Buraku
Buraku (jap. 部落 ("Sonderweiler") bezeichnet eine "besondere Ortschaft", d. h. ein von der Mehrheitsbevölkerung abgegrenztes Wohngebiet, in dem Angehörige einer als Burakumin 部落民 ("Bewohner der Sonderweiler") bezeichneten japanischen Minderheit leben mussten. (Im Deutschen wird statt des Begriffes Burakumin oft einfach nur Buraku verwendet, um die in diesen Ortschaften lebenden Menschen zu bezeichnen.) Diese Minderheit, deren Nachfahren auch heute noch in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen diskriminiert werden, gehört ethnisch zu der japanischen Mehrheitsbevölkerung - im Unterschied zu den Ainu oder den Koreanern, den anderen beiden großen Minderheitengruppen in Japan - und ist weder im Aussehen noch durch Religion oder Sitten von den "normalen" Japanern zu unterscheiden.
Sowohl religiöse Auffassungen als auch gesellschaftliche Ausformungen führten dazu, die Vorfahren dieser Gesellschaftsschicht zu diskriminieren.
Die Burakumin entstammen einer Bevölkerungsgruppe, die außerhalb der von den Herrschern während der Tokugawa-Zeit (1603-1867) festgelegten vier Gesellschaftsschichten (Krieger, Bauern, Handwerker, Kaufleute) stand. Grund für ihre Ausgrenzung waren ihre teils aus shintoistischen, teils aus buddhistischen Motiven als unrein betrachteten Berufe, dazu gehörten zum Beispiel alle Berufe, die mit Toten oder Tieren, deren Fleisch oder Fellen, zu tun hatten (z. B. Trommelhersteller, Gerber, Schlachter, Totengräber aber auch Strohsandalenhersteller). Einen Hinweis auf die gesellschaftlich sehr unterprivilegierte Stellung gibt die historische Bezeichnung für diese Gruppe: eta ("viel Schmutz"). Da zudem die Berufe erblich waren und Melderegister bestanden, in denen die Bevölkerung bei Geburt eingetragen wurde, konnten die Burakumin jederzeit identifiziert werden. Damit verfestigte sich auch die Diskriminierung gegen diese Bevölkerungsschicht, die sich auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens erstreckten: Diese Menschen wurden gezwungen, in bestimmten Ortschaften (Buraku) zu leben, ihre Kinder durften nicht in die normale Schule gehen, es gab besondere Tempel zur Ausführung ihrer Religion, sie durften nicht die Häuser von "Normalbürgern" betreten, kein Essen annehmen und nicht im Gemeindewald Holz sammeln, außerdem wurde ihnen nur das ärmlichste Land zum Anbau zur Verfügung gestellt.
Obwohl die Burakumin 1871 durch einen sogenannten Befreiungserlass offiziell mit den Normalbürgern (heimin) gleichgestellt wurden, hörten die Diskriminierungen gegen sie nicht auf. Zum Beispiel setzte sich für sie die Bezeichnung shinheimin ("Neubürger") durch, die in ähnlicher Weise wie burakumin diskriminierend ist (Euphemismus-Tretmühle).
Die Nachfahren dieser Burakumin haben gegenwärtig immer noch mit Schwierigkeiten im gesellschaftlichen Leben zu kämpfen, zum großen Teil auch wegen der beschriebenen Register - die heutzutage immer noch bestehen und bis in die siebziger Jahre für jeden einsehbar waren und über Generationen die Familiennamen und die Herkunft preisgeben. Zum Beispiel kommt es bei Einstellungen oder ehelichen Verbindungen immer noch zu Diskriminierungen. So verfügen etwa Personalabteilungen größerer Unternehmen auch heute noch über mittlerweile illegale Listen, die auf den offiziellen Melderegistern beruhen und die ehemals den Burakumin vorbehaltenen Siedlungen und Wohngegenden aufzeigen. Bewerber können daher leicht aufgrund ihres Geburtsortes als Burakumin identifiziert werden. Da aber nicht nur der Wohnort, sondern auch der Familienname Auskunft über die Herkunft gibt, ist es den Nachfahren der Burakumin seit einigen Jahren erlaubt, ihren Namen zu ändern.
Siehe auch
Weblinks
- Buraku-Befreiungsorganisation (englisch)