Gegenzauber
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Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: „Abwehrzauber“ existiert, könnte dort eingearbeitet werden. Zudem ist der Artikel in seinem jetzigen Zustand nicht eben enzyklopädietauglich. ↗ Holger Thølking (d·b) 00:54, 9. Mai 2006 (CEST)
Widerzauber oder Gegenzauber sind Zauberhandlungen, die sich gegen einen erfolgten bösen Zauber richten.
In der Volksmagie richtet sich der Widerzauber gegen vermeintliche Verhexungen und dämonische Einflüsse. Vor allem für Kinder und Haustiere wird häufig Widerzauber praktiziert, da beide sich nicht gegen Behexungen wehren können. So werden etwa Kinder auch heute noch bei der katholischen und orthodoxen Taufe exorziert und gegen den Einfluss böser Dämonen mit Chrisamöl gesalbt. Dem Vieh mischt man Birkenblätter unters Futter oder stellt geschlagene Birkenbäumchen vors Haus. Die Birke gilt als besonders wirksam gegen Hexenzauber. Heute wird dieser Brauch sichtbar vor allem zur Walpurgisnacht und zu Christi Himmelfahrt gepflegt.
Der Widerzauber unterscheidet sich vom Abwehrzauber vor allem dadurch, dass er sich aktiv gegen einen vermeintlich erfolgten Zauber richtet. Der Zauber soll durch den Gegenzauber gebrochen werden. Wobei ihm vielfach auch eine strafende Komponente hinzugedacht wird. Die Hexe oder der Zauberer sollen durch den Zauber selbst geschädigt werden, auf dass sie von künftigen Zauber ablassen.
Besondere Bedeutung erfährt der Widerzauber in Religionen, bei denen durch Priester und Priesterinnen explizit Magie betrieben wird, beispielsweise beim Candomblé, dem Voodoo oder afrikanischen Stammeskulten. Hier werden Schicksalsschläge häufig als das Ergebnis von Schadenszauber gedeutet, dem darauf mit einem Widerzauber begegnet wird.
In Schwarzafrika hat das Zauberunwesen mit Zauber und Widerzauber mittlerweile eine gefährliche Dimension erreicht. Menschen werden deswegen getötet und politische Prozesse von Zauberern beeinflußt. 2006 wurden deswegen erstmals in Simbabwe Hexerei und die Konsultierung von Hexen mit bis zu fünf Jahren Haft unter Strafe gestellt.
Literatur
Multhaupt Tamara: Hexerei und Antihexerei in Afrika; München 1989.