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Volksgesetzgebung in Hamburg

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In Hamburg wurden bislang folgende Volksentscheide durchgeführt:


Jahr 2004

Voraussetzungen für die Annahme eines Gesetzentwurfes durch Volksentscheid:

  • mehr Ja- als Nein-Stimmen
  • mindestens 242.987 Ja-Stimmen (20% der Anzahl der Wahlberechtigten bei der Bürgerschaftswahl 2004)
  • bei mehreren konkurrierenden Gesetzentwürfen die meisten Ja-Stimmen
  • bei mehreren konkurrierenden Gesetzentwürfen und Gleichheit der Ja-Stimmen: Die meisten Ja-Stimmen nach Abzug der Nein-Stimmen

Gesundheit ist keine Ware

Bei diesem Volksentscheid ging es um den geplanten Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser. Die Mehrheit der Abstimmenden sprach sich gegen einen Verkauf aus. Der Volksentscheid war erfolgreich.

Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg contra Bürgernahe Demokratie - 50 Wahlkreise für Hamburg

Bei diesem Volksentscheid am 13. Juni 2004 lagen den Bürgern zwei Gesetzentwürfe für ein neues Wahlrecht für Hamburg zur Abstimmung vor: Einer von den Landesverbänden der Parteien CDU und SPD, und einer von dem eingetragenen Verein Mehr Bürgerrechte. Der Volksentscheid fand gleichzeitig mit der Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Der Gesetzentwurf der Parteien: Bürgernahe Demokratie - 50 Wahlkreise für Hamburg erreichte mit 197.524 Ja-Stimmen nicht das erforderliche Quorum, und war somit erfolglos.

Der Entwurf des Vereins Mehr Bürgerrechte: Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg war mit 256.507 Ja-Stimmen zu 129.035 Nein-Stimmen erfolgreich. Die Zahl der Teilnehmer an diesem Volksentscheid lag 3,5% niedriger als die Zahl der Teilnehmer an den Wahlen zum EU-Parlament.