Privatisierung
Privatisierung bedeutet allgemein dasselbe wie Entstaatlichung: Sie bezeichnet den Wechsel vom öffentlichen Sonderrecht zum Privatrecht, den Übergang von staatlicher Hoheitsgewalt/Kontrolle bzw. Fürsorgepflicht auf privatwirtschaftliche Tätigkeit, in welcher dann das Gemeinwohl weniger berücksichtigt werden muss, da auch Gewinne gemacht werden müssen, während vorher oft nur die Verlustminimierung im Vordergrund stand.
Arten der Privatisierung
Es wird zwischen verschiedenen Arten einer Privatisierung von Verwaltungsaufgaben unterschieden:
- Die bloße Umwandlung eines öffentlichen Unternehmens mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Regiebetrieb, Eigenbetrieb etc.) in ein Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform (GmbH, AG). Sofern das Unternehmen danach weiterhin vollständig von der öffentliche Hand beherrscht wird bezeichnet man diese Form als formelle Privatisierung.
- Beispiel: Umwandlung der Deutsche Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG.
- Die Herausnahme ganzer Bereiche aus dem Bereich des staatlichen Einflusses, etwa durch den Verkauf von Anteilen der Öffentlichen Hand an einem Unternehmen privatrechtlicher Rechtsform (echte bzw. materielle Privatisierung), meist über die Börse.
- Beispiel: Der Freistaat Bayern verkauft seine Anteile an der VIAG.
- Die Übertragung von Aufgaben, die bisher von staatlichen Einrichtungen erfüllt wurden (z. B. der Durchführung) auf private Unternehmen (funktionale Privatisierung).
- Beispiel: Bau und Betrieb einer Autobahn.
Im Sprachgebrauch wird häufig nicht sauber zwischen diesen unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes "Privatisierung" unterschieden. Zur Verwirrung trägt auch bei, dass in der Praxis oft zwei der drei unterschiedlichen Sachverhalte kombiniert auftreten (Beispiele: Umwandlung und Aufteilung der Deutschen Bundespost in drei AGs und Verkauf von Telekom-Aktien, Verkauf der Bundesdruckerei an ein privates Unternehmen).
Das Gegenteil der Privatisierung ist die Verstaatlichung.
Privatisierung in Deutschland
Rechtliche Aspekte
Die Rechtslage in Deutschland setzt der Privatisierung nur wenige Grenzen. Das Grundgesetz enthält keinen abgeschlossenen Katalog der Staatsaufgaben. Selbst soweit das Grundgesetz z.B. über das Sozialstaatsprinzip gewisse öffentliche Aufgaben vorsieht, schreibt es nicht vor, dass diese zwingend durch den Staat erfolgen müssen, wenn private Träger dies ebenso gut erledigen können. Der liberale Grundrechtskatalog begünstigt den Abbau öffentlicher Monopole sogar. Auch die zunehmende Europäisierung des Wirtschaftsrechts schränkt den Spielraum staatlicher Wirtschaftstätigkeit zunehmend ein. Eine echte Grenze für Privatisierungen bietet in Deutschland jedoch der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz, der vorsieht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel den Beamten zu übertragen ist. Dies verhindert z.B., dass die polizeilichen Aufgaben im engeren Sinn privatisiert werden.
Durchgeführte Privatisierungen auf Bundesebene
In der Bundesrepublik Deutschland wurden mehrere große Einrichtungen und Sondervermögen des Bundes in private Eigentumsformen umgewandelt:
- Bundesanstalt für Flugsicherung in die Deutsche Flugsicherung GmbH
- Deutsche Bundespost - in Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG
- Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn - in die Deutsche Bahn AG, wobei, anders als bei der Deutschen Bundespost, das Sondervermögen Eisenbahn bestehen blieb (siehe Bundeseisenbahnvermögen)
- Deutsche Bundesdruckerei - in eine GmbH
- Lufthansa - schrittweise in eine AG
- Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn - in Tank und Rast GmbH
- Große Teile des Staatseigentums der ehemaligen DDR wurden nach der Wiedervereinigung verkauft, vorwiegend durch die Treuhandanstalt. Diese wurde 1994 in mehrere Organisationen aufgeteilt, die wichtigste davon war die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
Durchgeführte Privatisierungen auf Länderebene
- 2004 Privatisierung des Hamburger Landesbetriebs Krankenhäuser (12.400 Mitarbeiter) durch den CDU-Senat unter Ole von Beust trotz entgegenstehenden Ergebnisses eines Volksentscheids im Februar 2004 (77 Prozent gegen diese Privatisierung)
- Mitte der 90er Jahre: Das Land Baden-Württemberg gliedert die Abteilung "Staatsanzeiger" im Staatsministerium aus und überführt sie in den Staatsanzeiger Verlag GmbH (Sitz Stuttgart).
- Unter dem Motto „Gestalten statt Besitzen“ verkaufte der Freistaat Bayern seit 1994 Beteiligungen im Wert von mehr als 9,6 Mrd. DM oder 4,9 Mrd. €, darunter staatliche Anteile ander Bayernwerk AG, der DASA, VIAG und E.ON. Die Privatisierungserlöse wurden zum großen Teil in die Offensive Zukunft Bayern investiert.
Geplante Privatisierungen auf Länderebene
- Im Mai 2005 beschließt der niedersächsische Landtag in einer Haushaltsklausur den Verkauf seiner 10 Landeskrankenhäuser, obwohl rechtlich nicht geklärt ist, ob dieser Verkauf so möglich ist. Schließlich werden in den Landeskrankenhäusern auch Patienten im Maßregelvollzug behandelt. Der Maßregelvollzug wird jedoch als ein Teil des Kernbereiches des staatlichen Gewaltmonopols angesehen. Privatisierungen in diesem Bereich sind jedoch verfassungsrechtlich nur eingeschränkt möglich (dazu unten).
- Die Landesregierung von Baden-Württemberg erwägt den Verkauf der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH. Der Verkauf soll im Jahr 2006 vollzogen werden.
Verhinderte Privatisierung in Deutschland
- In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird am 27. Februar 2005 per vorbeugendem Bürgerentscheid die Privatisierung der städtischen Betriebe mit 27.435 zu 5.870 Stimmen abgelehnt. Die bei diesem Verfahren erforderliche Mindeststimmenzahl wird knapp erreicht.
Privatisierung in Österreich
In Österreich wurde zu Privatisierungszwecken die Österreichische Industrieholding AG gegründet. Sie hält als "Privatisierungsagentur" und Beteiligungsholding, Anteile an
- OMV AG,
- SGP Verkehrstechnik GmbH,
- Austria Mikro Systeme International AG,
- Austria Technologie & Systemtechnik AG,
- Böhler-Werke,
- VOEST-ALPINE STAHL AG,
- VA Tech AG,
- VAE AG,
- VAMED AG,
- TAMROCK VOEST-ALPINE Bergtechnik Ges. m. b. H.,
- Austria Metall AG,
- Österreichische Salinen AG,
- Austria Tabak AG
- Dachstein Fremdenverkehrs AG.
1998 wurden der ÖIAG darüber hinaus die Anteile des Bundes am Dorotheum und an der Österreichischen Staatsdruckerei, Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG und Flughafen Wien AG zur Beteiligungsverwaltung übertragen.
Privatisierungen in der Schweiz
In der Schweiz finden sich staatliche Unternehmen meistens auf Kantons- und Gemeindeebene, der Bund ist nur im Infrastruktur- und Rüstungsbereich unternehmerisch Tätig geworden. Vielen Bundesbetrieben und kantonalen Unternehmen, vor allem im Infrastruktur- und Bankenbereich, wurden bisher erst in privatwirtschaftliche Rechtsformen umgewandelt, jedoch nicht privatisiert. Beispiele dazu sind:
- SBB
- Swisscom
- Schweizerische Post
- Ruag
- verschiedene Kantonalbanken
- verschiedene Stromgesellschaften
Beim Verkauf der Fluggesellschaft SWISS an die Lufthansa handelte es sich nicht um eine Privatisierung, da dort der Schweizer Staat nur finanziell beteiligt war, ohne Eigentümer zu sein.
Argumente für die Privatisierung
Nach Ansicht der Befürworter erledigen privat geführte Unternehmen Aufgaben effizienter als die Öffentliche Hand. Öffentlich geführte Unternehmen seien oft hochsubventionierte Verlustgeschäfte.
Durch Wettbewerb privater Konkurrenten komme es zu Preissenkungen für Produkte und Dienstleistungen. Beispielsweise sind die Kosten für Telekommunikations-Dienstleistungen in Deutschland seit der Privatisierung der Bundespost stetig gesunken.
In den privatisierten Bereichen entstehe auch eine wünschenswerte eine neue Service-Kultur, die an die Stelle einer vormaligen Beamtenmentalität trete. Der Markt könne Bedürfnisse besser erfüllen als eine oft schwerfällige (staatliche) Verwaltung. Durch die Konkurrenz verschiedener Anbieter steige die Qualität.
Auch führe Privatisierung zu einer Vielzahl mehr an Services, Dienstleistungen und Produkten. Ein Beispiel dafür seien schnelle Internetanschlüsse über DSL in Deutschland. Kritiker des ehemaligen staatlichen Monopolisten warfen diesem mangelnde Innovationsbereitschaft vor und bezweifeln, dass es in Deutschland so schnell überhaupt DSL-Anschlüsse gegeben hätte.
Die teilweise Privatisierung der Sendefrequenzen des Fernsehens unter Helmut Kohl (Privatfernsehen) brachte einen grossen Zuwachs an Programmvielfalt und somit mehr Auswahlmöglichkeiten für den Konsumenten. Die öffentlich-rechtlichen Sender waren so gezwungen, Programmpläne umzustellen und mehr auf ähnlich populäre Sendungen zu setzen.
Zudem solle sich der Staat grundsätzlich aus möglichst vielen privatisierbaren Bereichen zurückziehen und sich auf Kernaufgaben beschränken, weil dies nach wirtschaftsliberalen Theorien letztendlich das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung fördere.
Siehe auch: Subsidiarität in der Staatstheorie
Kritik an der gängigen Privatisierungspraxis
Kritiker führen an, dass bei Privatisierungsvorhaben staatliche Monopole nicht einfach durch private Monopole ersetzt werden dürften. Durch geeignete Maßnahmen der Wettbewerbspolitik müsse verhindert werden, dass die Preise für privatisierte Produkte/Dienstleistungen steigen, da private Monopolhalter diese nun einfacher ihren Gewinn-Interessen anpassen können. Ein weiterer Punkt ist oft, dass privatisierte Unternehmen auf die öffentlich finanzierte Infrastruktur zurückgreifen, ohne jedoch diese Investitionen ausreichend finanziell entschädigt zu haben. Als Beispiele für private Monopole bzw. Oligopole und vormals öffentlich finanzierte Infrastruktur in Deutschland werden oft die Energiewirtschaft, Deutsche Post und Deutsche Telekom genannt.
Kritiker behaupten auch, Profitstrategien auf jeder einzelnen Verteilstufe mit immer mehr privaten Akteuren führten zu keiner Vergünstigung, sondern eher zur Verteuerung von privatisierten Dienstleistungen und geringeren Löhnen, dazu kämen z.B. neue Kosten für Werbung auf einen offenen Markt, aber auch die Notwendigkeit von mehr Verwaltung, größere staatliche Regulierungsbehörden, die ihre Kontrollfunktion auch gegen große ausländische Konzerne behaupten müssten; häufige Kundenwechsel von einem Anbieter zum Anderen und entsprechende Bürokratie, vielfache Rechtshändel in einem hoch komplexen und sehr unstetigen Markt.
Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Gesundheit, Bildung, soziale Einrichtungen, Entsorgung von Abwasser und Müll, Versorgung mit Wasser und Energie, Kommunikation, Verkehr etc.) dürfen Kritikern zufolge nicht einer reinen Marktlogik überantwortet werden (Kommodifizierung), da sie Aufgaben erfüllten, die über ökonomische Fragen hinausgingen, und somit nicht nach Maßstäben von Rentabilität geführt oder beurteilt werden dürften. Dies führe nicht zu einer Verbesserung, sondern zu massiven Verschlechterungen in Qualität, Verfügbarkeit und Preis. Grund sei, dass private Anbieter ihren Gewinn maximieren wollen, so dass alle Kostenfaktoren wie Personal, Instandhaltung/Reparatur und Investitionen u.a. unter erhöhten Druck geraten. Es habe sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass weltweit z.B. im Bereich Trinkwasser-Versorgung eine Privatisierung zu höheren Endverbraucherpreisen, geringerer Trinkwasser-Qualität, Personal-Abbau im Unternehmen und mangelhaftem Instandhaltungs-Verhalten geführt habe.
In den 1980er-Jahren wurden in Großbritannien Spar- und Kostenprogramme erstellt, Kommunalverantwortliche durch Kostenverantwortliche ersetzt. Bekannt sind Slogans von Margaret Thatcher wie "Privat ist besser als der Staat" und "Eine Gesellschaft gibt es nicht, nur die Summe der Individuen". Die Hoffnung war: besser, billiger und effizienter - mehr Leistung für weniger Geld.
Kritiker widersprechen dem und verweisen z.B. auf Engpässe bei der Energieversorgung, so etwa Stromabschaltungen in Kalifornien, angeblich wegen fehlender Investitionen in Netzkapazitäten und Kraftwerksbauten, wobei Zusammenhang mit dem Enron-Skandal offenbar wurde, dass die Stromknappheit in Kalifornien teilweise absichtlich herbeigeführt worden war, indem Stromerzeuger das Angebot an elektrischer Energie absichtlich verringerten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Kritiker hinterfragen die sichere Versorgung mit stabilen Preisen am Strommarkt.
In Schweden waren im Winter 2000/2001 70 000 Haushalte nach einer Reihe von kräftigen Schneestürmen zeitweilig ohne Strom. Der Gewerkschaft SEKO zufolge hätte man die Probleme lösen können, wäre nicht infolge der Privatisierung zu wenig Personal für Reparaturen eingeplant worden.
In Großbritannien kam es nach der Privatisierung der Eisenbahn-Gesellschaften vermehrt zu tödlichen Unfällen, mangelhaften Service-Leistungen und Verspätungen. Kritiker begründen dies mit Personal- und Instandhaltungs-Einsparungen (Rationalisierung). Dies führte zu einer Wieder-Verstaatlichung des britischen Eisenbahn-Netzes - Kritiker sprechen hier von dem Motto "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren".
Ist die Nachfrage nach einer Dienstleistung so gering, dass sie sich für einen Anbieter nicht rechnet, unterbleibe sie. Dies zeige sich beispielsweise bei fehlenden Investitionen in Wasser- und Strom-Versorgung oder im Ausbau der Verkehrswege (Straße und Schiene), wenn mangels ausreichender Anzahl an Kunden und damit Gewinnerwartungen ein privater Investor/Betreiber ländliche Gebiete vernachlässigt oder komplett auslässt. Ein Beispiel dafür sei die Unterversorgung mit schnellen Internetanschlüssen über DSL in Deutschland.
Privatisierung öffentlichen Raums
Es gibt auch eine Privatisierung öffentlicher Räume, etwa von Fußgängerzonen, Einkaufspassagen usw. Darunter versteht man, dass Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen und Sicherheitsdiensten gegeben wird, die dann darüber bestimmen, wer sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier gilt dann das Hausrecht des Eigentümers. Eine Grauzone sind Innenstadtbereiche, die eigentlich öffentlichen Raum darstellen, auf deren Gestaltung und Kontrolle aber die dort Handel treibenden mittels politischer Institutionen (Handelskammer, Lobby) Einfluss nehmen. Es werden etwa Obdachlose, Junkies, Punks und ähnliche Minderheiten von der Nutzung ausgeschlossen und von Polizei oder Sicherheitsdiensten entfernt, wenn sie nach Meinung der Handeltreibenden eine Belästigung für Einkaufende darstellen. Gegen diese Formen von vermeintlichen oder ganz realen Privatisierungen wendet sich die Reclaim the Streets-Bewegung.
Eine andere Form der Reduzierung öffentlichen Raums findet sich in dem Verkauf von Einrichtungen oder Namensrechten an Großkonzerne, wie es der Fall bei verschiedenen deutschen Fußballarenen ist: Aus Volksparkstadion wurde "AOL Arena", aus Niedersachsenstadion "AWD-Arena" und die "Allianz Arena" trug ihren Namen von Anfang an. Die Stadionbetreiber sind damit eine Verpflichtung eingegangen, Marketing für den jeweiligen Namensgeber zu betreiben, bzw. Konkurrenzmarketing fernzuhalten. Als kritisch einzustufen ist auch die Tendenz, die Finanzierung öffentlicher Plätze potenten Sponsoren zu überlassen (Beispiel: Bitburgers Bolzplatzinintiative [1] mit Segen des DFB). Die soziologischen Auswirkungen sind jeweils ähnlich: Während die eigentlich in der Pflicht stehenden Gemeinden, Länder und Staat im Bewusstsein der Bürger immer weiter in der Bedeutungslosigkeit verschwinden, wird eine subtiler Druck auf den zum Konsumenten gewandelten Bürger aufgebaut.
Privatisierungen in Schwellenländern
Der Internationale Währungsfond koppelt in der Regel Kreditbewilligungen an Schwellenländer an den Zwang zur Privatisierung von Elementen der öffentlichen Daseinsvorsorge, damit die oben beschriebenen mutmaßlichen Vorteile der Privatisierung zum Tragen kommen sollen. In den Schuldnerländern existiert aber in aller Regel kein oder zu wenig inländisches Kapital, um zum Beispiel die Wasserversorgung oder das Bildungswesen in eigener Regie privatisieren zu können, so dass diese Bereiche dann unter die Kontrolle internationaler Investoren fallen, oft aus den USA oder aus der EU, die gegenüber ihren Kapitaleignern verantwortlich und daher nur wenig geneigt sind, auf die Probleme ihrer Gastländer Rücksicht zu nehmen (Siehe auch: Cochabamba). Darüber hinaus wird die Rendite aus der Investition in Zukunft aus den betroffenen Ländern abfließen, was eine Schwächung von deren Binnenmarkt zur Folge hat.
Privatisierung von Dienstleistungen
Weltweit werden Dienstleistungen durch das WTO-Dienstleistungsabkommen GATS liberalisiert und oft in Folge privatisiert.
Literatur
- Michel Reimon/Christian Felber: Schwarzbuch Privatisierung. Ueberreuter 2003. ISBN 3800039966
- Hans Herbert von Arnim: Rechtsfragen der Privatisierung, Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (Heft 82), Wiesbaden 1985
- Wolfgang Däubler: Privatisierung als Rechtsproblem, Luchterhand, Neuwied 1980, ISBN 3-472-08022-1
- Jörg Huffschmit: Die Privatisierung der Welt; Reader des wissenschaftlichen Beirates von Attac
Siehe auch
- Neoliberalismus, Interventionismus, Reform, Public Private Partnership, Cross-Border-Leasing, Verstaatlichung, Öffentliches Unternehmen, Deregulierung, Welthandelsorganisation, Private Sector Development
Liste ehemaliger Staatsbetriebe
Weblinks
- Die Privatisierung der Welt - siehe Manuskript zum Download
- Beispiel: Die Wasserversorgung in Großbritannien
- attac Privatisierung - zahlreiche Privatisierungsbeispiele