Pflegen genannt wurden. Neben den Ämtern gab es geistlichen Besitz und die Gebiete ritterlicher Grundherren. Mitten zwischen diese hinein waren die Ämter des Kurfürsten wie Inseln eingestreut.

Um die Einkünfte zu sichern und straffer zu organisieren, wurden ab 1506 allmählich Amtserbbücher für die einzelnen Ämter angelegt. In ihnen wurden alle landesherrlichen Besitzungen, Rechte und Einkünfte aufgeschrieben und verschafften dem Kurfürsten und deren Räten einen Überblick über die Ämter. Geleitet wurde das Amt ursprünglich von einem dem Ritterstand angehörigen Vogt (Vocatus). Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bürgerte sich der Titel Amtmann (auch Hauptmann) ein. Neben dem Amtmann findet sich seit dem 15. Jahrhundert in einzelnen Ämtern noch der Schösser, der für die Wirtschafts- und Finanzverwaltung zuständig war. Nötigenfalls vertrat er den Amtmann, ja mitunter war er der Leiter eines Amtes.
Die Vogtei hatte er auf dem Wege einer „freien, reinen Bestallung“ erhalten. Eine Amtsentsetzung war jederzeit möglich gewesen. Schon seit dem 14. Jahrhundert war die Übertragung immer häufiger aus finanziellen Gründen erfolgt. Und zwar konnte ein Amt entweder als Pfand für eine größere Geldsumme oder zur Tilgung einer älteren Schuldforderung vergeben werden. Auf diesem Wege kamen schließlich auch Bürgerliche in die Verwaltung eines Amtes. Die Dauer der Vergabe wurde häufig bei der Verpfändung festgesetzt. Bei besonderen Verdiensten konnte ein Amt auch als Eigentum übertragen werden.

Mit den Amtmännern an der Spitze waren die Ämter die ausführenden Organe des Kurfürsten in Sachsen. Sie handelten im Auftrag und an Stelle des Landesherrn. Die Amtmänner waren für ihren jeweiligen Bereich Verwaltungs-, Finanz- und Gerichtsbeamte, hatten militärische Funktionen und die Polizeigewalt. Den Amtmännern unterstanden die einzelnen Behörden des Amtes, in den Städten die Bürgermeister, die mitunter den Titel eines Richters trugen, auf den Dörfern die Schulzen. Diese wurden vom Amtmann ernannt und bestätigt und hatten ihrerseits für ihren Bereich die ihnen zukommenden Verwaltungs-, Gerichts- und Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Wo Ritter als Grundherren die volle, d. h. auch die hohe Gerichtsbarkeit erworben hatten, traten sie bei ihren Hintersassen an die Stelle des Amtmanns. Ihre Untertanen waren auch dessen finanzieller Zuständigkeit und militärischer Macht entzogen. Und hier vermittelte nicht mehr der Amtmann zwischen dem Grundherrn und der landesherrlichen Zentralbehörde, sondern die Edelleute standen in unmittelbarer Verbindung mit ihr. Man bezeichnete sie als Schriftsassen. Sie erhielten nämlich nötige schriftliche Mitteilungen unmittelbar von der kurfürstlichen Kanzlei. Diejenigen, die die volle Gerichtsbarkeit nicht erlangt hatten, die also im Verwaltungsbereich des Amtmanns verblieben, waren die Amtssassen. Der Schriftverkehr mit ihnen ging von der Zentrale über die Ämter. Schriftsassen konnten nicht nur Adlige, sondern auch Städte sein. Mitunter leisteten Amtmänner zugleich bestimmte Dienste etwa als kurfürstliche Räte oder als Gesandte. Dadurch bestand eine enge Verbindung von Zentralverwaltung und Ämterverwaltung, oft nicht nur hinsichtlich der Person, sondern auch der Besoldung.
Um die Lokalbeamten zu überwachen, wurden regelmäßig in bestimmten Zeitabständen schriftliche Rechnungslegungen verlangt. Dafür waren Rechnungskommissionen ernannt, die Rechnung „abzuhören“ hatten. Mitglieder der Kontrollkommissionen waren in der Hauptsache die obersten Hofbeamten und landesherrliche Räte. Sie waren somit unmittelbare Vorgesetzte der Amtmännern, die auch verpflichtet waren, ihnen alle Mängel und Gebrechen in ihren Amtsbezirken anzuzeigen. Und die Räte hatten dort, wo es bei Differenzen zwischen Untertanen und Ämtern um Herrschaftsrechte wie Gerichtshoheit oder Jagdherrlichkeit ging, die Interessen des Kurfürsten zu vertreten und dessen Rechte zu wahren. Wenn nötig hatten sie den Amtmännern in solchen Streitfällen mit ihrem Rat zur Seite zu stehen.
Politik
Außenpolitik
→ Hauptartikel: Kursächsische Außenpolitik

Die Außenpolitik dieser Zeit beinhaltete neben der Staatspolitik die Familienbelange der Herrscherhäuser. Dies waren Heiratspolitik und Erbfolgeansprüche. Hauspolitik und Staatspolitik sind in der Zeit vor der Konstitutierung folglich auch in Sachsen nicht zu trennen gewesen.
Sachsen vertrat im 16. und 17. Jahrhundert eine kaisertreue Reichspolitik und verstand sich als Schutzmacht der protestantischen Fürstentümer im Heiligen Römischen Reich. Wichtigster Konkurrent der Wettiner im Rangstreit um Macht und Ansehen im Reich waren die Hohenzollern, deren Besitzungen im Norden und süden an die der Wettiner grenzte. Letztlich obsiegte Preußen. Im 18. Jahrhundert suchte Kursachsen eine neutrale Politik zu verfolgen um nicht in den deutschen Dualismus zwischen Preußen und Österreich hineingezogen zu werden. Dieser Ansatz scheiterte gänzlich.[95]
Die Leitlinien kurfürstlicher Außenpolitik wurde innerhalb des Geheimen Rates von einem Referat für Außenpolitik erarbeitet. August der Starke führte 1706 das Geheime Kabinett zusätzlich als Gremium ein, dem drei Geschäftsbereiche unterstanden. Dazu gehörte auch der Geschäftsbereich der auswärtigen Angelegenheiten. Während der Geheime Rat vom Adel bestimmt wurde, war die 1706 geschaffene Institution ein auf den Kurfürsten selbst zugeschnittene Behörde, die aber im Einfluss unterhalb des Geheimen Rates blieb, da die Minister nur beratende Kompetenzen hatten im Gegensatz zu den befehlsgebenden Kompetenzen des Geheimen Rates, der fortan „Geheimes Konzilium“ hieß.
Im 17. Jahrhundert unterhielt Kursachsen direkte Beziehungen zu einigen Reichsfürsten. Eigene Vertreter und Missionen wurden aber an Höfen von europäischem Rang - außer am Wiener Hof - nicht unterhalten. Um 1700 erweiterte August das diplomatische Netz Kursachsens in ganz Europa, so dass in fast allen Staaten Europas sächsische Gesandte dauerhaft vertreten waren (vgl. Kategorie:Liste (sächsische Gesandte)).[96]
Militär
→ Hauptartikel: Sächsische Armee
Regimentsstruktur der sächsischen Armee vom 20. Juni 1717 | ||
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Waffengattung | Regimenter | Regimentsnamen |
Garde | zwei | Chevaliers-Garde, Garde du Corps |
Kürassiere | vier | Königlicher Prinz, Prinz Alexander, Pflugk, Criegern |
Dragoner | sechs | Baudissin, Unruh, Bielke, Birkholz, Klingenberg |
Husaren | ein | kein Eigenname |
Infanterie | neun | Erste Garde, Zweite Garde, Königlicher Prinz, Weißenfels, Diemar, Fietzner, Pflugk, Droßky, Marschall |
Artillerie | Hausartillerie, Feldartillerie, Artillerie-Bataillon | |
Spezialtruppen | eine Kompanie Pontoniers, eine Kompanie Mineurs |

Sachsen hielt seit 1682 eine stehende Armee. Die Sächsische Armee hatte zunächst eine Stärke von 10.000 Mann. 1717 bestand die Armee aus den Waffengattungen der Kavallerie (Garde, Kürassiere, Dragoner, Husaren), der Infanterie, der Artillerie und den Spezialtruppen. Die Kavallerie besaß 13 Kavallerieregmenter, die Infanterie bestand aus neun Infanterieregimenter. Zusammen waren das etwa 30.000 Mann. Die Ausrüstung, Armeeorganisation und Ausbildungsstandards entsprachen dem organisatorischen und technischen Stand der jeweiligen Zeit. Sachsen hatte damit im Vergleich zu anderen Mittelmächten eine gehobene Verteidigungskraft aufzuweisen. Im Vergleich zur Preußischen Armee die 1719 aus 54.000 Mann bestand und stark expandierte waren die Möglichkeiten der Armee aber beschränkt. Eine weitergehende Akzeptanz einer zunehmenden Militarisierung fehlte bei den Ständen und im Herrscherhaus. Nach 1763 reduzierte der Staat seine Heeresstärke. Diese betrug 1778 noch 23.400 Mann.[97]
Kriegseinsätze erfolgten im: Großen Nordischer Krieg, Polnischen Erbfolgekrieg, Ersten Schlesischen Krieg, Zweiten Schlesischer Krieg, Siebenjährigen Krieg, im Bayerischen Erbfolgekrieg und im vierten Koalitionskrieg. Die Zahl der militärischen Siege war gering, die Zahl der militärischen Niederlagen war dagegen groß.
Bedingt durch die mäßigen militärischen Ergebnisse der Armee in den Kriegen erkannten die sächsischen Verantwortungsträger der jeweiligen Zeit, dass ihr „geschichtlicher Auftrag“ nicht in der Hervorbringung von militärischem Ruhm und Eroberungen bestand, sondern in der Entwicklung der inneren Kräfte, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. [98] So wurde die Armee immer wieder im Wachstum und Aufbau begrenzt und ein Wettrüsten zum Beispiel mit Preußen im Ansatz unterbunden.
Münzpolitik
→ Hauptartikel: Sächsische Münzgeschichte
Seit 1356 verfügten die Kurfürsten über das uneingeschränkte Münzregal.[99] Das deutsche Münzwesen war daher zersplittert. So gab es immer wieder Versuche, reichseinheitliche Münzregelungen zu treffen.
Der Kurfürst trat im August 1571 der Reichsmünzordnung von 1559 bei. Während der Kipper- und Wipperzeit von 1620 bis 1623 wurden unter Kurfürst Johann Georg I. (1611–1656) sogenannte Kippermünzen in den Kippermünzstätten geprägt. Danach folgte die Rückkehr zur Münzprägung nach der Reichsmünzordnung.
Mit den Verträgen von Zinna 1667 und Leipzig 1668 verließ Sachsen die Reichs- und Münzordnung. Damit setzte Sachsen die Ordnung des Obersächsischen Reichskreises außer Kraft.[100]
Finanzpolitik

Ohne Bargeldeinkünfte hätte kein modernes Staatswesen entstehen können. Der sächsische Territorialstaat war seit dem 16. Jahrhundert zum größeren Teil nicht mehr auf feudal begründeten Einkünften (Domäneneinkünfte), sondern auf solchen aufgebaut, die er Kraft seiner staatlichen Hoheit einnahm. Dies unterscheidet ihn vom Feudalstaat.[101] Während die Verfassungsform des Kurfürstentums noch feudal geprägt war, waren die materiellen Grundlagen bereits modern geldwirtschaftlich ausgerichtet. Die Fiskalisierungsprozess setzte bei den Kurfürsten nach 1450 ein und beschleunigt sich um 1470. In dieser Zeit nahmen die Landesherren jährlich 23 Prozent Anleihen gemessen am Staatshaushalt auf. Direkte Steuern wurden noch unregelmäßig gefordert, hatten aber bereits einen Anteil von 13 Prozent am Gesmathaushalt. Indirekte Steuern machten einen Anteil von 7,5 Prozent aus. Weitere Einnahmearten waren: städtische Jahrrenten (5 Prozent), erzgebirgischer Silberabbau (13 %), die tradtionellen Einnahmen aus Regalien und Domänen hatten einen Anteil von 32 Prozent, sonstige Abgaben (Tuch-, Gerichts- und Schutzgeld, Leipziger Goldmünze) (4 Prozent).[102] Der 1490 verstorbene Leipziger Bürger Jakob Blasbalg begründete die einheitliche Finanzkasse des albertinischen Herzogtums Sachsen. Sein Mitbürger Hans Leimbach war der Vertrauensmann des Kurfürsten Friedrich des Weisen in Finanzfragen und begründete die Landeszentralkasse des ernestinischen Kurfürstentums Sachsen.[103]
Insbesondere die Personalunion mit Polen seit 1697 führte während des Augusteischen Zeitalters (1694–1763) zu einer enormen Steigerung des sächsischen Finanzbedarfs. Beständig war daher der Staat bemüht, sich neue Geldquellen zu erschließen, seine Finanz-, Geld- und Schuldenpolitik zu modernisieren und an die gestiegenen Anforderungen einer europäischen Mittelmacht anzupassen.
Dies führte zur Gründung der Gründung der ersten Staatsbank im deutschen Raum mit Sitz in Leipzig 1698, die Depositbank. Die Bank wurde sechs Jahre später wieder liquidiert. Die Errichtung einer Landeslotterie folgte 1715.
Beim Tod August des Starken 1733 hatte der öffentliche Haushalt eine Schuldenlast von fünf Millionen Taler. Diese stieg 1750 auf 27 Millionen Taler und bis 1763 auf 45 Millionen Taler.[104] Dies glich einem faktischen Staatsbankrott, zudem hatte Sachsen Kriegskontributionen von mehreren Millionen Reichstaler zu leisten. Dem folgte ein systematischer Schuldenabbau in den folgenden Jahrzehnten. Die größten Ausgabeposten des Staatshaushalts von 1773 waren die Heeresausgaben mit 28,5 Prozent der Ausgaben gefolgt von den Zinskosten mit 27,5 Prozent Anteil am Haushalt.[105] Die Schuldenlast ging bis 1804 aber wieder deutlich zurück. 1804 nahm der sächsische Staat 12 Millionen Reichstaler ein und gab im selben Zeitraum 11.5 Millionen Gulden (1778: 6.634.153 Reichstaler) aus. Trotz dieses Überschusses betrugen die Staatsschulden 27 Millionen Reichstaler (1798: 21.961.941 Reichstaler, 1764: 41.028.424 Reichstaler) also deutlich mehr als das Doppelte der jährlichen Staatseinnahmen. In dem Jahr wurden allerdings die Schulden um zwei Millionen Reichstaler abgetragen.[78]
Verkehrspolitik

Sachsen ist eine wichtige Verkehrsscheibe zwischen allen Himmelsrichtungen gewesen. Die Via Imperii als auch die Via Regia durchkreuzten Sachsen. Beides waren zentrale Handelsrouten Europas.
Das Straßenwesen im Kurfürstentum war zeitgemäß in einem schlechten Zustand. Außer fürstlichen Anweisungen zur Verbesserung der Straßen gab es keinen geeigneten behördlichen Unterbau, der die Umsetzung hätte koordinieren und überwachen können. Viele Anordnungen scheiterten vor allem auf Grund der fehlenden Finanzierung. Für diese hätten die örtlichen Gemeinden alleine aufkommen müssen. Feste Staatsbudgets für den Straßenbau kamen erst viel später auf.
Infrastrukturelle Neuerungen betraf die Verzeichnung der Landesstraßen in einem Kataster zwischen 1691 bis 1694. Das erste allgemeine Straßenbaumandat von 1706 versuchte eine Vereinheitlichung der Bautechnik zu bewirken und schrieb die Straßenbreite fest. 1713 wurde die Zweite sächsische Landesvermessung unter Leitung von Adam Friedrich Zürner begonnen. Die Erste Kursächsische Landesaufnahme fand zwischen 1586 und 1633 statt. Die Meilenblätter von Sachsen sind das Ergebnis der kursächsischen topographischen Landesaufnahme, die mit Unterbrechungen zwischen 1780 und 1825 durchgeführt wurden.
In der „Generalinstruktion vor die Straßenkommission“ vom 25. Januar 1765 gelang es die Wende im Straßenbau herbeizuführen. Mit dem Straßenbaumandat vom 28. April 1781 wurde die Organisation und technische Bauausführung geregelt. Der Zustand der Straßen besserte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts, als Chaussestraßen als Bauform mit festem Untergrund auch in Sachsen verbreitet errichtet wurden und der Rückstand im Straßenbau in Sachsen allmählich überwunden wurde. Bis dahin waren Ausbesserungen nicht systematisch erfolgt. [106]
Als zentralistischer Fürstenstaat konnte Sachsen Postorganisation, Landesvermessung, Kartografie und Straßenbau besser koordinieren als partikular organisierte Staatswesen. Das Ergebnis war eine landesweit organisierte sächsische Post. Die hat es ähnlich wie in anderen Territorien ab dem 16. Jahrhundert gegeben. Sie wurde über die Jahrhunderte hinweg ausgebaut und verbessert.
Zum Vorbild für andere Territorien wurden die sächsischen Wegweiser entlang der Hauptstraßen, die in regelmäßigen Abständen von zwei Kilometern errichtet wurden.[107] In den 1720er Jahren wurden Postmeilensäulen landesweit errichtet, die das Straßennetz für Fahrende und Reisende im Straßenverlauf anzeigten. Beim Brückenbau hat es frühzeitig eine zentralbehördliche Überwachung und Steuerung in Sachsen gegeben. Viele dieser Brücken stehen heute noch und sind benutzbar.
Erinnerungskultur
Bis heute erinnern die zahlreichen Gebäude und Denkmäler aus dieser Zeit in Sachsen und den Anrainerländern Thüringen und Brandenburg an das Kurfürstentum (vgl. Liste der Kulturdenkmale in Sachsen). Zahlreiche Wappen finden sich über historische Torbögen, an Türmen, Burgen oder Schlösser. Historische Postmeilensäulen zieren die Marktplätze vieler kleiner Orte. Die sächsischen Herrscher hatten ein flächendeckendes System an Residenzen und Verwaltungsgebäuden aufgebaut. Die erhalten gebliebenen Schlösser aber auch Amtshäuser und Rathäuser sind häufig immer noch die dominantesten und sichtbaresten baulichen Gebäude in vielen ländlichen Orten. Gleiches gilt für viele Brücken, die immer noch stehen und teils für den Verkehr freigegeben sind. Die Altstadt Dresden und das Flair von Elbflorenz sind nacherlebbare Zeitdokumente vom einstigen Glanz den die Kurfürsten Sachsens in der Elbstadt entfachten.
Renaissancefeste wie das Lutherfest in Wittenberg und andere historische Reenactments knüpfen an die Kurfürstentumzeit in folkloristischer Weise an. Beispielhaft zu nennen wären die historisch nachempfundenen Feste und Veranstaltungen auf der Festung Königstein, Sachsens bedeutendste Festung.[108]
Zahlreiche Ausstellungen und Museen in Sachsen widmen sich der Kurfürstenzeit. In der Dresdner Rüstkammer gibt es seit 2017 eine Dauerausstellung zum Thema: „Auf dem Weg zur Kurfürstenmacht“ im Ostflügel und „Kurfürstliche Garderobe“. Diese wurde überregional auch in großstädtischen Zentren beworben. Im Reformationsjubiläum 2017 werden 500 Jahre Reformation gedacht und an die die zeitliche Epoche des Kurfürstentums angeknüpft. Ein eigens dafür errichtetes dreidimensionales Panorama zeigt die Lebenswelt in Sachsen zu dieser Zeit.[109]
Ein sehr großer Literaturapparat beschäftigt sich zu allen Themen zur Geschichte dieses Staatswesens. Der Forschungsstand ist umfassend und zeitaktuell aufbereitet. Die Archive der Ämter sind erhalten und bieten Einblick in die zeithistorischen Dokumente, wodurch umfassende Auswertungen und Analysen zu jeglichen Fragestellungen möglich sind.
Bezogen auf die Frühgeschichte des Kurfürstentums fanden in Wittenberg umfangreiche Ausgrabungen statt. 2009 wurde das Grab von Kurfürst Rudolf II. wiederentdeckt.[110] Auch die Burg Wittenberg, Kern und ältester Schauplatz sächsischer Geschichte wurde in den Rahmen im Ansatz wiedergefunden.[111]
Siehe auch
Literatur
- Lorenz Friedrich Beck: Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212–1422), Potsdam, 2000, ISBN 3-932981-63-4.
- Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, München 1988, ISBN 3-406-32984-5.
- Reiner Groß (Hrsg.): Landtage in Sachsen 1468–1831, Chemnitz 2000.
- Katrin Keller: Kleinstädte in Kursachsen. Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln/Weimar/Wien 2001, ISBN 3-412-11300-X.
- Frank-Lothar Kroll (Hrsg.): Die Herrscher Sachsens, Markgrafen, Kurfürsten, Könige. 1089–1918, Verlag C. H. Beck oHG, München 2007, ISBN 978-3-406-54773-7 u. a. Friedrich der Weise S. 56–65, Johann Georg III. S. 160–167, August der Starke S. 173–191.
- Nina Krüger: Landesherr und Landstände in Kursachsen auf den Ständeversammlungen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern u. a. 2007, ISBN 978-3-631-54598-0.
- Hans-Walter Krumwiede: Zur Entstehung des landesherrlichen Kirchenregimentes in Kursachsen und Braunschweig-Wolfenbüttel, Studien zur Kirchengeschichte Niedersachsens Bd. 16, Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1967.
- Heinrich Kühne: Die Askanier, Drei Kastanien Verlag, Wittenberg 1999, ISBN 3-933028-14-0.
- Heiner Lück: Die kursächsische Gerichtsverfassung 1423–1550, Forschungen zur Deutschen Rechtsgeschichte Bd. 17, Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 1997, ISBN 3-412-12296-3.
- Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-Sächsischen Sächsischen Lande, bey Joh. Phil. Haugs Witwe, Leipzig 1788 Digitalisat
- F. G. Leonhardi: Curfürstliche und Herzoglich sächsische Lande, Leipzig 1790.
- Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-Sächsischen Sächsischen Lande, 3. vermehrte und verbesserte Auflage, bei Johann Ambt. Barth, Leipzig 1802 Digitalisat
- Frank Müller: Kursachsen und der böhmische Aufstand 1618–1622, Münster 1997, ISBN 3-402-05674-7.
- Carl Gottlob Rößig: Die chursächsische Staatskunde nach ihren ersten Grundsätzen entworfen, bey Siegfried Leberecht Crusius, Leipzig 1787 Digitalisat
- Uwe Schirmer: Kursächsische Staatsfinanzen (1456–1656). Strukturen - Verfassung - Funktionseliten. Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08955-1.
- Jochen Vötsch: Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Wien 2003, ISBN 3-631-50685-6.
- Manfred Wilde: Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2003, ISBN 3-412-10602-X.
- Christian Kunath: Kursachsen im Dreißigjährigen Krieg, Der Gute Hirte (DGH) Verlag, Dresden 2010, ISBN 978-3-933833-41-9
Filme
- Leitung Guido Knopp und Peter Arens, Autoren Jan Peter und Yury Winterberg: Die Deutschen II., 6 Teil, August der Starke und die Liebe, ZDF Enterprises GmbH, Gruppe 5 Filmproduktion GmbH, Köln 2010, ISBN 978-3-8312-9952-2.
- Sachsens Glanz und Preußens Gloria, eine sechsteilige Fernsehproduktion der DDR aus den Jahren 1985 und 1987.
- August der Starke, Abenteuer, Historienfilm, 84 Minuten, ZDF Fernsehfilm, BRD 1984, Link
- Gräfin Cosel – Aufstieg und Fall einer Mätresse, deutscher Fernsehfilm von 2005 mit Julia Reinecke, Julia-Maria Köhler und Silvia Riegler als Titelheldinnen (Regie: Dirk Otto)
- Lutherfilme
Weblinks
- http://www.archiv.sachsen.de/index.html Archive des Kurfürstentum Sachsen
- http://saebi.isgv.de/alleartikel/ sächsische Biografien
- http://codex.isgv.de/ Diplomaticus Saxoniae (Regiae)
- http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/11882/1/0/cache.off online Zeitschrift: „Neues Archiv für sächsische Landesgeschichte“
Einzelnachweise
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.59
- ↑ Johann Georg Heinrich Hassel: Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, Verlag des Geographischen Instituts, 1823, S.69 ]
- ↑ Johann Georg Heinrich Hassel: Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, Verlag des Geographischen Instituts, 1823, S.69 ]
- ↑ Bevölkerungsstatistische Gesamterhebungen mit dem Ziel, die Gesamtbevölkerung des Kurfürstentums zu beziffern, finden sich nicht vor 1700. Entsprechend mangelt es für frühere Jahrhunderte an hinreichend zuverlässigen Gesamtzahlen. Aus älteren Mannschaftslisten (beispielsweise für 1608) kann nur unter erheblichen Unsicherheiten über die geschätzte Kopfstärke einer durchschnittlichen Familie (vielfach um 6) auf die Größe der Gesamtbevölkerung geschlossen werden.
- ↑ Dieter Albrecht: Maximilian I. von Bayern 1573–1651, Walter de Gruyter, 1998, S. 4
- ↑ Karlheinz Blaschke a. a. O. S. 106. Blaschke geht für 1630 von einer Einwohnerzahl „für Sachsen“ von 920 Tsd. Einwohnern und für 1650 von „eine(r) solche(n)“ von 535 Tsd. aus. Vermutlich versteht Blaschke hier aber „Sachsen“ im Sinne seines vorstehend umschriebenen engeren Untersuchungsgebietes.
- ↑ http://www.kprdd.de/Dresden/Geschichte/Pest.htm
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.59
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten, Braunschweig 1805
- ↑ Robert Wuttke: Sächsische Volkskunde. Leipzig 1903. Nachdruck Frankfurt/Main 1981, S. 173 ff.
Die Arbeit von Karlheinz Blaschke: Bevölkerungsgeschichte von Sachsen bis zur industriellen Revolution. (Weimar 1967) untersucht demgegenüber nur die Bevölkerungsentwicklung in den 26 Landkreisen des Königreiches Sachsen zuzüglich der nach 1945 zu Sachsen gekommenen 3 ehemals preußischen Landkreise Rest-Schlesiens zwischen 1300 und 1846, liefert aber nahezu keine Zahlen zur Gesamtbevölkerung Kursachsens nach dem jeweiligen historischen Gebietsstand (außer: 1683: 1300 Tsd. Einw.; 1755: 1695 Tsd. Einw.; 1792: 1893 Tsd. Einw.; vgl. a. a. O. S. 18, 43). - ↑ Alexander Schunka,: Gäste, die bleiben: Zuwanderer in Kursachsen und der Oberlausitz im 17. und frühen 18. Jahrhundert, LIT Verlag, Münster 2006, S. 154 Die Zahlenangaben sind Schätzungen, 1630 ist das letzte Jahr vor Kriegseintritt Sachsen
- ↑ Alexander Schunka,: Gäste, die bleiben: Zuwanderer in Kursachsen und der Oberlausitz im 17. und frühen 18. Jahrhundert, LIT Verlag, Münster 2006, S. 154 Unklar ist wie die Zahlen der Lausitz hier mit eingerechnet wurden, die seit 1635 Teil Sachsens war
- ↑ Alexander Schunka,: Gäste, die bleiben: Zuwanderer in Kursachsen und der Oberlausitz im 17. und frühen 18. Jahrhundert, LIT Verlag, Münster 2006, S. 154
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.80
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, S. 23
- ↑ Wolfgang Martens: Leipzig: Aufklärung und Bürgerlichkeit, Walter de Gruyter, 1990, S.37
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 465
- ↑ Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Ausgaben 182–186, G. Mohn, 1966, S. 69
- ↑ http://www.torgau.eu/p/dt2.asp?liste=236&tmpl_typ=Liste&area=103
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, S. 29
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 47f
- ↑ von Torsten Schmidt: Verfassungs-, europa-, völker- und verwaltungsrechtliche Fragen der räumlichen Planung des Schulwesens dargestellt an der Schulnetzplanung im sächsischen Schulrecht, BWV Verlag, 2016, S. 355f
- ↑ Helmar Junghans: Die sächsischen Kurfürsten während des Religionsfriedens von 1555 bis 1618: Symposium anlässlich des Abschlusses der Edition "Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen" vom 15. bis 18. September 2005 in Leipzig, David Brown Book Company, 2007, S. 236
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 48
- ↑ Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah: Spitäler in Dresden: vom Wandel einer Institution (13. bis 16. Jahrhundert), Leipziger Universitätsverlag, 2008 , S.6f
- ↑ Günter Bayerl, Wolfhard Weber: Sozialgeschichte der Technik, Cottbusser Studien zur Geschichte von Technik, Arbeit und Umwelt, Waxmann Verlag, ISBN 9783830955870, S.128
- ↑ Günter Bayerl, Wolfhard Weber: Sozialgeschichte der Technik, Cottbusser Studien zur Geschichte von Technik, Arbeit und Umwelt, Waxmann Verlag, ISBN 9783830955870, S.127
- ↑ Reinhardt Eigenwill: Zäsuren sächsischer Geschichte, Sax Verlag, 2010, S. 47
- ↑ Matthias Springer: Die Sachsen. Kohlhammer, Stuttgart 2004, S. 13ff. ISBN 3-17-016588-7.
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner, S. 70
- ↑ Reinhardt Eigenwill: Zäsuren sächsischer Geschichte, Sax Verlag, 2010, S. 48
- ↑ Reinhardt Eigenwill: Zäsuren sächsischer Geschichte, Sax Verlag, 2010, S. 49
- ↑ Mathias Tullner: Geschichte Sachsen-Anhalts, S. 28
- ↑ Norbert Eisold,Edeltraud Lautsch: Sachsen-Anhalt: zwischen Harz und Fläming, Elbe, Unstrut und Saale - eine denkmalreiche Kulturlandschaft, S. 25
- ↑ Mathias Tullner: Geschichte Sachsen-Anhalts, S. 13
- ↑ Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige; 1089–1918, C.H. Beck, 2007, S. 41
- ↑ Mathias Tullner: Geschichte Sachsen-Anhalts, S. 30
- ↑ Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige; 1089–1918, C.H. Beck, 2007, S. 41
- ↑ Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen: friedliche Revolution, Förderalisierung, deutsche Einheit 1989/90,, Band 1, Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, S. 32
- ↑ http://www.denkstroeme.de/heft-4/s_121-132_jadatz
- ↑ https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2011/2/mit-spezereien-unterwegs.php
- ↑ Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige; 1089–1918, C.H. Beck, 2007, S. 60
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner, S. 86
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner, S. 84
- ↑ Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige; 1089–1918, C.H. Beck, 2007, S. 54f
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 467
- ↑ Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Ausgaben 182-186, G. Mohn, 1966, S. 65
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner. S. 123f
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner. S. 121
- ↑ https://www.luther2017.de/fileadmin/luther2017/material/Reformation_zwischen_Elbe_und_Elster.pdf S. 5
- ↑ http://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00194873/THG-008_1940_NF34_%200222.tif S. 197
- ↑ http://www.archiv.sachsen.de/die-bergverwaltung-entsteht.html
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner. S. 122
- ↑ https://www.hrgdigital.de/id/kursaechsische_konstitutionen/stichwort.html
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner. S. 123
- ↑ Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen: friedliche Revolution, Förderalisierung, deutsche Einheit 1989/90,, Band 1, Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, S. 33
- ↑ http://www.georgius-agricola.de/pdf/22Bartkowski.pdf S. 3
- ↑ Günther Franz: Der Dreissigjährige Krieg und das deutsche Volk: Unters. zur Bevölkerungs- u. Agrargeschichte, Lucius & Lucius DE, 1979, S.17
- ↑ So tut dies: Günther Franz: Der Dreissigjährige Krieg und das deutsche Volk: Unters. zur Bevölkerungs- u. Agrargeschichte, Lucius & Lucius DE, 1979, S. 17f
- ↑ Günther Franz: Der Dreissigjährige Krieg und das deutsche Volk: Untersuchungen zur Bevölkerungs- und Agrargeschichte, Lucius & Lucius DE, 1979, S. 17
- ↑ Das sogenannte Augusteische Zeitalter in Sachsen, in: Uwe John, Josef Matzerath (Hrsg.): Landesgeschichte als Herausforderung und Programm, Stuttgart 1997, S. 443–458.
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.208
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.263
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.209
- ↑ Otto Depenheuer: Staatssanierung durch Enteignung?: Legitimation und Grenzen staatlichen Zugriffs auf das Vermögen seiner Bürger, Springer-Verlag, 2014 , S.14
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.200
- ↑ http://www.zeit.de/2007/08/P-Clark/komplettansicht
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.273
- ↑ František Stellner: Zu den Ergebnissen des siebenjährigen Kriegs in Europa. S. 86, S.91 (PDF; 7,36 MB)
- ↑ František Stellner: Zu den Ergebnissen des siebenjährigen Kriegs in Europa., S.91 (PDF; 7,36 MB)
- ↑ Karin Gottschalk: Eigentum, Geschlecht, Gerechtigkeit: Haushalten und Erben im frühneuzeitlichen Leipzig, Campus Verlag, 2003, S.248
- ↑ Sachsen: eine kleine Geschichte, Edition q, 2007, S.60 -
- ↑ Heiner Lück, Bernd Schildt: Recht, Idee, Geschichte: Beiträge zur Rechts- und Ideengeschichte für Rolf Lieberwirth anlässlich seines 80. Geburtstages, Böhlau Verlag, Köln Weimar, 2000, S.479
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, S. 22
- ↑ Josef Matzerath: Adelsprobe an der Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ; Entkonkretisierung einer traditionalen Sozialformation, Ausgabe 183, Franz Steiner Verlag, 2006, S.28f
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.132
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, S. 26
- ↑ a b Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, S. 27
- ↑ Eduard Winter: E. W. von Tschirnhaus und die Frühaufklärung in Mittel- und Osteuropa, Akademie-Verlag, 1960
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.18f
- ↑ Eduard Winter:E. W. von Tschirnhaus und die Frühauflkärung in Mittel- und Osteuropa, 1960, S.216
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner, S. 76
- ↑ Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige; 1089–1918, C.H. Beck, 2007, S. 61f
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen, Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.19
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 466
- ↑ Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige; 1089–1918, C.H. Beck, 2007, S. 62
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 39
- ↑ Marcus von Salisch: Treue Deserteure: Das kursächsische Militär und der Siebenjährige Krieg, 284
- ↑ Karl Czok: August der Starke und Kursachsen. Koehler & Amelang, Leipzig, 1987, S.80f.
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 350f
- ↑ Karlheinz Blaschke: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Leipziger Universitätsverlag, 2002, S. 43
- ↑ http://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?oid=01.05
- ↑ Josef Matzerath: Adelsprobe an der Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ; Entkonkretisierung einer traditionalen Sozialformation, Ausgabe 183, Franz Steiner Verlag, 2006, S.27
- ↑ Josef Matzerath: Adelsprobe an der Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ; Entkonkretisierung einer traditionalen Sozialformation, Ausgabe 183, Franz Steiner Verlag, 2006, S.28
- ↑ Marcus von Salisch: Treue Deserteure: Das kursächsische Militär und der Siebenjährige Krieg, 284
- ↑ Rex Rexheuser: Die Personalunionen von Sachsen-Polen 1697–1763 und Hannover-England 1714–1837: ein Vergleich, Otto Harrassowitz Verlag, 2005, S. 138
- ↑ Marcus von Salisch: Treue Deserteure: Das kursächsische Militär und der Siebenjährige Krieg, 284
- ↑ Marcus von Salisch: Treue Deserteure: Das kursächsische Militär und der Siebenjährige Krieg, 285
- ↑ Heinz Fengler:„Einleitung“ In: 700 Jahre Münzprägung in Berlin., Berlin 1976, S.20
- ↑ Joachim Krüger: Zwischen dem Reich und Schweden : die landesherrliche Münzprägung im Herzogtum Pommern und in Schwedisch-Pommern in der frühen Neuzeit (ca. 1580 - 1715), LIT Verlag Münster, 2006, S.209
- ↑ von Aldo De Maddalena, Hermann Kellenbenz: Finanzen und Staatsräson in Italien und Deutschland in der frühen Neuzeit, S. 179
- ↑ von André Thieme: Herzog Albrecht der Beherzte (1443-1500): ein sächsischer Fürst im Reich und in Europa, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2002, S.175f
- ↑ Wolfgang Martens: Leipzig: Aufklärung und Bürgerlichkeit, S.31f
- ↑ René Hanke: Brühl und das Renversement des alliances: die antipreussische Aussenpolitik, des Dresdener Hofes 1744–1756, S. 22
- ↑ Marcus von Salisch: Treue Deserteure: Das kursächsische Militär und der Siebenjährige Krieg, S. 284
- ↑ Günter Bayerl, Wolfhard Weber: Sozialgeschichte der Technik, Cottbusser Studien zur Geschichte von Technik, Arbeit und Umwelt, Waxmann Verlag, ISBN 9783830955870, S.129
- ↑ Hans-Liudger: Geschichte der Zukunft des Verkehrs: Verkehrskonzepte von der frühen Neuzeit bis zum 21. Jahrhundert, S.49
- ↑ https://www.festung-koenigstein.de/de/
- ↑ https://lutherstadt-wittenberg.de/kultur/sehenswuerdigkeiten/panorama-luther1517/
- ↑ http://www.archaeologie-online.de/magazin/nachrichten/grab-von-kurfuerst-rudolf-ii-in-lutherstadt-wittenberg-entdeckt-5782
- ↑ http://www.lda-lsa.de/fileadmin/pdf/2005_07_Burg_wittenberg.pdf