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Klostersturm

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Unter Klostersturm versteht man die planmäßige Aufhebung von Klöstern durch die weltliche Macht aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen.

Einen Klostersturm gab es zum Beispiel in der französischen Revolution, in der Säkularisation des frühen 19. Jahrhunderts und 1941 durch die nationalsozialistischen Machthaber.

Klostersturm während des nationalsozialistischen Regimes

Aufgrund eines Geheimerlasses des NSDAP-Reichsleiters Martin Bormann vom 13. Januar 1941 erfolgte ein groß angelegter Raubzug gegen kirchliches Eigentum. Die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Klöster und kirchlichen Einrichtungen wurden vertrieben. Die Gebäude wurden enteignet und den zuständigen NSPAP-Dienststellen übertragen. Hitler verbot am 30. Juli 1941 weitere Beschlagnahmen, da diese Aktion bei der kirchlich gebundenen Bevölkerung große Unruhe ausgelöst hatte.

Siehe auch:

Annette Huth über den Klostersturm - Aufsatzsammlung der KfZG: Kirche im Krieg