Diktatur

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Staats- und Regierungsformen der Welt |
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(Angaben de jure laut Verfassung, nicht zwangsläufig de facto. Stand: 2024) |
Die Diktatur (von lateinisch dictatura) ist eine Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende Gruppe von Personen (z. B. Partei, Militärjunta, Familie) mit weitreichender bis unbeschränkter politischer Macht auszeichnet.
In einer „Notstandsdiktatur“ werden kraft Verfassung einem Staatsorgan bestimmte abgegrenzte Befugnisse zum Schutz der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung eingeräumt. Heute wird der Begriff verbreitet pejorativ zur Beschreibung einer Gewaltherrschaft verwendet. Er umfasst dementsprechend viele unterschiedliche Phänomene von den zeitlich befristeten Notstandsregierungen der Römischen und der Weimarer Republik über Cäsarismus und Bonapartismus sowie Karl Marx’ Idee einer Diktatur des Proletariats und die Entwicklungsdiktaturen aus der Zeit der Dekolonisation sowie den „totalitären“ Regime des Faschismus, des Nationalsozialismus und des Stalinismus. Die Abgrenzung zu anderen Formen monopolisierter Herrschaft wie dem autoritären Regime und dem Einparteisystem ist schwierig und erfolgt in der politikwissenschaftlichen Literatur uneinheitlich.[1]
Begriff
Begriffsgeschichte
Historische Bedeutung
Der Begriff der Diktatur geht zurück auf den dictator im altrömischen Verfassungsrecht. Ein Diktator war ein Beamter, dem für eine begrenzte Zeit geregelte außerordentliche Vollmachten verliehen wurden. In Notzeiten wurde ihm vom Senat auf Vorschlag der Konsuln für maximal sechs Monate die Gesamtleitung des Staates übertragen. Anders als die anderen Magistrate amtierte er ohne Kollegen, gegen seine Amtshandlungen bestand kein Recht auf Provokation oder Interzession durch die Volkstribunen. Diese alte Form der römischen Diktatur stand im Dienst der Außenpolitik und der Kriegsführung und blieb im Rahmen der Verfassung. In der Spätzeit der römischen Republik entwickelte sich daraus eine Herrschaftsform. Sulla wurde im Dezember 82 v. Chr. zum Diktator ernannt und erhielt unumschränkte Vollmacht zur Abfassung von Gesetzen und zur Neuordnung des Staatswesens, was ihn über die römische Verfassung stellte.
Da dieses Amt im Mittelalter und der Frühen Neuzeit keine Entsprechung hatte, kam es im staatsrechtlichen Diskurs nicht oder nur gelegentlich vor.[2] Im Heiligen Römischen Reich wurde der Begriff seit 1663 für die amtliche Weitergabe der Anträge und Eingaben an den Reichstag verwendet. Hierfür war der „Reichsdiktator“ zuständig, ein Amt, das der Kanzleisekretär des Erzbischof von Mainz wahrnahm.[3]
Der französische Staatstheoretiker Jean Bodin (1529–1596) ging bei seiner Entwicklung des Begriffs der Souveränität von der antiken Diktatur aus, als deren zentrales Kennzeichen er die zeitliche Befristung annahm. Diese entfernte er und gab dafür eine religiöse Verantwortung hinzu, weshalb der Historiker Ernst Nolte formuliert, „dass für Bodin der absolute Monarch der von Gott beauftragte Diktator ist“. Auch Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) verwendete den Begriff dictator perpetuus („Diktator auf Lebenszeit“) synonym zu absoluter Monarch.[4] Dies Verständnis der Diktatur als antikes Notstandsregierung mit zeitlicher Befristung zum legitimen Zweck der Bewahrung von Freiheit und staatlicher Ordnung lässt sich in den großen Nachschlagewerken des 18. und 19. Jahrhunderts nachweisen, von Johann Heinrich Zedlers Universal-Lexicon 1734 über die von Denis Diderot und Jean Baptiste le Rond d’Alembert herausgegebene Encyclopédie 1779 bis zu Meyers Konversations-Lexikon 1875.[5] Als politischer Begriff zur Kritik ungerechter Herrschaftsverhältnisse diente Diktatur zunächst nicht. In der Polemik der Aufklärungspublizisten gegen den Absolutismus wurden stattdessen Tyrann und Despot verwendet.[6]
Wandel in der Zeit der Französischen Revolution und danach
Während der Französischen Revolution vollzog sich ein Bedeutungswandel des Begriffs, der nun auch als Kampfbegriff zur Kennzeichnung illegitimer Herrschaft verwendet wurde. Jean-Paul Marat (1743−1793) verwendete ihn noch im alten, positiven Sinne, als er am 25. September 1792 vor dem Nationalkonvent in auffallender Unsicherheit in der Terminologie verlangte, einen „Diktator [einzusetzen], einen Militärtribun, Triumvirn, als einziges Mittel, die Verräter und die Verschwörer auszurotten“.[7] Nachdem diese Forderung mit der Installation des Wohlfahrtsausschuss als Notstandsregierung verwirklicht worden war, wurde der Begriff zur Kritik an dessen führendem Mitglied Maximilien de Robespierre genutzt. Er wurde in der antijakobinistischen Presse als „dictateur“ denunziert und mit Lucius Sergius Catilina, mit Sulla und mit Oliver Cromwell gleichgesetzt. In seiner letzten Rede vor dem Nationalkonvent am 8. Thermidor 1794 verteidigte er sich gegen die Vorwürfe, er strebe eine Diktatur an oder habe sie bereits inne. Dabei gab er dem Begriff eine entschieden negative Konnotation:
„Dieses Wort Diktatur hat magische Wirkungen: Es lässt die Freiheit welken, es zieht die Regierung in den Schmutz, es zerstört die Republik; es entwertet alle revolutionären Einrichtungen, die nun als das Werke eines einziges Mannes dargestellt werden; es lässt die nationale Justiz verhasst erscheinen, es lenkt all den Hass und alle Dolche des Fanatismus und der Aristokratie auf einen Punkt.“[8]
Ähnlich wurde das Wort beim Staatsstreich Napoleon Bonapartes 1799 verwendet, als ihm aus dem Rat der Fünfhundert, dem Parlament, das er von seinen Soldaten auseinanderjagen ließ, entgegengerufen wurde: „A bas le dictateur“, „A bas le tyran“. Tyrannei und Diktatur wurden nun als Synonyme verwendet und begleiteten als Schimpfwörter Napoleons gesamte Herrschaft.[9]
Im deutschen Vormärz verschwand der Begriff der Diktatur aus dem öffentlichen Diskurs. Einzige bemerkenswerte Ausnahme ist das Rotteck-Welckersche Staatslexikon, das 1834 im Lemma Dictator, Dictatur den klassischen Begriff der legitimen Notstandsdiktatur entfaltete und dafür zwei Beispiele aus Amerika nannte: In Südamerika hatte sich Simón Bolívar 1824 zum Diktator von Peru hatte erklären lassen, in Nordamerika war während des Unabhängigkeitskrieges 1776 und 1781 in Virginia ernsthaft diskutiert worden, einen Diktator zu wählen. Der Verfasser kam zu dem Schluss, dass sich bei zunehmender Bildung und gewachsenem Selbstbewusstsein der Bürger in den zivilisierten Ländern die Neigung, sich „dem unbeschränkten Willen eines einzelnen […] blind unterwerfen“ zu wollen, schwinde, weshalb in Zukunft „solche Dictaturen weder dauernd noch von dauerndem Einflusse sein werden“.[10]
Nach der Französischen Revolution von 1848 wurde intensiver über die Diktatur nachgedacht. 1850 veröffentlichte der liberale deutsche Publizist Lorenz von Stein (1815–1890) seine Geschichte der socialen Bewegung in Frankreich, in der er erstmals eine gesellschaftliche Theorie der Diktatur skizzierte. Für Stein war sie das notwendige Ergebnis aus der Eigendynamik von Klassenkampf und sozialer Revolution: So bei Cromwell und der Englischen, so bei Napoleon und der Französischen Revolution, und so in „jede[m] Land, wenn es bei jenem Zustand anlangt“. Die Diktatur sei „kein Institut, sondern eine Konsequenz. Sie ist keine Diktatur, wenn sie eingesetzt wird; sie muss sich selbst erzeugen“. Im Februar 1848 habe Louis Blanc vor der Möglichkeit zurückgezuckt, eine „soziale Diktatur der Arbeiter“ zu errichten, General Louis-Eugène Cavaignac habe nach der Niederschlagung des Juniaufstands eine „Diktatur der reinen Demokratie“ geführt, die Möglichkeit einer Diktatur Louis Napoléon Bonapartes (eines Neffen Napoleons I.) ließ Stein offen.[11]
Als dieser mit dem Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 dann tatsächlich die Zweite Französische Republik gewaltsam beendete und die Macht an sich riss, erklärten Teile der deutschen Publizistik wie Georg Gottfried Gervinus (1805–1871) und Heinrich von Treitschke (1834–1896) die so entstandene Diktatur, die in Frankreichs Zweites Kaiserreich mündete, als typisch für den romanischen, „welschen“ Nationalcharakter. Der konservative Philosoph Constantin Frantz (1817–1891) befand 1852 in seiner Schrift Louis Napoleon:
„Während die Diktatur […] in anderen Republik exzeptionell auftrat wird sie hier prinzipiell, eben deshalb, weil die französische Republik ein ganz exzeptionelles Staatswesen bildet, wie noch nie dagewesen.“[12]
Auch der Philosoph Karl Marx (1818–1883) deutete 1852 Bonapartes Putsch in seiner Streitschrift Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte als Grundlegung einer Diktatur, die er mit einer zeitweisen Verselbstständigung der Exekutive aufgrund der wechselseitigen Lähmung der Klassen Bourgeoisie und Proletariat erklärte.[13] Diese Analyse wurde später als Bonapartismus auch auf andere Regime angewendet, etwa den Nationalsozialismus in Deutschland.
Diktatur des Proletariats
Für die Geschichte des Begriffs Diktatur bedeutsamer waren Überlegungen, die Marx im Zusammenhang mit seiner Arbeit am Achtzehnten Brumaire anstellte. Erstmals in einem Brief an Joseph Weydemeyer skizzierte er am 5. März 1852 den Gedanken, „daß der Klassenkampf notwendig zur Diktatur des Proletariats führt; […] daß diese Diktatur selbst nur den Übergang zur Aufhebung aller Klassen und zu einer klassenlosen Gesellschaft bildet“.[14] Diesen Gedanken arbeiteten Marx und nach dessen Tod Friedrich Engels (1820–1895) in mehreren Schriften weiter aus. Originell daran war zum einen, dass als Souverän der diktatorischen Herrschaft erstmals nicht eine einzelne Person, sondern ein Kollektiv verstanden wurde, das nach Marx‘ Prognose sogar die Mehrheit der Bevölkerung bilden würde. Außerdem wurde der (wie im klassischen Begriffsverständnis nur als transitorisch verstandenen) Diktatur die Funktion zugeschrieben, nicht eine alte Ordnung zu bewahren oder wiederherzustellen, sondern eine neue zu schaffen, die Utopie der klassenlosen Gesellschaft, in der man die Zwangsanstalt Staat würde überwinden können.[15] Der Gegenbegriff zur Diktatur des Proletariats war nicht Monarchie oder Bürgertum, sondern wiederum Diktatur, insofern Marx jede Form bürgerlicher Herrschaft als Diktatur denunzierte. Somit konnte er behaupten, dass die Diktatur des Proletariats viel demokratischer sei als jede parlamentarische Demokratie. Zur Verdeutlichung führten Engels und er nach 1871 auf das Beispiel der Pariser Kommune an.[16] Gleichwohl blieb ihre Vorstellung einer Diktatur des Proletariats ausgesprochen vage: Wie die diktatorische Herrschaft einer ganzen Klasse konkret organisiert werden könne, ließen Marx und Engels offen.[17]
Diese Konkretion erfuhr der Begriff der Diktatur des Proletariats durch Wladimir Iljitsch Lenin (1870–1924). Kurz vor der Oktoberrevolution 1917 bekannte er sich in Staat und Revolution zum Ziel der Diktatur des Proletariats, „d. h. einer mit niemand geteilten und sich unmittelbar auf die bewaffnete Gewalt der Massen stützenden Macht. Der Sturz der Bourgeoisie ist nur zu verwirklichen durch die Erhebung des Proletariats zur herrschenden Klasse“. Um die „Vernichtung der Bourgeoisie“ zu bewerkstelligen, müsse „auch der Staat dieser Periode unvermeidlich auf neue Art demokratisch (für die Proletarier und überhaupt für die Besitzlosen) und auf neue Art diktatorisch (gegen die Bourgeoisie)“ sein. Seiner Partei, den Bolschewiki, wies er dabei die Rolle einer „Avantgarde des Proletariats [zu], die fähig ist, die Macht zu ergreifen und das ganze Volk zum Sozialismus zu führen“[18]
Nachdem die Bolschewiki am 6. Januar 1918 die demokratisch gewählte Russische konstituierende Versammlung, in der sie nicht die Mehrheit hatten erringen können, gewaltsam aufgelöst hatten, wurde Lenins Konzept von deutschen Marxisten kritisiert. Die Vordenkerin des kommunistischen Spartakusbundes Rosa Luxemburg (1871–1919) erklärte Freiheit – „immer die Freiheit des Andersdenkenden“ – für jeden gesellschaftlichen Fortschritt für unerlässlich. Marx‘ Diktatur des Proletariats sei nicht als konkrete Gewaltherrschaft gemeint, sondern als Kennzeichnung der sozialen Machtverhältnisse nach einer proletarischen Revolution: Sie müsse das Werk einer Klasse sein und „nicht einer kleinen führenden Minderheit im Namen der Klasse“. Wie eine Klasse aber konkret eine Diktatur ausüben könne, wurde auch bei ihr nicht deutlich.[19] USPD-Parteitheoretiker Karl Kautsky (1854–1938) hielt die Diktatur des Proletariats durchaus für vereinbar mit einer parlamentarischen Demokratie. 1919 kritisierte er in seiner Schrift Terrorismus und Kommunismus. Ein Beitrag zur Naturgeschichte der Revolution:
Lenin und Leo Trotzki (1879–1940) wehrten sich gegen die Vorwürfe und warfen Kautsky Revisionismus vor.[21]
Die Sowjetunion bekannte sich in ihrer Verfassung von 1924 zur Diktatur des Proletariats.[22] Seit den 1930er Jahren verzichtete sie auf eine Selbstbeschreibung als Diktatur des Proletariats. Im Rahmen der Volksfrontstrategie der Komintern gegen den Nationalsozialismus wurde der Begriff der Diktatur nun mit negativer Konnotation verwandt, etwa in Georgi Dimitroffs bekannter Faschismusdefinition aus dem Jahr 1935. Auch die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen realsozialistischen Regime des Ostblocks mieden trotz der in ihren Verfassungen festgeschriebenen führenden Rolle der jeweiligen kommunistische Partei den Begriff Diktatur des Proletariats und bezeichneten sich lieber als Volksdemokratien.[23]
Weimarer Republik und Zeit des Nationalsozialismus
In unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte zwischen Lenin, Trotzki und Kautsky entwarf der rechtsgerichtete deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt (1888–1985) seine Diktatur-Lehre. Er ging dabei von zwei Varianten der römischen Diktatur aus: In der ursprünglichen Form bis 202 v. Chr. war das Amt befristet gewesen und hatte der Verteidigung der Republik gedient, während es in der Krise der Republik entfristet und zur Schaffung neuer verfassungsmäßiger Ordnungen genutzt wurde. Schmitt unterschied auf dieser Grundlage die „kommissarische Diktatur“, in der ein zu diesem Zweck beauftragter Diktator die bestehende Ordnung verteidigt, und die „souveräne Diktatur“, in der er eine neue Ordnung schuf:
„Die souveräne Diktatur sieht nun in der ganzen bestehenden Ordnung den Zustand, den sie durch ihre Aktion beseitigen will. Sie suspendiert nicht eine bestehende Verfassung kraft eines in dieser begründeten, also verfassungsmäßigen Rechtes, sondern sucht einen Zustand zu schaffen, um eine Verfassung zu ermöglichen, die sie als wahre Verfassung ansieht. Sie beruft sich also nicht auf eine bestehende, sondern auf eine herbeizuführende Verfassung.“[24]
Die souveräne Diktatur unterliege dagegen keinen normativen Beschränkungen, müsse sich aber gleichwohl zu ihrer Rechtfertigung auf höhere Instanzen (Gott, das Volk, die Geschichte) berufen. Da auch sie nur einen Übergang bilden sollte, stellte Schmitt sie sich ebenfalls zeitlich begrenzt vor. Als Beispiele für souveräne Diktaturen nannte Schmitt zwei Parlamente: den französischen Nationalkonvent von 1793 und die Weimarer Nationalversammlung von 1919.[25] Aus seinen späteren Schriften wird deutlich, dass er eine (identitätstheoretisch verstandene) Demokratie nicht als Gegensatz zur Diktatur ansah.[26] In der Forschung ist vermutet worden, dass Schmitts Analyse Aufforderungscharakter hatte: Angesichts der Bedrohung der Weimarer Republik durch die Gefahr einer Diktatur des Proletariats, wie sie die KPD erzwingen wollte, habe Schmitt den Artikel 48, den Notstandsparagraphen der Weimarer Verfassung, für nicht ausreichend gehalten. Vielmehr habe er zu einer souveränen Diktatur fortschreiten wollen, um die Gefahr definitiv zu beseitigen.[27]
Die republikfeindliche Rechte der Weimarer Republik griff trotz ihres entschiedenen Antikommunismus diesen Ansatz nicht auf. Obwohl auch sie letztlich eine „nationale Diktatur“ anstrebte, vermied sie zumeist den Begriff zur Zielbeschreibung.[28] Diktatur wurde zumeist pejorativ verwendet und mit Liberalismus und Kapitalismus assoziiert, die man ja überwinden wollte. So schrieb etwa Ernst Jünger (1895–1998) 1932 in Der Arbeiter. Herrschaft und Gestalt von der „Diktatur des wirtschaftlichen Denkens an sich […] Denn innerhalb dieser Welt ist keine Bewegung vollziehbar, die nicht den trüben Schlamm der Interessen von neuem aufwühlen würde, und es gibt hier keine Position, von der aus der Durchbruch gelingen kann“.[29] Bereits 1918 hatte der Geschichtsphilosoph Oswald Spengler (1880–1936) in seinem Hauptwerk Der Untergang des Abendlandes eine Zeit des „Caesarismus“ prognostiziert, der „die Diktatur des Geldes und ihrer politischen Waffe, der Demokratie“, brechen werde.[30] Auch die Nationalsozialisten wendeten den Diktaturbegriff fast ausschließlich auf ihre Gegner an. Adolf Hitler (1889–1945) etwa schrieb 1924 in Mein Kampf mit Blick auf die Diktatur des Proletariats, die er im Sinne der Verschwörungstheorie vom jüdischen Bolschewismus für eine jüdische List hielt, „der Jude“ hätte vor, „die Völker diktatorisch mit brutaler Faust zu unterjochen.“[31] Seine eigene Herrschaft nannte Hitler nicht Diktatur, sondern Führertum. Den Begriff der Diktators lehnte er für sich ab, da er nicht im germanischem Staatsdenken wurzele.[32] Noch am 7. März 1936 erklärte Hitler in einer Rede anlässlich des Einmarschs ins entmilitarisierte Rheinland, er habe sich „nie als Diktator meines Volkes, sondern stets nur als sein Führer und damit als sein Beauftragter gefühlt“[33] In der achten Auflage von Meyers Konversations-Lexikon hieß es 1937, Demokratie werde „nach der Begriffsbestimmung des Führers“ eingeteilt in die parlamentarische und die „germanische Demokratie. Die Gegenüberstellung von Demokratie und autoritärem Staat oder Diktatur ist eine liberale Verfälschung“.[34]
Deutungen des Nationalsozialismus: Doppelstaat, Polykratie, Totalitarismus
Das Staatswesen, das die Nationalsozialisten nach der Machtergreifung 1933 errichteten, wurde dagegen selbstverständlich als Diktatur angesehen. Seine kritische Analyse gab der Begriffsentwicklung wichtige Impulse. Der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898–1975), der 1938 in die USA ausgewandert war, beschrieb das NS-Regime 1941 als „Doppelstaat“. Zwar ging er davon aus, dass es sich um eine Notstandsdiktatur handelte – „Die Verfassung des Dritten Reiches ist der Belagerungszustand. Die Verfassungsurkunde des Dritten Reiches ist die Notverordnung vom 28.2.1933”, lautete der erste Satz. Neben dem diktatorischen „Maßnahmenstaat“, zu dem er Gestapo, SS, Judenverfolgung und Terror rechnete, existiere aber der ein „Normenstaat” weiter, in dem Gesetze, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte weiterhin Gültigkeit besaßen. Gleichwohl bestehe die Tendenz der andauernden Ausweitung des „Maßnahmen-“ auf Kosten des „Normenstaats“. Mit diesem Modell, das sich auch auf andere Staatswesen wie die DDR und die Vereinigten Staaten im Krieg gegen den Terror anwenden lässt, hob Fraenkel die Dichotomie zwischen Diktatur und Rechtsstaat auf. Beide schlössen sich nicht auf, ein Regime kann gleichzeitig in einem Politikfeld rechtsstaatlich, in einem anderen diktatorisch agieren.[35]
Der deutsch-amerikanische Politikwissenschaftler Franz Neumann (1900–1954), der in den 1920er Jahren Fraenkels Sozius in Berlin gewesen war, legte 1942/1944 mit Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933–1944 eine weitere Differenzierung der NS-Diktatur vor. Er bestritt, dass die Nationalsozialisten einen „totalen Staat“ errichtet hätten: Es sei vielmehr ein „Unstaat“: Kein Leviathan, wie er in Anspielung auf Thomas Hobbes formulierte, sondern ein Behemoth. Das NS-Regime beruhe auf vier miteinander konkurrierenden Machtblöcken: der NSDAP, der Wehrmacht, der staatlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Eine neue Ordnung im Sinne der souveränen Diktatur Schmitts sei nicht entstanden, das Regime sei vielmehr durch Strukturlosigkeit gekennzeichnet: Außer der charismatischen Gewalt Hitlers gebe es keine überwölbende Autorität. Dieser Ansatz wurde unter dem Stichwort Polykratie für die NS-Forschung seit den 1960er Jahren fruchtbar gemacht.[36]
Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges begann Neumann die Arbeit an einer eigenen Diktaturtheorie, die wegen seines Unfalltods 1954 fragmentarisch blieb. Diktatur definiert er darin als „Herrschaft einer Person oder einer Gruppe, die sich die Macht im Staat aneignet, sie monopolisiert und ohne Einschränkung ausübt”.[37] Er unterschied drei Idealtypen: die „einfache Diktatur“, die lediglich die staatlichen Machtmittel wie Polizei und Militär unter ihr Kontrolle bringt, die „caesaristische“, die zusätzlich die Unterstützung der Öffentlichkeit anstrebt, und die „moderne totalitäre Diktatur”: Sie durchdringe die gesamte Gesellschaft und sei durch fünf Merkmale gekennzeichnet: die Ausbildung eines Polizeistaats, die Beseitigung der Gewaltenteilung und des Föderalismus, eine Staatspartei, die Verschmelzung von Staat und Gesellschaft und die Drohung terroristischer Gewalt gegen Oppositionelle.[38]
Das Modell des Totalitarismus, das nicht nur die nationalsozialistische sondern auch die stalinistische Diktatur begrifflich zu fassen suchte, war in den frühen Jahren des Kalten Krieges verbreitet. Die deutsch-amerikanische Philosophin Hannah Arendt (1906–1975) verzichtete in ihrem erstmals 1951 erschienenen Werk Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft weitgehend auf den Begriff der Diktatur.[39] 1956 legten die amerikanischen Politikwissenschaftler Carl Joachim Friedrich (1901–1984) und Zbigniew Brzezinski (1928–2017) ihr Werk über die totalitäre Diktatur vor, die sie als Autokratie auf der Grundlage von moderner Technik und Massenzustimmung definierten. An ihrem Anfang stehe stets revolutionäre Gewalt. Totalitäre Diktaturen seien gekennzeichnet durch eine Ideologie, eine Staatspartei, Terror, Monopole an Kommunikationsmitteln und Waffen sowie eine zentral gelenkte Wirtschaft. Das Werk war lange einflussreich, wurde aber später als zu statisch krititisiert, weil sich Liberalisierungstendenzen wie die Entstalinisierung nach 1956 damit nicht erklären ließen.[40]
Verhältnis zur legitimen Herrschaft
Abgesehen von sehr wenigen legitimen Diktaturen, welche zeitlich begrenzt waren, begründet ein Diktator im Gegensatz zur Demokratie seinen Anspruch auf Herrschaft prinzipiell nicht durch freie Wahlen. Derartige Diktaturen werden politiktheoretisch als Autokratien eingestuft. Als Begründung zur Macht beruft sich ein Diktator in der Regel auf eine besondere Gefahr oder Krise des Staates, die er abwenden wolle bzw. nur er abwenden könne (Beispiele: Napoleon I. 1799, General Franco in Spanien 1936, Salazar in Portugal 1928/1932). In der Politischen Theorie und der Verfassungstheorie kann ein Diktator, der durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen ist, durch eine formal korrekte Begründung seiner Macht wieder legitim werden (Übergangsdiktatur, so General Charles de Gaulle in Frankreich 1958). Auch eine Demokratie kann sich zur Diktatur wandeln, wenn eine demokratisch gewählte Regierung ihre verfassungsmäßigen Grundlagen auf legalem Weg aushöhlt oder beseitigt (Präsidialdiktatur in Deutschland 1930–1933), oder wenn das Parlament nicht mehr gewählt wird, sondern seine Mitglieder z. B. vom Militär bestimmt werden (Türkei mehrfach nach 1945). Wesentlich ist dabei der Verstoß gegen die Legitimität der Regierung. Auch kann ein legitim an die Macht gekommener Monarch zum Diktator werden, wenn er durch entsprechende Maßnahmen seine Machtbefugnisse verfassungswidrig erweitert. Eine weitere Unterscheidung ist je nach den politischen Zielen und Symbolen in kommunistische „Diktaturen des Proletariats“ oder faschistische Diktaturen möglich, die beide gegen die liberale Staatsform gerichtet sind.[41]
In historischer Perspektive gilt nicht jede Staatsform ohne freie Wahlen als Diktatur. In der Monarchie kann der Zugang zur Herrschaft durch Erbschaft oder Wahl (beispielsweise bei der Wahl des römisch-deutschen Kaisers durch die Kurfürsten) geregelt sein. Wenn dieser Herrschaftsanspruch allgemein als legitim anerkannt ist, wird nicht von einer Diktatur gesprochen. Auch die absolute Monarchie wird nicht als Diktatur verstanden. Nach dem französischen Politikwissenschaftler Maurice Duverger besteht der Unterschied zur Diktatur darin, dass ein Monarch seine Herrschaft durch Erbschaft erlangt, ein Diktator aber durch Gewalt.[42] Es kommen aber auch Königsdiktaturen vor, in denen ein konstitutioneller Monarch die Beschränkungen, die ihm seine Verfassung auferlegt, durchbricht und autokratisch herrscht.
Im Gegensatz zum Absolutismus fällt nach heutiger Definition die Tyrannei als illegitime, entartete, despotische Form der Monarchie unter den Oberbegriff der Diktatur. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts trat eine besonders erweiterte Form der Diktatur auf: die 'totalitäre Diktatur im Unterschied zur bisher üblichen autoritären Diktatur. Die autoritäre Diktatur lässt dem Einzelnen noch private Freiräume wie zum Beispiel die Ausübung der Religion und begnügt sich mit politischem Wohlverhalten. Zu den Charakteristika einer totalitären Diktatur dagegen gehören Versuche, den Einzelnen im Rahmen der permanenten politischen Mobilisierung und Organisationsstruktur völlig in Anspruch zu nehmen und kein freies Denken aufkommen zu lassen.[43]
In Italien hat sich im Begriff dittatore mindestens bis ins 19. Jahrhundert die ursprüngliche Bedeutung erhalten, nämlich ein zeitlich befristetes Amt mit unbegrenzten Vollmachten. Der Venezianer Attilo Bandiera, der 1840 den Geheimbund Esperia gegründet hatte, trug ihn 1842 dem Freiheitskämpfer Giuseppe Mazzini an, der aber die Vorstellung einer „revolutionären Diktatur“ zurückwies.[44] Am 11. August 1848 erhielt Daniele Manin angesichts der Belagerung Venedigs durch österreichische Truppen vom demokratisch gewählten venezianischen Stadtparlament „unbegrenzte Vollmachten“ als Diktator. Giuseppe Garibaldi ernannte sich 1860 im Namen von König Viktor Emanuel II. zum Diktator von Sizilien. Die faschistische Diktatur Italiens im 20. Jahrhundert knüpfte auch in ihren Symbolen bewusst an das antike Rom an.
Konzentration der Macht
Diktaturen im modernen Sinne sind durch folgende Strukturmerkmale gekennzeichnet: a) die Monopolisierung der gesamten Staatsgewalt in den Händen einer Person, einer Junta oder Partei; b) das Fehlen einer legalen Opposition und die (völlige oder weitgehende) Aufhebung von Pluralismus und Pressefreiheit.[45] Im Einzelnen bedeutet dies das Fehlen jeglicher Gewaltenteilung und föderativer Machtdiffusion. Der Grundrechteschutz des einzelnen Bürgers fehlt. Der Diktator kontrolliert neben der Gesetzgebung insbesondere auch die traditionellen staatlichen Zwangsmittel der Exekutive selbst: Militär, Justiz, Polizei und staatliche Behörden. Besonders das Militär wird nicht vom Parlament kontrolliert, sondern vom Diktator, und kann nicht nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden, sondern auch im Inneren gegen eine zu Staatsfeinden erklärte Opposition. Die Justiz kann nicht mehr unabhängig urteilen, sondern folgt diktatorischer Gesetzgebung oder direkten Weisungen. Diese Zwangsmittel reichen oft nicht zum Machterhalt aus, daher müssen weitere Bereiche der Gesellschaft kontrolliert werden. Die Diktatur unterwirft sich dann auch die wirtschaftlichen Einrichtungen, das Erziehungswesen, Presse und Medien sowie die Kommunikationsmittel wie Nachrichten- und Datenverkehr. Je nach Ausmaß dieser Durchdringung der Gesellschaft werden autoritäre von totalitären Diktaturen unterschieden.
In neueren Überlegungen werden zusätzlich sogenannte hybride Systeme, Hybridregime oder Grauzonenregime unterschieden, die als Zwischenformen zwischen (formell existierender) Demokratie und (faktischer) autokratischer Diktatur eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem die Konzepte der defekten Demokratie (Wolfgang Merkel), der illiberalen Demokratie (Fareed Zakaria), der delegativen Demokratie (Guillermo O’Donnell), des kompetitiven Autoritarismus (Steven Levitsky & Lucan A. Way), des elektoralen Autoritarismus (Andreas Schedler) oder der hybriden Regime (Friedbert W. Rüb).
In sogenannten failed states (gescheiterten Staaten) können nichtstaatliche Akteure an die Stelle staatlicher Institutionen treten und eine neue, eigene Ordnung etablieren (z. B. Mafia, Warlords oder INGOs).
Typologie
Es wurden mehrere verschiedene Modelle vorgeschlagen, wie man die verschiedenen diktatorischen Regime klassifizieren könnte. Carl Schmitt trennte zwischen kommissarischen und souveränen Diktaturen nach dem Kriterium, ob zu Diktatur im Auftrag der bestehenden Ordnung diese zu schützen oder ob sie sie zu überwinden (siehe oben).
Franz Neumanns Unterscheidung zwischen einfacher, caesaristischer und totalitärer Diktatur nutzt als Unterscheidungskriterium dagegen den Grad, in dem die Diktatur eine Gesellschaft durchdringt und das Leben der ihr Unterworfenen nach ihren Interessen ausrichtet (siehe oben).
Carl Joachim Friedrich legt als Kriterium zusätzlich die Verfassungsmäßigkeit einer Diktatur an: Die konstitutionelle Diktatur sei durch vier Merkmale gekennzeichnet: durch die Einsetzung des Diktators in einem in der Verfassung geregelten Verfahren, durch eine vorangehende Erklärung des Notstands durch eine dafür zuständige Instanz, durch eine Befristung der Diktatur und schließlich durch ihren alleinigen Zweck, nämlich den Schutz oder die Wiederherstellung der vor Einsetzen der Diktatur bestehenden Ordnung. Bei den nicht-konstitutionellen Diktaturen, auf die diese Merkmale nicht zutreffen, unterscheidet er zwischen funktionalen und totalitären Diktaturen. Zu den funktionalen Diktaturen rechnet er unter anderem die Militärdiktaturen, die sich in Entwicklungsländern angesichts eines nicht funktionierenden Parlamentarismus oder einer Bedrohung durch minoritäre revolutionäre Bewegungen gebildet hätten. Sie legitimierten sich durch ökonomischen Erfolg, namentlich durch die Erhöhung des Lebensstandards (Entwicklungsdiktatur); auch sie seien nur temporärer Natur. Totalitäre Diktaturen wie der italienischer Faschismus, der Nationalsozialismus und in der Sowjetunion dagegen legitimierten sich durch eine Ideologie, die die Umgestaltung der gesamten Gesellschaft, einschließlich der Einrichtung einer Planwirtschaft zum Ziel habe, und stützten sich auf eine Massenbewegung. Übergänge von konstitutionellen zu nicht-konstitutionellen Diktaturen seien möglich, insbesondere in Entwicklungsländern, in denen sich in Bevölkerung, Bürokratie und Armee noch keine Bewusstsein von der Wichtigkeit demokratisch-konstitutioneller Verfahrensweisen („constititional morality“) ausgebildet habe.[46]
Der spanisch-amerikanische Politikwissenschaftler Juan Linz (1926–1913) unterscheidet in ähnlicher Weise autoritäre und totalitäre Diktaturen. Für letztere sei ein Monismus typisch, das heißt, sie duldeten keinerlei abweichende Ideologien, sowie eine Massenmobilisierung. In autoritären Diktaturen dagegen gebe es zwar einen gesellschaftlichen Pluralismus, doch sei er begrenzt, es fehle eine elaborierte leitende Ideologie, die Mobilisierung der Massen beschränke sich auf einige Momente, und die Macht werde von einem einzelnen oder einer kleinen Gruppe „innerhalb formal kaum definierter, aber tatsächlich recht vorhersagbarer Grenzen“ ausgeübt. Als Beispiel führt er hier das spanische Franco-Regime der 1930er bis 1970er Jahre an.[47]
Der Historiker Ernst Nolte (1923–1916) schlägt eine Typologie der Diktatur-Begriffe vor, die sich seit den 1930er Jahren gegenüberstehen. Darin unterscheidet er einen liberalen, einen kommunistischen und einen faschistisch-nationalsozialistischen Diktatur-Begriff. Der liberale verstehe Diktatur stets negativ als antiparlamentarische und unbeschränkte Machtausübung eines einzelnen oder einer Gruppe. Der kommunistische betone die positive, demokratische Komponente der Diktatur des Proletariats. Der faschistisch-nationalsozialistische sei ebenfalls positiv und beschreibe die Herrschaft Benito Mussolinis bzw. Hitlers der „Führerdemokratie“.[48]
Historische Beispiele
Die römische Diktatur
Das Wort „Diktatur“ kommt aus dem Lateinischen. Im antiken Rom war der dictator vor Sulla ein nur in höchster Not und kurzzeitig (ein halbes oder später ein ganzes Jahr) besetztes Amt an Stelle der sonst üblichen Doppelherrschaft der beiden Konsuln. Der Auftrag des Diktators und sein Aktionsbereich waren fest umrissen. Berühmt war in der Zeit der Bedrohung der römischen Republik durch den Karthager Hannibal der von den Römern eingesetzte Diktator Quintus Fabius Maximus, der als „Cunctator“ (Zauderer) in die Geschichte einging.
Ein römischer Diktator wurde von einem der Konsuln im Auftrag des Senats für einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten ernannt, in der Frühzeit, um das Land gegen einen Feind zu verteidigen, später um innere Unruhen zu bekämpfen. Er durfte weder die Verfassung ändern noch Kriege erklären und auch keine neuen Steuern für römische Bürger erheben. Innerhalb dieser Grenzen konzentrierte sich die Macht des römischen Volkes, die sonst an mehrere Institutionen delegiert war, in seinen Händen. Die Konsuln wurden zu Untergebenen des Diktators, Befugnisse der Volkstribunen wurden außer Kraft gesetzt, ebenso das Berufungsrecht der römischen Bürger vor Strafgerichten.[49] Der Diktator konnte für Taten während seiner Amtszeit selbst nicht belangt werden. Eine vergleichbare „sakrosankte“ (lat. sacrosanctus, „unantastbar“) Stellung besaßen sonst nur die Volkstribunen als besonders geschützte Volksvertreter.
Die römische Diktatur kann mit modernen diktatorischen Regimen kaum gleichgesetzt werden. Als institutionalisierte Form der Krisenregierung für einen Notstand des Staates beseitigte sie für gewisse Zeit die Hemmnisse der Kollegialverfassung von Magistrat und Konsulat, die die Kriegsführung und Wiederherstellung der inneren Ordnung in Krisensituationen erschwerten. So wurden allenfalls zuletzt 1794 in Anlehnung daran die polnischen Militärs Tadeusz Kościuszko und Tomasz Wawrzecki für eine begrenzte Zeit von nur wenigen Monaten und vor dem Hintergrund der Teilungen Polens von der Nationalversammlung zu Diktatoren nach römischem Recht ernannt. Von einer Diktatur im heutigen Wortsinn unterscheidet die römische Diktatur jedoch, dass es sich um eine legitime Institution handelte, die in ihrer Machtfülle und Dauer eingeschränkt war. Als ideologische Begründung für die angebliche Notwendigkeit einer Notstandsdiktatur im Sinne einer autokratischen Alleinherrschaft mit Außerkraftsetzung von Grundrechten durch Notstandsgesetze in schwierigen politischen Situationen wird das römische Beispiel aber bisweilen auch heute noch angeführt. In der Spätzeit der Republik geriet die römische Diktatur immer stärker in Gefahr, für despotische Ziele einzelner politischer Akteure missbraucht zu werden, was sich besonders seit dem Dritten Punischen Krieg in der Krise der Republik unter Sulla zeigte, bis es schließlich Cäsar gelang, im Februar des Jahres 44 v. Chr. seine lebenslange Diktatur durchzusetzen, woraufhin er am 15. März desselben Jahres von Verschwörern erstochen wurde.
Notstandsregelungen in deutschen Verfassungen von 1871 bis 1933/1945
- Deutsches Kaiserreich von 1871: § 10 des Reichsgesetzes vom 30. Dezember 1871 wurde in Anlehnung an die römische Institution der Diktatur als „Diktaturparagraph“ bezeichnet. Es handelte sich um ein Notstandsgesetz für das Reichsland Elsaß-Lothringen, das nach dem Krieg gegen Frankreich dem Deutschen Reich eingegliedert worden war. Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit erhielt die Exekutive fast unbeschränkte Machtbefugnis und konnte dazu auch Truppen im Inneren einsetzen. Das Gesetz basierte auf dem französischen Gesetz vom 9. August 1849 über den Belagerungszustand (auf dem auch die Commission de Triage ab 1918 basierten) und endete mit dem Reichsgesetz vom 18. Juni 1902.
- Weimarer Republik von 1919: Auch Art. 48 der Weimarer Verfassung wurde als „Diktaturartikel“ bezeichnet. Er bot dem Reichskanzler der Republik die Möglichkeit, mit Hilfe von Notverordnungen des Reichspräsidenten zu regieren, um z. B. öffentliche Unruhen im Reich zu bekämpfen oder gegen Länder des Reiches vorzugehen, die dieses unterließen. Reichspräsident Friedrich Ebert, zusammen mit Reichskanzler Gustav Stresemann, nutzte ihn 1923/24 mehrfach gegen Sachsen und Thüringen.
- „Drittes Reich“: Reichspräsident Paul von Hindenburg ermöglichte Adolf Hitler mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) vom 28. Februar 1933, die individuellen Grundrechte der Staatsangehörigen wie z. B. Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Briefgeheimnis unbefristet („bis auf weiteres“) zu beseitigen und im Ergebnis die Errichtung einer „Konsensdiktatur“. Diese Verordnung wurde von den Nationalsozialisten niemals aufgehoben und bildete – bis zum Ende des Nationalsozialismus – mit die Grundlage der zwölfjährigen Diktatur Hitlers (1933–1945). Mit dem darauffolgenden Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 nahm sich der Reichstag selbst die verfassungsgemäße Möglichkeit, die Maßnahmen aufzuheben.[50]
Merkmale einer Diktatur

Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte
Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen zu und können nicht entzogen, sondern nur verletzt werden. Dies geschieht vielfach in Diktaturen, weil die Machthaber bzw. die Partei oder die „herrschenden Klassen“ ihre Macht behalten wollen. Oft sollen Menschenrechtsverletzungen einem angeblich „höheren Ziel“ oder dem „Fortschritt“ dienen. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegner oder ganzer Bevölkerungsgruppen.
Justiz ohne Unabhängigkeit
- Ignorieren ethischer Grundregeln
- formelle oder soziale Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung
- Außerkraftsetzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips: Strafgesetze, bei denen die angedrohte Strafe viel härter ist, als es für die Schwere der Tat verhältnismäßig wäre
- Außerkraftsetzung persönlicher Freiheitsrechte (oft verbunden mit willkürlichen Massenverhaftungen oder selektiven Amnestien)
- Anwendung der Todesstrafe und willkürlicher Exekution
- willkürliche Eingriffe in die Eigentumsrechte, Konfiskationen
- keine unabhängigen Gerichte, Richter sind weisungsgebunden.
- Polizeistaat und Staatsanwaltschaft mit politischer Zielsetzung
- Folter (darunter auch sogenannte Weiße Folter)
- Militärstaat mit Funktionen in der Ziviladministration und mit der Polizei
Das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit führt zur Schaffung rechtsfreier Räume, die politischen oder partikulären Zielen unterworfen werden.
Zensur in Presse und Medien
- Einschränkungen der Meinungsfreiheit (z. B. Bewertung von Kritik an politischer Institution als Hochverrat oder Beleidigung des Königshauses), Einschüchterung oder Verhaftung von politischen Gegnern oder „Unzuverlässigen“. In fast allen Diktaturen werden Zeitungen verboten oder kontrolliert, Journalisten verhaftet
- Einschränkungen der Presse (z. B. keine allgemeine Information, nur besondere/eingebundene Journalisten)
- Einschränkungen der Pressefreiheit (z. B. Verbot eines journalistischen Beitrags oder einer Zeitung)
- Verbot von starker Verschlüsselung
Durch die Manipulation der Zeitungen, des Rundfunks, des Fernsehens und des Internets wird das Volk in vielfacher Hinsicht – beispielsweise in der Volksrepublik China – beeinflusst und im Sinne der Regierung gelenkt. Manche Staaten schotten sich auch nach außen hin ab (zum Beispiel das frühere kommunistische Albanien oder heutzutage noch Nordkorea). Auch dadurch werden die Einwohner und die ausländischen Reporter in Unwissenheit über die tatsächlichen Zustände gehalten.
Manipulierte Wahlen
In modernen demokratischen Staaten sind die Wahlen allgemein, frei, gleich und geheim. Das heißt, alle Erwachsenen (teilweise bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres wahlberechtigt[51]) haben das Wahlrecht, alle Stimmen sind gleichwertig und die Wahlentscheidung wird nicht eingeschränkt oder überprüft. Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich. Bei Zweifeln bezüglich des Auszählungsergebnisses ist ein Einspruch zulässig und eine erneute Auszählung der Stimmzettel möglich. Insofern wählt das Volk seine Vertreter ins Parlament oder den Staatspräsidenten etc. und bestimmt im Idealfall, wer es regiert.
In einer Diktatur dagegen werden die Wahlen manipuliert, zum Beispiel werden die Wähler bei der Stimmabgabe beobachtet oder auch „ungültige“ Stimmen als Ja-Stimmen gezählt. Die Stimmauszählung ist nicht öffentlich. Eine erneute Auszählung wird nicht zugelassen oder ist wegen fehlender Stimmzettel oder ausschließlich elektronischer Stimmabgabe nicht möglich. Leute, die mit „Nein“ oder ungültig stimmen, werden eingeschüchtert, beruflich benachteiligt, verhaftet oder sie „verschwinden“ einfach. Im Vorfeld von Wahlen kann es zu Verbot, Ausschaltung oder Verfolgung von Oppositionsparteien oder Andersgläubigen bzw. deren Institutionen kommen.
Das Wahlrecht für sich genommen ist allerdings kein taugliches Unterscheidungsmerkmal, ob es sich um eine Demokratie oder eine Diktatur handelt. So gab es ein eingeschränktes Wahlrecht auch in den USA und in der Schweiz (Wahlrecht nur für ausgewählte Bevölkerungsgruppen), allerdings resultierte aus den Wahlen in diesen Staaten dann tatsächlich auch ein Eingriff in die jeweilige Regierung. Im Gegensatz dazu waren z. B. die Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik laut Gesetz zwar bis 1990 allgemein, frei, gleich und geheim, sie dienten dort allerdings einzig und allein der Bestätigung der Staatspartei und sind damit nicht zu vergleichen mit den Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland.
Geheimpolizei
In den meisten Diktaturen gibt bzw. gab es eine Geheimpolizei, die politische Gegner einschüchtert und verfolgt. Im Nationalsozialismus überwachte, inhaftierte, folterte und tötete die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Angehörige des politischen Widerstands und ethnischer und sozialer Minderheiten. In der DDR überwachte und terrorisierte die Staatssicherheitsdienst (Stasi) die Bürger. Die Sowjetunion bediente sich des KGB und seiner Vorgänger. Nicolae Ceaușescu verfolgte seine Gegner bzw. die vermeintlichen Dissidenten durch die Securitate, Titos Jugoslawien hatte für die seinigen die UDBA (Uprava državne bezbednosti). Die Geheimpolizei wirbt häufig V-Personen in der Bevölkerung an, in der DDR gab es bis zu 200.000 Inoffizielle Mitarbeiter. Denunzianten kommen ihnen zur Hilfe und melden verdächtige Vorfälle.
Besondere Merkmale totalitärer Diktaturen
Im 20. Jahrhundert wuchsen die technischen Möglichkeiten der Bürgerkontrolle und ideologischen Beeinflussung durch Erziehung und Massenmedien stark an, gleichzeitig sank der Einfluss traditioneller Weltanschauungen und religiösen Orientierungen. Totalitäre Diktaturen bedienten sich zur Herrschaftssicherung gezielt moderner Techniken und verdrängten traditionelle Werte. Gegner der Totalitarismustheorie bezweifeln aber, ob alle totalitären Diktaturen aufgrund dieser Merkmale zu einem einheitlichen Herrschaftstyp gehören.
Ideologie und Propaganda

Diktaturen stellen sich selbst meist als schnelle Lösung aller zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Probleme dar, die alle anderen konkurrierenden Systeme geschaffen hätten. Gemein haben alle Diktaturen, dass sie sich negativ, d. h. über ihr (selbstgeschaffenes) Feindbild definieren, das es zu bekämpfen gilt.
- ideologische Ausprägungen, z. B. Nationalsozialismus/Faschismus, Stalinismus/Maoismus/Juche-Ideologie
- damit verbunden ein oft übertriebenes, ungerechtfertigtes oder vollständig konstruiertes, paranoides Feindbild; die Bekämpfung dieser Feinde soll die Ideologie rechtfertigen und erhalten; zu Feinden im Innern oder für wertlos werden regelmäßig wehrlose Minderheiten wie Juden, Oppositionelle oder Intellektuelle erklärt;
- Heilsversprechen für die Zukunft, endgültige „Erlösung“ von gegenwärtigen Übeln
- Abwertung des Individualismus, Glorifizierung des Kollektivs und dessen vermeintlicher Einheit und Stärke bei gleichzeitiger Verfolgung „destruktiver“ oder passiver resp. „verdächtiger“ Personen
- Förderung des Denunziantentums und des Opportunismus
- Personenkult, zum Beispiel über das „Führerbild“ in jedem Privathaus und in Schulen
- meist damit verbundene Allgegenwärtigkeit des Herrschers oder des Regierungsapparates
- Populismus
Völlige Unterdrückung und Unterordnung des Individuums
Die meisten Diktaturen fordern die Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft bzw. den Staat. Dies wird mit einem angeblich „höheren Ziel“ begründet. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus mussten sich die Einzelnen der „Volksgemeinschaft“ und der „arisch-germanischen Rasse“ unterordnen, was größte Opfer verlangte. Daher die Parole: „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“ Ein eigener Wert (Menschenwürde) wurde dem Einzelnen abgesprochen. Der italienische Faschismus verlangte die Unterordnung des Einzelnen unter die „Nation“, die angeblich „größer“ war als der Einzelne. Unter dem sogenannten Realsozialismus war die klassenlose Gesellschaft (erreicht über eine „Diktatur des Proletariats“) das höchste Ziel. Wer eine andere Meinung hatte, stellte sich dem „Fortschritt“ entgegen und galt als „Konterrevolutionär“.
Der Freiheitsbegriff des Individualismus und die Menschenwürde des Einzelnen werden durch einen „totalitären Freiheitsbegriff“ ersetzt, zum Beispiel die Freiheit des Volkes, die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse. Die Unterdrückung des Individuums wird durch die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse legitimiert.
Terror und Furcht
Unterdrückung und Unterordnung des Volkes bewirkt ein „Klima der Angst und Repression“.
Missliebige oder angebliche politische Gegner werden inhaftiert. Manche Menschen „verschwinden“ einfach und ihre Angehörigen wissen nicht, ob sie noch leben oder wo sie sich aufhalten. Oftmals werden Menschen auch ohne Gerichtsverhandlungen eingesperrt oder sie bekommen keinen rechtlichen Beistand. In den Gefängnissen und in Polizeigewahrsam wird häufig gefoltert, zum Beispiel durch Schläge, Tritte und Schlafentzug, aber auch durch grelles Licht oder Dunkelheit. Die Folter geschieht häufig im Verborgenen, nämlich im Polizeigewahrsam, im Gefängnis, in Amtszimmern oder weit abgelegen in Straflagern.
Siehe auch
Literatur
- Manuel Becker: Ideologiegeleitete Diktaturen in Deutschland. Zu den weltanschaulichen Grundlagen im Dritten Reich und in der DDR. Bouvier, Bonn 2009, ISBN 978-3-416-03272-8.
- Jan C. Behrends: Politische Führung in der Diktatur. In: APuZ 2-3/2010, S. 40–46.
- Carl Joachim Friedrich: Diktatur. In: Sowjetsystem und demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende Enzyklopädie. Bd. 1. Abbildtheorie bis Diktatur des Proletariats. Herder, Freiburg im Breisgau/Basel/Wien, Sp. 1240–1259.
- Carl Joachim Friedrich: Totalitäre Diktatur. Unter Mitarbeit von Zbigniew Brzezinski, Stuttgart 1957.
- Juan Linz: Totalitäre und autoritäre Regime. 2. Auflage. Berliner Debatte Wissenschaftsverlag Berlin 2003.
- Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 900–924.
Weblinks
- Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016
- Detlef Schmiechen-Ackermann: Diktaturenvergleich, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 9. Mai 2014
Einzelnachweise
- ↑ Rainer-Olaf Schultze: Diktatur. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 127.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 906.
- ↑ Erich Bayer (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke, 3. Auflage. Alfred Kröner, Stuttgart 1974, S. 99.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 906 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 901 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 907 f.; Juan Linz: Totalitäre und autoritäre Regime. 2. Auflage. Berliner Debatte Wissenschaftsverlag, Berlin 2003, S. 3.
- ↑ „un dictateur, un tribun militaire, des triumvirs, comme le seul moyen d’écraser les traîtres et les conspirateurs“. Hugo Rozbroj: Jean-Paul Marat (1743−93). Ein Naturforscher und Revolutionär und sein Zusammentreffen in der Geisteswelt mit Goethe, Lamarck, Rousseau, u. a. Ebering, Berlin 1937, S. 86.
- ↑ „ce mot de dictature a des effets magiques; il flétrit la liberté; il avilit le gouvernement; il détruit la République; il dégrade toutes les institutions révolutionnaires, qu'on présente comme l’ouvrage d’un seul homme; il rend odieuse la justice nationale, qu’il présente comme instituée pour l’ambition d’un seul homme; il dirige sur un point toutes les haines et tous les poignards du fanatisme et de l’aristocratie“. Robespierre : Discours du 8 thermidor an II auf fr.wikisource.org, Zugriff am 8. August 2017; Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 908 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 908 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 911.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 912 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 912 f.
- ↑ Karl Marx: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte (1852), online auf mlwerke.de, Zugriff am 8. August 2017.
- ↑ Karl Marx an Joseph Weydemeyer – 5. März 1852 auf dearchiv.de, Zugriff am 9. August 2017.
- ↑ Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 916 ff.
- ↑ Carl Joachim Friedrich: Diktatur. In: Sowjetsystem und demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende Enzyklopädie. Bd. 1. Abbildtheorie bis Diktatur des Proletariats. Herder, Freiburg im Breisgau/Basel/Wien, Sp. 1253.
- ↑ W. I. Lenin: Staat und Revolution. Die Lehre des Marxismus vom Staat und die Aufgaben des Proletariats in der Revolution (1917) auf mlwerke.de, Zugriff am 9. August 2017; zitiert bei Iring Fetscher: Von Marx zur Sowjetideologie. Darstellung, Kritik und Dokumentation des sowjetischen, jugoslawischen und chinesischen Marxismus. Diesterweg, Frankfurt am Main/Berlin/München 1972, S. 76 f.; und bei Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Zitiert nach Iring Fetscher: Von Marx zur Sowjetideologie. Darstellung, Kritik und Dokumentation des sowjetischen, jugoslawischen und chinesischen Marxismus. Diesterweg, Frankfurt am Main/Berlin/München 1972, S. 92.
- ↑ Zitiert nach Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017); Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 919 f.
- ↑ Vladimir I. Lenin: Die Diktatur des Proletariats und der Renegat K. Kautsky. Vulkan-Verlag, Leipzig 1919; L. Trotzki: Terrorismus und Kommunismus. Anti-Kautsky, Hamburg 1920.
- ↑ Verfassung (Grundgesetz) der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bestätigt vom II. Sowjetkongreß der UdSSR am 31. Januar 1924 auf verfassungen.net, Zugriff am 9. August 2017.
- ↑ Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Carl Schmitt: Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf. Dunker und Humblot, Berlin 1921, S. 134, zitiert nach Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 920 f.; Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017)
- ↑ Kurt Lenk: Probleme der Demokratie. In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 1993, S. 920 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 920 f.; John P. McCormick: Carl Schmitt's Critique of Liberalism: Against Politics as Technology. Cambridge University Press, Cambridge 1997, S. 138 f.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 922.
- ↑ Ernst Jünger: Der Arbeiter. In: derselbe: Gesammelte Werke. Zweite Abteilung: Essays II, Bd. 8. Klett-Cotta, Stuttgart 1981, S. 13 f.
- ↑ Oswald Spengler: Der Untergang des Abendlandes, Band 2 Seite 1193, zitiert bei Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremistische Intellektuelle gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Leske und Budrich, Opladen 1998, S. 78.
- ↑ Christian Hartmann, Thomas Vordermayer, Othmar Plöckinger, Roman Töppel (Hrsg.): Hitler, Mein Kampf. Eine kritische Edition. Institut für Zeitgeschichte München – Berlin, München 2016, Bd. 1, S. 851.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 907 f.
- ↑ Max Domarus (Hrsg.): Hitler. Reden und Proklamationen 1932–1945, Bd. 1/II, Würzburg 1962, S. 595 f.
- ↑ Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, S. 266.
- ↑ Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat. Recht und Justiz im „Dritten Reich“. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1984, zitiert nach Michael Wildt: Die Transformation des Ausnahmezustands. Ernst Fraenkels Analyse der NS-Herrschaft und ihre politische Aktualität (Version 1.0), in: Docupedia-Zeitgeschichte, 1. Juni 2011 (Wiederveröffentlichung von: Michael Wildt: Die Transformation des Ausnahmezustands. Ernst Fraenkels Analyse der NS-Herrschaft und ihre politische Aktualität. In: Jürgen Danyel, Jan-Holger Kirsch und Martin Sabrow (Hrsg.): 50 Klassiker der Zeitgeschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, S. 19–23); Gesine Schwan: Diktatur: In der Falle des Totalitarismus. In: Die Zeit vom 25. Juni 2009.
- ↑ Wolfgang Wippermann: Faschismustheorien. Zum Stand der gegenwärtigen Diskussion. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1989, S. 41; Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Franz Neumann: Notizen zur Theorie der Diktatur. In: derselbe: Demokratischer und autoritärer Staat. Studien zur politischen Theorie. Europäische Verlags-Anstalt, Frankfurt am Main 1967 S. 224, zitiert nach Detlef Schmiechen-Ackermann: Diktaturenvergleich (Version 1.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 9. Mai 2014, Zugriff am 9. August 2017.
- ↑ Detlef Schmiechen-Ackermann: Diktaturenvergleich (Version 1.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 9. Mai 2014 (Zugriff am 9. August 2017).
- ↑ Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Wolfgang Wippermann: Faschismustheorien. Zum Stand der gegenwärtigen Diskussion. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1989; Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte, 20. Dezember 2016 (Zugriff am 4. August 2017).
- ↑ Kurt Lenk: Probleme der Demokratie. In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 1993, ISBN 3-89331-167-X, S. 965–975.
- ↑ Maurice Duverger: The Study of Politics. Nelson, Walton-on-Thames 1972, S. 82; vgl. auch die Definition bei Alfred Cobban: Dictatorship, its History and Theory. Jonathan Cape, London 1939, S. 26: „Dictatorship […] is the government of one man, who has not primarily obtained his position by inheritance, but by either force or consent, and normally by a combination of both”.
- ↑ Karl Dietrich Bracher: Zeitalter der Ideologien. Eine Geschichte des politischen Denkens im 20. Jahrhundert, dtv, München 1985, ISBN 3-423-04429-2.
- ↑ Cesare Vetter: Mazzini e la dittatura risorgimentale. In: Il Risorgimento 46/1994, S. 8 ff.
- ↑ Rainer-Olaf Schultze: Diktatur. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 127.
- ↑ Carl Joachim Friedrich: Diktatur. In: Sowjetsystem und demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende Enzyklopädie. Bd. 1. Abbildtheorie bis Diktatur des Proletariats. Herder, Freiburg im Breisgau/Basel/Wien, Sp. 1241–1252.
- ↑ Juan Linz: Totalitäre und autoritäre Regime. 2. Auflage. Berliner Debatte Wissenschaftsverlag Berlin 2003, passim, Zitat S. 129.
- ↑ Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 922 ff.
- ↑ Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik, 5. Auflage. Schöningh, Paderborn 1989, ISBN 3-506-99405-0, S. 90–93.
- ↑ Siehe z. B. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 3-7632-5605-9.
- ↑ Wahlen – 24 x Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, 2. November 2009.