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Namenspapier

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Rektapapiere (zu lat. recta (via), auf geradem Weg, das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind Wertpapiere, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten. Einzig diese Person ist zur Geltendmachung des in der Urkunde verbrieften Rechts berechtigt.

Die Übertragung der Rektapapiere erfolgt nach deutschem Wertpapierrecht durch Übertragung des Rechts durch Einigung, Abtretung (§ 398 BGB) und Übergabe der Urkunde (§ 952 Abs. 2 BGB).