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Apothekerassistent

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Ein Apothekerassistent gehört zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke. Bis 1966 war es Pflicht, vor einem Pharmaziestudium drei Jahre in einer Apotheke zu arbeiten. Hat man nach dieser Zeit nicht studiert, galt man als „Vorexamierter", heute Apotherassistent genannt. Er gehört also zu einer austerbenden Berufsgruppe.

Der Apothekerassistent darf den Apotheker einen Monat pro Jahr vertreten.