Robert Ritter
Robert Ritter (* 14. Mai 1901 in Aachen, † 1951) war ein nationalsozialistischer "Rassentheoretiker".
1927 promoviert er über Das geschlechtliche Problem in der Erziehung. Versuch einer Sexualpädagogik auf psychologischer Grundlage. 1930 folgt seine medizinische Dissertation mit dem Titel Zur Frage der Vererbung der allergischen Diathese.
1931 und 1932 ist Ritter an der kinderpsychiatrischen Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich Burghölzli tätig.
1932 bis 1935 ist er Oberarzt in der Jugendabteilung der Psychiatrie an der Universität Tübingen, wo er unter anderem für die Begutachtung von schwererziehbaren Jugendlichen zuständig ist. Dort entwickelt er rassistische und eugenische Theorien über die biologischen Grundlagen von sozialer Auffälligkeit, die seiner Karriere im NS-Staat förderlich sind. 1935 übernimmt er einen Forschungsauftrag der deutschen Forschungsgemeinschaft zur Untersuchung der biologischen Grundlagen von „Asozialen“, Obdachlosen und „Zigeunern“ im Reichsgesundheitsamt in Berlin. 1936 habilitiert er in diesem Bereich. Mit seinen Studien qualifiziert er sich für die Leitung der neugegründeten Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt, die er im November 1936 übernimmt.
Ritter erhielt 1935, aufgrund einer Empfehlung von Professor Rüdin, vom Reichsgesundheitsministerium den Auftrag, "eine gründliche rassenkundliche Erfassung und Sichtung aller Zigeuner und Zigeunermischlinge durchzuführen". "Diese Untersuchungen sind in engster Zusammenarbeit mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Münchner Zigeuner-Polizeizentrale in vollem Gange," schrieb Ritter 1938. Er befand: "Je reinrassiger die Zigeuner sind, umso besser lassen sie sich überwachen"[1]. Für nicht erhaltenswert befand er die sogenannten "Zigeunermischlinge" und "jenischen Zigeunerlinge". Ritter schrieb: "Ein Nachwuchs an verwahrlosten jenischen Landfahrern ist vom Standpunkt der Erb- und Rassenpflege nicht erwünscht."
Dieses Institut begutachtet bis 1945 fast 24.000 Menschen, um sie als „Voll-Zigeuner“, „Zigeuner-Mischling“ oder „Nicht-Zigeuner“ zu klassifizieren. Mit dieser Einstufung wird über die Deportation, Zwangssterilisierung und die Ermordung entschieden. Dabei gibt er später an, dass er die „reinrassigen“ Zigeuner vor der Deportation schützen wollte, da für ihn besonders die „Rassenmischung“ problematisch sei, wobei der Anteil der „reinrassigen“ nach seinen Arbeiten unter 10 % lag.
Auch für die Begutachtung von Jugendlichen, die von der NS-Jugendfürsorge oder der Kriminalpolizei in Jugendkonzentrationslager verbracht wurden, ist sein Institut verantwortlich. Die Selektion entscheidet über den Grad der (Um-)erziehungsmaßnahmen.
Ende 1943 wird er Leiter des Reichsgesundheitsamtes. Nach dem 2. Weltkrieg leitet er ab 1947 die Fürsorgestelle für Gemüts-und Nervenkranke sowie der Jugendpsychiatrie in Frankfurt am Main. Ein gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren wegen seiner Verantwortung am Massenmord an den Sinti und Roma wird 1950 eingestellt.
siehe auch: Rassenhygiene
Quellen
- ↑ Zitate nach http://www.thata.ch/thataromatagi970428.htm
Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Ritter, Robert |
KURZBESCHREIBUNG | nationalsozialistischer Rassetheoretiker |
GEBURTSDATUM | 14. Mai 1901 |
GEBURTSORT | Aachen |
STERBEDATUM | 1951 |