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Heinrich Fink

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Heinrich Fink (rechts) bei der Mahnwache vor dem Berliner Dom, 6. August 1990

Heinrich Fink (* 31. März 1935 in Korntal, heute im Gebiet des ukrainischen Landkreises Sarata) ist ein deutscher evangelischer Theologe und ehemaliger Hochschullehrer. Er war 1990–1991 Rektor der Humboldt-Universität zu Berlin. Finks Entlassung erfolgte, weil Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als inoffizieller Mitarbeiter (IM) bekannt geworden waren. Fink war 1998–2001 Bundestagsabgeordneter der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und 2003–2014 Vorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), deren Ehrenvorsitzender er seit 2014 ist.

Leben

Jugend

Fink stammt aus einer bessarabiendeutschen pietistischen Bauernfamilie, die im Zweiten Weltkrieg in den annektierten Teil Polens umgesiedelt worden war und die es schließlich nach Glienicke (bei Ziesar) in Brandenburg verschlagen hatte. Bis 1954 besuchte Fink die Schule in Glienicke, Brandenburg (Havel) und Genthin, war aktiv in der Jungen Gemeinde und trat der Freien Deutschen Jugend bei.

Wissenschaftliche Laufbahn

Von 1954 bis 1960 studierte Fink evangelische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und besuchte auch Lehrveranstaltungen an den Universitäten in Berlin (West). 1958/59 unterbrach er sein Studium für eine Tätigkeit als Reisesekretär der Evangelischen Studentengemeinde und arbeitete ab 1958 im Weißenseer Arbeitskreis mit. Nach einem Vikariat 1960/1961 in Halle an der Saale wurde Fink Wissenschaftlicher Assistent an der HU.

Mit der Dissertation „Begründung der Funktion der Praktischen Theologie bei Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher. Eine Untersuchung anhand seiner praktisch-theologischen Vorlesungen“ promovierte Fink 1966 an der HU. 1969 wurde er dort Dozent. Danach begann er mit einer Habilitation im Fach Praktische Theologie zum Thema Seelsorge und Gruppendynamik, fand damit aber nicht die Zustimmung der Fakultät. Aufgrund der Vorschriften des neu eingeführten Dr. sc. dachte er an eine disziplinübergreifende Arbeit. Als ihm mitgeteilt wurde, er solle zum Professor berufen werden, wollte er das Fach wechseln, was nicht genehmigt wurde.[1] Daher erfolgte 1978 die Habilitation in der Praktischen Theologie nach der Vorlage der B-Promotion „Karl Barth und die Bewegung Freies Deutschland in der Schweiz“. Die Sektionsgewerkschaftsleitung legte gegen das Verfahren, an dem kein Fachvertreter der Praktischen Theologie beteiligt war, sowie gegen die Ernennung Finks zum Professor für Praktische Theologe vergeblich Einspruch ein.[2] Am 1. September 1979 wurde er zum Professor für Praktische Theologie berufen. 1980 wurde er Dekan der Theologischen Fakultät, 1990 wurde er in freier Wahl mit 341 zu 79 Stimmen zum Rektor der HU gewählt. Die Wahl galt als grundlegende Richtungsentscheidung.[3] Im November 1991 entließ ihn die Hochschule aufgrund seiner Rolle als Inoffizieller Mitarbeiter der Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Fristlose Entlassung und öffentlicher Skandal

Die fristlose Entlassung wurde in Gang gesetzt durch eine Erklärung des ehemaligen „Sonderbeauftragten der Bundesregierung“ Joachim Gauck am 25. November 1991, Fink sei für das MfS tätig gewesen. Eine von Fink selber veranlasste Prüfung durch die Gauck-Behörde hatte im Februar 1991 noch ergeben, es gebe keine Hinweise auf eine solche Tätigkeit.[4]

Noch am 25. November 1991 verlangte der Berliner Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) von Fink ein Gespräch unter vier Augen. Fink bestritt die Vorwürfe und weigerte sich, das in diesem Fall übliche Angebot einer stillschweigenden frühzeitigen Pensionierung anzunehmen. Daraufhin verkündete Erhardt die fristlose Entlassung Finks als Professor, und der Fall entwickelte sich zu einem öffentlichen Skandal. Am 26. November 1991 erklärte Fink, in seiner zehnjährigen Amtszeit als Direktor der Sektion Theologie habe es zwangsläufig auch Kontakte mit dem MfS gegeben. Er habe sich vor staatlichen Stellen oft rechtfertigen müssen und sei u.a. wegen seiner Projekte in Israel kritisch beobachtet worden.

Weil die Vorwürfe bereits einige Tage vorher öffentlich gemacht wurden (u.a. in „Die Zeit“ und „Die Welt“), sprach Fink später von einer „Kampagne“, die darauf zielte, eigenständige demokratische Entwicklungen auf dem Gebiet der DDR zu unterbinden. Er erklärte, dass seine mündlichen und schriftlichen Kontakte mit Dienststellen (v.a. mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und dem Staatssekretariat für Kirchenfragen) „abgeschöpft“ wurden und von daher in seine MfS-Akte gelangten.[5] Am 27. November 1991 erklärte die Vollversammlung der Humboldt-Universität es sei ein „unmöglicher Zustand“, dass Aktenmaterial der Gauck-Behörde vorab an die Presse gelangen konnte.

Am 28. November 1991 sprach die Personalkommission unter Erhardts Vorsitz die fristlose Entlassung Finks aus. In einer außerordentlichen Konzilssitzung am 29. November 1991 erläuterten Gauck und sein Vertreter Hansjörg Geiger die Vorwürfe gegen Fink anhand einer Materialsammlung aus diversen Akten und Schriftstücken aus dem Bestand der Gauck-Behörde. Auf Anweisung des Chefs der Abteilung, Oberst Dr. Wiegand, habe der Führungsoffizier von IM „Heiner“, Klaus Roßberg, die Vernichtung großer Teile der ursprünglichen Akte am 6. Dezember 1989.[6] Geiger verwies auf Indizien, v.a. auf einen IM-Vorlauf und auf einen Telefonanruf Finks bei einer MfS-Dienststelle. Er könne eine Tätigkeit Finks als IM „nicht ausschließen“, aber „konkret“ gebe es keine Beweise (wie etwa eine Verpflichtungserklärung). Auf die Frage, ob Fink vielleicht nicht gewusst hätte, dass diese Akten über ihn angelegt wurden, erklärte Gauck, das sei gerade in diesem Fall durchaus möglich. Am Ende der Diskussion befand das Konzil, dass die fristlose Entlassung Finks rechtlich fragwürdig sei.

Zahlreiche westdeutsche und ostdeutsche Künstler, Wissenschaftler und Bürgerrechtler (u.a. Inge Aicher-Scholl, Christoph Hein, Christa Wolf, Stefan Heym, Daniela Dahn, Jens Reich, Wolf-Dieter Narr, Dorothee Sölle und Rudolf Bahro) erklärten ihre Solidarität mit Fink und sprachen von einer politischen Maßnahme. Senator Ehrhardt habe willkürlich eigenmächtige Entscheidungen gegen die gewählten Gremien der Humboldt-Universität getroffen.[7]

Erstes Gerichtsverfahren: Entlassung Finks rechtswidrig

Am 3. Dezember 1991 erhob Fink beim Arbeitsgericht Klage gegen seine fristlose Entlassung durch Erhardt.[8] In seinem schriftlichen Urteil vom 1. April 1992 erklärte das Gericht die Entlassung Finks für rechtswidrig und forderte die HU auf, Fink mit sofortiger Wirkung als Hochschullehrer weiter zu beschäftigen. Die Kündigung und Entlassung Finks seien ohne Einsicht in die Akten und nur aufgrund einer brieflichen Information der Gauck-Behörde erfolgt. Die Schreiben und Berichte der Gauck-Behörde sowie die MfS-Akten seien kein Beweismaterial, sondern Privaturkunden, die höchstens beweisen könnten, dass die einzelnen Angaben, Erklärungen und Vermerke von den jeweiligen Ausstellern stammten. Die Auskünfte der Gauck-Behörde seien in jedem Falle durch die auskunftsersuchende Stelle, hier die Senatsverwaltung, inhaltlich zu überprüfen. (Az. 64 A Ca 28177/91)

Dem Gericht lagen die eidesstattlichen Versicherungen zweier ehemaliger MfS-Offiziere vor. Diese erklärten, Fink sei niemals für das MfS tätig gewesen. Der Anwalt Erhardts erklärte diese Aussagen für „meineidig“. Der Richter wertete sie jedoch als Zeugenaussage: Man dürfe nicht prinzipiell davon ausgehen, dass Angehörige von Geheimdiensten vor Gericht die Unwahrheit sagen würden. Er sehe einen Widerspruch darin, dass die Senatsseite den Zeugen keinen Glauben schenke, aber die von eben diesen Zeugen verfassten Papiere als Urkunden wertete.

Zwei Tage nach dem schriftlichen Urteil, am 3. April 1992, ging Erhardt in Berufung und beantragte, den Beschluss zur Weiterbeschäftigung Finks aufzuheben. Der Akademische Senat forderte am 7. April 1992 den kommissarisch amtierenden Rektor Zschunke auf, dem gewählten Rektor seinen Platz wieder zu übergeben. Senator Erhardt gab Zschunke jedoch die Anordnung, Finks Amtsausübung weiterhin zu untersagen.

Berufungsverfahren: Entlassung Finks rechtskräftig

Im zweitinstanzlichen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht im Dezember 1992 wiederholte Fink, dass er niemals wissentlich für das MfS tätig gewesen sei.[9] Die ehemaligen MfS-Offiziere waren auf Antrag von Erhardts Anwalt als Zeugen geladen. Der Richter drängte Fink, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. Fink lehnte dies ab. Das Gericht kam zu dem Schluss, Fink habe „direkte konspirative Kontakte zum MfS gehabt und diesem Informationen geliefert.“ Dabei bezog es sich nur indirekt auf die Auskünfte der Gauck-Behörde und beurteilte deren Schlussfolgerungen „eher skeptisch“, da sie die Möglichkeit einer unwissentlichen Abschöpfung Finks nicht in Betracht gezogen habe. Außerdem stellte das Gericht die Glaubwürdigkeit der Zeugen des MfS in Zweifel. Gleichwohl stützte es sichfür seine Bewertung der beiden Punkte, in denen es Fink des direkten Kontaktes mit dem MfS überführt sah (Telefonat mit dem MfS während des Kirchentags 1987 und Verleihung einer Medaille der NVA), auf Aussagen eben dieser Offiziere – und zwar in ganz unterschiedlicher Weise: Einmal positiv als „einleuchtend“ und einmal negativ als „abstrus“ bzw. „unzutreffend“.

Angeblich existierende Tonaufzeichnungen des Telefongesprächs mit dem MfS oder Belege für die tatsächliche Verleihung des Ordens an Fink wurden dem Gericht nicht vorgelegt. Der Vorsitzende Richter räumte ein, das Urteil könne „nicht als letzte Wahrheit gelten“. Das Gericht habe „in dem komplizierten Prozess der Wahrheitsfindung den Grad an Gewissheit erlangt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollkommen auszuschließen“. Das Urteil wurde mit Überraschung und z.T. mit Unverständnis aufgenommen. Finks Nachfolgerin im Rektoramt, Marlis Dürkop, erklärte, es sei für die Universität schmerzhaft, „vor allem auch deshalb, weil sie den unbestrittenen Beitrag von Heinrich Fink im Erneuerungsprozess der Humboldt-Universität gewürdigt wissen möchte“.

Gemeinsam mit sieben weiteren Personen, denen nach 1990 aufgrund ihrer politischen Betätigung in der DDR ebenfalls untersagt worden war, in Schulen, Hochschulen oder Verkehrsbetrieben weiterbeschäftigt zu werden, legte Fink Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Sie wurde am 11. März 1997 verhandelt. Das Gericht sah es nicht als seine Aufgabe an, die Frage der IM-Tätigkeit Finks nochmals auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Am 10. Juni 1997 gab das Gericht drei Beschwerden statt. Finks Beschwerde wurde ohne Begründung abgewiesen.

Die neu zusammengesetzte Akte über IM „Heiner“

Im Jahr 2005 erschienen in mehreren Zeitungen Berichte, dass die Birthler-Behörde rund 600 Blatt der ursprünglichen MfS-Akte über einen von der Hauptabteilung XX/4 (Abt. für Kirchenfragen) geführten IM „Heiner“ (Kennziffer XV/1827/68) rekonstruiert habe. Es gebe ein „Übersichtsblatt“ mit dem Klarnamen „Dr. theol. Heinrich Fink“ plus korrektem Geburtsdatum, Wohnanschrift und Arbeitsstelle.[10][11]

Die Akte dokumentiere, dass das MfS Fink am 11. Juni 1968 als Inoffiziellen Mitarbeiter anwarb.[12] Sie enthalte Berichte über Finks Treffen mit seinem Führungsoffizier und über seine Beurteilungen anderer Personen. Fink habe „von sich aus auf Einzelpersonen aufmerksam“ gemacht und seine Kenntnisse auch aus „Beichtgeheimnissen und vertraulichen seelsorgerlichen Gesprächen zur Verfügung“ gestellt. Es gebe auch einen von ihm handschriftlich in „Ich-Form“ verfassten Bericht, der jedoch weder einen Absender noch einen Adressaten enthält und auch nicht mit einem Decknamen gekennzeichnet ist.[13] Auch Finks Dienstreisen ins Ausland wurden dem Ministerium berichtet.[14] Daneben gebe es Hinweise auf Zuwendungen und Prämien, allerdings ohne Quittierungen.[15]

Fink berichtet, dass ihm von einem Journalisten angeboten wurde, die Akte einzusehen. Er fand darin nur ein einziges Papier mit seiner Unterschrift: einen Brief an den DDR-Staatssekretär für Kirchenfragen. Er erklärte, dass es nach wie vor keine Beweise für die unterstellte IM-Tätigkeit gebe. Fakt sei vielmehr, dass in seiner Wohnung Wanzen und Abhörgeräte installiert waren, und seine Gespräche aus der darüber liegenden Wohnung abgehört worden seien. Dazu habe Oberst Dr. Wiegand, Hauptabteilungsleiter bei der Abteilung XX/4, vor Gericht erklärt, dass die auf diese Weise Abgehörten als IM geführt wurden, in Finks Fall unter dem Decknamen „Heiner“. Die Tonträger hätten als authentische Berichterstatter gegolten.[16] Die Überwachung Finks durch das MfS wird von anderen Akten belegt.[17]

Fink hat ferner gegen seine Nennung in den Bayerischen Verfassungsschutzberichten von 2010 bis 2013 als „informeller Mitarbeiter“ des MfS Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.[18] Gegen die Erwähnung dieses Rechtsstreites im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2014 hat Fink ebenfalls Klage erhoben.[19] In diesem Zusammenhang wies der Anwalt von Fink mehrfach darauf hin, dass in einem früheren Strafverfahren vor dem Berliner Amtsgericht festgestellt worden sei, dass ein anderer Mitarbeiter des MfS, der ebenfalls „Heiner“ genannt wurde, es war, der vom evangelischen Kirchentag 1987 berichtet hatte.[20][21]

Überwachung durch den bayerischen Verfassungsschutz

Als Vorsitzender (bis 2014) des VVN-BdA stand Fink im Visier des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, das ihm 2011 „kommunistisch gefärbten linksextremistischen Antifaschismus, Antimilitarismus und Antikapitalismus“ vorwarf, außerdem habe Fink „die Zusammenarbeit der VVN-BdA mit gewaltorientierten autonomen Gruppen“ befürwortet.[22] Die Klage der VVN‑BdA gegen die Einschätzung als „linksextremistisch“ [23] lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht München 2014 ab. Die VVN-BdA ging gegen das Urteil in Berufung, womit es ohne Rechtskraft blieb.[24]

Gesellschaft und Politik

1961 wurde Fink Mitglied der Christlichen Friedenskonferenz und saß deren staatsnahem DDR-Regionalausschuss zeitweise vor. Mehrere Dienst- und Vortragsreisen führten ihn dabei in das westliche Ausland.

Von 1978 bis 1990 war er Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Region Ost). Fink galt in der DDR als konform und staatsloyal.[25] Am 8. Oktober 1989 wurde er bei einem Einsatz von Kräften der Volkspolizei und des Ministeriums für Staatssicherheit gegen Demonstranten vor der Berliner Gethsemane-Kirche verletzt, er arbeitete dann bei der diesbezüglichen Untersuchungskommission der Stadtverordnetenversammlung mit.[25] Im Dezember 1989 leitete er den Runden Tisch der HU.[25] 1992 war Fink Mitbegründer des „Komitees für Gerechtigkeit“.[26] Von 1998 bis 2001 war er als Parteiloser für die PDS Mitglied des Deutschen Bundestages. Von November 2003 bis Mai 2014 war er Vorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Auf deren Bundeskongress 2014 wurde er zum Ehrenvorsitzenden bestimmt.[27]

Auszeichnung

Fink erhielt im Dezember 2013 den Menschenrechtspreis der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde. [28]

Privates

Fink ist mit der Pastorin im Ruhestand Ilsegret Fink[29] verheiratet und Vater dreier Kinder.

Publikationen

Autor

  • Wie die Humboldt-Universität gewendet wurde. Erinnerungen des ersten frei gewählten Rektors, Ossietzky, Hannover, 2013, ISBN 978-3-9808137-0-9.
  • Zur Geschichte der Theologischen Fakultät Berlins. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin. Gesellschaftswissenschaftliche Reihe. Jg. 34 (1985), H. 7, S. 517–628.

Herausgeber

  • mit Cornelia Kerth und VVN-Bund der Antifaschisten: Einspruch! Antifaschistische Positionen zur Geschichtspolitik. PapyRossa, Köln 2011.
  • mit Carl-Jürgen Kaltenborn und Dieter Kraft: Dietrich Bonhoeffer – gefährdetes Erbe in bedrohter Welt: Beiträge zur Auseinandersetzung um sein Werk. Union, Berlin 1987, ISBN 3-372-00074-9
  • mit Herbert Trebs: Emil Fuchs. Von Schleiermacher zu Marx. Union, Berlin 1969.
  • Stärker als die Angst. Den 6 Millionen, die keinen Retter fanden. Mit einem Geleitwort von Emil Fuchs. Union, Berlin 1968
  • mit Palamede Borsari und Jessie Street: Première Session du Conseil mondial de la paix. Berlin, 21–26 février 1951. Compte rendu et documents II. 1951.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dietmar Linke, Zwischen Hörsaal und Anklagebank. Theologiestudenten der Humboldt-Universität, Neukirchen-Vluyn 1994, S. 436
  2. Wolf Krötke: Die Theologische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin 1945–2010 (PDF; 849 kB) S. 72.
  3. Peer Pasternack, Geisteswissenschaften in Ostdeutschland. (PDF; 1,0 MB) 1995: S. 266. Konrad H. Jarausch, Das Ringen um Erneuerung 1985–2000, in: Heinz-Elmar Tenorth (Hg.), Geschichte der Universität Unter den Linden, Bd. 3: 1945–2010, Berlin 2012, S. 599.
  4. Zu den Vorgängen um Finks Entlassung vgl. Konrad H. Jarausch, Das Ringen um Erneuerung 1985–2000, in: Heinz-Elmar Tenorth (Hg:.), Geschichte der Universität Unter den Linden, Bd. 3: 1945–2010, Berlin 2012, S. 616–630 (mit weiterer Literatur); Peer Pasternack, ‚‘ ‚Demokratische Erneuerung‘. Eine universitätsgeschichtliche Untersuchung des ostdeutschen Hochschulumbaus 1989–1995. Weinheim 1999, S. 210–225; Heinrich Fink, Wie die Humboldt-Universität gewendet wurde. Erinnerungen des ersten frei gewählten Rektors, Hannover 2013, S. 47–51 und S. 109–113;
  5. Dietmar Linke, Zwischen Hörsaal und Anklagebank. Theologiestudenten der Humboldt-Universität, Neukirchen-Vluyn 1994, S. 443–444
  6. Stasi-Überprüfung von Fink. In: Berliner Zeitung, 4. Dezember 1998.
  7. Dorothee Sölle: Solidarität mit Heinrich Fink. Neue Wege 86, 1992, S. 272–274. doi:10.5169/seals-143718
  8. Zum ersten Gerichtsverfahren vgl. Jarausch, a.a.O. S. 630–631 (mit weiterer Literatur); Pasternack, ‚Demokratische Erneuerung, S. 226–228; Fink, a.a.O., S. 51–54
  9. Zu den weiteren Verfahren vgl. Christian Füller, Der Fink-Prozess und der Rechtsstaat. Für billige Polemik taugt der Prozess um Finks Entlassung nicht, in: Peer Pasternack (Hg.), Hochschule & Kirche. Theologie & Politik. Besichtigung eines Beziehungsgeflechts in der DDR, Berlin 1996, S. 180–190; Pasternack, ‚Demokratische Erneuerung‘, S. 228–229; Fink, a.a.O., S. 72–79.
  10. Renate Oschlies: Der Denunziant. In: Berliner Zeitung, 16. Juni 2005
  11. Akte aus dem Sack. In: Der Spiegel. Nr. 19, 2005 (online).
  12. In einer anderen Darstellung ist jedoch von „ersten Kontaktgesprächen“ 1968 und einer „Umregistrierung als IM-Vorgang am 12. Februar 1969“ die Rede. Sven Vollrath: Zwischen Selbstbestimmung und Intervention: der Umbau der Humboldt-Universität 1989–1996. S. 114. Vgl. auch Jarausch, a.a.O., S. 629.
  13. Vgl. dazu Sven Vollrath: Zwischen Selbstbestimmung und Intervention: der Umbau der Humboldt-Universität 1989–1996. S. 115.
  14. Vollrath: a.a.O.. S. 116.
  15. Vollrath: a.a.O.. S. 114.
  16. Heinrich Fink: Wie die Humboldt-Universität gewendet wurde, S. 83–84.
  17. Vollrath: a.a.O., S. 114
  18. Verfassungsschutzbericht 2014 des Landes Bayern, S. 171.
  19. Verfassungsschutzbericht 2015 des Landes Bayern, S. 194.
  20. Pressemitteilung vom 1. Oktober 2014.
  21. Pressemitteilung vom 1. Juli 2015.
  22. Verfassungsschutzbericht Bayern 2011, Bayerisches Staatsministerium des Innern, S. 215–216.
  23. Prozess gegen Staatsregierung. Antifaschistisch statt linksextremistisch, in: Süddeutsche Zeitung, 2. Oktober 2014.
  24. Klage der VVN-BdA gegen Freistaat abgewiesen – Landesverband geht in Berufung.
  25. a b c Jan Wielgohs: Heinrich Fink. In: Wer war wer in der DDR? 5. AusgabeBand 1. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
  26. Der Professor und die Stasi. In: Die Zeit, Nr. 12/1997.
  27. Heinrich Fink Ehrenvorsitzender.
  28. http://www.neues-deutschland.de/artikel/917748.antifaschist-fink-mit-gbm-preis-ausgezeichnet.html
  29. http://ilmenau.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Dialog-zwischen-Christen-und-Marxisten-Gemeinsame-Aktionen-finden-349444928.