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Wandelanleihe

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Eine Wandelanleihe (auch Wandelschuldverschreibung) wird von Anteilsgesellschaften ausgegeben und ist eine Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, so wird die Anleihe am Ende ihrer Laufzeit vom Emittenten (abw. v. Emission) zurückgezahlt.

Wandelanleihen sind ein bequemes Produkt für die Kapitalbeschaffung von Aktiengesellschaften, da Wandelanleihen im Gegensatz zu normalen Unternehmensanleihen üblicherweise niedriger verzinst sind.

Der Emittent einer Wandelanleihe muss nicht mit der Aktiengesellschaft identisch sein, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen. Beispielsweise könnte eine Bank X eine Wandelanleihe auf Aktien eines Unternehmens Y auflegen. Solche Anleihen nennt man auch Umtauschanleihen.

Gelegentlich kommt es vor, dass sich ein Großaktionär (z.B. der Staat) von Anteilen an einem Unternehmen trennen will, dies aber nicht über eine Direktplatzierung der Aktien an einer Börse machen möchte, sondern durch das Auflegen einer Wandelanleihe.

Bei der Festsetzung des Wandlungskurses wird ein Aufschlag auf den zum Zeitpunkt der Anleihenemission aktuellen Aktienkurs von üblicherweise 20 % bis 30 % eingerechnet.

Im Gegensatz zu Optionsanleihen kann bei einer Wandelanleihe die Wandelungsoption nicht von der Anleihe abgetrennt und gesondert gehandelt werden.

Deutsches Recht

Unter dem Namen Wandelschuldverschreibung werden in § 221 des deutschen Aktiengesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begebung einer Wandelanleihe durch eine Aktiengesellschaft mit dem Recht zur Wandlung in (nach herrschender Meinung nur „eigener Aktien“; auch wenn dies im Gesetz nicht wörtlich steht) eben dieser Aktiengesellschaft beschrieben. Schließt man sich dieser Definition an, so gilt nur bedingt, dass Wandelschuldverschreibung gleich Wandelanleihe ist, die wie unten gesagt, ja ganz allgemein eine Wandlung in beliebige Aktien erlauben kann.

Siehe auch