Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank ist, als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.
Geschichte
Die Geschichte der Deutschen Bundesbank ist eng mit der Währungsgeschichte Deutschlands nach Ende des Zweiten Weltkriegs verbunden. Angesichts der völligen Zerrüttung der deutschen Währung nach dem Krieg wurde eine Währungsreform erforderlich. Dabei trat in den westlichen Besatzungszonen einschließlich West-Berlins am 21. Juni 1948 die Deutsche Mark an die Stelle der praktisch wertlosen Reichsmark. Die Währungsreform basierte auf Gesetzen der alliierten Militärregierung. Zur Vorbereitung errichteten die Westmächte in ihren Besatzungszonen ein neues, zweistufiges Zentralbanksystem, das in seinem streng föderativen Aufbau das Federal Reserve System der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Vorbild hatte. Es bestand aus den rechtlich selbständigen Landeszentralbanken in den einzelnen Ländern der westlichen Besatzungszonen und der am 1. März 1948 gegründeten Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main. Die Landeszentralbanken fungierten in ihren Bereichen als Zentralbanken. Die Bank deutscher Länder, deren Grundkapital bei den Landeszentralbanken lag, war für die Notenausgabe, die Koordinierung der Politik und für bestimmte zentrale Aufgaben – darunter auch die Devisenbewirtschaftung – zuständig. Oberstes Organ des zweistufigen Zentralbanksystems war der bei der Bank deutscher Länder eingerichtete Zentralbankrat. Er bestand aus seinem Präsidenten, den Präsidenten der Landeszentralbanken und dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder. Der Zentralbankrat bestimmte insbesondere die Diskontpolitik und die neu eingeführte Mindestreservepolitik. Er stellte ferner Richtlinien für die Offenmarktpolitik und die Kreditvergabe auf.
Nach den schlechten Erfahrungen mit einer an Weisungen der Regierung gebundenen Notenbank setzte sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen politischen Stellen, auch von der ab September 1949 tätig werdenden Bundesregierung. Ihre Autonomie gegenüber den Alliierten erlangte sie 1951.
Durch Art. 88 des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes wurde der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit das bis dahin geltende Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen. Diesem Auftrag kam der Gesetzgeber 1957 nach. Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) – kurz: Bundesbankgesetz – vom 26. Juli 1957 wurde der zweistufige Aufbau des Zentralbanksystems beseitigt. Die Zuständigkeiten wurden der neu gegründeten Deutschen Bundesbank übertragen. Dafür wurden die Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Landeszentralbanken waren nun rechtlich nicht mehr selbstständige Notenbanken, sondern wurden als Hauptverwaltungen Teil der Bundesbank. Sie behielten jedoch den Namen Landeszentralbank bei.
Als oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank fungierte weiterhin der Zentralbankrat. Dieser setzte sich nunmehr aus den Präsidenten der Landeszentralbanken und einem in Frankfurt am Main ansässigen Direktorium zusammen. Der Zentralbankrat entschied über die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank und stellte Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung auf. Als zentrales Exekutivorgan der Deutschen Bundesbank war das Direktorium für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Das Direktorium leitete und verwaltete die Bank und war insbesondere für Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen, für Geschäfte mit im gesamten Bundesgebiet operierenden Kreditinstituten, für Devisengeschäfte und Geschäfte im Verkehr mit dem Ausland sowie für Geschäfte am offenen Markt zuständig. Das Direktorium bestand aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Die Landeszentralbanken führten die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung durch. Das Bundesbankgesetz wies ihnen ausdrücklich Geschäfte mit öffentlichen Stellen und Verwaltungen sowie mit Kreditinstituten ihres Bereiches zu. Den Landeszentralbanken waren darüber hinaus die Zweiganstalten (heute Filialen) unterstellt. Die Leitung oblag einem Vorstand, der in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Landeszentralbank bestand.
Mit dem am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik im erweiterten Geltungsbereich der D-Mark auf die Deutsche Bundesbank über. Dazu wurde in Umsetzung des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 die Vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin errichtet, die über die staatliche Vereinigung am 3. Oktober 1990 hinaus noch bis zum 31. Oktober 1992 tätig war. Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank wurde über eine Novellierung des Bundesbankgesetzes an die veränderten Gegebenheiten aufgrund der deutschen Wiedervereinigung angepasst und zugleich gestrafft. Aus den ehemals elf Landeszentralbanken und der Vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin wurden neun Landeszentralbanken mit wirtschaftlich annähernd gleich großen_ Hauptverwaltungsbereichen geschaffen.
Mit dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurden die Grundlagen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) gelegt. Die nationalen Verantwortlichkeiten für die Geldpolitik wurden auf die Gemeinschaftsebene an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten, übertragen. Das Bundesbankgesetz wurde im Hinblick auf die (EWWU) letztmalig im Jahre 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 novelliert und gab der Bank ihre heutige organisatorische Verfassung.
Organe bis 2001
Bis die Europäische Zentralbank (EZB) 2001 die volle Währungshoheit bekam, hatte die Bundesbank drei Organe zu ihrer Steuerung. Der Zentralbankrat war das oberste Organ der Bundesbank. Er setzte sich zusammen aus:
- Dem Direktorium, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsident und sechs weiteren Mitgliedern des Direktoriums bestand. Diese acht Personen wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
- Den neun Präsidenten der Landeszentralbanken. Diese wurden vom Bundesrat vorgeschlagen.
Das Direktorium war das geschäftsführende Organ der Bundesbank, während alle währungspolitischen Beschlüsse im Zentralbankrat gefällt wurden.
Die Bundesbank heute
Die Deutsche Bundesbank besteht jedoch weiter. Ihre neuen Aufgaben wurden mit dem 7. Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Deutsche Bundesbank" vom 30. April 2002 neu festgelegt.
Aufgaben
Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank sind im § 3 des Bundesbankgesetzes definiert. Dort heißt es: "Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des ESZB. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei."
Aus dem Bundesbankgesetz und der EZB-Satzung leiten sich vier Tätigkeitsfelder der Bundesbank ab, die sie meist zusammen mit der EZB bearbeitet.
Die Deutsche Bundesbank unterstützt im Finanzplanungsrat die Koordination zwischen Haushaltsplanung und mehrjähriger Finanzplanung der Gebietskörperschaften.
Die Bundesbank als Notenbank
Die Bundesbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Werttransportunternehmen eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche DM-Bestände ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten. Darüberhinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und wöchentlich über die umlaufende Bargeldmenge.
Die Bundesbank als Bank der Banken
Hierbei muss man zwei Hauptfunktionen unterscheiden: Zunächst ist die Bundesbank Refinanzierungsquelle und Clearingstelle für Geschäftsbanken. Die Geschäftsbanken können ihren Bedarf an Zentralbankgeld über die Bundesbank / EZB decken (durch sog. Refinanzierungsinstrumente). Die damit zusammenhängende Steuerung der Geldmenge war bis Ende 1998 wesentliche Aufgabe der Bundesbank. Seit dem 01.01.1999 ist es das vorrangige Ziel der EZB, mit Hilfe ihrer geldpolitischen Strategie, Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Geschäftsbanken können nicht benötigte Gelder kurzfristig bei der Bundesbank / EZB anlegen (sog. Einlagenfazilität). Die Bundesbank unterstützt den netzübergreifenden Zahlungsverkehr zwischen inländischen und ausländischen Geschäftsbanken, also z.B. den Großbetragszahlungsverkehr über RTGSplus, TARGET und zukünftig TARGET2. Damit sollen sekundengenau Beträge in Milliardenhöhe zwischen Banken in der ganzen EU übertragen werden.
Andererseits wirkt die Bundesbank an der Bankenaufsicht mit. Hierbei arbeitet sie eng mit der BAFIN zusammen. Dabei geht es vor allem um die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems. Die Bundesbank übernimmt dabei die laufende Überwachung der Banken, wertet also z.B. die Jahresabschlussberichte der Institute aus. Die BAFIN erlässt meist in Abstimmung mit der Bundesbank Verfügungen, Prüfungsanordnungen und Rundschreiben.
Die Bundesbank als Bank des Staates
Als Bank des Staates führt die Bundesbank kostenlos Konten für Bundes-, Landes, und Kommunalbehörden, sowie für die Sozialversicherungsträger und wickelt für diese normale Bankdienstleistungen ab. Sämtliche Konten werden auf Guthabensbasis geführt, d.h. der Bundesbank ist es verboten, Kredite an die öffentliche Hand zu erteilen. Dies gründet auf den negativen historischen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der beiden Weltkriege durch die frühere Deutsche Reichsbank. Darüberhinaus führt sie das Wertpapiergeschäft für die Bundesfinanzagentur aus.
Die Bundesbank als Verwalterin der Währungsreserven
Währungsreserven sind sämtliche Vermögen der Bundesbank die nicht auf € lauten, also u.a. Goldreserven, Wertpapiere in ausländischer Währung, Guthaben bei ausländischen Banken, Sorten usw.
Die Währungsreserven bilden dabei einen Gegenwert zur eigenen Währung. Sie werden möglichst rentabel angelegt und bilden zudem eine Möglichkeit zur Intervention bei starken Schwankungen des Wechselkurses.
Die Goldreserven der Bundesbank sind nach den Goldreserven der US-Notenbank die zweitgrößten.
Derzeit hütet die Bundesbank 3.427 t Gold zu einem Marktwert von rund 50,6 Milliarden Euro (17. Februar 2006).
Weiterführende Infos zur Bearbeitung von Bargeld
Privatpersonen können in den Filialen unbegrenzt DM-Banknoten und -Münzen gebührenfrei in Euro umtauschen. Wie beschrieben ist eine Aufgabe der Bundesbank die Identifikation und Rekonstruktion von vernichtetem Geld (Abteilung Service-Zentrum "Beschädigtes Bargeld" in Mainz). Wenn beispielsweise jemand aus Versehen Geldscheine in den Aktenvernichter gelangen lässt, dann kann sich derjenige an die Deutsche Bundesbank wenden, die auch größere Mengen an zerkleinertem Bargeld wieder zusammensetzt und dann den entsprechenden Betrag kostenlos in verwendbares Geld umtauscht. Auch zerfressene, vermoderte und verbrannte Scheine werden in dem Service-Zentrum wieder rekonstruiert. Gerade bei Wohnungsbränden kann es passieren, dass größere Bargeldmengen zu Asche werden. Mit Mikroskop und Pinzette arbeiten 15 Mitarbeiter detektivisch an der Identifizierung dieser verbrannten Scheine. Schicht für Schicht werden dann verbrannte Scheine freigelegt und nach Anhaltspunkten auf den bisherigen Wert untersucht. Bereits ein Quadratmillimeter genügt, um den Wert einer Banknote zu erkennen. Eindeutige Hinweise darauf geben meist Zahlen, Blindenelemente, Silberfäden oder Hologramme. Notenbanken in Europa ersetzen Banknoten in voller Höhe, wenn der Kunde mehr als 50 Prozent der Banknote vorlegt oder wenn er weniger als die Hälfte des Scheins hat und den Nachweis erbringt, dass der Rest vernichtet sei. Diese Regelung soll verhindern, dass ein beschädigter Schein zweimal vorgelegt wird.
Im Jahre 2004 erstattete die Bundesbank Scheine im Wert von 12,6 Millionen Euro, darunter 2,6 Millionen D-Mark in der alten Währung. Fast 18.900 Anträge wurden bearbeitet, 1.390 Fälle abgelehnt. Eine spezielle Ausbildung für die detektivische Identifizierung vernichteter Banknoten und Münzen gibt es nicht.
Der größte Auftrag für das Service-Zentrum resultierte bislang aus einer Straftat. Dabei handelte es sich um das Lösegeld aus dem Entführungsfall Oetker, von denen 12.558 Tausendmarkscheine im Jahre 1997 überraschend wieder auftauchten. Das Lösegeld war jahrelang vergraben, Feuchtigkeit und Insektenfraß hatten die Scheine entstellt. Die Bundesbank ersetzte der Familie Oetker knapp 13 Millionen Mark.
Hochkonjunktur hat das Mainzer Service-Zentrum der Bundesbank meist im Januar. Dann nämlich kommen die an den Weihnachtsfeiertagen verbrannten Geldscheine dort an. Die Fälle sind vielfältig; beispielsweise, wenn mit einem in Brand geratenen Weihnachtsbaum Geschenke in Form von Bargeld verbrennen. Auch zerrissene Geldumschläge oder im Kamin verstecktes Bargeld sind häufige Ursachen für den Einsatz des Bundesbank-Service-Zentrums.
Aufbauorganisation
Sie unterhält in den Bundesländern neun Hauptverwaltungen, die ehemaligen Landeszentralbanken, und 66 Filialen. Insgesamt beschäftigt die Deutsche Bundesbank 12.774 Mitarbeiter [1]. Bis Ende 2007 soll die Anzahl der Filialen auf 47 reduziert werden. Die Filialen stehen Banken, den öffentlichen Verwaltungen und größeren Unternehmen für die Bargeldversorgung und die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Verfügung.
Präsidenten der Deutschen Bundesbank bzw. deren Vorgängereinrichtungen seit 1948
- 1948–1957: Dr. h. c. Karl Bernard, Vorsitzender des Zentralbankrats der Bank deutscher Länder
- 1948–1957: Dr. h. c. Wilhelm Vocke, Präsident des Direktoriums der Bank deutscher Länder, ab 1. August 1957 Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1958–1969: Dr. h. c. Karl Blessing, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1969–1977: Dr. Karl Klasen, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1977–1979: Dr. Otmar Emminger, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1980–1991: Dr. h. c. mult. Karl Otto Pöhl, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1991–1993: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Helmut Schlesinger, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1993–1999: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Tietmeyer, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1999–2004: Ernst Welteke, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 2004: Dr. Jürgen Stark, Interimsvorsitzender
- 2004 – heute: Prof. Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank
Organe heute
Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank. Es setzt sich zusammen aus:
- Dem Präsidenten, dem Vizepräsident und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese vier Personen werden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
- Vier weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese werden vom Bundesrat vorgeschlagen.
Bestellt werden alle Mitglieder des Vorstands vom Bundespräsidenten, i. d. R. für acht Jahre, mindestens aber für fünf Jahre.
Sonstiges
Die Bundesbank hat eine auch öffentlich nutzbare grosse Fachbibliothek und ein angeschlossenes Geldmuseum.