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Diskussion:Rettungsgasse

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juli 2017 um 10:57 Uhr durch Nabrufa (Diskussion | Beiträge) ("In Deutschland wurde das System der Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt."). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Haftung

Woraus läßt sich die Haftung des Halter bzw. Fahrers bei Unfällen zurückführen? Normalerweise hat der Fahrer eines Fahjrzeuges das Sonderrechte in Anspruch nimmt immer eine Mitschuld, außer die Sachlage ist so eindeutig, daß er auf jeden Fall keine Schuld trägt.--HolgerB 12:06, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Auf welche Aussage des Artikels beziehst du dich? Oder ist dieser Absatz hier überholt?--Blah 09:11, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Falsch

In der STVO § 11 (2) steht nicht, dass auf einer vierspurigen Autobahn zwischen den beiden rechten und den beiden linken Streifen eine Gasse zu bilden ist. In dem Paragraphen geht es nur um zwei- und dreispurige Autobahnen. Wenn man das Gesetz sinngemäß übertragen würde, dann würde ich zwischen der linken und der Spur rechts daneben eine Gasse bilden. Also genauso wie auf einer dreispurigen Autobahn. Aber die Idee mit der Mitte ist falsch.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.62.215.217 (DiskussionBeiträge) 20:20, 16. Nov. 2007 (CET)) Beantworten

In dem Gesetzestext geht es um mindestens zwei Fahrstreifen, in deren Mitte eine Gasse zu bilden ist. Für ungerade Streifenzahlen, bis auf drei, ist es nicht definiert. Somit müsste man theoretisch bei vier Streifen ein Gasse zwischen dein beiden linken und rechten Streifen gebildet werden. -- ochristi - disk 14:45, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wie kommst du auf "ungerade Streifenzahlen"? Es ist auch für "gerade Streifenzahlen" nicht spezifisch definiert. Aber stimmt, vier sind mindestens zwei und nicht drei -> Mitte fahren. Der Grundgedanke bei der drei-Spuren-Regelung wird nicht weitergeführt - oder es wurde einfach nicht bedacht, dass es mehr als drei Streifen geben könnte.--Blah 18:06, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Lage der Rettungsgasse ist für jede Fahrstreifenanzahl definiert. Außer bei drei Fahrstreifen ist sie in der Mitte der Richtungsfahrbahn zu bilden. Bei einer geraden Fahrstreifenanzahl ist es am einfachsten, wenn die Fahrzeuge der linken Fahrbahnhälfte nach links und die der rechten Fahrbahnhälfte nach rechts fahren. Bei einer ungeraden Fahrstreifenanzahl können zusätzlich die Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen nach links oder nach rechts fahren, damit in der Mitte Platz frei wird. --84.151.171.201 18:21, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Man kann den Gesetzestext aber auch so interpretieren, dass die Rettungsgasse bei zwei Spuren in der Mitte, und ab mindestens drei Spuren rechts neben der linkesten Fahrspur gebildet wird.
"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."
Also wenn man "zwei Fahrstreifen ..." und "drei Fahrstreifen" als eigene Punkte annimmt die jeweils mit dem Wort "mindestens" begonnen werden.
So wäre es auch sinnvoller, besonders in Situationen wo es mehr als 3 Fahrspuren gibt, z.b. wenn mehrere mehrspurige Autobahnen verschmelzen. Da kommt man schonmal auf 6 Spuren und mehr. Dann müsste man erst aussteigen, die Anzahl der Spuren schätzen und dann ausknobeln ob bei einer ungeraden Anzahl für die Gasse nun wieder rechts neben der linken Spur gilt oder man das interpretativ angehen muss und die Spur links neben der Mitte gemeint ist.
Da ist es einfacher einfach nach rechts zu fahren wenn man selbst nicht auf der linken Spur steht.
ActionLuzifer (Diskussion) 15:29, 25. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Das steht da aber nicht, du kannst die Worte eines Satzes natürlich beliebig doppelt zählen oder weglassen, nur dann schreibst du deinen eigenen Text. Mehr als 4 Fahrstreifen hat man 1982 nicht explizit berücksichtigt. In der Mitte halt, es passen doch locker drei Pkw auf die linken zwei Spuren und zwei Lkw auf die rechten zwei. Verschmelzen zwei drei-oder-mehrstreifige Autobahnen so ist es sinnvoll – und das ergäbe ich auch, wenn alle sich dran hielten – beide Rettungsgasse erstmal parallel weiterzuführen bis die Verschmelzung abgeschlossen ist. Bei 5-streifigen Autobahnen ist es – abgesehen evtl. vom Bereich unmittelbar vor einem Unfall – sogar möglich den Verkehr auf die beiden rechten und die beiden linken Streifen aufzuteilen und den mittleren Streifen durch Auflösung (Reißverschluss) der mittleren Schlange ganz zu räumen, wird der Stau halt max. 20 % länger, wenn überhaupt, denn man hält ja spätestens 20 Meter hinter dem Stauende schon an. Aber auch wo genau und wie in der Mitte nun eine Gasse gebildet wird ist auch zweitrangig, würden sich alle beteiligen und es ihrem jeweiligen Vorderen nachmachen, gäbe es kein Problem. --Diwas (Diskussion) 20:33, 25. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die Abweichung in Deutschland zwischen der STVO und http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de sollte thematisiert werden. --Diwas (Diskussion) 01:06, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Es gibt mehrere Quellen, die besagten, dass die Rettungsgasse immer unmittelbar rechts von der linken Spur gebildet werden muss:

http://www.rolandfeuerwehr.de/sonstiges/rettungsgasse.html

http://www.feuerwehr-messstetten.de/Buergerinfo/Die-Rettungsgasse/

http://www.t-online.de/auto/recht-verkehr/id_61506266/rettungsgasse-bilden-nicht-nur-in-deutschland-pflicht.html

http://sichere-einsatzfahrt.de/2012/04/24/auch-in-deutschland-ist-die-rettungsgasse-vorgeschrieben/

Leider gibt es auch Quellen, die besagten, dass die Rettungsgasse bei mehr als drei Spuren immer in der Mitte gebildet werden muss. (nicht signierter Beitrag von 89.247.148.62 (Diskussion) 00:27, 3. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Das Problem wurde durch die Gesetzesänderung am 14. Dezember 2016 gelöst. Wenn jetzt noch alle aktualisieren und anwenden ... --Diwas (Diskussion) 01:22, 20. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Rein Deutsches System

Ich kann in England im Stau und Stockendem Verkehr keine Koordinierten Anstrengungen erkennen eine Rettungsgasse zu bilden.

Gibt es das System überhaupt ausserhalb des Deutschsprachigen Raumes?

--209.132.186.28 09:34, 21. Jul. 2010 (CEST) (Tilman Baumann)Beantworten

Als ich grad die Lage in Cs recherchierte, glaube ich mich zu erinnern, dass irgendwo stand über mehr als nur vier Länder, es waren vieleicht sechs (möglicherweise Luxemburg? Belgien?). Wenn ich es wieder finde, dann denke ich daran. -jkb- 14:26, 4. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich kann in Deutschland im Stau und Stockendem Verkehr keine Koordinierten Anstrengungen erkennen eine Rettungsgasse zu bilden.
Gibt es das System überhaupt innerhalb des Deutschsprachigen Raumes? -- Enomine (Diskussion) 03:04, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe in der Schweiz im Stau ein einziges Mal eine koordinierte Anstrengung erkant, eine Rettungsgasse zu bilden. Nämlich, als die Polizei mit Blaulicht dicht dahinter war und stets abwarten musste, bis die Autos sich davor endlich "koordinierten" (das Auto wurde wohl zum "Öffnen" einer solche Gasse geschickt, für die darauf folgenden eigentlichen Notfalleinsatz-Fahrzeuge)… In anderen Situationen fuhren sie schlicht auf dem Pannenstreifen… --Filzstift  13:47, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Deutsche und Tschechische Regelung

- - - - teilw. Übertrag aus Disk.-Seite -jkb-:

...

Noch eine Frage - dank deiner Übersetzung habe ich den Link [1] gefunden, da stellt sich aber nach der 2. Skizze Spur zwischen 1. und 2. dar und nicht wie in D oder zukünftig in A? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 14:26, 4. Dez. 2010 (CET)Beantworten
PS auch da http://eposta.cspsd.cz/c/document_library/get_file?uuid=5acd8eab-24c9-4023-b5b1-9920de99e490&groupId=16
//BK// Das ist eine tückische Formulierung, aber ist ja wohl so: wörtlich in etwa bei mehr Streifen "wird der seitliche Abstand zwischen dem linken und mittleren Streifen herabgesetzt", was ja auf der Skizze zu sehen ist, es entsteht dann die Gasse zw. dem mittleren und rechten Streifen - "sníží vzájemný boční odstup řidiči vozidel v levém a středním jízdním pruhu nebo středních jízdních pruzích", wobei der letzte Zusatz ganz merkwürdig ist nämlcich "zwischen den mittleren Streifen", wie das auch aussehen mag. -jkb- 14:35, 4. Dez. 2010 (CET)Beantworten
ja stimmt, wie in der Skizze mit 4 Streifen: der Abstand wird verringert zwischen den mittleren Streifen, sodass Platz entsteht zwischen dem dritten von links und dem ganz rechten Streifen. -jkb- 14:38, 4. Dez. 2010 (CET)Beantworten
wenn das also anders als in DE ist, ist es zwar bescheuert, aber besser - die Ein- und Ausfahrten sind so besser zu erreichen. -jkb- 14:39, 4. Dez. 2010 (CET)Beantworten

- - - - - - - Ende Übertrag

(Änderung 89485869 von 141.30.215.227 wurde rückgängig gemacht. - das ist ja das deutsch und nicht z:bsp. das tschechische)

Nein, das ist nicht das deutsche. Das deutsche System besagt, dass die Rettungsgasse in der Mitte der Richtungsfahrbahn gebildet werden muss. Lediglich bei drei Fahrstreifen gibt es eine Ausnahme. Das würde für vier Fahrstreifen in Deutschland bedeuten: Rettungsgasse zwischen der 2. und der 3. Fahrspur (von rechts). Und für Österreich: Rettungsgasse zwischen der 3. und der 4. Fahrspur (von rechts).

Daher kann man hier nicht vom "deutschen System" sprechen, da es ab vier Fahrstreifen abweicht. (nicht signierter Beitrag von 141.30.215.227 (Diskussion) 13:56, 31. Mai 2011)

Sorry liebe IP, aber wo steht das, bei der deutschen Regelung, so wie sie hier steht ist es gleich - dann sollte entweder der Hinweis ganz raus oder bei der deutschen ergänzt. (mit Beleg) - was interessanter wäre, denn das werden sicher in Ö nicht viele wissen .--K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 14:05, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Die IP antwortet mal:
In der deutschen StVO, § 11, steht geschrieben "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden."
Das heißt also, die Rettungsgasse ist immer in der Mitte zu bilden (Ausnahme: 3 Fahrstreifen). Bei beispielhaften 4 Fahrstreifen wäre das also zwischen dem 2. und dem 3.
Der östereichische sieht anderes vor, wie aus diversen Artikeln, wie z.B. diesem hier, hervorgeht http://noe.orf.at/stories/482135/
Zitat: "Das soll sich durch die neue Form der "Rettungsgasse" ändern: Sie sieht vor, dass die Autos auf der linken Fahrspur ganz nach links ausweichen und die übrigen so weit wie möglich nach rechts.".
Das würde bei unseren beispielhaften 4 Fahrstreifen eben zwischen dem 3. und dem 4. sein. Erkennst du jetzt den Unterschied? (nicht signierter Beitrag von 141.30.215.227 (Diskussion) 14:28, 31. Mai 2011 (CEST)) Beantworten
Okay, so gesehen hast du sicher recht. - das müsste aber im deutschen Absatz drin stehen und vielleicht, wie du es hier erklärst auch dort erklärt werden. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 15:26, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Die deutsche Regelung steht im deutschen Absatz bereits drin. Es geht nur darum, dass im ÖSterreich-Absatz davon die Rede ist, dass "das deutsche Modell" verewendet wird, was ja falsch ist, wie ich hier bewiesen hab. Das wollte ich korrigieren, wurde mir aber leider nicht erlaubt. -- 141.30.215.227 13:18, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Im deutschen Absatz steht zwar nix von 4 Spuren drin - die sind mir aber wieder egal. Im österreichischen Teil habe ich es genauer erklärt und den Vergleich gestrichen - damit ist es für mich erledigt. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 14:00, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Muss ja auch für jede Spuranzahl von 1 bis unendlich detailliert beschrieben sein. Die allgemeine Regel reicht ja, und so, wie es jetzt ist, bin ich zufrieden, denn jetzt steht nichts fehlerhaftes mehr im Artikel, danke! -- 141.30.215.227 17:15, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Der Link "Rettungsgasse nach tschechischem Muster (tschechisch, aber mit Grafik)" zeigt nur 404. (nicht signierter Beitrag von Ebber (Diskussion | Beiträge) 09:19, 19. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Danke für die Info.
Ich hatte das tschechische PDF am 23. Dezember 2010 erfolgreich heruntergeladen; damit ließ sich ein Klon auf tschechischen Fahrschulen finden. Die tschechische Variante ist interessant, wiewohl ob der Lkw/Wohnmobile auf den beiden rechten Fahrstreifen und ihrer fehlenden nachträglichen Manövrierfähigkeit vermutlich im Nachteil gegenüber dem deutschen Modell (das übrigens wegen der beweglicheren Pkw auf der äußersten linken Spur bei vier Fahrstreifen gemeint ist: „Zwischen der Spur außen links und der rechts daneben“. In der deStVO undefiniert/uneindeutig/missverständlich formuliert, aber da es kaum BAB mit 4 Fahrstreifen gibt, noch nicht konkretisiert.) Der tschechische Grund ist, dass man leichter von der AS draufkommt, was jedoch nur auf kurzer Strecke mit wenig Lkw ein Vorteil ist. Wenn wieder mal sowas ist: „Dálnice nebo rychlostní silnice o třech jízdních pruzích“ liefert etliche Treffer.
--Gib Senf dazu! 16:29, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Deutschland: Rettungsgasse durch Ausweichen auf den Standstreifen

Während in österreichischen Werbespots zu dem Thema ausdrücklich das Ausweichen der Verkehrsteilnehmer auf den Standstreifen vorschreibt, würde mich interessieren, ob es das auch in Deutschland gibt, nachdem dieser ja in der Regel nur für liegen gebliebene Fahrzeuge benutzt werden darf. Dürfen in Deutschland LKWs im Staufall darauf ausweichen um Platz zu schaffen? 141.70.81.147

Die Sache mit dem Pannenstreifen ist ja auch in Österreich etwas dubios. In der StVO ist mit keinem Wort erwähnt, dass man zur Bildung der Rettungsgasse den Pannenstreifen befahren darf. Der einzige Hinweis darauf, dass es zulässig sein könnte findet sich in den Gesetzesmaterialien im Ausschussbericht:

„Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass, sofern ein Pannenstreifen vorhanden ist, ein Benützen des Pannenstreifens zwecks Bildung einer Rettungsgasse - vergleichbar dem Einfahren in eine Kreuzung trotz roter Ampel, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen - ausnahmsweise als gerechtfertigt anzusehen ist. § 46 Abs. 4 lit. d StVO bleibt dabei unberührt.“

Verkehrsausschuss des NR (PDF)
Dh. man wird mit Verweis auf die Gesetzesmaterialien idR nichts zu befürchten haben, wenn man zur Bildung der Rettungsgasse den Pannenstreifen benutzt. Eine grundsätzliche Pflicht, den Pannenstreifen zu befahren, entsteht dadurch allerdings nicht. Im Gegenteil gilt im Zweifel, also wenn die Rettungsgasse auch ohne Befahren des Pannenstreifens problemlos gebildet werden kann, immer noch das grundsätzliche Verbot des Befahrens des Pannenstreifens (§ 46 Abs 4 lit d StVO) - darauf nimmt der Ausschuss in seinem Bericht explizit Bezug. Oder um beim Beispiel des Verkehrsausschusses zu bleiben: Auf einer mehrspurigen Straße muss/darf man auch nicht bei rot in die Kreuzung einfahren, wenn das herannahende Einsatzfahrzeug die freie Spur daneben verwenden kann. Insofern sind die Werbungen, die grundsätzlich zum Befahren des Pannenstreifens auffordern unrichtig und fordern damit u.U. zu StVO-widrigem Verhalten auf. Beispiel:

„Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden.“

--Azby (Diskussion) 20:52, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Das ist in der Tat dubios, denn die Rettungsgasse soll ja vorsorglich gebildet werden, falls ein Rettungsfahrzeug passieren muss, dass weiß man bei einem Stau ja nicht. Benutzt man den Pannenstreifen vorsorglich, obwohl es nur ein Überlastungsstau ist, verstößt man gegen die STVO, tut man dies nicht, wird das Rettungsfahrzeug durch verzögerte Rettungsgassenbildung behindert und man verstößt wieder, gegen was auch immer. --Diwas (Diskussion) 00:41, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ungarn

So wie ich http://blog.grin.hu/szerteszana/2013/03/autopalya-mentosav-oktatas.html lese und von Google übersetzen lasse ist die Version genauso wie in Österreich - kann das aber nicht garantieren. ich werde mich da aber bei ÖAMTC schlau machen. --K@rl 15:46, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Begriff Rettungsgasse

Es steht der Begriff Rettungsgasse stammt aus den 1980er - ich finde ihn im deutschen Gesetz nirgends - und sonst gabs diese im deutschen Sprachraum nicht. Das heißt das System der Rettungsgasse stammt aus Deutschland, aber wo stammt der Begriff her - ich habe ihn erstmalig von der ASFINAG kennengelernt. alles andere ist unbelegt. --K@rl 17:06, 26. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Aus dem 20. Jahrhundert ist mir nur Gasse bewusst. Wann ich Rettungsgasse zuerst hörte, weiß ich nicht. --Diwas (Diskussion) 21:41, 26. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
@Karl Gruber: ich hab grade Mal geguckt und einen vergilbten Zettel von unserer Verkehrswacht gefunden. Im Text wird erläutert wie eine "Gasse für Rettungsfahrzeuge" zu bilden ist. eine der Zwischenüberschriften lautet "Rettungsgasse richtig". Die Handreichung hat kein Impressum oder ViSdP, trägt aber das DVW-Logo udn hat ein Blanko-Adressfeld, was mit Stempel der damals örtlichen DVW-Abteilung ausgefüllt ist. Die Adresse ist noch mit vierstelliger Postleitzahl, also vor 1993. Die Autografiken auf dem Zettel haben die typische Kadettform, das würd also zu den 80ern passen. Holger1959 (Diskussion) 10:21, 27. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Mir geht es um das Wort (Begriff) Rettungsgasse. Denn das ist ein großes Problem bei uns, denn du findest das Wort nirgends in einem Wörterbuch, daher kann das Wort selbst nicht aus den 1980er stammen. Denn erst nach massiver Intervention bei uns durch BOS hat die ASFINAG das ganze auch als "Emergency corridor" oder "Emergency lane" englisch beschrieben.
@Karl Gruber: deswegen schrieb ich das ja. Auf meinem Verkehrswachtzettel von vor 1993 steht Rettungsgasse als Wort drauf. Als Beleg eignet sich das freilich nicht. Aber wenn man die frühesten Begriffsnennungen sucht müsste man bei den deutschen "Verkehrshütern" eigentlich fündig werden (ich nehm an Mitgliederzeitschriften von ADAC usw. sind auch in einigen Bibliotheken vorhanden). Also mir scheinen die 80er jedenfalls passend als Ursprungszeitraum. Für den Artikel ist der Satz aber nicht wirklich nötig, kann deshalb auch weg. Was andres: guck Mal wers eingefügt hat [2]. Holger1959 (Diskussion) 14:10, 27. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
okay mea culpa, mit dem Alter soll man es dann doch bleiben lassen ;-) --K@rl 15:34, 27. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
elegant gelöst! hat doch was Gutes, dass du nachgefragt hast :) Holger1959 (Diskussion) 17:29, 27. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

„Rechte-Hand-Regel“ als Merkhilfe

Mir ist bewusst, dass diese Regelung in Deutschland nicht uneingeschränkt gilt. Aber da beide Belege aus deutschen Medien sind und eine Anwendung sozusagen "PI mal Daumen" besser ist als Autofahrer zu verwirren, dass am Ende gar nichts passiert, hätte man auf diese Einschränkung in diesem Abschnitt vielleicht auch verzichten können. Schließlich ist eine offizielle Änderung ja beabsichtigt, die Details im Deutschland-Abschnitt genannt und auf SWR3 dürfte die Animation (ohne Detailinformationen) vermutlich auch schon gelaufen sein. Wieviele vierspurige Autobahnkilometer gibt es eigentlich, wenn man längere ein- und Ausfädelspuren mal weglässt? Sehr viele dürften es selbst in Deutschland nicht sein. --H7 (Diskussion) 18:59, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Den zweiten Beleg kann ich derzeit nicht aufrufen, aber der erste Beleg spricht ganz klar von den *künftigen* Regeln. Und nein, "PI mal Daumen" ist in keinem Fall gut. Wenn ein Teil der Fahrer den Platz zwischen Spur 1 und Spur 2 lässt, ein anderer jedoch zwischen 2 und 3, kommt keine Gasse mehr dabei raus. Ehrlich gesagt finde ich den ganzen Merkhilfe-Absatz unbrauchbar und bin der Meinung, dass er entfernt gehört. Er hat nichts mit der Beschreibung zu tun, unter derer Überschrift er steht. Er bezieht sich nur auf einige der Länder, die später genannt werden. Und überhaupt ist die Wikipedia kein Ratgeber. Dass eine Änderung auf dem Weg ist, finde ich hingegen wichtig und denke, dass das in den Deutschland-Abschnitt übernommen werden sollte, inklusive dem ersten Beleg. --Blah (Diskussion) 13:51, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habs ja nur reingeschrieben, weil das Beispiel mit dem "Ta-Tü-Ta-Ta" noch unbrauchbarer war. Falls solche Merkhilfen trotz dargestellter Rezeption generell als unenzyklopädisch gelten, hab ich aber auch nichts gegen die Komplettlöschung. --H7 (Diskussion) 18:40, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich finde da nichts böses, denn diese Regel ist ja trotzdem nicht jedem bekannt. Eine Eselsbrücke hat nix mit einem Ratgeber zu tun und dass man sich Dinge leichter merkt, ist doch für ein Lexikon auch kein Fehler, geschweige denn Unsinn vor allem vor allem für die immer noch geforderte OMA-Tauglichkeit, die kaum mehr vorhanden ist. --K@rl 23:23, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Diese Eselsbrücke findet sich schon im Jahr 2015 in der Auto Revue auch als Grafik. --K@rl 14:22, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

SWR

Der Beleg der heute eingefügt war, behauptet, die neue Regelung in Deutschland gelte ab 2017, neu wäre, dass schon bei stockendem Verkehr die Gasse zu bilden wäre und dass der Standstreifen mitzubenutzen wäre. Das ist wohl alles falsch. --Diwas (Diskussion) 20:58, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Als Außenstehender (d.h. als nicht D) ist der Text sowieso sehr schwer verständlich, vor allem wo jetzt die exakten Änderungen sind. --K@rl 23:08, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Meinst du den Text unter Rettungsgasse#Deutschland? Die Änderungen sind tatsächlich nur marginal. Die neue Formulierung sagt, das schon bei Schrittgeschwindigkeit, nicht wie bisher erst wenn es stockt (kurzzeitig steht) und immer (auch bei 4- und mehrstreifigen Fahrbahnen) unmittelbar rechts des linkesten Fahrstreifens, nicht wie bisher in der Mitte der Fahrbahn und nur bei dreistreifigen rechts des linkesten, zu bilden ist. Sollte die Veränderung im Artikel besser erläutert werden? Oder die Geschichte gestrafft? --Diwas (Diskussion) 23:41, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten
yep, besser erklärt wäre günstiger. Wie ist das jetzt bei euch mit der Verwendung des Pannenstreifens (Standreifens), in AT ist das ein muss! --K@rl 17:43, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Eine Änderung oder eine Aussage in einer gesetzlichen Regelung, die eine Benutzung des Standstreifens erlauben oder gar vorschreiben würde, ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass er freigehalten werden muss. Es ist ja auch in der Regel genug Platz vorhanden. Falls konkret Platz fehlt für ein sich im linken Außenspiegel näherndes Rettungsfahrzeug mit Wegerecht, muss man selbstverständlich auf den Standstreifen ausweichen ohne andere zu gefährden, wie man auch ein rotes Wechsellicht passiert, wenn man sonst das Rettungsfahrzeug mit Wegerecht blockiert. Das ist mein Stand. Ich bin aber kein Verkehrsrechtsexperte. Ich habe mal versucht, das etwas verständlicher darzustellen. --Diwas (Diskussion) 01:07, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten
das sind eben die kleinen Unterschiede, die man nicht versteht, warum es nicht so funktioniert wie es sein sollte, denn von Einheitlichkeit weit weg. --K@rl 06:29, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Standstreifen und innerorts in Kommentar verschoben

Der Standstreifen ersetzt die Rettungsgasse nicht, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat wird das Fahrzeug mit Wegerecht versuchen, nach dem Prinzip der Rettungsgasse freie Bahn zu erhalten. Die Aussagen habe ich in einen Kommentar verschoben. Das ist wohl nichts Deutschlandspezifisches oder? Wo passt das in den Artikel? --Diwas (Diskussion) 14:07, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

"In Deutschland wurde das System der Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt."

Galt das für ganz Deutschland oder ist hier wieder die Hallstein-Doktrin am Werk?--95.91.16.24 07:04, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Und was willst du damit sagen? --K@rl 07:29, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Wohl, dass die Einführung nur in der BRD, nicht aber (???) in der DDR erfolgte.--Güwy (Diskussion) 19:21, 6. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Das galt insofern für ganz Deutschland, als dass die Information bzgl. 1982 schlicht falsch ist. Sie wurde 1992 in die StVO eingeführt. Nabrufa (Diskussion) 10:57, 8. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Schweiz

Hier noch etwas Material ggf. zum Einarbeiten in den Schweiz-Abschnitt: [3]. --Gr1 (Diskussion) 21:21, 6. Jul. 2017 (CEST)Beantworten