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Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017

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Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 zeigt eine Auswahl der wichtigsten, amtlichen Verkehrszeichen in Deutschland. Die Auflistung orientiert sich am Verkehrszeichenkatalog. Dieser wurde aufgrund der neugefassten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am 1. April 2013 in Kraft trat,[1] von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet. Nummer und Bezeichnung basieren auf der amtlichen Vorgabe.[2]

Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.

Sinnbilder nach § 39 StVO

Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Nummernbereich 100 bis 199)

Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO (Nummernbereich 200 bis 299)

Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO (Nummernbereich 300 bis 599)

Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 zu § 43 StVO (Nummernbereich 600 bis 699)

Zusatzzeichen nach § 39 (ab Nummer 1000)

Änderungen zum bisherigen Verkehrszeichen-Katalog

Folgende Änderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der StVO von 2013:

Zeichen, die nicht explizit in der StVO dargestellt werden, aber bei Gefahrenlage angeordnet werden können

Zeichen, die in der StVO entfallen, aber im Verkehrszeichenkatalog dargestellt werden

Zeichen, die komplett entfallen, aber bis zum 31. Oktober 2022 gültig bleiben

Die Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 werden zwar nicht mehr angeordnet, behalten aber bis zum 31. Oktober 2022 ihre Gültigkeit.[7]

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu den Verkehrszeichen

Nachfolgend sind Zeichen aufgeführt, die nach der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung 2013 veröffentlicht wurden.

2014

Im Verkehrsblatt Nr. 3 vom 15. Februar 2014 wurden auf Seite 132 zwei neue Verkehrszeichen verordnet: Einführung von Verkehrszeichen für Ladestation für Elektrofahrzeuge und Wasserstofftankstelle vom 24. Januar 2014. Diese Zeichen wurden 2017 auch in den überarbeiteten Verkehrszeichenkatalog aufgenommen.

2015

Februar

Im Februar 2015 wurde erstmals ein Verkehrszeichen eingeführt, durch das ein Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz verdeutlicht wird. Es gehört zu dem bereits 1992 eingeführten Zeichen 390.

September

Durch die Fünfzigste Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die am 25. September 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sind ein neues Sinnbild und ein neues Zusatzzeichen eingeführt worden. Zum 26. September 2015 trat die Änderung in Kraft.[8] Als Zusatzzeichen wird das Sinnbild dem Zeichen 286 zugeordnet.

2016

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, die am 13. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist ein neues Sinnbild eingeführt worden. Zum 14. Dezember 2016 trat die Änderung in Kraft.[9] In § 39, Absatz 7 wird das neue Sinnbild nach dem Sinnbild „Mofas“ eingefügt.

Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden

Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen.

Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998 wurde eine Überarbeitung der bisherigen Baustelleninformationsschilder bekanntgegeben und am 14. Juli 2001 veröffentlicht. Sie tragen die Sinnbilder des Ministeriums (links oben) und des entsprechenden Landes (rechts oben).[10]

Veröffentlichungen des Innenministeriums

Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium erlassen, die am 1. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ sind. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen.[11]

Veröffentlichungen des Bundesverkehrs- und Verteidigungsministeriums

Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben.

Veröffentlichungen des Landwirtschaftsministeriums[12]

Das Zusatzzeichen 2535 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Juni 1991, dem Tag der Inkrafttretung der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991, kein amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Zusatzzeichen weiterhin hergestellt und vertrieben.

Veröffentlichungen verschiedener Länder

Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS) vom 19. Juli 1967[13] auf die Kennzeichnung hin. In der Fassung vom 7. April 1971[14] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. In einer aktualisierten Darstellung wurde das Zeichen im März 2016 erneut vom BStMI veröffentlicht.[15]

Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).[16]

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündigung, am 17. Mai 1991, in Kraft trat,[17] regelt die Beschilderung unmittelbar an den Bahnanlagen.[18] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden.[19]

Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen nach BOStrab

Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[20]

Commons: Verkehrszeichen in Deutschland – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

  1. Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In: Bundesgesetzblatt, Teil I, 2013, Nr. 12 vom 12.03.2013, S. 367−427; hier: S. 388.
  2. Amtliche Bezeichnung der Verkehrszeichen bei bast.de PDF, ca. 29 kB
  3. Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt. Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
  4. Zeichen 1000-32, Fahrrad mit dem waagerechten Pfeilpaar, wird, wegen der Übereinstimmung der Pfeilrichtung passender, seit 2013 statt Zeichen 1000-33 bei freigegebenen Einbahnstraßen unter den Einbahnstraßenpfeil, Zeichen 220, gesetzt (Vgl. BGBl. 2013 I S. 367, 394, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen)
  5. Wo auf einem Gehweg Radfahren in einer Richtung erlaubt ist und deshalb vor Radfahrern gewarnt werden soll, ohne das Radfahren in Blickrichtung des Betrachters zu erlauben, werden die Pfeile, evt. auch das Fahrrad, durch Text ersetzt.
  6. a b c d Einzelne Verkehrsbehörden verwenden auch „Kraftfahrzeuge frei“.
  7. Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In: Bundesgesetzblatt, Teil I, 2013, Nr. 12 vom 12.03.2013, S. 367−427; hier: S. 389.
  8. 50. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. In: Bundesgesetzblatt. 36. Teil I, 2015 vom 25. September 2015, S. 1573–1577; hier S. 1575–1576.
  9. Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. Vom 30. November 2016. In: Bundesgesetzblatt. 59. Teil I, 2016 vom 13. Dezember 2016, S. 2848–2849; hier S. 2848.
  10. Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998; Änderung des Baustelleninformationsschildes für Bundesautobahnen – Einführung eines einheitlichen Baustelleninformationsschildes für Bundesstraßen – Fortfall des bisherigen einheitlichen Bauschildes beim Bundesfernstraßenbau. In: Verkehrsblatt 23 vom 12. November 1998, S. 1323; Änderung der Baustelleninformationsschilder für Bundesfernstraßen. In: Verkehrsblatt. 13 vom 20. Juni 2001, S. 317.
  11. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen vom 22. Dezember 2008 (Az.: 61-3962.5 sowie Az.: 2-3962.5/9 vom 29. Oktober 2015)
  12. § 8 Abs. 2 der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1168).
  13. IMS Nr. IV R/IC4-9303 a 93, (Merkblatt 1967, S. 427)
  14. Merkblatt 1971, S. 552
  15. IMS, Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5
  16. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge
  17. Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1111.
  18. Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, Anlageband, Anlage 5 (zu § 11), S. 15–19; (online)
  19. Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1100.
  20. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). In: Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 58 vom 18. Dezember 1987, Anlage 1. (online)