Zum Inhalt springen

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juni 2017 um 10:51 Uhr durch 80.242.179.118 (Diskussion) (Die Stiftung EVZ ist zum 01.06.2017 umgezogen in die Friedrichstraße 200 in Berlin Mitte.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Sitz der Stiftung im ehemaligen Gebäude der Victoria-Versicherung in Berlin-Kreuzberg

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) wurde am 2. August 2000 von der deutschen Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft mit über 6.000 beteiligten Unternehmen je zur Hälfte mit 10 Milliarden D-Mark ausgestattet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen. Am 12. Juni 2007 wurde die Zahlung der Entschädigungen offiziell beendet. Die Stiftung fördert zudem seit 2001 Projekte zur Versöhnung.

Geschichte, Hintergrund und gesetzlicher Rahmen

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gab es keine Initiativen, eine Entschädigung von Zwangsarbeitern zu regeln. Dies änderte sich auch mit der Wiedervereinigung nicht. Erst zum Ende der 1990er Jahre war die Bundesregierung gemeinsam mit der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft bereit, Verhandlungen aufzunehmen. Diese Verhandlungen gipfelten in einem Abkommen zwischen Deutschland sowie der Regierung der USA. Weiterhin wurde eine „internationale Vereinbarung unter Beteiligung Israels, mittel- und osteuropäischer Staaten, der deutschen Wirtschaft und der Klägeranwälte unterzeichnet“.[1] Regierung und Wirtschaft hatten sich darauf verständigt, in eine Stiftung jeweils fünf Milliarden D-Mark einzuzahlen. Mit dem „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1263) wurde wenige Tage später eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (BGBl. 2000 I 1263) errichtet.[2]

Die ersten 26 Unternehmen, die 1999 eine namentliche Zusage zur Beteiligung an der Stiftung gaben, waren:[3]

Dauerhafte Projektförderung

Für ihre dauerhaften Aktivitäten wurde der Stiftung EVZ ein Grundkapital von 358 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Seitdem engagiert sie sich in Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischen Unrechts für die Überlebenden und setzt sich für Menschenrechte und Völkerverständigung ein. Die Stiftung EVZ ist damit Ausdruck der fortbestehenden politischen und moralischen Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für das nationalsozialistische Unrecht und gegenüber seinen Opfern.

Aus den Erträgen des Stiftungskapitals in Höhe von 485 Mio. Euro (Stand: 31. Dezember 2014) stehen jährlich rund 7 Millionen Euro für vorrangig internationale Projekte in den folgenden drei Schwerpunkten zur Verfügung:

  • Auseinandersetzung mit der Geschichte: Mit diesem Schwerpunkt soll innerhalb Europas dauerhaft an die NS-Zwangsarbeit erinnert und das Verständnis für unterschiedliche Geschichtsbilder Europas erhöht werden.
  • Handeln für Menschenrechte: Dieser Schwerpunkt fördert internationale Projekte, etwa zur Menschenrechtsbildung und gegen Rechtsextremismus.
  • Engagement für Opfer des Nationalsozialismus: Mit Hilfe dieses Schwerpunktes sollen Projekte gefördert werden, um die Lebenswege von NS-Opfern zu würdigen. Ein Beispiel ist das Programm „Treffpunkt Dialog“, das lokale Projekte in Belarus, Russland und der Ukraine unterstützt.

Seit Juni 2000 wurden 3.685 Projekte mit 97,7 Mio. Euro gefördert, davon 328 Projekte mit 7,8 Mio. Euro im Jahr 2014 (Stand 31. Dezember 2014). Die Stiftung fördert unter anderem das Programm Europeans for Peace[4], das internationale Schul- und Jugendprojekte zwischen Deutschland, Mittel- Ost- und Südosteuropa sowie Israel fördert.

Sitz

Die Stiftung hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 200 in Berlin-Mitte. Eine Untersuchung der Stiftung ergab, dass in diesem Gebäude zur Zeit des Nationalsozialismus ein Jude bis zu seiner Deportation 1943 für die Versicherung Zwangsarbeit leisten musste. [5]

Zahlungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter

Am 12. Juni 2007 wurde die Zahlung der Entschädigungen an NS-Zwangsarbeiter offiziell beendet. Um als ehemaliger Zwangsarbeiter Leistungen, d. h. Entschädigung, erhalten zu können, musste er oder sie Bedingungen erfüllen, die in den Gesetzen bestimmt waren: So musste der Betroffene in einem Konzentrationslager gemäß § 42, Abs. 2 BEG oder in einem Ghetto oder einer ähnlichen Haftstätte gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EVZStiftG verbunden mit Zwangsarbeit inhaftiert gewesen sein (sogenannte Kategorie A) oder gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EVZStiftG von seinem Heimatland in das Deutsche Reich oder ein von Deutschland besetztes Gebiet deportiert worden sein und dort Zwangsarbeit unter Haftbedingungen, haftähnlichen oder vergleichbar besonders schlechten Lebensbedingungen geleistet haben (Kategorie B).

Die Höhe der Zahlungen wurde anhand dieser beiden Kategorien A und B und einer weiteren Kategorie C, die in Ausnahmen Zahlungen an Opfer mit anderen Leidensmerkmalen zuließ und vor allem Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft betraf, pauschaliert. Demnach erhielten die Leistungsberechtigten als Einmalzahlung in der Kategorie A bis zu 15.000 DM (7.669 €) und die der Kategorien B und C bis zu 5.000 DM (2.556 €). Anträge mussten bis zum 31. Dezember 2001 abgegeben werden, während sie die benötigten Dokumente und Nachweise später nachreichen durften. Bis zum 30. September 2006 mussten alle Antragsverfahren abgeschlossen sein.

Gesetzlich zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen waren ausschließlich folgende Organisationen berechtigt:

Am 15. Juni 2001 wurde mit der Zahlung an ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Von 2.316.517 eingegangenen und geprüften Anträgen wurden 1.659.132 Anträge positiv entschieden und Entschädigung an die Opfer und deren Rechtsnachfolger gezahlt. Diese Leistungen umfassten mit einem Gesamtvolumen von 4,529 Mrd, Euro den größten Teil der insgesamt zur Verfügung stehenden 5,580 Mrd Euro.

Von den 4,54 Mrd. Euro (darunter 0,17 Mrd. Euro für Verwaltungskosten der Partnerorganisationen) wurden folgende Beträge ausgezahlt:

Circa 20.000 ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, die Opfer rassistischer Gewalt gewesen waren, erhielten auf ihren Antrag auf Zwangsarbeiterentschädigung einen Ablehnungsbescheid. Dieser wurde mit Verweis auf den § 11 (3) des EVZStiftG, der die Leistungsberechtigten definiert, begründet: „Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung.“[6][7]

Am 12. Juni 2007 wurde die Zahlung der Entschädigungen offiziell beendet.

Entschädigungs-Leistungen wurden außerdem gezahlt für Personenschäden, die auf Grund medizinischer Experimente oder einer Unterbringung in einem Heim für Kinder von Zwangsarbeitern (Ausländerkinder-Pflegestätte) entstanden sind; in letzterem Fall wurden sowohl Überlebende, die damals als Kinder in diesen Heimen leben mussten, als auch ehemalige Zwangsarbeiterinnen, die den Verlust (Tod) eines Kindes erlitten hatten, nämlich infolge der gewaltsamen Wegnahme und Heimunterbringung, einbezogen in den Kreis der Entschädigungsberechtigten. Leistungen hierfür wurden an über 8.000 Opfer in Höhe von bis zu je 8.300 DM (4.240 Euro) ausbezahlt.

54 Millionen Euro (darunter 2 Millionen für Verwaltungskosten) wurden an die bereits oben genannten Partnerorganisationen ausbezahlt.

Entschädigungen wurden auch gegeben wegen Vermögensschäden, wenn deutsche Unternehmen daran wesentlich, direkt und schadensursächlich beteiligt waren. Hierfür wurden 102,4 Millionen Euro (darunter 13 Millionen an Verwaltungskosten) für rund 15.781 Empfänger (davon 7.314 Leistungsberechtigte aus Polen, 4.440 aus Tschechien und 2.414 aus Slowenien) an die Internationale Organisation für Migration (IOM) ausbezahlt.

Zahlungen zum Ausgleich von Versicherungsschäden

Für nicht ausgezahlte Lebensversicherungsansprüche aus der NS-Zeit wurden 102 Millionen Euro ausbezahlt.

Plafonds für humanitäre Projekte

Ein Programm in Höhe von 141 Millionen Euro erreichte die Jewish Claims Conference (JCC) zur weltweiten Finanzierung und Förderung von Organisationen und Institutionen, die Sozialdienste für jüdische NS-Opfer unterhalten. Gefördert wurden daraus über 230 Projekte in 20 Ländern, überwiegend in den USA, Israel und den GUS-Staaten.

Die International Organization for Migration (IOM) erhielt 12 Millionen Euro aus dem Fonds zu Gunsten verfolgter Sinti und Roma. Die Anzahl der Menschen in den Roma-Gemeinschaften in Osteuropa zu erfassen, die Anspruch auf eine Entschädigung hatten, war schwierig, insbesondere wegen der gesellschaftlichen Diskriminierung und der Rivalität der Gemeinschaften untereinander; dies erschwerte die Arbeit der IOM. Ermittelt werden konnten 70.000 Leistungsempfänger in 13 Staaten in Mittel- und Osteuropa.

Humanitärer Fonds der ICHEIC

Am 16. Oktober 2002 wurde das trilaterale Abkommen zwischen Bundesstiftung der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC) (deutsch: Internationale Kommission für Versicherungsansprüche aus der Holocaust-Ära) und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, an der die Versicherungsgesellschaften mit 275 Mio. Euro beteiligt, unterzeichnet. Das damit geschaffene Programm hatte einen Sonderstatus nach dem EVZStiftG. Es betraf Lebensversicherungen von NS-Verfolgten, die von den Versicherungsunternehmen nicht ausgezahlt worden waren. In der Regel handelte es sich bei den Antragstellern um Juden. Der dritte humanitäre Fonds umfasste dabei 350 Millionen Euro. Damit wurden mehrere Projekte gefördert, darunter 132 Mio. US-Dollar für ein Social Welfare Program des Jewish Claims Conference (JCC), durch das die häusliche Betreuung pflegebedürftiger jüdischer Überlebender der NS-Diktatur finanziert werden sollte. Es wurden 91.558 Anträge bei der ICHEIC eingereicht. Auf 7.870 Anträge von insgesamt 19.421 konnten über den GDV in Deutschland Leistungen erbracht werden. Diese Anträge bezogen sich auf 8,664 Personen und 11.399 Policen in Deutschland. Davon kamen 46,6 Prozent der Antragsteller aus den USA und 23 Prozent aus Israel.

Mittel der Bundesstiftung

Für Verwaltungskosten und für die Erbringung von Dienstleistungen für die Partnerorganisationen wurden 36 Millionen Euro benötigt sowie für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände 66 Millionen Euro.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Hrsg.): „10 Jahre Stiftung EVZ“, Berlin 2010.
  2. EVZStiftG - Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
  3. Hintergrund: Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, auf spiegel.de vom 15. Dezember 1999.
  4. Europeans for Peace
  5. Stiftung EVZ: Zwangsarbeit war überall – Orte der NS-Zwangsarbeit rund um die Berliner Lindenstraße
  6. § 11(3) EVZStiftG
  7. Entschädigung aller NS-Opfer gefordert. KONTAKTE-KOHTAKTbI, abgerufen am 25. Oktober 2014.