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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/08

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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File:Rosanna Bonelli (La Domenica de Corriere).jpg / Eilt, da heute in der Rubrik SG? auf der HS (erl.)

Liebe Spezialisten, bitte schaut euch mal diese Datei vor dem Hintergrund an, ob sie in einem Artikel der deutschsprachigen WP verwendet werden kann (Urheberrecht bzgl. Zeitungstext und -bild). Der Artikel selbst ist heute mit Teaser ohne Bild auf der Hauptseite. Wenn es eindeutig ist, scheut euch bitte nicht, das Bild direkt aus dem Artikel zu nehmen und ggf. auch auf Commons weitere notwendige Schritte zu unternehmen. Danke vorab vom SG?-Team, --Roland Rattfink (Diskussion) 00:19, 8. Aug. 2017 (CEST)

Das Bild wurde inzwischen aus Commons gelöscht und heute morgen aus dem Artikel gelöscht, danke, --Roland Rattfink (Diskussion) 09:37, 8. Aug. 2017 (CEST)
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Abmahnung eingegangen

Aloha, auf meinem privaten Blog nutze ich Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen, und wegen eines dieser Bilder ([1]) habe ich gerade eine Abmahnung reinbekommen. Der betreffende Fotograf bzw. sein Anwalt nutzt die Abmahnungen offenbar als Geschäftsmodell (vgl. [2], [3]), sodass diese Frage auch für die Wikipedia relevant sein könnte. Wir haben im Blog Lizenz und Urheber m.E. korrekt angegeben (vgl. [4], ganz unten; das hatten die offenbar übersehen). Einziges mögliches Problem scheint mir die Tatsache zu sein, dass wir die Daten nicht direkt unter dem Bild angegeben haben (bei Wordpress ist dies bei "Titelbildern" nicht möglich), sodass das Bild (das wir mittlerweile erstmal entfernt haben) auf der Überblicksseite erst einmal ohne Angabe erschien und die Herkunft erst bei Anklicken des Artikels aufgedröselt wurde. Frage: Ist das rechtlich ein Problem? Wenn ja, warum „darf“ die Wikipedia das? Auch hier muss man ja die Thumbnails erst anklicken, um die Lizenzinformationen zu erhalten. Wie rechtfertigt Wikimedia das? Und: Sollten wir ggf. nachgucken, ob bzw. welche Bilder des genannten Urhebers auf Commons lagern, um Abmahnungen vorzubeugen? Viele Grüße, --Tolanor 23:43, 9. Aug. 2017 (CEST)

Hallo! Irgendwie verstehe ich Euch nicht, oder Ihr den Sinn von Abmahnungen nicht. Diese dienen der Vereinfachung des Rechtsfriedens. Wenn Du Dir so sicher bist, richtig gehandelt zu haben, kannst ja das zu erwartende Gerichtsverfahren in Ruhe abwarten. Wenn Du Dir nicht so sicher bist, dürfte die Unterschrift die billigere Wahl sein. Nicht der Fotograf hat eine unrechtmäßige Handlung durch geführt, sondern Du. Und ich bin wirklich ein juristischer Laie, aber für mich wirkt es nicht so, daß Du dort wirklich Bild-CC-by-sa/2.0 eingehalten hast. Punkt 1 hast Du schonmal nicht erfüllt, als Du den Titel des Bildes ändertest, obwohl der Hinweis auf die Übersetzung schon gereicht hätte. Ebensowenig hast Du ALLE Lizenzbedingungen genannt oder verlinkt. Also bevor Du hier den Lynchmob aufstellst, überlege vieleicht nochmal ein wenig selbstkritisch, ob Du wirklich in der richtigen Situation bist. Oliver S.Y. (Diskussion) 23:54, 9. Aug. 2017 (CEST)
@Tolanor: EIne Frage vorab - auch um zu vermeiden, dass das hier wieder in einem Theater ausartet:
Hast Du diesen Christoph Scholz einfach mal direkt angeschrieben und darauf hingewiesen, dass er die Attribution am Ende der Seite vermutlich übersehen hat?! Gut möglich, dass man diese Sache so auf kurzem Dienstweg aus der Welt schaffen kann, ohne darüber (noch dazu öffentlich) einen juristischen Streit zu inszenieren.
Die Position der Attribution halte ich für unproblematisch und auch das mit dem umbenennen ist mMn keineswegs so verboten, wie mein Vorredner meint. Was allerdings definitiv fehlt ist der Link zum oder der Abdruck des Lizenztextes. Das solltest Du schnellstens nachholen - und zwar bei allen CC-Bildern in Deinem Blog.
P.S.: Diese Seite hier kann und soll keine Rechtsberatung ersetzen - das was wir hier schreiben ist weder rechtsverbindlich noch kann es einen Referenz für die Position der Wikimedia sein. D.h. wenn Du das auf juristischem Wege lösen willst oder musst, solltest Du da einen Anwalt zu Rate ziehen.
P.P.S.: Wie kann es eigentlich sein, dass Du zu einem heute am 9. August 2017 veröffentlichten Artikel jetzt schon eine Abmahnung erhalten hast? // Martin K. (Diskussion) 03:11, 10. Aug. 2017 (CEST)
Das ist sicherlich das Änderungsdatum, denn lt. URL ist der Beitrag vom 27.06.2017 (im Google-Cache wird mir links 7. Juli z. B. angezeigt). Aber stimmt schon, URL zum Lizenztext fehlt. Zum Thema Titel dürfte es nach damaliger Diskussion kein Problem geben, da man Reisepass mit Dollar Geld - Urlaub - Reise wohl weniger als Werkstitel denn mehr als bloße Beschreibung ansehen könnte. Dass das Bild auf der Startseite ohne Lizenzinformationen erschien könnte (!) ein Problem sein und der Aufhänger, das dürfte aber in der Abmahnung drin stehen (auf welche URL es sich bezog). Zur Frage warum die Wikipedia das dann "darf" und keine Lizenzen o.ä. bei den Artikelbildern anzeigt: darüber gibt es entweder keine Einigung oder ein großes Schweigen. --Quedel Disk 22:46, 10. Aug. 2017 (CEST)
Das ist hier anhand eines konkreten Falls ausführlich diskutiert worden. Bei der Nynorsk-Wikipedia ist es übrigens üblich, die Namensnennung direkt unterhalb der Bilder zu positionieren. Beispiel: nn:Tautra kloster. --AFBorchertD/B 00:40, 11. Aug. 2017 (CEST)
Danke für die Hinweise @@Martin Kraft, Quedel, AFBorchert:. Falls sich herausstellen sollte, dass Christoph S. tatsächlich die Angabe direkt am Bild fordert, würde ich mich nochmal melden - er hat nämlich in der Tat einige Bilder bei Commons hochgeladen, sodass sich daraus Schwierigkeiten für Wikimedia ergeben könnten. Ansonsten erstmal (hier) erledigt. --Tolanor 21:51, 11. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Tolanor 21:51, 11. Aug. 2017 (CEST)

Antrag auf die gemeinfreie Verwendung eines Fotos

Für das Lemma Jan-Wellem-Platz soll ein Bild aus dem Rheinbahn Archiv verwendet werden. Per E-Mail wurde meine Bitte für die Freigabe des Fotos von der Rheinbahn positiv beantwortet. Da naturgemäß diese E-Mail nicht den Bedingungen für eine Lizenzfreigabe entspricht, wurde nachfolgender Text für die Freigabe erstellt, der an die Rheinbahn übersendet würde:

Anfang Entwurf

  • Hiermit erklärt die Rheinbahn AG, Düsseldorf in Bezug auf das Foto "Rheinbahn-Archiv mit der Alt-Signatur Rheinbahn 7173", dass Sie der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechtes ist, das beliebige Veröffentlichungen, Bearbeitungen und Unterlizensierungen dieses Fotos gestattet. Die Rheinbahn AG erlaubt hiermit die Weiterverwertung des Fotos unter folgender freien Lizenz : „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland in Version 3.0“ (Internet-Link hierzu: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode)
  • Der Rheinbahn AG ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Foto zu nutzen und zu verändern. Dies schliesst auch eine gewerbliche Nutzung ein.
  • Der Rheinbahn AG ist bekannt, dass Sie diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.
  • Der Rheinbahn AG ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und der der Rheinbahn AG ist daher unbenommen, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmässig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmässig nutzen.
  • FOTONAME (bei Commons und im Artikel bei Wikimedia): Jan-Wellem-Platz, Ansicht um 1970

Düsseldorf, Datum -- + rechtskräftige Unterschrift --

Bitte dieses Schreiben per E-Mail an: "permissions-de@wikimedia.org" senden.

Ende Entwurf (nochmals geänderte Fassung vom 13.08.17)

Reicht der Entwurf-Text für die Beantragung einer Lizenz oder muss dieser erweitert werden und ist die E-Mail-Adresse richtig? Danke vorab und mit Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 17:46, 11. Aug. 2017 (CEST)

Es gibt vorgefertigte Textvorlagen für die Freigabe. Die für verscheidene Zwecke vorbereiteten Textvorlagen, samt kurzer Anleitung dazu wie dabei vorzugehen ist, finden sich unter WP:TV.--wdwd (Diskussion) 18:56, 11. Aug. 2017 (CEST)
@Benutzer:Wdwd: Danke für den Hinweis, der aber leider nicht hilfreich ist. Der vorstehend angeführte Entwurf entspricht weitgehend der Textvorlage, der unter 1.1 der Position „1 Freigaben von Texten und Bilder“ in WP:TV angeführt wird. Lediglich der als Beispiel angeführte Text für „Lizenz“ wurde geändert, da für die Stadtwerke die Angabe z.B. Creative Commons Namensnennung-Weitergaben... unverständlich sein dürfte. Deshalb wurde gebeten „meinen Text-Vorschlag für die Lizenz“ zu prüfen, ob er ausreicht. Gleiches gilt für die Adresse, an dem die Genehmigung geschickt werden soll, da zwei E-Mail-Adressen in der Wiki-Erläuterung angeführt werden. Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 10:55, 12. Aug. 2017 (CEST)
Was mir auffällt: Eine Einschränkung der Erlaubnis auf Wikipedia.org (Zitat: Die Rheinbahn AG erlaubt hiermit der Wikipedia.org) ist problematisch bzw. nicht möglich (Problem der Nachnutzung) Abgesehen davon, dass es nicht wikipedia.org sondern die WMF wäre. Gegenfrage: Welchen konkreten Bild-Lizenzbaustein schlägst Du dafür vor? {{Bild-CC-0}} würde sich dafür anbieten. Freitext ist zwar möglich, kann aber zu diversen Rückfragen und bei Unvereinbarkeiten (wie Einschränkung nur auf Wikipedia) zur Ablehnung führen.
Die Email-Adresse passt.--wdwd (Diskussion) 20:44, 12. Aug. 2017 (CEST)
"Gemeinfrei veröffentlicht" ist komisch; wenn eine bedingungslose Nutzungserlaubnis erteilt werden soll, gibt es dafür die CC0. Und die "Wikipedia.org" ist keine juristische Person, der man irgendwas erlauben könnte. Besser an den Standard-Lizenzen orientieren. Gestumblindi 20:49, 12. Aug. 2017 (CEST) PS, um der Nachvollziehbarkeit willen: Mein Kommentar bezog sich auf eine frühere Version des Entwurfs, der inzwischen geändert wurde.
@Gestumblindi+Wdwd:: Danke für die Hinweise. Der vorstehende Entwurf wurde entsprechend für WM und dem Lizenzbezug geändert. Falls keine weiteren Hinweise für Änderungen erfolgen, wird in Kürze eine E_Mail mit dem Entwurftext für die Erlaubnis an die Stadtwerke gesandt. Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 11:14, 13. Aug. 2017 (CEST)
Urdenbacher, der Entwurf passt so leider an mehreren Stellen nicht zusammen, sorry. Erstens widerspricht der Text der angegebenen Lizenz (CC-by-sa gewährt eben nicht das „bedingungslose Recht das Bild für jedweden Zweck zu nutzen“). „[E]rlaubt hiermit der Wikipedia Foundation, Inc. (WMF) die Weitergabe des Bildes unter der freien Lizenz“ leuchtet rechtlich nicht ein, da das Bild der angegebenen Lizenz unterstellt werden soll. Mit der Wikimedia Foundation hat das nichts zu tun. Der erste Satz erschließlich sich auch nicht so recht, da er notwendig zu verneinen ist (ein Unternehmen ist nach deutschem Recht nicht Urheber). Das ist so wirklich sehr verwirrend. Abgesehen davon wurde jetzt ein englischer Lizenztext gewählt, was mir unter dem Aspekt der von dir doch gerade gewünschten Verständlichkeit nicht einleuchtet. Gut gemeinter Rat: Orientier dich noch deutlich stärker an der Textvorlage, auf die oben schon hingewiesen wurde, und wähle als Lizenz die dort vorgeschlagene „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland in Version 3.0“ (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode). So wird das zu Rückfragen führen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 12:23, 13. Aug. 2017 (CEST)

Ja, es ist sehr einfach, Bilderspenden von gutwilligen Spendern einzubringen, das kapiert jeder sofort. Merken wir eigentlich noch was, wenn wir diesen Abschnitt lesen? Washab ich schon Diskussionen mit Spendern gehabt. --Pankoken (Diskussion) 15:22, 13. Aug. 2017 (CEST)

@Pajz: Danke für die Hinweise, die für eine erneute Überarbeitung des Entwurfes verwendet wurden. Hoffentlich passt es jetzt. Falls nicht, bitte neue Hinweise. Leider ist es für Otto-Normalverbraucher nicht einfach mit den Wiki-Hilfsvorschlägen zu arbeiten. Beispielsweise wurde deshalb nicht die deutsche sondern nur die englische Fassung für die Lizenz gefunden. Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 16:08, 13. Aug. 2017 (CEST)
Urdenbacher, klingt gut! Gruß, — Pajz (Kontakt) 16:43, 13. Aug. 2017 (CEST) (@Pankoken, doch, aber ich und andere sind weder für die Entscheidung der Wikimedia-Benutzergemeinschaft verantwortlich, Inhalte nur gegen derart umfassende Nutzungsfreigaben zu akzeptieren, noch dafür, dass die Rechtslage eben so ist, wie sie ist, weshalb ich den vorwurfsvollen Unterton nicht nachvollziehen kann.)

Nochmals Danke an Alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Der Antrag an die Stadtwerke ist raus. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 1--Urdenbacher (Diskussion) 19:02, 13. Aug. 2017 (CEST)

WP:Zit auf Artikeldiskussionsseiten

Im Artikel zum 2017 erschienenen Buch Finis Germania wurden zur Dokumentation des Inhalts einige längere Zitate aus dem Buch eingefügt, die dort anfangs "nackt" und ohne weitere Erläuterung standen. Eines hatte ich wegen WP:Zit gelöscht, was prompt von Benutzer:Rudolph Buch revertiert wurde. Inzwischen sind die Zitate nicht mehr im Artikel.
Aber: sie wurden daraufhin vom Zitierenden Benutzer:N0W!k! auf der Diskussionsseite unter Diskussion:Finis Germania#3 zentrale Zitate (keine URV, dennoch gelöscht) eingestellt. Auch das ist imho von WP:Zit nicht abgedeckt.
Also, bitte um Aufklärung. --Goesseln (Diskussion) 13:27, 2. Aug. 2017 (CEST)

habe die zitate entfernt.. lg --N0W!k! (Diskussion) 22:10, 2. Aug. 2017 (CEST)

Fotos in der Österreichischen Nationalbibliothk

Es geht um die Illsutrierung des Artikels Clara Katharina Pollaczek. In der ÖNB befinden sich zwei Fotografien.http://www.bildarchivaustria.at/Pages/Search/Result.aspx?p_ItemID=1 Ich kann nicht beurteilen, ob sie gemeinfrei. Kann jermand helfen?--Fiona (Diskussion) 09:39, 3. Aug. 2017 (CEST)

Es geht wohl um folgende Aufnahmen:
Beim ersten Bild sind keine Urhebervermerke, das wird wohl nichts. Das Zweite ist von Foto Fayer und den gibt es noch heute, am Opernring in Wien. Da müßte nachgefragt werden. Daß die Bilder gemeinfrei sind, ist zumindest unwahrscheinlich. --M@rcela 09:53, 3. Aug. 2017 (CEST)
Selbst wenn es nachweislich vom Firmengründer Georg Fayer wäre, müssten wir noch bis zum 1. Jänner 2021 warten. Bei der Tochter (was mir wahrscheinlicher erscheint) noch sehr viel länger. Ist leider häufig ein ziemlicher Krampf, bei Fotografendynastien den tatsächlichen Urheber zu ermitteln. -- Herby 22:36, 4. Aug. 2017 (CEST)
Danke!--Fiona (Diskussion) 10:00, 3. Aug. 2017 (CEST)

Bilder von Ausstellungen

Im Artikel Sibylle Möndel sind zwei Bilder von Ausstellungen 2017 veröffentlicht. Auf Commons gibt der Benutzer:GerJa an: "eigenes Werk". Eines der Bilder ist auf der Startseite der Website der Künstlerin zu sehen. Ich bin mir nicht sicher, wie solche Bilder urheberrechtlich zu werten sind. Btw ist der o. g. Benutzer entweder eine Socke von Benutzer:Möndel oder ein SPA für den Artikel (möglicherweise der Haus- und Hof-Fotograf, siehe seine Beiträge hier und auf commons, dort wird auch ein Klarname genannt, den er unbedingt im Artikel stehen haben möchte, den ich hier aber wg. WP:ANON nicht wiederhole). --Siwibegewp (Diskussion) 11:39, 4. Aug. 2017 (CEST)

Die Bilder sind mit "missing permission" zu versehen, um damit eine OTRS-Bestätigung anzufordern. Im Prinzip müssen darin Freigabe von Fotograf und Malerin enthalten sein (aber das wird das OTRS-Team schon prüfen). Das Bild File:Galerie im Stammelbach-Speicher.jpg ist zudem aufgrund eines Hochladefehlers beschädigt. --Magnus (Diskussion) 11:47, 4. Aug. 2017 (CEST)
Danke, habe ich so gemacht. --Siwibegewp (Diskussion) 12:00, 4. Aug. 2017 (CEST)

Datei:JMP data displays.png

Vermag jemand die seit vier Jahren unbeantwortete Frage beantworten? Das kann auch gleich im Bearbeitungskommentar bei gleichzeitiger Entfernung der Frage und ggf. Korrektur der Lizenz geschehen. --Leyo 23:23, 15. Aug. 2017 (CEST)

Leyo, m.E. ist auf dem kleinen Screenshot nichts Schützenswertes zu erkennen. Die Benutzeroberfläche ist zwar – vermutlich – mit einiger Wahrscheinlich geschützt, aber man sieht gerade von dem Teil, der nicht zum allgemeinen Formenschatz gehört, quasi nichts. Die Benutzeroberfläche ist zudem auch keine Ausdrucksform des Computerprogramms i.S.v. § 69a UrhG (EuGH GRUR 2011, 220, 222 – BSA/Kulturministerium). Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:45, 16. Aug. 2017 (CEST)
Danke! Ich habe die Frage mit Permalink im Bearbeitungskommentar entfernt. --Leyo 00:25, 17. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 00:25, 17. Aug. 2017 (CEST)

Begriff-Wort

Hallo Team,

ich habe einen neuen Begriff erfunden,der für eine Sache steht.Diesen gibt es noch nicht,doch ich möchte diesen öffentlich machen. Da ich der Urheber dieses Wortes bin,stellt sich die Frage,wie kann ich das der weltweiten Menschheit zur Verfügung stellen und sicher sein,das es nicht geklaut und oder sonstiges wird.

Freundliche Grüße

An dieser Stelle – wo urheberrechtliche Fragen diskutiert werden, die im Rahmen der Arbeit an Wikipedia aufkommen – kann dir bei der rechtlichen Ausgestaltung deines Vorhabens leider nicht weitergeholfen werden. Rechtsdienstleistungen erbringen die dazu befugten Stellen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 21:54, 18. Aug. 2017 (CEST)
Auch wenn die Frage hier tatsächlich falsch ist, möchte ich noch einwerfen, dass der Fragesteller ja zunächst mal den Artikel Marke (Recht) lesen könnte, um einen ersten Überblick zum Thema zu erhalten :-) Gestumblindi 03:51, 21. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 21:54, 18. Aug. 2017 (CEST)

Werk der NÖ-Landesregierung (1953)

Ist es möglich, dieses Bild ohne Bedenken auf Commons hochzuladen? Es handelt sich dabei um ein amtliches Dokument der niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 1953. --Clemens Stockner (Diskussion) 13:12, 4. Aug. 2017 (CEST)

Sollte möglcih sein, da es ja auch bei Flickr frei ist ;-) (kannst du gleich mit http://tools.wmflabs.org/flickr2commons/index.html#interface_language=de machen) --gruß K@rl 16:19, 4. Aug. 2017 (CEST)
Hi, danke für die Antwort. Das Bild hab ich aber selbst bei Flickr hochgeladen ;) --Clemens Stockner (Diskussion) 16:51, 4. Aug. 2017 (CEST)
Hinweis zu Public-Domain-Mark (PDM), wie es FlickR anbietet: Das ist nicht gleich CC0 und führt (leider) zu div. Missverständnissen. PDM ist nichtmal eine Lizenz sondern ein (unverbindlicher) Hinweis den im Prinzip jeder anbringen kann der damit ausdrückt zu glauben, dass dieses Darstellung "Public Domain" wäre. Damit ist per se nicht commons tauglich. Siehe dazu c:Commons:Requests for comment/Flickr and PD images und {{Flickr-public domain mark}}. -> PDM führt ohne weitere Nachweise im Regelfall zur Löschung auf commons.
In diesem Fall, Vorlschlag: {{PD-text}} für das dargestellte Werk. Für die eigene Aufnahme wie üblich.--wdwd (Diskussion) 07:07, 8. Aug. 2017 (CEST)
Ist {{PD-AustrianGov}} oder auch {{PD-text}}, hab's entsprechend hochgeladen. --Ras67 (Diskussion) 11:40, 8. Aug. 2017 (CEST)

wie geht CC BY-SA 4.0?

Ein Bekannter hat mit seinem Handy einige Fotos von einem Volksfestumzug gemacht. Ich habe ihn gebeten, eines davon unter der Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de freizustellen, damit ich es auf commons hochladen kann. Dem hat er zugestimmt. Die Zustimmung befindet sich in Form einer WhatsApp-Nachricht auf meinem Handy. Wie dokumentiere ich das beim Hochladen des Fotos?--Ratzer (Diskussion) 11:53, 7. Aug. 2017 (CEST)

Drei Möglichkeiten, von einfach bis kompliziert: (1) Du lädst es einfach hoch und behauptest, dass du es selbst gemacht hast (dein Bekannter sollte natürlich davon wissen). (2) Dein Bekannter erstellt selbst ein Konto oder du für ihn und ihr ladet es darunter hoch. (3) Du lädst es hoch, gibst deinen Bekannten als Urheber an und er (!) muss das dann über OTRS bestätigen. --Magnus (Diskussion) 11:58, 7. Aug. 2017 (CEST)
Danke für die Aufklärung. Ich werde es zunächst mal kompliziert versuchen, aber leicht abgewandelt, nämlich indem nicht mein Bekannter sondern ich den WhatsApp-Chat mit der Freigabe als E-Mail an OTRS schicke. Entweder die OTRS-Leute akzeptieren das, oder sie sollen das Foto wieder löschen. Es wäre m.E. wichtig, solchen Fotografen von Technik und Bürokratie her so wenig wie möglich zuzumuten (die Lizenzen sind für Außenstehende schon kompliziert genug), um sie nicht zu vergraulen, aber ohne sie um ihre Urheberschaft zu betrügen (deine erste und einfachste Option). Grüße,--Ratzer (Diskussion) 17:30, 7. Aug. 2017 (CEST)
@Ratzer: Von den Möglichkeiten, die Tsungam anführt, halte ich die zweite für die beste. Sie ist einfacher als das Vorgehen via OTRS und sauberer als die Schwindelei. Wenn man so etwas ("Du lädst es einfach hoch und behauptest, dass du es selbst gemacht hast") öfter macht, kann es auf Commons auch durchaus Probleme geben, sobald es nicht mehr plausibel wirkt, dass der Uploader die ganzen Fotos wirklich selbst gemacht hat, und erst recht, falls der wirkliche Urheber sich eines Tages doch anders besinnt und auf seinen Rechten bestehen möchte. Ich würde das nicht machen. Gestumblindi 23:08, 8. Aug. 2017 (CEST)
Du kannst auch sagen, das Foto würde die Schöpfungshöhe nicht überspringen. Aber auch dies besser in Absprache mit dem Bekannten, nicht dass er sich unter Umständen als Schöpfer sieht... ;) --Keimzelle talk 20:15, 8. Aug. 2017 (CEST)
Zumindest in Deutschland werden Fotos von einem Volksfestumzug heutzutage wohl immer als schutzfähiges Lichtbildwerk gelten, und selbst wenn sie nur Lichtbilder wären, hätten sie noch deren Schutz von 50 Jahren ab Erstveröffentlichung. Mit "keine Schöpfungshöhe" kann man da nicht kommen. In der Schweiz würde es etwas anders aussehen (auf Commons aber auch problematisch), aber angesichts von Ratzers Benutzerseite denke ich nicht, dass es um ein Foto aus der Schweiz gehen wird :-) Gestumblindi 23:08, 8. Aug. 2017 (CEST)

Logo des eigenen Vereins hochladen

Hallo!

Ich möchte den Artikel unseres Sportvereins akutalisieren und dazu auch das neue Logo hochladen. Da ich selber im Vorstand des Vereins bin habe ich auch Rechte an dem Logo. Wikipedia verweigert allerdings den Upload. Wie kann ich hier weiter fortfahren?

Viele Grüße(nicht signierter Beitrag von Flippo710 (Diskussion | Beiträge) 17:41, 10. Aug. 2017‎) Hallo Flippo, nur etwas genauer Wikipedia oder WikiCommons verweigert? und das in welcher Form Meldung, Sperre oder whatever? --K@rl 18:26, 10. Aug. 2017 (CEST)

Hier hat ein Editierfilter auf Commons zugeschlagen, konkret ist das wieder Regel 153. Das trifft aber nur Crosswiki-Uploads. Es hilft, auf Commons direkt das Bild hochzuladen. Bei diesem Wege gibt es mehr Hinweise zum Urheberrecht, was bei Neulingen absolut empfehlenswert ist. Hinweis: Falls das Logo Schöpfungshöhe haben sollte, wird die Genehmigung des Urhebers benötigt. Das Einverständnis des Vorstands genügt hier nicht. Solche Fälle müssten über das Support-Team abgewickelt werden. --AFBorchertD/B 00:54, 11. Aug. 2017 (CEST)
Hmm, wieso soll der Vorstand nicht genuegen? Er vertritt den Verein und wenn er sagt die Lizenz ist OK, ist es gut? Shaddim (Diskussion) 21:13, 11. Aug. 2017 (CEST)

Fotograf des Metropolitan Museum of Art

Der Artikel Bucchero-Hähnchen von Viterbo steht in der Warteschlange für die Hauptseitenrubrik WP:SG?. Die informativen Fotos des Gefäßes, z.B. c:File:Etruscan bucchero cock.jpg, wurden von Benutzer:Waterborough von der Website des Metropolitan Museum of Art geholt, z.B. http://www.metmuseum.org/art/collection/search/251482. In den Bildattributen bei Commons wird der Met-Fotograf nicht erwähnt.
Bitte um Klärung, bevor Artikel und Foto auf die Hauptseite kommen. --Goesseln (Diskussion) 14:52, 11. Aug. 2017 (CEST)

Das Met hat die Bilder selbst auf der eigenen Website als Public Domain freigegeben. Damit ist formell auch keine Autorennennung mehr erforderlich. Es ist doch anzunehmen, dass die auch das Recht haben, das Foto derart freizugeben. -- Herby 17:26, 11. Aug. 2017 (CEST)
danke, das hilft ja schon mal weiter.
sollte dann nicht im Commons-Attribut Urheber neben dem unbekannten etruskischen Handwerker auch MMA als Urheber stehen?
wäre dann nicht auch eine c:Category:Bucchero at the Department of Greek and Roman Art, Metropolitan Museum of Art oder ähnliches sinnvoll?
--Goesseln (Diskussion) 19:22, 11. Aug. 2017 (CEST)
Theoretisch und rein unter dem urheberrechtlichen Aspekt gesehen ist es, wenn das Museum die ausschliesslichen Rechte am Foto hat, auf deren Wahrnehmung jedoch verzichtet und eine CC0-Lizenz vergibt, wie es hier der Fall ist, nicht nötig, überhaupt irgendetwas zur Herkunft oder Urheberschaft des Fotos anzugeben. Die CC0 erlaubt nämlich die völlig bedingungslose Nutzung. Keine Urhebernennung gefordert, nix - nicht einmal die Lizenz müsste man nennen. Praktisch ist es aber natürlich auf Commons nicht möglich, ein unter CC0 stehendes Werk ganz ohne Lizenzinfos hochzuladen (denn schliesslich muss man das ja irgendwie erfahren und nachvollziehen können). Und ausserdem gehört es auch zur enzyklopädisch sauberen Arbeit, die Herkunft anzugeben. Gestumblindi 20:58, 11. Aug. 2017 (CEST)
Dann ist das also ein Anwendungsproblem der Commonsparameter:
„Quelle“ ist schlicht Quelle: wo stammt das Objekt her? Buch, Internet, etc. Wenn dort auch urheberrechtliche Informationen stehen, zum Beispiel bei einem Bildband mit verschiedenen Quellen, dann müssen die in dem nächsten Parameter erklärt werden.
„Urheber“ muss in diesem Fall zwei Fragen beantworten ( das geht bei Commons häufig genug schief, da besteht also allgemeiner Handlungsbedarf)
wer ist der Urheber des Objekts
unbekannt: ein Etrusker, unbekannt, lange tot
wer ist der Urheber dieser nicht trivialen (dreiimensionales Objekt) Fotografie
ein Fotograf des MMA, wahrscheinlich noch nicht oder nicht so lange (70 Jahre) tot, für den das MMA auf alle Urheberrechte verzichtet hat (= CC0)
Das sollte so oder so ähnlich von dem Commonsanwender (Hochlader) bekannt gemacht werden.
Ich habe jetzt mal bei dem Foto den Parameter Urheber so ergänzt
Photographer: Metmuseum CC0
--Goesseln (Diskussion) 12:00, 12. Aug. 2017 (CEST)

Sam Davis (Spion)

Der Artikel wurde von Ingeniör aus der en:wp übersetzt. Ich habe ihn auf seiner Diskussionsseite daraufhingewiesen, dass es sich so bei diesem Artikel um eine URV handelt, die aber geheilt werden kann. Der Benutzer hat jedoch bis heute nicht reagiert.

An dem Artikel haben bereits eine Anzahl von Benutzern editiert. Deshalb halte ich eine Löachung für nicht angebracht. Vielleicht kann ein Admin die Versiongeschichte des englischen Artikels importieren, so dass den Formalien Genüge getan ist? --Edmund (Diskussion) 20:07, 23. Aug. 2017 (CEST)

Hallo @Edmund Ferman:. Die Versionsgeschichte muss man hier nachträglich importieren, da der Artikel schon bearbeitet wurde, ist dafür Wikipedia:Importwünsche/Importupload zuständig, das kann ein einfacher Admin nicht. --Quedel Disk 22:44, 23. Aug. 2017 (CEST)
Da dort der Nachimport-Wunsch gestellt wurde, hier erledigt. --Quedel Disk 09:36, 25. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 09:36, 25. Aug. 2017 (CEST)
Ich war im Urlaub und konnte nicht reagieren. Danke für die Hilfe. --Ingeniör (Diskussion) 12:13, 27. Aug. 2017 (CEST)

Urheber von Glockengeläut

Gibt es bei Glockengeläut eine Urheberschaft. Wenn ja müsste diese der Glockengießer haben. Das bedeutet, dass über 100 Jahre alt frei in der Verwendung wären. Ein einfaches Aufnehmen ist nur Digitalisierung würde keine neue Urheberschaft generieren (Vergleich Malen und scannen) - oder wie würdet ihr das sehen? --K@rl 14:25, 24. Aug. 2017 (CEST)

Woraus sollte sich die Urheberschaft des Glockengießers ergeben? Ein Orgelbauer hat ja auch kein Urheberrecht an den darauf gespielten Werken. Wenn die Glocken überhaupt irgendwas "sinnvolles" läuten und nicht einfach nur wild durcheinander tönen sind es m.W. doch i.d.R. Anfänge irgendwelcher alten Kirchenlieder. --Magnus (Diskussion) 14:33, 24. Aug. 2017 (CEST)
Das heißt das Geläut von Youtube (ohne Bilder) siehe https://www.youtube.com/channel/UCwpKrBmSxwk4E-jFa78H7MA dürfte anstandslos übernommen werden? --K@rl 14:42, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ist es sicher, dass ein Orgelbauer kein Urheberrecht auf den Klang hat? Ich würde denken, er würde zwar im Allgemeinen den Klang seines Werk liebend gern entsprechend freigeben, aber aber ob er das zwangsläufig müsste, weiß ich nicht. Ich hätte gedacht, für eine Orgelaufnahme bräuchte man streng genommen a) die Genehmigung des Gebäudeeigentümers oder Hausrechtinhabers, dort aufzuzeichnen (unabhängig vom Urheberrecht), b) die Gemehmigung des jeweiligen Organisten, seine Interpretation entsprechend zu veröffentlichen, c) die Genehmigung des Komponisten der gespielten Werke (wenn nicht alt genug) und d) die Genehmigung des Orgelbaumeisters, der letztlich die Klangfarben bestimmt hat. Mag übertrieben sein, bei einem Gemälde holt man ja auch nicht die Genehmigung des Leinwand- und des Farbenherstellers ein, obwohl die das Bild maßgeblich prägen. Bei Glocken und bei Orgeln ist aber gerade die Klangfarbe der "Instrumente" und die Abstimmung der Töne untereinander dafür verantwortlich, dass einige weltberühmt werden (und bei Orgeln Organisten aus der ganzen Welt anziehen) und andere eben nicht. Ich finde die Frage deshalb keineswegs absurd.
Unabhängig davon: Begründet die Klangaufzeichnung möglicherweise irgendwelche Schutzrechte (wie beim Fotografieren)? Man lässt ja doch mit Standort, Windrichtung, Aussteuerung des Aufnahmegerätes usw. ähnlich viel eigene "Kreativität" einfließen wie beim Foto mit Belichtungssituation, Blickwinkel etc. --2003:E4:5BC2:C1BB:4216:7EFF:FE2A:7A33 15:03, 24. Aug. 2017 (CEST)
Karl Gruber, wer das Glockengeläut akustisch aufzeichnet, stellt – auch bei rein digitaler Festlegung – grundsätzlich einen Tonträger her; er ist durch das verwandte Schutzrecht des Tonträgerherstellers geschützt, § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Die Aufnahme kann dementsprechend nur aufgrund freier Lizenzierung durch den Berechtigten in Wikipedia übernommen werden. (Wird das Glockengeläut filmisch aufgenommen, entsteht mindestens ein Laufbild (Bild- und Tonträger). Das Herauslösen und isolierte Verwerten der Tonspur greift dann in das Recht des Filmherstellers aus §§ 95, 94 Abs. 1 Satz 1 UrhG ein. Schricker/Loewenheim/Vogel, Urheberrecht, 5. Aufl. 2017, § 85 Rn. 31. Ob dieser Schutz den Schutz des Tonträgerherstellers hier ausnahmsweise verdrängt oder parallel besteht, ist diskutabel, aber im Ergebnis unerheblich, weil in jedem Fall zumindest eines der beiden Leistungsschutzrechte greift.) Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:42, 24. Aug. 2017 (CEST)
okay, danke für die ausführliche und auch verständliche Erklärung. lg K@rl 23:31, 24. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 09:35, 25. Aug. 2017 (CEST)

Gemeinfreiheit von Todesanzeigen

Diese Todesanzeige wird als gemeinfrei bezeichnet: c:File:Marina von Ditmar 2014.jpg, weil die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ist das richtig? Ich halte solche Anzeigen für geschützte Werke. Die Anzeigen erhalten ein professionelles Layout, die Schriftart wird dem Anlass entsprechend gewählt, und im speziellen Fall ist der zitierte Zeitungstext auch geschützt. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:24, 14. Aug. 2017 (CEST)

In dem konkret verlinkten Fall sehe ich da auch keine Schöpfungshöhe. Das, was rein handwerklich getan wird ist nicht geschützt - und nichts anderes wird hier getan: eine Schriftart, ein vordefiniertes Template wird ausgefüllt. Höchstens das Zitat oben weist Schöpfungshöhe auf, ist aber von 1934. Der Text unten ist eine schlichte Sachbeschreibung welche ebenfalls nicht schützenswürdig ist. --Quedel Disk 02:12, 14. Aug. 2017 (CEST)
Ich teile die Ansicht des Vorredners. Der Inhalt erschöpft sich in tatsächlichen Mitteilungen in knapper Form; das Layout hebt sich nicht wesentlich von dem durchschnittlicher Todesanzeigen ab, die Schriftart ist alltäglich. Einzig überhaupt nur denkbar wäre ein Schutz des Zeitungszitats. Hier besteht in feuilletonistischen Beiträgen zwar durchaus Spielraum, sodass auch mal ein einzelner Satz oder gar nur eine besonders ausdrucksstarke, individuelle Formulierung Schutz genießen können. M.E. reicht es dazu aber hier nicht. Das „gesegnete Mundwerk“ sollte hier nicht schon über die Schutzschwelle verhelfen. Die auf Commons vertretene Position erscheint mir mithin gut vertretbar, angesichts des hohen Alters ist das Risiko, dass jemand einen entsprechenden Anspruch erhebt, wohl ohnehin sehr gering. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:50, 16. Aug. 2017 (CEST)

Spezial:Beiträge/178.12.61.35

Hallo Experten, dieser Benutzer hat sich auf verschiedenen Diskussionsseiten über Urheberrechtsverletzungen beklagt. Bitte mal prüfen. Grüße --84.161.157.198 21:30, 16. Aug. 2017 (CEST)

Ein Verfahren, von dem eine Klärung der Schutzanforderungen an Lichtbilder erhofft wird, ist gerade beim Bundesgerichtshof anhängig (siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie#Rechtsprechung). Der Nutzer spricht mit seinem Hinweis auf die eingesetzte Kamera (statt: Kopiergerät oder Scanner) durchaus einen Punkt an, der auch von einer ganzen Reihe von Kommentatoren im Schrifttum für schutzentscheidend gehalten wird. Einstweilen wird aber jedenfalls in den Wikimedia-Projekten davon ausgegangen, dass derartige Aufnahmen „flacher“ Abbildungsgegenstände keinen eigenen Schutz anziehen, ungeachtet der Aufnahmetechnik. Auch die Wikimedia Foundation und die Commons-Benutzergemeinschaft haben sich diesbezüglich klar positioniert (commons:Commons:Licensing#Interaction of US and non-US copyright law: „In July 2008, following a statement clarifying WMF policy, Commons voted to the effect that all such photographs are accepted as public domain regardless of country of origin, and tagged with a warning.“). Insofern wird da aus den Projektrichtlinien heraus kein Löschgrund bestehen. [Offensichtlicher Löschgrund ist freilich der Abbildungsgegenstand, denn nach der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum waren und sind Briefmarken keine amtlichen Werke, schon gar nicht amtliche Werke im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG, wie dies auf Commons erforderlich wäre (LG Berlin ZUM-RD 2012, 399 – Loriot-Briefmarken (dejure); Dreier/Schulze/Dreier, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 5 Rn. 10 f.; Schricker/Loewenheim/Katzenberger/Metzger, UrhR, 5. Aufl. 2017, § 5 Rn. 68 m.w.N.; Fromm/Nordemann/J. B. Nordemann, UrhR, 11. Aufl. 2014, § 5 Rn. 27 m.w.N.; a.A. LG München I GRUR 1987, 436, 436 (dejure)). Die Commons-Community scheint dies auch zu erkennen – siehe den Hinweis in commons:Template:PD-German stamps) –, aber wie man sieht sind die Dateien weiterhin verfügbar. Dies ist allerdings ein separater Löschgrund, der mit etwaigen Rechten des Fotografen nichts zu tun hat.] Unmittelbar aus den Kommentaren des anonymen Nutzers wird sich somit nach meiner Einschätzung im Ergebnis kein akuter Handlungsbedarf ergeben. — Pajz (Kontakt) 22:42, 16. Aug. 2017 (CEST)

Artikelpassagen per Urheberangaber in Zusammenfassungszeile übernehmen

Bei Übernahme von kleineren Teilen kann es empfehlenswert sein mit Hilfe des Werkzeugs WikiBlame die Autoren der Passage ausfindig zu machen und zusammen mit der Einfügung des Textes im Zusammenfassungskommentar zu nennen.

Dies schrieb Benutzer:TAXman vor ziemlich genau 10 Jahren auf Hilfe:Artikel zusammenführen, wo es noch immer so steht. Hier beschreibt Benutzer:Doc Taxon diesen Weg allerdings als nicht lizenzkonform, da u.a. die Autoren von Miniverbesserungen damit in der Regel übergangen werden. Ich würde sagen, dass Urheber von Änderungen ohne Schöpfungshöhe keinen Anspruch auf Lizenzeinhaltung haben. Wie seht ihr das? Müssen wir etwas an der Seite ändern oder ist das noch zeitgemäß? Gruß, --Flominator 21:24, 27. Aug. 2017 (CEST)

Flominator, wenn ich die Frage richtig verstehe: Die Autoren von „Miniverbesserungen“ werden ja – so verstehe ich jedenfalls den Begriff – keinen schöpferischen Beitrag zum Artikel geleistet haben. Daraus kann keine urheberrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit erwachsen. Denn entweder betrachtet man Wikipedia-Artikel als „Gesamtwerke“, die in (sukzessiver) Miturheberschaft geschaffen werden. Dann sind die „Miniautoren“ mangels schöpferischen Beitrags selbst nicht Miturheber, sondern bloß sog. Gehilfen, sodas sie am Werkschutz nicht teilhaben. Oder – andere Ansicht – man betrachtet Wikipedia-Artikel als das Produkt von (verbundenen) Einzelleistungen. Dann mangelt es in Bezug auf die Miniverbesserungen eben – ganz klassisch – an der Werkeigenschaft. Welcher Ansicht man auch zuneigt, fehlt es dem Autor von Miniverbesserungen also an einer urheberrechtlichen Rechtsposition. Auf eine Namensnennung o.Ä. der Miniautoren kann bei Übernahmen entsprechend verzichtet werden. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:31, 27. Aug. 2017 (CEST)
@Pajz: Danke, ich würde sagen, du hast die Frage richtig verstanden. --Flominator 23:35, 27. Aug. 2017 (CEST)
@Pajz: Nein, das, denke ich, stimmt nicht ganz. Denn wenn Autoren von Miniverbesserungen einen Beitrag in ein Werk einbringen, das ganz klar Schöpfungshöhe besitzt, zählt diese Änderung zum Gesamtwerk, wobei sich die Schöpfungshöhe selbst nicht ändert. Und es müssen alle Autoren genannt werden, die an einem Gesamtwerk mit Schöpfungshöhe beigetragen haben. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 00:39, 28. Aug. 2017 (CEST)
@Doc Taxon: Also ich sehe das anders. Wer in einem Artikel mit Schöpfungshöhe (wobei der typische kürzere Wikipedia-Artikel als simpler enzyklopädischer Sachtext laut dem, was man hier schon von Gnom lesen konnte, gar keine Schöpfungshöhe erreiche und damit jegliche Lizenzfragen in solchen Fällen sowieso entfallen würden) ein paar Kommas, die Grammatik oder Links korrigiert, leistet keinen schöpferischen Beitrag zum Werk und muss damit nicht genannt werden. Gestumblindi 00:45, 28. Aug. 2017 (CEST)
gut, wo steht geschrieben, dass Autoren nicht schöpferischer Beiträge zu einem Gesamtwerk mit Schöpfungshöhe, das der CC-Lizenz mit by-Attribut unterliegt, nicht genannt werden brauchen? Irgendwo muss die Ausnahme ja festgeschrieben sein. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 01:00, 28. Aug. 2017 (CEST)
Es ergibt sich meines Erachtens schlicht selbstverständlich aus dem Faktum, dass sie, wie du schreibst, "Autoren nicht schöpferischer Beiträge", d.h. im urheberrechtlichen Sinne eigentlich gar keine Autoren sind. Es handelt sich um Leute, die technisch am Text gearbeitet haben, nicht kreativ am Werk als solchem - wenn der Text im Einzelfall überhaupt ein solches darstellt. Solche Beiträger haben nichts Schützbares produziert. Abgesehen davon kann man es natürlich als wünschenswert ansehen, sie gleichwohl zu nennen (wenn es auch nicht nötig wäre), um ihre ebenfalls wertvolle Arbeit zu würdigen. Gestumblindi 01:27, 28. Aug. 2017 (CEST)
@Doc Taxon: Ich lese das aus der Creative-Commons-Website und bei uns heraus:
  1. [5]: "You do not have to comply with the license for elements of the material in the public domain ..."
  2. [6]: "You need to comply with the license terms if what you are doing would otherwise require permission from the rights holder."
  3. Wikipedia:Weiternutzung/Mängel: "Jeder Autor/Urheber, dessen Texte oder Bilder kopiert wurden, ohne dass die Lizenzbestimmungen eingehalten wurden, kann den Nachnutzer (z. B. Betreiber der Site) wegen Verletzung seiner Urheberrechte verklagen." - Danach gelten die Lizenzbedingungen für jede Bearbeitung separat, nicht für den ganzen Text. In diesem Zusammenhang halte ich es für unrealistisch, dass ein Nutzer seine Urheberrechte für eine nicht-schützenswerte Bearbeitung einklagt und Recht bekommt.
--Flominator 08:39, 28. Aug. 2017 (CEST)
@Flominator: Miniänderungen an einem Artikel mit Schöpfungshöhe sind aber keine "elements of the material in the public domain". Weil sie sind nicht "public domain", denn es gilt ja das sa-Attribut der CC-Lizenz. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 13:18, 28. Aug. 2017 (CEST)
Beiträge unterhalb der Schöpfungshöhe sind auch dann gemeinfrei, wenn der Autor sie unter eine Freie Lizenz stellt. Grüße --h-stt !? 22:50, 28. Aug. 2017 (CEST)
Miturheberschaft lässt sich nur durch für sich selbst betrachtet schöpferische Beiträge begründen. Loewenheim/Peifer in Schricker/Loewenheim, UrhG, 5. Aufl. 2017, § 8 Rn. 4 („Miturheber kann nur derjenige sein, dessen Beitrag zu dem gemeinschaftlichen Werk eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 Abs. 2 UrhG darstellt und sich nicht in bloßer Anregung […] oder Gehilfenschaft […] erschöpft“). Auch Bearbeitungen/„eigene“ Beiträge sind, wie sich schon aus dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ergibt (§§ 2 Abs. 2, 3 Satz 1 UrhG), nur bei erreichter Schöpfungshöhe geschützt. In beiden Fällen kommt dem Autor minimaler Änderungen somit keine urheberrechtliche Rechtsposition zu. Deine Zusatzfrage erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht. Wer nicht durch das Urheberrecht geschützt ist, hat logischerweise auch keinen Anspruch auf Rechte – z.B. eben das Anerkennungsrecht –, die erst das Urheberrecht gewährt. Die Lizenz kann dahinstehen – der Autor von Minimaländerungen kann keine Ausschließlichkeitsrechte lizenzieren, an denen er gar nicht teilhat, und der Nutzer nichtschöpferischer Beiträge bedarf zu deren Nutzung keiner Lizenz. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:31, 28. Aug. 2017 (CEST)
Danke sehr, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 23:19, 28. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 23:19, 28. Aug. 2017 (CEST)

Ich würde gern aus dieser PDF vom SWR zitieren (natürlich ordentlich mit allem Zipp & Zapp)! Spricht der Text unter „Bitte beachten Sie: …“ dagegen? Fällt das Setzen eines Links juristisch unter Verbreitung? Den Text gibt es auch in einer Version zum Hören und dort gibt es keinen entsprechenden Hinweis. Zitieren ist aber leichter von der PDF, als immer den Zeitstempel notieren zu müssen. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 16:01, 28. Aug. 2017 (CEST)

Was möchtest du genau, verlinken oder zitieren? Verlinken ist keine Vervielfältigung und unproblematisch, sofern nicht offensichtlich rechtwidrige Inhalte verlinkt sind (hier eher nicht der Fall). Beim zitieren kommt es auf den Umfang des Zitats und dessen Einbindung an. --Magnus (Diskussion) 16:10, 28. Aug. 2017 (CEST)
Dankeschön Magnus! Zitieren kann ich und weiß auch um die Tücken mit dem Umfang und so. Ich will ganz normal einzelne Halbsätze, vielleicht auch mal einen ganzen zitieren, aber bei der Angabe der Quelle in den EN den Link zu der PDF legen. Darum geht es. Mit diesem Link vervielfältige ich zwar nicht, verbreite aber genau genommen die PDF. Nach meinem Verständnis müsste das völlig in Ordnung sein. Nur sicherheitshalber die Frage an juristische Profis. ein lächelnder Smiley  MfG --Andrea014 (Diskussion) 16:43, 28. Aug. 2017 (CEST)
Andrea014, die Begriffe „Vervielfältigung“ und „Verbreitung“ sind urheberrechtliche Fachbegriffe (§§ 16, 17 UrhG). Beim Verlinken einer Internetseite kommt es in der Sprache des Urheberrechts (anders als möglicherweis in der Alltagssprache) weder zu einer Vervielfältigung noch zu einer Verbreitung. Auch im Übrigen liegt im Setzen eines Hyperlinks auf eine frei zugängliche Internetseite, die, wie hier, offensichtlich mit Zustimmung des Rechteinhabers ins Internet eingestellt wurde, keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung. Wenn du hingegen aus dem Dokument zitieren, also Teile daraus entnehmen und diese auf Wikipedia einfügen, willst, so kommt es dabei zwar auch zu einer Vervielfältigung. Allerdings ist diese, solange du die fremden Äußerungen zur Erläuterung bzw. zum Beleg deiner eigenen einsetzt, nur kleine Teile übernimmst und Autor und Quelle ordentlich angibst, durch das Zitatrecht gerechtfertigt. Mit einem kurzen Hinweis wie erfolgt („Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung“) kann man dieses nicht wirksam einschränken. Es wird denn wohl auch gar nicht dem Willen des SWR entsprechen, das zu tun; sie wollen vermutlich einfach in Erinnerung rufen, dass niemand ungefragt die ganze Datei an anderer Stelle im Internet hochladen darf. Wir können daraus also durchaus zitieren und die PDF-Datei verlinken. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:14, 28. Aug. 2017 (CEST)
So hab' ich mir das gedacht. Aber schwarz auf weiß ist's besser. ein lächelnder Smiley  Insofern: gaaanz herzlichen Dank an Euch drei! 💐 Ne schöne Woche noch wünscht --Andrea014 (Diskussion) 05:52, 29. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:36, 28. Aug. 2017 (CEST)