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Diskussion:Berufsakademie

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von 80.130.227.23 in Abschnitt ----

"Eine Berufsakademie ist jedoch keine Hochschule [...]"

Warum sind BAs keine Hochschulen? Ist "Hochschule" ein juristischer Begriff, für Institutionen, die staatlich anerkannte akademische Grade vergeben dürfen oder wie? Ich dachte das sei einfach der Überbegriff für Institutionen, an denen man studiert - also auch BAs...

Ok, mittlerweile habe ich selbst gelesen, dass die BA laut Hochschulgesetz eine Einrichtung im tertiären Bildungbereich ist, die den Hochschulen gleichgestellt ist. Also keine Hochschule.
...eine Berufsakademie ist den Hochschulen nicht gleichgestellt; die Hochschulgesetze behandeln BAs nicht. Eine BA ist ein "eigenständiges Gebilde", deshalb gibt es auch Hochschulgesetze und, in den Bundesländern, die BAs unterhalten, Berufsakademiegesetze. Die Abschlüsse an BAs sind keine akademischen Grade, sondern sog. "Abschlussbezeichnungen", sowohl die Diplomabschlüsse, als auch die zukünftigen bachelor-/ masterabschlüsse (Vgl. § 9 Abs. 6 Berufsakademiegesetz des Landes Baden-Würtemberg). 80.130.75.41 11:49, 7. Sep 2005 (CEST)

Was ich bei der ganzen Diskussion nicht verstehe ist, dass ihrer Meinung nach die Abschlüsse keine akademischen Grade sind sie aber schon seit Jahren an allen Universitäten akzeptiert werden - ausser in Deutschland? Was mir dabei auch noch schleierhaft ist, ist weshalb man an den BAs, wenn sie keine Hochschulen sind, auch Studiengebühren zahlen muss und diese auch unter das Hochschulgebührengesetz fallen sollen?

Ist das nicht irgendwie ein Widerspruch: Die Kultusministerkonferenz stellte fest, dass die Abschlüsse der Berufsakademien nach dem Modell der baden-württembergischen Berufsakademien Abschlüsse im tertiären Bereich sind, die unter die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union fallen. Auf der einen Seite fallen sie unter die Hochschuldiplomrichtlinie und auf der anderen seien sie keine Hochschule ...?

zum Theman Anerkennung im Ausland. Die BA Karlsruhe verleiht einen Bachelor der Open University London der bisher international an allen Unis anerkannt wurde. Nur mit dem Dipl. (BA) ist das allerdings nicht so einfach Realwizard 10:25, 15. Dez 2005 (CET)


kann mir jemand sagen, ob man als diplom wirtschaftsinformatiker (fh) promovieren kann?

theoretisch ja. Viele Unis, zumindest in BW schreiben in ihrer Promotionsordnung dass auch FH und BA Absolventen zur Promtion zugelassen werden können. Es gibt jedoch kein Recht darauf. Der zuständige Ausschuss legt fest welche Vorleistungen erbracht werden müssen, dauert normal 2-3 Semester, und entscheidet danach über die Zulassung zur Promotion. Realwizard 10:25, 15. Dez 2005 (CET)

Bei den Unis habe ich gesehen, dass besonders begabte FH Studenten zugelassen werden sollen. Aber von BA-Absolventen habe ich das noch nicht gehört. Hast Du mal eine Quelle? Es müsste ja in einer Uni-Promotionsordnung zu finden sein. Ralf Pfeifer 23:56, 26. Dez 2005 (CET)

Ausbildungsvergütung

BA Studtenten fallen nicht unter das Ausbildungsgesetz, sie sind Angestellte. Soweit jedenfalls mein Stand, aber ich lasse mich gerne korregieren. Bekommen sie dann nicht Lohn bzw. Gehalt? Bzw. wenn Ausbildungsvergütung, dann muss das dort angepasst werden, weil dort nur etwas über Berufsbildung steht. -- Heurik 10:07, 2. Sep 2005 (CEST)

Zumindest nennt es die BA (Mannheim) in ihren Musterverträgen auch "Ausbildungsvergütung".

sowohl in meinem Vertrag mit der BA als auch auf meinem Gehaltszettel steht mal "Ausbildungsvergütung" Realwizard 10:26, 15. Dez 2005 (CET)

Was in den Verträgen steht hat leider meist wenig mit der rechtlichen Situation zu tun. So steht meist auch Ausbildungsvertrag drin, obwohl es sich meist (oder immer?) um Angestellt handelt. --Heurik 22:11, 28. Mär 2006 (CEST)

"Wehrpflicht [...]"

Aus dem Wiki Artikel: Die duale Ausbildung im Betrieb und Berufsakademie stellt einen nicht vom Wehrdienst zurück. Sie wird vom Kreiswehrersatzamt als Studium angesehen. Das Kreiswehrersatzamt wird den Lehrling mitten in seiner Ausbildung zum Wehrdienst einberufen, falls dieser nicht ausgemustert ist. 

Die Berufsakademie Stuttgart schreibt dazu: Laut Schreiben des Kreiswehrersatzamtes Ulm vom 15.8.2003 wurde administrativ eine Regelung zu Gunsten von Wehrpflichtigen geschaffen, die eine betriebliche Ausbildung vertraglich vereinbart haben oder denen eine betriebliche Ausbildung verbindlich zugesagt wurde. Diese Wehrpflichtigen werden zukünftig bis zum Abschluss der betrieblichen Ausbildung zeitlich befristet nicht zum Grundwehrdienst herangezogen. Die Aussage der Suttgarter BA wurde mir zusätzlich telefonisch von einem KWEA-Beamten bestätigt, auf Grund dessen lösche ich diesen Absatz.


Der Artikel heißt 'Berufsakademie' und sollte diese beschreiben. Was die Wehrpflicht hier zu suchen hat, ist mir nicht klar. Die Ausführungen gehören nach meiner Meinung in den Artikel Wehrpflicht, dort gibt es einen Unterpunkt 'Einberufungspraxis'. Ralf Pfeifer 23:53, 26. Dez 2005 (CET)

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Also nur mal so als Info: Staatliche Berufsakademien verleihen zwar keinen akademischen Grad, aber dennoch einen staatlichen Abschluß, das Diplom (BA). Es gibt in manchen Bundesländern auch private BAs, diese verleihen keine staatlichen Abschlüsse. Was aber daran liegt, dass der Begriff Berufsakademie nicht in alle Bundesländern geschützt ist.


kenne die englische Bezeichnung als "University of coeducational studies". Was stimmt nun?

A: Die Bezeichnung heisst für die Baden-Württembergischen Berufsakademien offiziell: "University of Cooperative Education"

Ergänzung: In Thüringen heißt es auch "University of Cooperative Education"


Aus der Einleitung: "Das Diplom (BA) ist kein akademischer Grad."; Dagegen heisst es weiter unten "[...] dennoch handelt es sich um einen akademischen Grad"

Was stimmt nun?

...das Diplom (BA) ist natürlich kein akademischer Grad, Berufsakademien keine Hochschulen.217.230.127.81 11:17, 18. Apr 2005 (CEST)
danke :)
Auszug aus dem BA-Gesetz Sachsens "Der Abschluss der Berufsakademie Sachsen steht

den entsprechenden Abschlüssen der Staatlichen Fachhochschulen als berufsbefähigender Abschluss gleich." Das bedeutet das der, wohlgemerkt staatliche, Abschluss in Sachsen gleich einem FH Abschluss ist.

...das ist falsch, sächsische BA-Abschlüsse werden FH-Abschlüssen natürlich nicht gleichgestellt. Oben zitierter Gesetzesauszug besagt lediglich, dass es sich bei einem sächsischem BA-Abschluss,, um einen, nach sächsicher Fachhochschulgesetzgebung, berufsbefähigendem Abschluss handelt, jedoch nicht um einen akademische Grad, wo es in der Anfrage geht...80.130.227.23 23:18, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

ab Jahrgang 2006 verleihen die BAs mit ihren Bachelorabschlüssen akademische Grade.


Toll, aus 100 mach wieder 400 Euro. Ein Kommolitone vor mir hat in seinem Partnerunternehmen garkeine Ausbildungsvergütung bekommen. Darf ich jetzt die untere Grenze der Vergütung anpassen? --217.235.35.17 16:18, 18. Apr 2005 (CEST)

Es gibt auch BAs, wo keine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist!

"staatliche Abschlussbezeichnung" <=> "Berufsakademieabschlussbezeichnung"

bzgl.: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Berufsakademie&diff=0&oldid=5519208

"staatliche Abschlussbezeichnung" wird wörtlich im KMK-Beschluss [1] genannt (siehe "Erläuterungen" - "Zu 1", gegen Ende des zweiten Abschnitts), den Begriff Berufsakademieabschlussbezeichnung kennt auch google nicht [2] ich halte daher "staatliche Abschlussbezeichnung" für sinnvoller --Peacemaker talk 17:36, 26. Apr 2005 (CEST)

der Begriff, "staatliche Abschlussbezeichnung" wird, in Deiner zitierten Quelle, doch garnicht erwähnt, oder bin ich blind ;-))....
siehe hier: [3];
im Übrigen finde ich es unschön, gutgemeinte Änderungen von anderen einfach zu reverten; die Information bzgl. der zukünftigen Akkreditierung/Bachelorvergabe ist im Text entgegen deiner Behauptung noch _nicht_ erwähnt. --Peacemaker talk 03:24, 30. Apr 2005 (CEST)

Um das Ganze zu erhellen: Die BA's sind deswegen "offiziell" keine Hochschulen, weil unser Hochschulrecht leider mit dem Umstand ein Problem hat, dass sich Firmen einen Studenten selbst aussuchen, also de facto die Zulassung zum Studium betreiben. Tatsächlich können nur Hochschulen "akademische Grade" Verleihen. Darin einen Nachteil zu sehen ist aus zweierlei Gründen nicht richtig: 1. Seit Jahren werden abgesehen vom Doktortitel akademische Grade nicht mehr im Standesregister geführt. 2. Seit 1995 hat die Kultusministerkonferenz die "Abschlußbezeichnungen" der BA's akademischen Graden von Fachhochschulen berufsrechtlich gleichgestellt.

Dipl.-Betriebswirt BA in Englisch?

Hallo,

wie nennt man "sich" in englisch, wenn man Diplom-Betriebswirt (BA) ist? Da ich auch den Bachelor of Arts habe, wäre eine englische Bezeichung, die ich unter meinen Namen in Emails (v.a. geschäftlich) setzen kann, sehr hilfreich.

In der Art

Vorname Nachname

Diplom-Betriebswirt (BA)

Firma etc.

Danke für eure Hilfe & Grüsse

...man hat den Abschluss so anzugeben, wie er auf dem Abschlusszeugnis angegeben ist. Also als "Diplom-Betriebswirt (BA)". Eine englische Übersetzung ist nicht zulässig.80.130.212.214 13:19, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten
und immer den Klammerzusatz (BA), für Berufsakademie mitangeben, um sich nicht StGB $132a strafbar zu machen...
aber nur mit Klammer Zusatz bei Diplom, also Diplom-Betriebswirt (BA), bei Bachelor nicht nötig, vielleicht sogar nicht zulässig ;)

Liste der Berufsakademien sollte überarbeitet werden hinsichtlich anerkannter BAs

Der Artikel bezieht sich auf die staatlichen Berufsakademien nach dem etablierten und anerkannten Muster derer aus Baden-Württemberg; die Liste führt allerdings eine ganze Reihe von nichtakkreditierten bzw. nicht staatlich legitimierten sog. Berufsakademien, die nichtanerkannte, deshalb "wertlose" Abschlüsse anbieten, deshalb wäre ich für eine Überarbeitung der Liste in Form von Entfernung derer BAs, die nicht anerkannt sind...80.130.58.76 22:57, 15. Jul 2005 (CEST)

Abschlußbezeichnung

Ich habe grade die den Satz "Der BA-Abschluß ist kein akademischer Grad" aus der Artikeleinleitung gelöscht. Der Hinweis ist formal gesehen richtig, ist aber für jemand, der sich über die BA informieren möchte nicht grade hilfreich und verunsichert, obgleich diese Tatsache keinerlei Relevanz hat. Seit 1974 werden akademische Grade - abgesehen vom Doktorgrad - nicht mehr im Standesregsiter geführt. Seit 1996 muß vor der Hochzeit auch kein "Aufgebot" mehr bestellt werden. Im damals noch verpflichtenden "Aushang" im Schaukasten wurden die akademischen Grade mit angegeben. Den Diplom-Grad deben dem Namen stehen zu sehen, war BA-Absolventen damals nicht vergönnt. Ansonsten, also wenn sich z.B. jemand bei einer Firma oder beim Staat bewirbt, ist die Tatsache, dass die BA Abschlußbezeichnungen vergibt, aufgrund ihrer berufsrechtlichen Anerkennung völlig irrelevant.

Fazit: Der "Der BA-Abschluß ist kein akademischer Grad" ist diskriminierend und bringt uns ungefähr nur soviel weiter, wie wenn jemand sagt: "Asamoa - deutscher Nationalspieler und Neger - hat im Spiel gegen die Niederlande ein Tor geschossen".

...das ist nich akzeptabel. Weshalb sollte in der Einleitung der Hinweis gelöscht werden, das das BA-Diplom kein akademischer Grad ist? Dies ist einer der häufigsten Irrglauben und muß gerade deshalb bestehen bleiben; gerade bei Bewerbungen zum Staatsdienst oder Anzustrebender Promotion ist dies von fundamentaler Wichtigkeit und nicht "völlig irrelevant". Weitere Anmerkung, da Du hier seit geraumer Zeit einen editwar begonnen hast, Hochschulen sind nur Universitäten (TH, TU, PH, frühere Gesamthochschulen, Kunst-, Musikhochschulen) und Fachhochschulen.HausBräu 17:26, 20. Aug 2005 (CEST)

...Also mir fehlen die Worte: Lies mal bitte genau was ich geschrieben habe. Ich habe nicht behauptet, dass die BA eine "Hochschule" sei. Die offizielle Sprachregelung im Rahmen des Hochschulrechts ist die, dass die BA eine "Hochschuleinrichtung" ist. Die Anerkennungsprobleme, die in den 90-er Jahren bestanden, wurden seinerzeit von Zulassungsämtern einzelner Universitäten mit Begründungen wie "...keine Hochschule..." oder "...kein akademischer Grad..." verursacht. Mag sein, daß Du im Rahmen dieses "edit wars", wie Du es nennst, ein persönliches Trauma aus den 90ern auslebst. Tatsache ist jedoch, dass das weitgehend seit dem KMK-Beschluss von 1995 vom Tisch ist. Die Ankerkennungsprobleme, die es noch gibt, haben mit der hochschulrechtlichen Anerkennung zu tun und hängen nicht an der Eigenschaft, dass die BA Abschlussbezeichnungen vergibt. Deshalb ist der Hinweis auf die Nichtvergabe völlig irrelevant und diskriminierend. Im Übrigen wird jegliches Anerkennungsproblem mit der Vergabe der Bachelor-Grade vom Tisch sein. Zu Letzterem gibt es einen dezidierten KMK-Beschluß von 2004. Die Tatsache, dass die BA keine Hochschule ist, hat politische Gründe aber ganz gewiss keine akademischen! - Willst Du mehr wissen????

...au ja, ich will mehr wissen. Was ich schon weiss: Die "...offizielle Sprachregelung..." für BAs ist nicht "Hochschuleinrichtung"; in der letzten Novellierung der baden-württembergischen "Berufsakademiegesetzgebung" wird immer von "...Hochschulen und Berufsakademien..." gesprochen, also eine klare Abgrenzung. Der Begriff "Abschlussbezeichnung" wird im KMK-Beschluss vom 15.10.2004 [4] definiert: "...handelt es sich nicht um einen Hochschulgrad, sondern um eine staatliche Abschlussbezeichnung...". Das BAs nicht den hochschulrechtlichen Status innehaben ist nicht, wie Du meinst, politisch motiviert, sondern war bei der Gründung und Konzeption nie angedacht.


auch nach positiven Akkreditierungsverfahren können BAs keine akademischen Grade vergeben. Die Kultusministerkonferenz spricht deshalb immer von Bachelorausbildungsgängen, nicht von Bachelorstudiengänge. Im Beschluss "Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an BAs in die konsekutive Studienstruktur" wird auch in Bezug auf die Bachelorabschlüsse definiert, dass es sich nicht um Hochschulgrade, sondern um sog. staatliche Abschlussbezeichnungen handelt, genauso wie bei den traditionellen BA-Dipomen. Ich merke dies nur an, dass nicht der Eindruck entsteht, man könne an einer BA zukünftlich akademische Grade erlangen; allerdings sollen, nach Empfehlung der KMK, die neugeschaffenen und auch akkreditierten Bachelorausbildungsgänge an baden-württembergischen BAs derer baden-württembergischen Hochschulen gleichgestellt werden. Ob die Universitäten mitziehen entscheidet die Hochschulrektorenkonferenz; ein formales Recht, in einem Masterstudiengang weiterzustudieren haben auch Bachelorabsolventen von Hochschulen nicht, über Aufnahme entscheiden immer die Hochschulen selbst.

Einfach nur die Berufsakademiegesetze der einzelnen Bundesländer studieren, dort ist alles beschrieben bzw. definiert; die Kultusministerkonferenz (KMK) kann ausschlieslich die Empfehlungen der Kultusminister in ihren Beschlüssen wiedergeben, gesetzliche Grundlagen schaffen nur die Länder selbst. HausBräu 23:34, 22. Aug 2005 (CEST)

An der Berufsakademie Stuttgart ist es seit 22.03.2001 möglich, neben dem Diplom (BA) einen internationalen akademischen Grad in Form des Bachelor's Degree with Honours zusätzlich verliehen zu bekommen. Um diesen zusätzlichen Bachelor-Abschluss zu erwerben, müssen keine zusätzlichen Prüfungen geschrieben werden, es ist lediglich eine Gebühr von derzeit 160 € zu entrichten.

Mittlerweile sind es 176 €.

Informationsseite

Hallo!

Für alle die sich aus erster Hand informieren wollen, wäre ein Link auf das Internetforum der BA-Studenten www.ba-community.de, sicherlich hilfreich.

Das Forum ist absolut kostenlos und in privater Hand der Studenten.

kostenpflichtiger Bachelor in BW

Ich finde die Formulierung etwas irreführend. Es sieht so aus, als ob man x EUR bezahlt und dafür dann den Bachelor erhält. Dies ist nicht ganz korrekt. Man entrichtet die Studiengebühr für die Open University (derzeit ca. 175 EUR) und unterwirft sich strengeren Studienbedingungen, die mit der Akkreditierung verbunden sind (z. B. Klausur/Diplomarbietseinsicht durch OU Menschen). Ich finde, diesen Absatz sollte man etwas klarer überarbeiten.

Diplom (akademisch)

Meines Wissens ist eine Anerkennung und Anrechnung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einer BA-Ausbildung an einem universitären Studiengang grundsätzlich (auch in BaWü ) problematisch. Da die BA keine Hochschule gem. Hochschulrahmengesetz ist, ist gem. der mir bekannten Prüfungsordnungen eine Anerkennung nur nach vorheriger Einzelfallprüfung in "begründeten Ausnahmefällen" möglich. Was zur Folge hat, dass sich die Anerkennung in der Regel auf Fächer aus dem Bereich der Propädeutik beschränkt (i.d.R. unbenotete Scheine, keine Prüfungen).

...ich schließe mich Deinem Wissensstand an, den er entspricht der Wirklichkeit. Sollte entsprechend geändert werden! 80.130.113.185 19:05, 25. Nov 2005 (CET)

Habe den Weg den 98% aller inzwischen promovierten BA-Absolventen gegangen sind ergänzt. Diesen Weg habe ich als "Regelweg" bezeichnet. Der direkte Weg hat im Übrigen schon aufgrund der hohen Latte, die im übrigen für FH-Absolventen mindestens genauso hoch hängt, Ausnahmecharakter.

Begrifflichkeiten und Sonstiges

Mir sind Berufsakademien bekannt, an denen die Phasen zwei Monate dauern (bin selbst an einer). Sollten wir das mit aufnehmen?

Ferner denke ich, daß wir um den lexikalischen Anspruch zu wahren, den Terminus "Firma" durch den juristisch korrekten Begriff "Unternehmen" ersetzen sollten.

Mach das gerne selber, wollte es nur vorher mit euch abstimmen! --D-Generated 18:42, 26. Nov 2005 (CET)

anerkannte Bachelor

Also mir scheint fast, ihr habt eine Berufsakademie vollkommen vergessen :( 2004 wurde die Hmaburg School of Busines Administration gegründet (www.hsba.de). Sie ist akkreditiert und wird in 2007 einen anerkannten Bachelro in der BWL verleihen. Oder was meinen die Profis dazu?