Uber (Unternehmen)
Uber Technologies Inc.
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Rechtsform | Corporation |
Gründung | 2009 |
Sitz | San Francisco, Vereinigte Staaten |
Leitung | N.N. |
Umsatz | 6,8 Mrd. US-Dollar (weltweit)[1] |
Branche | Personenlogistik |
Website | www.uber.com |
Stand: 2013 |
Uber ist ein amerikanisches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in San Francisco. Es bietet in vielen Städten der Welt Online-Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung an. Die Dienste UberX und UberBlack vermitteln Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer, UberPop vermittelt sie an private Fahrer mit eigenem Auto. UberTaxi vermittelt reguläre Taxis. Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder eine Website. Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision von bis zu 20 Prozent des Fahrpreises.[2] Die mobile Anwendung zählt zu den Taxi-Apps.
Unternehmen
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Uber-Gründer
Travis Kalanick (2013) -
Uber-Gründer
Garrett Camp (2009)
Uber wurde 2009 ursprünglich als Limousinenservice von Garrett Camp und Travis Kalanick (heute CEO) in San Francisco gegründet und hatte 2013 einen Umsatz von 213 Millionen Dollar.[2] Eine geleakte, für potentielle Investoren gedachte Präsentation mit Daten vom Juni 2015 prognostiziert für dieses Jahr Fahrtenbuchungen in Höhe von 11 Milliarden Dollar; laut dem Nachrichtendienst Reuters gehen davon 20 Prozent an Uber, was für die Firma einen Umsatz von etwa zwei Milliarden Dollar bedeutet.[3] Hinter dem Unternehmen stecken nach eigenem Bekunden die Investoren Benchmark Capital, Goldman Sachs und Google Ventures, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital.[4] Anfang Juni 2014 erhielt das Unternehmen 1,2 Milliarden Dollar Risikokapital von Investoren wie Google und Goldman Sachs.[5] Auch das chinesische Internetunternehmen Baidu will sich mit 600 Millionen Dollar an Uber beteiligen,[6] während der chinesische Staatsfond China Investment Corporation (CIC) plant, in den Uber-Konkurrenten Didi Kuaidi zu investieren.[7] Nach einer Ende Juli 2015 abgeschlossenen Finanzierungsrunde hat Uber damit eine Bewertung von über 50 Milliarden Dollar erreicht [8] (17 Milliarden Dollar im Juni 2014 [9]). Im Mai 2016 gab auch der Automobilhersteller Toyota bekannt sich an Uber zu beteiligen.[10]
Mitte Juni 2016 war der Dienst in 471 Städten vertreten (September 2014: 200 Städte). Im deutschsprachigen Raum in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Wien und Zürich.[11] Die Stadt Köln war 2015 im Gespräch, dies wurde 2016 verworfen.[12][13] In den allermeisten Städten wird nicht die gesamte Palette aus UberPop, UberBlack, UberX, UberTaxi, UberSUV usw. angeboten, beispielsweise gab es in Wien bis August 2014 lediglich UberBlack.[14]
Stellenausschreibungen in Berlin, München und Zürich lassen darauf schließen, dass Uber sein Angebot in Deutschland auch auf Essensauslieferungen erweitern möchte.[15] [16] Unter dem Namen UberEats bietet das Unternehmen diesen Lieferdienst bereits in den USA, Kanada und Australien an.
Im Januar 2017 verkündete Uber eine Kooperation mit Daimler im Bereich selbstfahrende Pkw.[17] Im April bestätigte der Fahrdienstvermittler einen Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg L.P. über einen Nettoverlust von rund 2,6 Milliarden Euro im Vorjahr.[18] Im gleichen Monat wurde bekannt, dass der Axel-Springer-Verlag eine Beteiligung an Uber erworben hat.[19]
Public policy advisory board
Das Unternehmen richtete das „Public policy advisory board“ ein, das Uber in unterschiedlichen Fragen berät. Dem Gremium gehören zum Beispiel der ehemalige Minister Ray LaHood, die ehemalige EU-Kommissarin Neelie Kroes und seit 2017 der frühere Bild-Chefredakteur Kai Diekmann an. Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich in San Francisco. Die Tätigkeit wird mit Unternehmensanteilen kompensiert.[20]
Kritik an der Unternehmenskultur
Die New York Times hat für eine Analyse der Unternehmenskultur mehr als 30 ehemalige und derzeitige Angestellte befragt, interne Emails und Chats durchgesehen sowie Tonaufnahmen von Meetings ausgewertet. Auf dieser Basis beschreibt die Zeitung die Unternehmenskultur als „hemmungslos“ (engl. unrestrained). Das Management Ubers habe es sich zum Ziel gemacht, einen gnadenlosen Konkurrenzkampf unter seinen Mitarbeitern anzustacheln. Verfehlungen erfolgreicher Mitarbeiter würden toleriert.[21]
Kontroverse zu UberPop
UberPop ist eine Dienstleistung der Firma Uber, die private Fahrer mit ihren PKW an beförderungswillige Kunden vermittelt. Hierfür benötigt der Fahrer ein Auto mit mindestens vier Türen, und dieses darf weder sichtbar beschädigt noch älter als neun Jahre sein. Uber versteht sein Angebot UberPop als Bestandteil der Share Economy, wo jeder sich und seine Fähigkeiten der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Auch wird UberPop gerne als Mitfahrgelegenheit verklärt. Jedoch zeichnet sich diese dadurch aus, dass nicht der Kunde die Wegstrecke maßgeblich bestimmt und auch das Entgelt sich weitgehend nur nach den Selbstkosten (Kostendeckung) des mitnehmenden Autofahrers richtet, also der Autofahrer damit keine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgen darf. UberPop hingegen berechnet pro Kilometer ca. 80 % eines normalen Taxitarifes. Am 7. Oktober 2014 senkte Uber jedoch die Preise für Fahrten in zwei deutschen Städten auf 0,35 € je Kilometer – und damit auf die Höhe der Selbstkosten –, um akut drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
Soweit Uber aber zahlende Kunden über UberPop an private Fahrer ohne Führerschein zur Fahrgastbeförderung[22] und damit ohne Genehmigung zur Personenbeförderung vermittelt, nehmen zwei deutsche Gerichte und die Rechtswissenschaft[23] an, dass dies ein Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit ein Wettbewerbsverstoß ist.[24] Uber fordert vom Fahrer lediglich ein Führungszeugnis und Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt, jedoch keine geeichten Wegstreckenzähler, keine 12-monatigen Nachweise über den technischen Zustand des Fahrzeugs und auch keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung des Fahrpersonals (z. B. Sehtest), die regulär zur Erneuerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung alle fünf Jahre nötig ist.
Proteste, Verbote und Einschränkungen weltweit

Reaktionen auf den Anbieter, der oftmals in einer rechtlichen Grauzone arbeitet, gibt es weltweit.
In Paris und Lyon wurden Uber-Fahrer im Januar 2014 von Taxifahrern angegriffen,[25] in Seattle wurden sie blockiert.[26] In Brüssel und New York wurde Uber im April 2014 gerichtlich untersagt, Fahrten zu vermitteln.[27] In New York findet (Stand 2015) der Uber-Service jedoch wieder statt.[28] Am 11. Juni 2014 protestierten zahlreiche Taxifahrer in Europa gegen Uber.[29] Damit wurde die Politik auf das Problem der Fahrten-Vermittlung aufmerksam,[30] jedoch machten die Berichte über die Proteste auch viele Kunden erst auf Uber aufmerksam. In London stieg die Zahl der Neuanmeldungen bei Uber gegenüber dem Durchschnitt um 850 %.[31]
In Indonesien, Thailand, den Niederlanden und Spanien wurde der Dienst in der zweiten Jahreshälfte 2014 landesweit verboten. Auch Indien verbot zu Anfang Dezember 2014 der Firma Uber, seinen Dienst UberPop in Neu-Delhi anzubieten, nachdem ein Fahrgast von einem Uber-Fahrer verschleppt und vergewaltigt worden war. Der Vorwurf an Uber lautet, dass der vorbestrafte Fahrer von Uber eingesetzt worden war, ohne ihn zuvor überprüft zu haben. Vom indischen Innenminister Singh wird zur Zeit auch ein landesweites Verbot erwogen. In den US-Bundesstaaten Kalifornien und Oregon muss sich Uber vor Gerichten demnächst wegen Sicherheitsmängeln, unzulässigen Gebührenerhebungen und anderen Gesetzesverstößen verantworten.[32]

Der Stadtrat von New York City verkündete gemeinsam mit dessen Bürgermeister Bill de Blasio im Juli 2015, das Wachstum von Uber für ein Jahr hier per Gesetzgebung auf maximal 1 % beschränken zu wollen sowie die Auswirkungen des Fahrdienstes auf Verkehr und Umwelt zu untersuchen.[33][34]
Heftige Kritik wurde laut, als Uber nach der Geiselnahme von Sydney Fahrten zur Evakuierung besorgter Bürger zu Preisen durchführte, die aufgrund der rein betriebswirtschaftlichen Preispolitik gegenüber dem normalen Fahrpreis bis zu dreifach erhöht waren. Nach massiver Kritik und einem Shitstorm im Internet zeigte sich Uber jedoch reumütig und bot den Betroffenen unter anderem Rückzahlungen an. Zuvor hatte Uber allerdings argumentiert, aufgrund der höheren Preise seien mehr Fahrer animiert worden, in die Krisengegend zu fahren, sodass die Betroffenen auf diese Weise schneller evakuiert werden konnten, also ein allgemeiner Nutzen aus der konsequenten Anwendung des Prinzips von Angebot und Nachfrage resultiere. In den USA wurde Uber bereits untersagt, in Notsituationen willkürlich seine Preise anzuheben (also das sogenannte „Surge Pricing“-Modell anzuwenden).[35]
In Frankreich ist UberPop seit 2015 verboten.[36] Im ersten Quartal 2015 wurden bisher (18. März 2015) etwa 250 Fahrer mit Geldbußen bestraft. Die Uber-Zentrale in Paris wurde im März 2015 von der Staatsanwaltschaft durchsucht.[37] Am 29. Juni 2015 wurden die Geschäftsführer von Uber Westeuropa und Uber Frankreich sogar zeitweilig in Polizeigewahrsam genommen.[38] Das Verbot beruht auf einem im Herbst 2014 verabschiedeten französischen Gesetz, das unter anderem die Vermittlung nicht-professioneller Fahrer zur Personenbeförderung verbietet. Auch führte das Gesetz dazu, dass es nunmehr verboten ist, auf einer Karte die Verfügbarkeit von Fahrern in der Nähe anzuzeigen. Die EU-Kommission untersuchte im Dezember 2014, ob das Gesetz den EU-Regeln des freien Marktes entspricht.[39] Schon Anfang 2014 hatte in Frankreich bis zur gerichtlichen Aufhebung nach nur einem Monat eine restriktive Vorschrift gegolten, wonach beim Einsatz „lizenzierter touristischer Fahrzeuge mit Chauffeur“ (so genannter VTCs)[40] sowie Uber Le Cab und anderen vergleichbaren Diensten zwischen Bestellung und Einstieg des Kunden mindestens 15 Minuten vergehen mussten.[41] In Kopenhagen wurde das Unternehmen im Dezember 2016 der Beihilfe zu illegalen Taxifahrten beschuldigt. Uber wies die Vorwürfe zurück. Man stelle Fahrern lediglich eine Plattform für deren Service zur Verfügung.[42]
In der chinesischen Sonderverwaltungszone Macau setzte Uber 2017 nach Druck der Behörden sein Angebot aus.[43]
Situation in Deutschland
Seit Oktober 2014 bietet Uber auch in Deutschland den Dienst UberTaxi an (zunächst in Hamburg und Berlin,[44] mittlerweile auch in Düsseldorf.[45]) Hier werden örtlich konzessionierte Taxen an Kunden vermittelt. Andere Vermittlungsdienste via Taxi-App machen dies schon länger, und ausschließlich, zum Beispiel myTaxi oder Taxi.eu. Wie diese ist Uber mit UberTaxi nun in Konkurrenz mit den bisherigen Taxizentralen, mit einem sehr ähnlichen Produkt. Der registrierte Kunde nutzt die Uber-App auf seinem Smartphone, um ein Taxi zu rufen. Den Anfahrtweg wie auch die Taxiordnungsnummer sowie Name und Telefonnummer des Fahrers sieht er nach Bestellung auf seinem Smartphone. Dieser Dienst ist, im Gegensatz zu den anderen Angeboten Ubers, nicht umstritten.
Im Gegensatz zu Taxen dürfen Mietwagen mit Fahrer (Funkmietwagen) neue Aufträge nur am Betriebssitz oder „während der Fahrt fernmündlich“ nach § 49 PBefG aufnehmen. Eine Auftragsvergabe per Smartphone-App kann aber für Kunden effizienter sein als die Telefonvermittlung. So halten sich die Fahrer möglicherweise eher „taxiähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können“.[46] Dies wiederum entspricht der Notwendigkeit, sich dem PBefG in vollem Umfang stellen zu müssen (als „gewerblicher Anbieter“).
Der Markt für Taxidienstleistungen ist in Deutschland über das PBefG reglementiert. Da UberPop-Fahrer weder Taxikonzession noch Mietwagenerlaubnis besitzen, kommt es hier nach Ansicht vieler Taxiunternehmer und Juristen[47] zu einem Wettbewerbsverstoß: In Berlin konnte ein Taxiunternehmer erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirken, weil sich das zuständige Gericht der Ansicht des Klägers anschloss, wonach der Geschäftsbetrieb von Uber als „taxiähnlich“ einzustufen sei.[48] Jedoch wurde vom klagenden Taxiunternehmer diese Verfügung nicht angewandt, da er hohe Schadensersatzansprüche seitens Uber fürchtete.
In Deutschland entschieden bereits mehrere Gerichte zu Ungunsten des Dienstes UberPop.[49] Am 18. März 2015 erklärte das Landgericht Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung den Dienst in ganz Deutschland für wettbewerbswidrig, da die vermittelten Fahrer gesetzeswidrig ohne Lizenz fahren und der Fahrpreis die Betriebskosten übersteigt.[50] Ende Mai 2015 stellte Uber den Dienst UberPop in Deutschland vollständig ein.[51]
Hamburg
Am 22. Juli 2014 hat die Hamburger Verkehrsbehörde de facto UberPop verboten, indem sie Uber untersagte, entgeltliche oder gewerbliche Fahrten an Leute zu vermitteln, die keine Genehmigung nach dem PBefG haben. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Untersagungsverfügung am 24. September 2014 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für sofort vollziehbar.[52] Uber droht eine Strafe von 1000 EUR pro Verstoß, wenn diese weiter Fahrten durchführen würden.[52][53]
Bereits im Juni wurde dem Konkurrenzunternehmen WunderCar durch Hamburg untersagt, Touren über eine App zu vermitteln.[54][55] Am 25. Juli 2014 wurde berichtet, dass auch andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und München ein Verbot von Uber prüfen.[56]
Berlin
Am 14. August 2014 wurde bekannt, dass das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine Untersagungsverfügung an Uber zugestellt hat und Uber sein Angebot in Berlin nicht mehr vermitteln dürfe. Pro Verstoß drohe eine Geldstrafe von 25.000 Euro, die Verfügung sei jedoch noch nicht bestandskräftig.[57]
Das Land Berlin hat UberPop und UberBlack verboten. Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten. Uber trete gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auf. Das Angebot UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher das behördliche Verbot am 26. September 2014 bestätigt.[58]
Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin auf 0,35 € je Kilometer und umging damit die Notwendigkeit einer Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz. Durch die Kostensenkung unter die Betriebskosten würde der Dienst eine Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ohne Verdienst darstellen.[59] Gleichzeitig startete Uber eine Petition für eine Gesetzgebung zu Gunsten seiner Art der Personenbeförderung und rief zur Unterzeichnung der Petition auf.[60][61] Für UberBlack will Uber eigene Fahrzeuge anschaffen und eine Konzession erwerben.[62]
Deutschlandweite Preissenkung wegen Gerichtsurteil
Eine bundesweite einstweilige Verfügung erließ am 25. August 2014 das Landgericht Frankfurt ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland. Auszug daraus:[63]
„[Uber wird] untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation "Uber" und/oder […] "UberPop" an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.“
Uber kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen und seine Dienste trotz des Verbotes weiterhin unverändert anzubieten.[64] Diese Verfügung hob das Gericht am 16. September 2014 wieder auf, mit der richterlichen Begründung, dass in der Sache die Verfügung zwar rechtens gewesen sei, es sich aber in der Verhandlung „herausgebildet (habe), dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist“.[65] Taxi Deutschland kündigte an, in Berufung zu gehen.
Am 18. März 2015, nach Klage von Taxi Deutschland, verbot das Landgericht Frankfurt Uber in ganz Deutschland Fahrten zu vermitteln, bei denen die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein haben. Dies betrifft das UberPop-Angebot. Laut einem Uber-Sprecher, Fabien Nestmann, sei davon auszugehen, dass das Unternehmen Berufung einlegen wird.[66]
Am 21. April gab das Landgericht bekannt, dass es die Sicherheitsleistung vom Kläger empfangen habe, das Urteil wird also vollstreckbar. Uber reagierte: Da in Frankfurt und München der UberPop-Preis noch über dem „Preisniveau von Mitfahrzentralen“ in Höhe von, so Uber, 0,35 € pro Kilometer, lag, senkte Uber in diesen letzten zwei Städten den Preis auf diese 0,35 € pro Kilometer. In den anderen drei der fünf deutschen UberPop-Städte war der Preis schon früher gesenkt worden. Die Uber-Repräsentanten für Deutschland schrieben zu der Preissenkung: „Es ist zu erwarten, dass uberPOP unter diesen Umständen auf der einen Seite noch attraktiver für euch als Nutzer wird, aber auf der anderen Seite für Fahrer deutlich unattraktiver wird. Es wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen deutlich schwerer werden, ein uberPOP zu bestellen.“[67]
Am 9. Juni 2016 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verbot der Vermittlung von Fahrten durch UberPOP.[68]
Ersatz durch UberX
Im Mai 2015 begann Uber, in Deutschland einen weiteren Dienst als Option in seiner App für vorerst vier Städte (München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf) anzubieten: UberX. Diesen gibt es auch schon länger in anderen Ländern. In Deutschland prägt er sich laut Uber so aus: „Mit [uberX] nehmen wir die wesentlichen Kritikpunkte der bisherigen rechtlichen Diskussion auf und passen uns an die bestehende Regulierung in Deutschland an. […] [B]ei uberX werden dir Fahrten vermittelt, die durch lizenzierte Mietwagenunternehmen durchgeführt werden.[69] Alle Fahrer verfügen über einen Personenbeförderungsschein […]“[70]
Nach Einführung des Ersatzes UberX in vier Städten hat Uber dann UberPop in ganz Deutschland eingestellt.[51]
Ende Oktober 2015 kündigte Uber an, ab dem 9. November in Deutschland ihre Dienste vorübergehend nur noch in München und Berlin anzubieten.[71]
Einkommen und Steuerpflicht der Uber-Fahrer
Uber greift zwar einerseits auf angeschlossene Funkmietwagenunternehmen (UberBlack) oder Taxis (UberTaxi) zurück, jedoch andererseits auch auf private Fahrer mit eigenem Pkw (UberPop). Für die offiziellen Taxis und Mietwagen (auch Minicar genannt) liegt eine Gewerbeanmeldung und Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung vor. Innerhalb dieser verpflichtenden Regelungen sind nach Ansicht vieler Taxi-Unternehmer[72][73] die privaten Fahrer ebenfalls verpflichtet, die geltenden Pflichten für eine gewerbliche Personenbeförderung zu erfüllen und die geltenden Regelungen für gewerbliches Einkommen zu erfüllen.
In Deutschland ist bei Gewinnerzielungsabsicht eine Gewerbeanmeldung gefordert. Durch regelmäßige Fahrten wird, abzüglich der eigenen Kosten (Abnutzung, Treibstoff, Vermittlungsgebühren, Kosten für mobiles Internet), ausweislich der offiziellen Uber-Tarife[74] ein steuerpflichtiger Gewinn bei dem Beförderer generiert. Dazu kommt der Charakter einer gewerblichen und sichtbar nach außen gerichteten Tätigkeit mit einem vertraglich festgelegten Umsatzgebaren (z. B. 20-%ige Vermittlungsgebühr an Uber).
Kfz-Haftpflichtversicherung
Laut einem FAZ-Artikel verlangt Uber von Bewerbern als Privatfahrer in Deutschland einen „Nachweis, dass die Versicherung Uber-Fahrten erlaubt“ (es ist vorstellbar, dass Versicherungen eine solche Erlaubnis für Uber-Fahrten hier von der Nichtgewerblichkeit der Fahrten abhängig machen; sollte sich herausstellen, dass Uber-Fahrten gewerblich sind, fiele die Erlaubnis also vorerst weg).[75] HR-Online und die Zeitschrift Stern weisen jedoch übereinstimmend darauf hin, dass sich der Fahrer gegenüber Uber lediglich vertraglich verpflichtet, dass er die gewerbliche Nutzung seines Pkw seiner Versicherung anzeigen wird.[76][77] Das führt zur Umkehr der Beweislast gegenüber der Versicherung: In einem Fall hatte ein gewerblich agierender Fahrer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Nutzungsart „privat“ oder „überwiegend privat“ aufzuweisen. Dadurch machte der Versicherer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch[78] und forderte nicht gezahlte Beiträge nachträglich ein. In Einzelfällen könnten zudem Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags hinzukommen.[79] Wird die gewerbliche Nutzung verschwiegen, darf der Versicherer im Versicherungsfall laut § 5 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) bis zu 5000 Euro vom Versicherten zurückverlangen. Diese sollen, laut Uber, von einer durch das Unternehmen abgeschlossenen, jedoch öffentlich nicht näher benannten, Zusatzversicherung dem Fahrer erstattet werden.[80]
In Deutschland wird derzeit diskutiert, wie weit verbreitet unter den Fahrern ein vertragsbrechendes Verschweigen ihrer Uber-Tätigkeit gegenüber ihrer Versicherung ist.
Uber steht zudem wegen der Verträge in der Kritik. Diese könnten aus Sicht der Fahrer nachteilig ausgelegt werden. Bei Unfällen sind Autofahrer neben der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zwar auch über eine Uber-Versicherung geschützt, doch die erstatteten Kosten kann sich Uber über den vertraglich geregelten Entschädigungsanspruch zurückholen.[81]
Statistische Auswertung der Fahrdaten
Uber sammelt umfangreich Daten über seine Fahrer und Kunden. So wird zum Beispiel über GPS ausgewertet, wie bei einer Fahrt die exakte Route war, wann sie gefahren wurde, wer gefahren ist, wer der Passagier war, wo das Auto mal stoppte und selbst, wo es langsamer fuhr oder abgebogen ist.[82]
Uber hat Daten zu möglichen One-Night-Stands ausgewertet. Dazu wurden Daten von Personen herausgefiltert, die nachts und am frühen Morgen zwei Fahrten buchten, bei denen der Abfahrtsort der zweiten in einem Radius von 160 Metern vom Absetzpunkt der ersten Fahrt lag. Auf der Grundlage dieser Daten wurden Karten von US-Städten erstellt, in denen die Bezirke mit vermeintlich besonders vielen One-Night-Stands hervorgehoben dargestellt wurden. Ubers Chef für das Gebiet Deutschland, Fabien Nestmann, sagte dazu, man werde sich aber in Zukunft darauf konzentrieren, „sinnvolle Auswertungen zu machen“.[83]
Für die USA hat Uber auch zu seinen Fahrern Statistiken veröffentlicht, gewonnen aus unternehmensinternen Daten und aus einer Umfrage unter einem Teil der Fahrer: Im Dezember 2014 hatte Uber in den USA 162.000 aktive Fahrer (klassifiziert als solche die mindestens viermal in dem Monat fuhren), davon waren ein Viertel, 40.000, zuvor noch gar nicht für Uber gefahren. Das Alter der Uber-Fahrer in den USA ist gleichmäßiger verteilt als bei den Taxifahrern, die tendenziell älter sind. Sie sind im Vergleich zu den Taxifahrern öfter weiblich und haben auch öfter einen College-Abschluss. Die Mehrheit der US-Uber-Fahrer fährt nicht Vollzeit.[84] Gemäß der von Uber beauftragten Umfrage haben es 73 % der Uber-Fahrer in den USA lieber, wenn sie sich selbst aussuchen können, wann am Tag sie arbeiten, und wenn sie ihr eigener Chef sind, statt einen 9-bis-17-Uhr-Job zu haben mit Sachbezügen/Versicherung durch den Arbeitgeber und festem Gehalt.[85]
Fahrpreise (UberPop)
Diese Fahrten, die an private Fahrer vermittelt werden – also an Menschen, die nicht für das Fahren fest angestellt sind – werden bis zu 20 % preiswerter angeboten als die Konkurrenzprodukte des Personenbeförderungsgewerbes.[74] Grund ist unter Anderem der Wegfall der für angemeldete gewerbliche Personenbeförderung geltenden deutschen Bestimmungen (wie der jährlichen Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, des regelmäßig zur Eichung vorzuführenden Fahrpreisanzeigers, der kalkulatorisch zu berücksichtigenden Wartezeiten eines ausschließlich zur Personenbeförderung vorgehaltenen Fahrzeugs mit Fahrer, wenn kein Fahrauftrag vorliegt, Quittungsblöcke, der vorgeschriebenen Alarmanlagen, regelmäßigen gesundheitlichen Eignungsuntersuchungen). Da die Fahrtenvermittlung ausschließlich durch eine Smartphone-App erfolgt und nicht durch kostspieligere Fahrtvermittlungssysteme, wie etwa bei manchen Taxizentralen, ergeben sich weitere Kostenvorteile. Dagegen sind die Kosten für die Fahrtenvermittlung höher: Uber nimmt für die Vermittlung 20 % des jeweiligen Fahrpreises und zusätzliche 4,2 Prozent Steuern, die am niederländischen Uber-Sitz bezahlt werden.[77] Die Annahme von Trinkgeldern durch den Fahrer, so Uber, sei nicht erwünscht. Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin und Hamburg auf 0,35 € je Kilometer (also auf die Höhe der Selbstkosten), um akut drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. In München bleibt das Angebot aber vorerst unverändert.
Die Höhe des Fahrpreises legt nicht der Fahrer fest, sondern er ist in der Uber-App vorgegeben und wird vom Fahrgast mit Kreditkarte oder dem Internetbezahldienst PayPal bezahlt. Die Preise sind aber nicht wie beim Taxigewerbe behördlich festgelegt, so dass Uber zwar Fahrten meist unter den Preisen eines Taxis anbieten kann, allerdings in Zeiten hohen Fahrtenaufkommens oder einer Verknappung von Beförderungsmöglichkeiten, etwa bei massivem Schneefall, Busstreik oder Messen, einen Anstieg der Fahrpreise beschließen kann (surge pricing).[86] Dieser kurzfristige Anstieg kann allerdings auch massiv ausfallen. Während einer Geiselnahme in Sydney im Dezember 2014 erhöhte Uber die Fahrpreise zum Teil um das Dreifache. Erst nach Protesten im Internet ruderte das Unternehmen zurück und bot eine Rückzahlung an.[87]
Weblinks
- Offizielle Website
- Vergleich von UberPop mit klassischen Taxis auf Finanztip.de
- Jeanette Seiffert: „SHARING ECONOMY“ – Fluch und Segen der Ökonomie des Teilens, Deutschlandfunk – „Hintergrund“ vom 21. November 2014
Einzelnachweise
- ↑ Axel Postinett: Uber verliert 2,8 Milliarden Dollar. Handelsblatt, 15. April 2017, abgerufen am 15. April 2017.
- ↑ a b Thorsten Schröder: Die Uber-Flieger. In: Zeit Online. 12. Februar 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Uber seen reaching $10.8 billion in bookings in 2015: fundraising presentation. Reuters Uber, 21. August 2015, abgerufen am 21. August 2015.
- ↑ About Uber. Uber, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Carsten Volkery: Taxi-Streik in Europa: "Wir sind keine Dinosaurier". In: Spiegel Online. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Stefan Schultz: Transport-App: Chinesischer IT-Riese Baidu steigt bei Uber ein. Der Spiegel Uber, 12. Dezember 2014, abgerufen am 14. Dezember 2014.
- ↑ Mirjam Hecking: Uber bangt um China - Peking steigt bei Konkurrenz ein. manager magazin, 4. August 2015, abgerufen am 5. August 2015.
- ↑ Douglas Macmillan und Telis Demos: Uber Valued at More Than $50 Billion. The Wall Street Journal, 31. Juli 2015, abgerufen am 1. August 2015 (englisch).
- ↑ Carsten Volkery: Taxi-Streik in Europa: "Wir sind keine Dinosaurier". In: Spiegel Online. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ heise online: Toyota beteiligt sich an Uber. In: heise online. Abgerufen am 25. Mai 2016.
- ↑ In welchen Städten ist Uber momentan vertreten? Uber, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Taxi-Dienstleister: Uber kommt vorerst nicht nach Köln. In: Kölner Stadt-Anzeiger. (ksta.de [abgerufen am 19. April 2017]).
- ↑ Andreas Donath: Uber expandiert trotz Gegenwind in Deutschland. In: Golem. 7. August 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Taxikonkurrent Uber baut Angebot aus - wien.ORF.at. Abgerufen am 19. April 2017.
- ↑ Alex Hofmann: Kommt UberEats schon bald nach Berlin und München? In: gruenderszene.de. 4. Juli 2016, abgerufen am 5. Juli 2016.
- ↑ Jennifer Furer: Liefert Uber in Zürich bald auch Essen? In: 20 Minuten. 4. Juli 2016, abgerufen am 2. August 2016.
- ↑ Autonomes Fahren: Daimler und Uber kooperieren bei selbstfahrenden Autos. In: t3n News. (t3n.de [abgerufen am 19. April 2017]).
- ↑ Uber fährt Milliardenverlust ein. In: tagesschau.de. 14. April 2017, abgerufen am 16. April 2017.
- ↑ Heimliches Investment: Axel-Springer-Verlag hat sich an Uber beteiligt. In: t3n News. (t3n.de [abgerufen am 19. April 2017]).
- ↑ mum: Kai Diekmann berät Uber. In: Der Spiegel 16/2017 vom 15. April 2017, S. 58.
- ↑ Mike Isaac: Inside Uber’s Aggressive, Unrestrained Workplace Culture In: The New York Times, 22. Februar 2017. Abgerufen am 23. Februar 2017
- ↑ Wann dürfen private Fahrer gegen Geld chauffieren? In: Deutsche Anwaltauskunft. Deutscher Anwaltverein, 27. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Vgl. dazu: Benjamin Linke, Gewerbefrei oder „Uber“-reguliert? - Die Vermittlung von Personenbeförderungsdiensten auf dem Prüfstand, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, S. 476–480
- ↑ Clemens Pfitzer: Böse UBERraschung für UBER-Fahrer. 7. Oktober 2014, abgerufen am 7. Oktober 2014.
- ↑ Romain Dillet: Protesting Taxi Drivers Attack Uber Car Near Paris. In: TechCrunch.com. 13. Januar 2014, abgerufen am 12. September 2014 (englisch).
- ↑ Kim Rixecker: „Stop the Uber man“ – Anarchisten blockieren Fahrzeuge des Taxi-Startups. In: t3n. 28. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Claus Hecking: US-Start-up Uber: Taxi-Krieg in Brüssel. In: Spiegel Online. 16. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ New Yorks Bürgermeister kapituliert vor Uber. In: Handelsblatt. 23. Juli 2015, abgerufen am 26. April 2016.
- ↑ Niklas Wirminghaus: Wie Uber von den Taxi-Protesten profitiert. In: Gründerszene.de. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Nach Protesten: Spanien fordert EU-Regelung für Taxi-Apps. In: Spiegel Online. 12. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
- ↑ Mike Masnick: Taxi Drivers In Europe 'Protest' Uber, Creating Astounding Media Attention, Massive Jump In Signups. In: TechDirt.com. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014 (englisch).
- ↑ Hannah Loeffler: Verbote auf der ganzen Welt – Ubers Horror-Woche. In: Gründerszene.de. Vertical Media GmbH, 11. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ New Yorks Bürgermeister will Uber ausbremsen
- ↑ Why Did Bill De Blasio’s War on Uber Backfire So Badly? In: Heat Street. 7. Juli 2016 (heatst.com [abgerufen am 29. Dezember 2016]).
- ↑ AFP/cat: Uber erhöht nach Geiselnahme in Sydney seine Preise. In: Welt.de. Axel Springer Verlag, 15. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Paris bans UberPOP as taxi drivers stage protest - France 24. In: France 24. 15. Dezember 2014 (france24.com [abgerufen am 19. April 2017]).
- ↑ - boerse.de. Abgerufen am 19. April 2017.
- ↑ Two Uber executives taken into police custody in France
- ↑ Sam Schechner, Matthew Dalton: EU Considers Request by Uber to Block French Taxi Law. In: Wall Street Journal. 17. Dezember 2014, ISSN 0099-9660 (wsj.com [abgerufen am 19. April 2017]).
- ↑ Frankreich: Zorn der Taxifahrer beweist Pariser Reformprobleme - WELT. Abgerufen am 19. April 2017.
- ↑ Romain Dillet: Council Of State Suspends 15-Minute Law Against Uber, LeCab And Others In France. In: TechCrunch. Abgerufen am 19. April 2017.
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