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Benutzer:Eisbaer44

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die Interessen aller beruflich tätigen Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer

Logo und Slogan des Berufsverbandes

Der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke ist als Berufsverband von Literaturübersetzern ein eingetragener Verein. Zusätzlich ist der VdÜ seit 1974 als "Bundessparte Übersetzer" eingebunden in den Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, VS, in der Gewerkschaft ver.di im DGB. Im Sommer 2017 zählt der Verband 1250 Mitglieder.

In der Gegenwart ist fast jedes zweite Buch in der Belletristik eine Übersetzung. Die Übersetzer bringen durch ihre Arbeit Anschauungen und Lebensweisen der ganzen Welt den Menschen im deutschsprachigen Kulturkreis zur Kenntnis. Übersetzte Literatur stellt auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar.

Deutschschreibende Literaturübersetzer sind in aller Regel Freiberufler; eine heutzutage kleinere Gruppe stellen Übersetzer dar, welche mit einer anderen Funktion (z.B. als Lektor, als Wissenschaftler, als Kulturmanager oder Lehrkräfte) fest angestellt sind und nebenberuflich, wie ein Hobby, übersetzen. Sie alle übersetzen Belletristik, Sachbücher, wissenschaftliche Texte, Comics, Theaterstücke, Hörspiele, Filme und andere Werke, die dem breiten Publikum zugänglich sind, im Unterschied z.B. zu Übersetzern am Gericht. Literaturübersetzer sind rechtlich gesehen die Urheber ihrer Übersetzungswerke. Wie die Autoren selbst stehen sie unter dem Schutz des Urheberrechts. Autoren und Übersetzer haben ähnliche wirtschaftliche Interessen, daher sind die meisten VdÜ-Mitglieder zugleich Gewerkschaftsmitglieder im VS.

Geschichte des VdÜ

Nach 1945 nahm die Zahl der Buchübersetzungen ins Deutsche zu. Zugleich machten die Literaturübersetzer sich Gedanken, wie ihre Berufssituation verbessert und die Qualität der Übersetzungen gehoben werden kann. Sechzehn übersetzende Literaten, von denen einige der Gruppe 47 angehörten, gründeten 1954 in Hamburg den VdÜ. Ziele des eingetragenen Vereins waren die Verbesserung ihrer beruflichen Fähigkeiten, der fachliche Austausch untereinander und mit Übersetzern anderer Länder, die Organisation von Tagungen und Weiterbildungen. Der erste Präsident war Rolf Italiaander. Ihm folgten Rolf Tonndorf, Helmut M. Braem, Klaus Birkenhauer, Burkhart Kroeber, Helga Pfetsch, Gerlinde Schermer und Hinrich Schmidt-Henkel. Seit März 2017 ist Patricia Klobusiczky die 1. Vorsitzende. 1964 gründete Rolf Tonndorf die VdÜ-Zeitschrift "Der Übersetzer". Sie erscheint seit 1997 halbjährlich unter dem Titel "Übersetzen".

Mit der 1. Jahrestagung der Literaturübersetzer in Esslingen schuf Helmut M. Braem 1968 ein Treffen, das es in ähnlicher Form bis heute gibt. Lange Zeit hieß es „Esslinger Gespräch“, später, da in Bergneustadt angesiedelt, „Bergneustädter Gespräch“. Als die Teilnehmerzahlen stiegen, wurde Bensberg von 1999 bis 2003 zum Treffpunkt. Seit dem 50. Jubiläumsjahr 2004 ist die Stadt Wolfenbüttel die Gastgeberin, entsprechend heißt die Tagung „Wolfenbütteler Gespräch“. Sie dient dem kollegialen Austausch.

Verhältnis zum Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS)

Als 1969 in Köln mit aktiver Beteiligung des VdÜ der damalige Verband deutscher Schriftsteller gegründet wurde, erhielt der VdÜ darin den Sonderstatus eines bundesweiten Berufsverbands, der den Landesverbänden gleichgestellt war. Wie der VS auch, schloss sich der VdÜ 1974 als „Bundessparte Übersetzer“ der IG Druck und Papier an. 1989 wandelte sich der VS durch Zusammenschluss mit der "Gewerkschaft Kunst" zur IG Medien um und gliederte sich 2001 in die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein.

Der VdÜ-Anschluss an die Gewerkschaft galt nur für den Verband als solchen; diejenigen VdÜ-Mitglieder, die das wünschten, traten als Einzelne der Gewerkschaft bei. Aus diesem Grund blieb der eingetragene Verein VdÜ neben der Gewerkschaftssparte bestehen; die der Gewerkschaft beigetretenen Mitglieder sind zugleich Mitglieder des eingetragenen Vereins, das gilt aber nicht anders herum. Das entsprach einerseits weltanschaulichen Auffassungen mancher VdÜ-Mitglieder, es ermöglichte andererseits deutschsprachigen Übersetzern aus Österreich und der Schweiz oder aus anderen Ländern einen VdÜ-Beitritt; denn im Ausland Lebende können satzungsgemäß keine Gewerkschaftsmitglieder sein.

Aktivitäten: Vergütungsfrage, Weiterbildung, kollegialer Austausch

Nach der Wiedervereinigung traten 80 Übersetzerinnen und Übersetzer aus den neuen Bundesländern dem VdÜ bei. Insgesamt gab es zwischen 1990 und 2001 viele Neueintritte, wodurch die Mitgliederzahl von gut 400 auf über 950 stieg. Im März 2017 hat der Verband rund 1300 Mitglieder.

Im August 1970 stellte der VdÜ einen ersten "Mustervertrag" zwischen Literaturübersetzern und Verlagen vor; ein Jahr später folgte ein ähnlicher Mustervertrag für die Übersetzer von Bühnenwerken als Vorschlag. In Verhandlungen mit dem Verlegerausschuss im Börsenverein des deutschen Buchhandels wurde ein Normvertrag entwickelt, die letzte damals verhandelte Fassung stammte von 1992.

In den 1990er Jahren begann der VdÜ, verstärkt an die Öffentlichkeit zu gehen. Proteste gegen Verlage wegen diskriminierenden Übersetzungs-Verträgen wurden in Medien positiv dargestellt. Im Vorlauf zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes von 2002 erreichte der VdÜ durch publikumswirksame Aktionen und in Gesprächen mit Politikern, dass die Novelle weitere Regeln erhielt, von denen sich die Übersetzer eine Stärkung ihrer wirtschaftlichen Position gegenüber den Verlegern erhofften.

In der Zwischenzeit hatte es eine Reihe von Klagen einzelner Übersetzer gegen Verlage gegeben, die vom VdÜ publizistisch und von der Gewerkschaft ver.di mittels Rechtshilfe unterstützt worden waren. Sie waren bis zum deutschen Bundesgerichtshof, BGH, gelangt. Zwei 2009 und 2011 ergangene Urteile waren in wesentlichen Punkten für die Übersetzer günstig. Der BGH erstellte rechtlich verbindliche Maßstäbe für die Beteiligung der Übersetzer am Verkaufserfolg und bei den Nebenrechten, also der Verwertung in anderen Medien als der Erstausgabe (in der Regel ein Hardcover), z.B. in Taschenbüchern, in Hörbüchern oder durch Verfilmungen. Bis jetzt steht der VdÜ jedoch dem Problem gegenüber, dass die meisten großen deutschen Konzernverlage die vom BGH definierten Mindestsätze unterlaufen oder gar missachten.

Am 1. April 2014 kam es erstmals zu "Gemeinsamen Vergütungsregeln" mit einer kleinen Gruppe von Verlagen, deren Erstunterzeichner auf Verlagsseite waren: Carl Hanser Verlag, München; Hanser Berlin und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag. Damit trat für den VdÜ die Vorschrift der Urheberrechtsnovelle 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern (also Übersetzern) und Verwertern (also Verlagen), durch die eine Mindestvergütung definiert wird, erstmals in Kraft.[1]

„Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von "angemessener Mindestvergütung" der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich der Vergütungsregel anzuschließen.“

Schmidt-Henkel, seinerzeit VdÜ-Vorsitzender, Presseerklärung 2014

„Wir haben hier eine verlässliche, praxisorientierte Vergütungsregel, die ein solides Fundament geschaffen hat und einen Maßstab für alle Vertragsabschlüsse setzt.“

Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst & Kultur bei ver.di

„Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für weitere Verlage offen.“

Stephan D. Joß, Geschäftsführer Carl Hanser Verlag

Aus dem VdÜ heraus wurden im Laufe der Jahre wichtige, unabhängige Institutionen des literarischen Übersetzungswesens gegründet. So wurde 1978 auf Initiative Elmar Tophovens in Straelen ein Europäisches Übersetzer-Kollegium, EÜK, gegründet, das der langjährige Vorsitzende des VdÜ, Klaus Birkenhauer, bis zum Februar 2001 leitete. Das EÜK wurde zum Vorbild einer Reihe von danach entstandenen Übersetzerkollegien in Europa.

Ein Deutscher Übersetzerfonds wurde, ebenfalls von VdÜ-Mitgliedern, 1997 gegründet. Er vergibt jährlich zwei Stipendien und betreibt mittels Seminaren und Werkstattgesprächen eine viel besuchte „virtuelle Akademie“. Eine weitere Initiative, entstanden aus der Mitte des VdÜ, ist die "Weltlesebühne", welche, u.a. von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert, mit öffentlichen Buch-Lesungen durch deren Übersetzer einem literarisch interessierten Publikum das Tun des Literaturübersetzers näher bringt.

Örtlich oder regional gibt es in Deutschland regelmäßige Treffen der ansässigen Literaturübersetzer. Sie entstanden schrittweise aus sogenannten Übersetzer-Stammtischen. Ein Schwerpunkt war stets die gemeinsame Diskussion von Übersetzungsproblemen gewesen, eine Art gegenseitiger Fortbildung. Zum Beispiel entstand so das "Münchner Übersetzer-Forum" mit rund 140 Mitgliedern.

Eine ausführliche Verbandschronik hat Josef Winiger 2014 erstellt[2].

Notizen

  1. Vergütungsregel
  2. Der VdÜ. Ein berufsständischer Verband mit Strahlkraft über das Berufsständische hinaus, in: Souveräne Brückenbauer. 60 Jahre Verband der Literaturübersetzer VdÜ. Reihe: Sprache im technischen Zeitalter, SpritZ, Hg. Thomas Geiger u.a., Sonderheft. Im Auftrag des Verbands deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke - Bundessparte Übersetzer des VS in ver.di, hg. von Helga Pfetsch. Böhlau, Köln 2014 ISBN 9783412222840, ISSN 0038-8475 S.