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CDU-Spendenaffäre

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Als CDU-Spendenaffäre oder Schwarzgeldaffäre wird allgemein die 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1990er Jahren unter dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnet.

eingezahlten Gelder wurden anschließend zur Finanzierung der Wahlkämpfe verwendet. Da Kohl aber nur bestimmte ihm wohlgesonnene Kandidaten derart unterstützte, bekam diese Praxis auch den Namen „System Kohl“.

Da derartige „Schattenkonten“ einen Verstoß gegen das gültige Parteispendengesetz darstellten, sperrte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse anschließend die Auszahlung von insgesamt 21 Mio. Euro als Wahlkampfkostenerstattung an die CDU. Die CDU versuchte sich gegen diese Entscheidung zu wehren und zog durch alle Instanzen, bis am 16. September 2004 das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung endgültig bestätigte.

Staatsanwaltschaft Augsburg

Nach Meinung des Vorsitzenden des Bundestags-Untersuchungsausschusses Volker Neumann liegen erhebliche Teile der Affäre im Dunkeln. Große Verdienste erwarben sich bei der Aufklärung der Augsburger Staatsanwalt Dr. Winfried Maier und der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger, die gegen den Widerstand der bayerischen Oberstaatsanwaltschaft unter Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer die Ermittlungen entscheidend vorantrieben. Der Haftbefehl gegen Holger Pfahls wurde von Froschauer aufgehoben. Diese Freilassung nutzte Pfahls zur fünfjährigen Flucht. Im April 1999 kam Oberstaatsanwalt Hillinger bei einem Autounfall ums Leben. Experten untersuchten den Unfallwagen später auf mögliche Manipulationen, konnten aber keine Hinweise entdecken.

Weitere Spendenaffären

In den Monaten nach der CDU-Spendenaffäre werden weitere Spendenaffären aufgedeckt, u. a. bei der hessischen CDU und der Kölner SPD. Auch über die nordrhein-westfälische FDP wurde nach der Bundestagswahl 2002 eine Spendenaffäre bekannt, die im Wesentlichen auf ihren Vorsitzenden Jürgen Möllemann zurückfiel.

Nach der Spendenaffäre der Bundes-CDU wurde auch eine Affäre der hessischen CDU bekannt. Dort hatten unter anderem der ehemalige Innenminister Manfred Kanther und der frühere CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein mehrere illegale Parteispenden als angebliches Erbe von verstorbenen Juden verbucht. Die Opposition im hessischen Landtag kritisierte insbesondere, dass diese Gelder auch zur Finanzierung des Wahlkampfes unter Roland Koch verwendet wurden und versuchte eine Annullierung der Wahl zu erreichen, was jedoch fehlschlug. Kanther hat sich der Untreue gemäß § 2661 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht und wurde am 18. April 2005 in der ersten Instanz vom Landgericht Wiesbaden zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen Casimir Prinz Wittgenstein war am 15. März aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.

siehe auch