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Brand

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Feuerwehr bei der Brandbekämpfung
Portal: Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr

Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat. Er wird dementsprechend auch als Schadensfeuer bezeichnet.

Da sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden anrichten kann, muss er im Normalfall durch die Feuerwehr bekämpft werden.

Ursachen

Folgen einer jugendlichen Brandstiftung: Feuer im Nordturm der Göttinger St. Johanniskirche

Die Ursachen, die zur Entstehung eines Brandes führen, können verschiedener Natur sein. Grundsätzlich müssen jedoch für die Entstehung eines Brandes die Voraussetzungen einer Verbrennung erfüllt sein.

Brandursachen gliedern sich in technische Brandursachen, natürliche Brandursachen und Brandstiftung auf.

Das Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass keine Brandstiftung vorgelegen hat. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung erfüllt sein.

Ein Brand kann aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen oder aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von elektrischen Kabeln oder Lager. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen führt unter negativen Umständen zu einem Brand. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen zum Beispiel auf ein nebenstehendes Wohnhaus oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf.

Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände haben ihre Ursache in Brandstiftung, während sich auch manche Stoffe durch Sauerstoffzutritt selbst entzünden können. Auch in der Natur vorkommende Zündquellen wie Blitzschläge können einen Brand auslösen.

Mit der Ermittlung von Brandursachen beschäftigt sich die Brandursachenermittlung (BUE).

Verlauf eines Brandes

Datei:Verbrennungsdreieck.png
Verbrennungsdreieck

Ausgangspunkt für einen Brand ist die Entzündung von brennbaren Stoffen durch eine Zündquelle. In dieser ersten Phase (bis zur ca. 4. Minute) entsteht ein so genannter "Initial- oder Schwelbrand", dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration des Raumes abhängt.

In der zweiten Phase (ca. 4. bis 9. Brandminute) entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum immer mehr aufheizt. Die Gaskonzentration erreicht ab der ca. 3. Minute Werte, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränken - und ab der 5. Minute Werte, die für Menschen lebensbedrohlich sind.

Überschreitet die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände, kommt es zu einer schlagartigen Rauchdurchzündung, der so genannte "Flash-Over" (ca. 9. bis 10. Minute).

Die nun entstehenden Temperaturen können rasch 1000°C und mehr erreichen. Entsprechend der vorhandenen Brandlast und der Frischluftzufuhr erhält sich das Feuer auf diesem Temperaturniveau (Vollbrandphase), bis es langsam abklingt.

Weitere mögliche Phasen bzw. Brandereignisse sind:

Gefahren

Großbrand auf einer Mülldeponie

Die Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z.B.: Kohlenstoffmonooxid, Cyangase, u.v.m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und können toxische Lungenödeme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein. Die hohe Temperatur stellt eine weitere Gefahr dar. Sie kann einen Organismus sehr schnell zum Austrocknen oder Verkohlen bringen.

Brandschaden

Folgen eines Großbrandes: Blick auf die zerstörte Dachkonstruktion

Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen. Hierunter fallen Rauchschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.

Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Gegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden, trotzdem unbrauchbar werden.

Zu den Umweltschäden zählt zunächst die Entsorgung des Brandschuttes, die mitkalkuliert werden muss. Außerdem können giftige Löschwasserabflüsse in öffentliche Gewässer große Schäden anrichten, wie beispielsweise, das Löschwasser beim Brand der Firma Sandoz in Basel große Schäden im Rhein im Jahr 1986 verursachte. Diese Folgen, wenn auch in kleinerem Rahmen können auch bei kleinen Hausbränden auftreten. (siehe Schweizerhalle). Aus diesem Grund existieren Regeln zur Löschwasserrückhaltung.

Ein Ausfallschaden entsteht, wenn beispielsweise bei einem Wohnungsbrand der Geschädigte bis zur Wiederinstandsetzung sich eine Wohngelegenheit suchen muss. Bei Produktionsbetrieben kann ein Totalausfall große Auftragsverluste nach sich ziehen, die bis zur endgültigen Betriebsschließung führen können. So besagen amerikanische Untersuchungen, dass bis zu 75% der Firmen, deren Produktionsstätten abgebrannt sind, nie wieder produzieren.

Brandschutz und Baurecht

Ein Heimrauchmelder

Fast jede Stadt wurde im Laufe ihrer Geschichte von größeren Bränden heimgesucht. Diese negativen Erfahrungen führten im Laufe der Zeit zur Aufstellung von örtlichen Brandschutzvorschriften.

In der heutigen Zeit beschäftigt sich der Brandschutz mit der Verhinderung von Bränden (Vorbeugender Brandschutz) und einer Begrenzung bereits entstandener Brände (Abwehrender Brandschutz). Sinnvolle bauliche Maßnahmen sind beispielsweise die Installation von Brandmeldern und die Errichtung von Brandwänden.

Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen nach wie vor wesentliche Bestandteile der Bauordnungen. Die Bauordnungen stellen dabei den baulichen Brandschutz (durch feuerwiderstandsfähige Bauteile) in den Vordergrund, während technische Brandschutzmaßnahmen (z.B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen) nur bei Sonderbauten ein Rolle spielen.

Ergänzt werden die eher allgemein gehaltenen Bauordnungen (geeignet für Wohn- und Bürogebäude) durch Sondervorschriften für besondere Anlagen und Bauwerke (Sonderbauten). In vielen Ländern gibt es für Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser usw. eigene Regelwerke, in denen die besonderen Gefahren und betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.

Bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen Gebäuden der Gebäudeklassen 4,5 und Sonderbauten gemäß Musterbauordnung muss der Bauherr/ Architekt ein Brandschutzkonzept (Brandschutznachweis) vorlegen. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlichen Bauvorschriften ist so nachzuweisen.

Einteilung

Größe

Brände lassen sich nach ihrer Größe in vier Kategorien einteilen. Diese Einordnung hilft entsprechende Gegenmaßnahmen, wie die Alarmierung von Einsatzkräften der Feuerwehr, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zu treffen.

Entstehungsbrand

Jeder Brand, sofern es sich um keine Brandstiftung handelt, beginnt mit einem Entstehungsbrand. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, ausgelöst durch Defekte in elektrischen Geräten, vergessene Herdplatten, unbeaufsichtigte Kerzen oder ähnliches. Entstehungsbrände können meist ohne besonderes Löschgerät mit einem Eimer Wasser gelöscht werden, sie reichen jedoch aus, um genügend Rauch zu produzieren, dass Personen dadurch ernsthaft gefährdet werden. Deshalb sollte auch schon bei einem Entstehungsbrand Atemschutz getragen werden.

Kleinbrand

Kleinbrand

Kleinbrände sind die häufigsten Brände, zu denen jedoch nicht immer die Feuerwehr ausrücken muss. Zum Löschen eignet sich insbesondere ein Feuerlöscher oder eine Kübelspritze. Die Feuerwehr unterscheidet dabei zwischen:

  • Kleinbrand a Einsatz von einem Kleinlöschgerät.
  • Kleinbrand b Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr.

Beispiele für Brände kleinerer Ausdehnung sind kleinere Pkw-Brände, Rasenbrände oder brennende Mülltonnen.

Mittelbrand

Datei:Wohnhausbrand.JPG
Mittelbrand

Die meisten Brände, zu denen die Feuerwehr ausrückt, sind Mittelbrände und können in der Regel von einem oder seltener zwei Löschzügen der Feuerwehr wirksam bekämpft werden. Gemäß offizieller Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.

Beispiele für Brände mittlerer Ausdehnung sind Zimmerbrände, größere KFZ-Brände, Gebäudebrände, Schienenfahrzeugbrände, kleinere Waldbrände (ohne Wipfelfeuer).

Großbrand

Datei:Brand eines Bauernhofs.jpg
Großbrand
Kaufhausbrand in Helsinki

Großbrände stellen die Ausnahme dar. Zu ihrer Bekämpfung werden meist mehrere Verbände der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt. Diese müssen dann oft auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt bleibt dabei oft äußerst gering. Meist müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und Nachbargebäude zu schützen. Hierfür werden oft Monitore, B-Rohre, Wenderohre, Hydroschilde und andere große Wasserabgabe-Armaturen eingesetzt. Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumrohr eingesetzt.

Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Waldbrände und Brände auf Müllkippen. In der Geschichte gab es allerdings auch Brände die sich zu regelrechten "Feuerstürmen" entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten. Siehe Abschnitt Brandkatastrophen.


Einteilung nach Brandklasse und Art

Zur erfolgreichen Brandbekämpfung muss ein Brand richtig erkannt und eingeteilt werden, um eine richtige Wahl der Löschmittel zu treffen. Diese Einteilung ist allgemein in den Brandklassen vollzogen. Alle haben ihre Eigenarten. Beispiele sind: Metallbrände, Fett- und Ölbrände, Waldbrände und Schornsteinbrände, aber auch Kohlebrände, also Brände von Kohleflözen, die über Jahrhunderte schwelen oder brennen können.

Weitere Brände mit speziellen Eigenschaften: Bibliotheksbrand, Geschäftshausbrand, Spänebunkerbrand, Tanklagerbrand, Totalbrand, Wohnungsbrand, Wohnhausbrand, Industriebrand, Deckenbrand, Fahrzeugbrand, Flächenbrand, Fettbrand, Zimmerbrand

Brandkatastrophen

Hamburger Brand im Jahr 1842

In der Geschichte gab es eine Vielzahl von verheerenden Katastrophen:

Ort Datum Kategorie Ereignis Ausmaß
London 1666 Stadtbrand Der große Brand von London 13.000 Häuser und 87 Kirchen zerstört
Hamburg 1842 Stadtbrand Der große Brand von Hamburg mehr als ein Viertel der Stadtfläche verwüstet
Chicago 1871 Stadtbrand Großer Brand von Chicago ca 200 bis 300 Tote, 17.000 Gebäude zerstört
San Francisco 1906 Stadtbrand Nach einem Erdbeben verwüsten außer Kontrolle geratene Feuer das Stadtgebiet mindestens 700 Tote
Hamburg 1943 Luftangriff Operation Gomorrha ca. 35.000 - 45.000 Tote, Zerstörung der Innenstadt
Dresden 1945 Luftangriff Luftangriffe auf Dresden ca. 25.000 bis 40.000 Tote, Zerstörung der Innenstadt
Lüneburger Heide 1975 Waldbrand Brand in der Lüneburger Heide 5 Tote, 7418 Hektar Wald vernichtet
Bradford 1985 Brand im Stadion Bei einem Fußballspiel gerät die alte Holztribüne des Bradforder Stadions in Brand. 52 Tote
Basel / Schweizerhalle bei Sandoz 1986 Industriebrand Kontamination des Rheins durch Löschwasser großes Fischsterben
Herborn 1987 Verkehrsunfall Großbrand von Herborn 6 Tote
Lissabon 1988 Stadtbrand
Düsseldorf 1996 Flughafen Brand in einem Terminal, verursacht durch Schweißarbeiten 17 Tote
Mont-Blanc-Tunnel 1999 Verkehrsunfall Brand konnte erst 53 Stunden nach Ausbruch kontrolliert werden 39 Tote
Tauerntunnel 1999 Verkehrsunfall LKW explodiert nach einem Auffahrunfall 12 Tote
Kitzsteinhorn, Kaprun 2000 Schienenverkehr Ein elektrischer Heizlüfter setzt die Standseilbahn in Brand 155 Tote
Gotthard-Strassentunnel 2001 Verkehrsunfall Zwei Lastwagen kollidieren im Tunnel 11 Tote

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Hemel Hempstead bei London 11. Dezember 2005 Industriebrand 20 Treibstofftanks gehen in Flammen auf 43 Verletzte

Siehe auch

Wikiquote: Brand – Zitate