Debian Free Software Guidelines
Die Debian Free Software Guidelines (Debian Richtlinien für freie Software, kurz DFSG) wurden vom Debian-Projekt aufgestellt, um zu entscheiden, ob eine Software-Lizenz "frei" ist. Von dieser Einstufung ist es abhängig, ob die Software in die Debian-Distribution ("main") aufgenommen werden kann. Nicht-freie Software darf nur in den Bereich "non-free".
Die DFSG stellt folgende Anforderungen:
- Erlaubnis der unbeschränkten Weitergabe
- Verfügbarkeit des Quellcodes
- Erlaubnis die Software zu ändern und abgeleitete Werke zu erstellen.
- Als Kompromiss: Erlaubnis zur Weitergabe von Patches ist ausreichend
- kein Diskriminierung von Personen oder Personengruppen
- keine Beschränkung des Einsatzbereichs (z. B. kommerzielle Nutzung, Atomkraftwerk)
- kein Einschränkung bezogen auf andere Programme
- die Rechte der Lizenz gelten für alle
- deutlicher: die Lizenz muss unabhängig davon sein, ob die Software als Teil der Debian-Distribution weitergegeben wird oder nicht
- Beispiellizenzen sind die GPL, BSD, und Artistic
Die Open Source Definition basiert auf den DSFG.
Die maßgebliche Interpretation der DSFG wird durch die Mitglieder der Debian-Legal-Group, den Abonnenten der Mailingliste debian-legel durchgeführt. Die Debian ftpmaster treffen die letzte Entscheidung, ob ein Software-Paket in den freien oder nicht-freien Bereich aufgenommen wird. Bei umstrittenen Lizenzen richten sie sich aber normalerweise nach der debian-legel Mailingliste.