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Oberlandesgericht München

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Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Gerichtsgebäude in der Schleißheimer Str. 139

Das Oberlandesgericht München ist neben dem Oberlandesgericht Nürnberg und dem Oberlandesgericht Bamberg eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten. Gerichtsträger ist der Freistaat Bayern. Organisatorisch ist es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zugeordnet.

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Oberlandesgerichts München umfasst die Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben sowie den größten Teil des Regierungsbezirks Niederbayern (mit Ausnahme des Landgerichtsbezirks Regensburg).

Im Bezirk des Oberlandesgerichts München sind 20.969 Rechtsanwälte (Stand: 1. Januar 2014[1]) zugelassen.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Oberlandesgericht München ist lediglich der Bundesgerichtshof rechtlich übergeordnet. Nachgeordnet sind dem Gericht insgesamt zehn Landgerichte mit den diesen nachgeordneten Amtsgerichten. Im Einzelnen gehören zum Oberlandesgerichtsbezirk München das Landgericht Augsburg, das Landgericht Deggendorf, das Landgericht Ingolstadt, das Landgericht Kempten, das Landgericht Landshut, das Landgericht Memmingen, das Landgericht München I, das Landgericht München II, das Landgericht Passau und das Landgericht Traunstein.

Sachliche Zuständigkeiten und interne Organisation

Rechtspflege

Das Oberlandesgericht München ist im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit überwiegend für Rechtsmittel in Zivil- und Strafsachen zuständig. Nach Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, das aufgrund einer Sonderregelung die erstinstanzliche Zuständigkeit für Staatsschutzdelikte von herausragender Bedeutung hatte, wurden ihm auch diese Verfahren für den eigenen OLG-Bezirk übertragen. Mit dieser Auflösung kam auch die Zuständigkeit für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit des gesamten Freistaats Bayern hinzu.

Es bestehen beim OLG München insgesamt 51 Senate:

  • 34 Zivilsenate
  • 8 Strafsenate (4 davon zugleich Bußgeldsenate)
  • 1 Fideikommißsenat
  • 1 Senat für Baulandsachen
  • 1 Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren
  • 1 Kartellsenat
  • 1 Senat für Landwirtschaftssachen
  • 1 Senat für Notarsachen
  • 1 Senat für Patentanwaltssachen und
  • 1 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
  • 1 Vergabesenat

Daneben sind folgende Dienst- bzw. Berufsgerichte Teil des Oberlandesgerichts:

  • Bayerischer Dienstgerichtshof für Richter
  • Bayerischer Anwaltsgerichtshof
  • Landesberufsgericht für die Heilberufe
  • Landesberufsgericht für Architekten
  • Landesberufsgericht für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Personalverwaltung

Das Oberlandesgericht ist hinsichtlich der Richter und Beamten personalführende Behörde aller nachgeordneten Gerichte und spricht für diese Ernennungen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen aus. Eine literarische Würdigung erfuhren diese Personalverwaltungsaufgaben in Herbert Rosendorfers humoristischem Roman Ballmanns Leiden oder Lehrbuch des Konkursrechts im Jahr 1981.

Zeit des Nationalsozialismus

1933 wurden aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums am OLG selbst fünf Richter wegen ihrer jüdischen Herkunft aus dem Dienst entfernt. Denny Joseph Reuß wurde 1944 im KZ Theresienstadt ermordet, Emil Ulmann, Ernst Herrmann, Joseph Stein und August Frank gingen ins Exil. Keiner der Überlebenden kehrte nach 1945 in sein Amt zurück. Auch an den nachgeordneten Gerichten wurden zahlreiche Justizbedienstete Opfer der Verfolgungsmaßnahmen. Gerichtspräsident Gerber, der 1933 die vom neuen bayerischen Justizminister Hans Frank betriebene Gleichschaltung der Justiz nicht mit dem gewünschten Nachdruck umsetzte, wurde noch im gleichen Jahr durch Alfred Dürr abgelöst. Die Richter Johann David Sauerländer und Hans Koeniger zeigten widerständiges Verhalten. Sauerländer bereitete 1934 vergeblich einen Plenarbeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts gegen das Nazi-Gesetz zur Legalisierung der Röhm-Morde vor, der die darin sichtbaren Grundsätze nationalsozialistischer Rechtsetzung und -anwendung als Degradierung der richterlichen Tätigkeit zur „Götzendienerei“ gebrandmarkt hätte. [2]

Nach 1945

Nach 1945 wurden die Entnazifizierungsverfahren gegen zwei der drei nach 1933 eingesetzten OLG-Präsidenten sanktionslos eingestellt, lediglich der letzte musste als sogenannter „Belasteter“ die Kürzung der Pension um eine Stufe auf die eines Landgerichtspräsidenten erdulden. Sauerländer wurde nicht wieder eingestellt. Soweit ins NS-System verstrickte Juristen nach 1945 überhaupt entlassen wurden, stand ab 1951 aufgrund der 131er-Regelung einer Wiederereinstellung wenig im Wege. So brachte es Josef Grüb, der vor 1945 als Erster Staatsanwalt für politische Strafsachen auch am berüchtigten Sondergericht Nürnberg wirkte, nach 1945 zum Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht München. Werner Full, der vor 1945 Staatsanwalt für politische Strafsachen beim Oberlandesgericht München war, nahm 1951 als Beisitzer am Landgerichtsverfahren gegen Philipp Auerbach teil. Der Schuldspruch wurde infolge Selbstmord des jüdischen Angeklagten nicht rechtskräftig, Auerbach wurde 1954 rehabilitiert, sein Richter Full beendete seine Laufbahn dennoch als Oberlandesgerichtsrat.[3][4] Sogar zwei ehemalige Juristen des Volksgerichtshofes fanden in der Nachkriegszeit ihr Auskommen beim Oberlandesgericht selbst. Hinzu kamen bei den nachgeordneten Gerichten weitere vom OLG im Amt belassene bzw. eingestellte „Furchtbare Juristen“. Der historischen Aufarbeitung stellte sich das Gericht erst unter Präsident Karl Huber.

Ein vom OLG gegenüber einer muslimischen Rechtsreferendarin erlassenes Kopftuchverbot wurde 2016 vom Verwaltungsgericht Augsburg für rechtswidrig befunden und aufgehoben. Justizminister Winfried Bausback kündigte jedoch Revision an.[5]

Elektronische Datenverarbeitung

Die „Gemeinsame Informationstechnologie-Stelle der bayerischen Justiz“ war bis Ende Februar 2016 Teil des Oberlandesgerichts und betreute in IT-Angelegenheiten die Justizbehörden in allen drei OLG-Bezirken einschließlich der dortigen Staatsanwaltschaften. Nur die Landesjustizkasse in Bamberg, das Zentrale Mahngericht in Coburg und die Justizvollzugsanstalten waren davon ausgenommen. Im Rahmen der Heimatstrategie von Finanzminister Markus Söder wurde der Sitz nach Amberg verlegt und die IT-Stelle unter Umbenennung in „IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz“ dem für Amberg zuständigen OLG Nürnberg unterstellt.

Dienstgebäude

Strafjustizzentrum

Das Oberlandesgericht München ist an seinem Hauptsitz München überwiegend im Justizgebäude Prielmayerstraße 5 untergebracht. Die Errichtung dieses Gebäudes war notwendig geworden, weil der 1897 eingeweihte Justizpalast sich schon nach wenigen Jahren als nicht mehr groß genug für die gesamten Aufgaben der Münchner Justiz erwies. Auch der Neubau wurde von Friedrich von Thiersch errichtet, aber in Kontrast zum Alten Justizpalast in den Formen nordischer Backsteingotik mit zwei Uhrtürmen. Zur Entstehungszeit waren die Backsteinfassaden bemalt.

Allerdings sind etliche Einrichtungen des Oberlandesgerichts auf weitere Gebäude verteilt. Die Strafsenate befinden sich im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 und im Dienstgebäude Schleißheimer Str. 139. Einige Zivil- und Familiensenate, die für Verfahren aus den Landgerichtsbezirken Augsburg, Kempten und Memmingen zuständig sind, befinden sich in Augsburg.

Die Mitarbeiter der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz bei dem Oberlandesgericht München (GIT) waren in verschiedenen Dienstgebäuden in ganz Bayern vertreten.[6]

Vorläufer

1803 wurde im Königreich Bayern das Hofgericht München als Berufungsgericht eingerichtet. Durch das Organische Edikt über die Gerichtsverfassung vom 24. Juli 1808, Teil III[7] wurde es in ein bayerisches Appellationsgericht umgewandelt. Die Appellationsgerichte urteilten in Senaten mit jeweils fünf Mitgliedern. 1826 wurde das Appellationsgericht München aufgelöst und als Appellationsgericht Landshut nach Landshut verlegt. 1839 wurde es erneut als Appellationsgericht Freising nach Freising verlegt. 1862 kehrte es als Appellationsgericht München in die Hauptstadt zurück. 1856 wurden die Appellationsgerichte zur Berufungsinstanz für die Entscheidungen der Bezirksgerichte. 1879 wurde das Appellationsgericht München mit dem Inkrafttreten des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes in ein Oberlandesgericht umgewandelt.[8]

Bekannte Verfahren (Auswahl)

Bekannte Richter (Auswahl)

Präsidenten

Sonstige

Siehe auch

Literatur

Commons: Oberlandesgericht München – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2014. 1. März 2014, abgerufen am 20. August 2014.
  2. Heribert Prantl: Alt-Nazis in der frühen Bundesrepublik - Leute, die von früher was verstehen Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2012
  3. Braunbuch, Berlin 1968, Seite 184
  4. Hannes Ludyga Eine antisemitische Affäre im Nachkriegsdeutschland. Der »Staatskommissar für politisch, religiös und rassisch Verfolgte« Philipp Auerbach (1906–1952), Kritische Justiz - Vierteljahresschrift für Recht und Politik Nr. 40, 2007, S. 410–427
  5. Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist rechtswidrig, Süddeutsche Zeitung vom 30. Juni 2016
  6. Oberlandesgericht München: Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz. Abgerufen am 16. April 2013.
  7. RBl. 1808, 1785, abgedruckt Handbuch der Staats-Verfassung und Staats-Verwaltung des Königreichs Baiern, Band 4, 1810, S. 3–13, online
  8. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799 - 1980, 1983, ISBN 3406096697, S. 117–118, 605
  9. Robert Kempner NS-Todesurteile blieben ungesühnt Der Spiegel 16/1964, S. 33ff
  10. Eine Leiche erschossen? In: Der Spiegel 51/2012. 17. Dezember 2012, abgerufen am 14. April 2013.
  11. a b Ingo Müller, Furchtbare Juristen, München 1987, S. 217, ISBN 3463400383

Koordinaten: 48° 8′ 26,3″ N, 11° 33′ 46,8″ O