Krankenversichertennummer
Die Krankenversichertennummer ist in Deutschland ein Bestandteil der Daten, die auf der Krankenversicherungskarte enthalten sind.
Die Nummer ist derzeit im Gegensatz zur Rentenversicherungsnummer, die einmalig für eine Person vergeben wird und dann ein Leben lang gültig bleibt, nicht dauerhaft personenbezogen, sondern wird von den Krankenkassen nach jeweils eigenen, internen Systematiken vergeben. Bei einem Kassenwechsel oder einer Änderung des Versichertenstatus wird so ggf. jeweils eine neue Krankenversichertennummer vergeben. In der Regel handelt es sich bei den Nummern um neun- bzw. zehnziffrige Nummernfolgen. Aus der Krankenversichertennummer lassen sich keinerlei persönliche Daten ableiten.
Die Krankenversichertennummer wird benötigt, damit Leistungserbringer, z.B. Ärzte oder Zahnärzte ihre Leistungen mittels der Krankenversicherungskarte bei der zuständigen Krankenkasse abrechnen können.
Dieser Sachverhalt wird sich mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (geplant 2007) ändern, denn dann wird die Krankenversichertennummer wie die Rentenversicherungsnummer einmalig vergeben und dann lebenslang gleich bleiben. Die Verfahrensweise zur Einführung der neuen Nummern und eines einheitlichen Vergabeverfahrens wird derzeit von den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmt.
Die Rentenversicherungsnummer darf aus Datenschutzgründen wegen der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht zugleich als Krankenversichertennummer verwendet werden.