Wettbewerbsföderalismus
(1) Begriff der einen kompetitven Föderalismus umschreibt: Die Einzelnen Staaten (Bundestaaten, Kantone, Bundesländer, ...) haben in bestimmten politischen Bereichen Entscheidungsspielraum was das Setzen von Regelungen betrifft. Somit entsteht ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Staaten der Innovationsfreude wecken und die leistungsfähigensten Systeme honorieren soll. Der Wettbewerbsföderalismus wird z.B in den USA und der Schweiz praktiziert. Gegenteil zum "kooperativen Föderalismus".
(2) Unter dem Schlagwort "Wettbewerbsföderalismus" oder auch "Konkurrenzföderalismus" wird eine Reformbestrebung innerhalb Deutschlands diskutiert, welche den Ländern (wieder) mehr Eigenständigkeit durch (Rück-)übertragung von Gesetzgebungskompetenzen geben möchte. Ziel ist damit auch eine "Entflechtung" von Bundes- und Landeskompetenzen. Weitere elementare Forderungen sind die Reform des horizontalen Länderfinanzausgleichs und die Reform des Bundesrates.
Aktuell tagt eine Kommission von Bundestag und Bundesrat:
Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung