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Debian Free Software Guidelines

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Die Debian Free Software Guidelines (Debian Richtlinien für freie Software, kurz DFSG) wurden vom Debian-Projekt aufgestellt, um zu entscheiden, ob eine Software-Lizenz "frei" ist. Von dieser Einstufung ist es abhängig, ob die Software in die Debian-Distribution ("main") aufgenommen werden kann. Nicht-freie Software darf nur in den Bereich "non-free".

Die DFSG stellt folgende Anforderungen:

  • Erlaubnis der unbeschränkten Weitergabe
  • Verfügbarkeit des Quellcodes
  • Erlaubnis die Software zu ändern und abgeleitete Werke zu erstellen.
  • Als Kompromiss: Erlaubnis zur Weitergabe von Patches ist ausreichend
  • kein Diskriminierung von Personen oder Personengruppen
  • keine Beschränkung des Einsatzbereichs (z. B. kommerzielle Nutzung, Atomkraftwerk)
  • kein Einschränkung bezogen auf andere Programme
  • die Rechte der Lizenz gelten für alle
  • deutlicher: die Lizenz muss unabhängig davon sein, ob die Software als Teil der Debian-Distribution weitergegeben wird oder nicht
  • Beispiellizenzen sind die GPL, BSD, und Artistic

Die Open Source Definition basiert auf den DSFG.

Die maßgebliche Interpretation der DSFG wird durch die Mitglieder der Debian-Legal-Group, den Abonnenten der Mailingliste debian-legel durchgeführt. Die Debian ftpmaster treffen die letzte Entscheidung, ob ein Software-Paket in den freien oder nicht-freien Bereich aufgenommen wird. Bei umstrittenen Lizenzen richten sie sich aber normalerweise nach der debian-legel Mailingliste.