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Erhängen

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Detail eines Gemäldes von Pisanello, 1436-1438

Unter Erhängen (auch Strangulation) versteht man die Tötung durch Zusammenschnüren des Halses oder Brechen des Genicks in einer - meist laufenden - Schlinge unter Einfluss des Körpergewichts. Das Erhängen ist eine der häufigsten Methoden des Suizids. Zugleich ist es eine der ältesten Hinrichtungsarten.

Medizinische Aspekte

Suizid

Rechtsmedizinisch wird zwischen "typischem" und "atypischem" Erhängen unterschieden. Beim typischen Erhängen hängt der Körper in einer frei schwebenden Position, der Aufhängepunkt (nachweisbar über die Strangfurche) befindet sich hinten in der Mitte des Nackens. Beim atypischen Erhängen berührt der Körper teilweise den Untergrund (z.B. sitzend oder gar liegend), der Aufhängepunkt liegt dann meist seitlich verschoben oder vorne am Hals.

Hinrichtungen

Wird bei der Hinrichtung der Delinquent nur an der Schlinge aufgehängt oder hochgezogen, erleidet er meist rasch Bewusstlosigkeit und Tod durch Blutleere des Gehirns, verursacht durch Kompression der Arteriae carotideae (Halsschlagadern) und vertebrales (Wirbelarterien), evtl. auch durch mechanische Verlegung der Atemwege (Druck des Zungengrunds gegen die Rachenhinterwand). Diese Methode war im k.u.k. Österreich üblich.

Wird am Galgen der "lange Fall" angewandt (Großbritannien bis zur Abschaffung der Todesstrafe; aktuell noch in einigen US-Staaten und Singapur), fällt der Delinquent durch eine plötzlich geöffnete Klappe im Boden mindestens einen Meter hinab, ehe der Strang den Sturz ruckartig bremst. Dies führt zur Fraktur des Dens axis (Genickbruch), wobei durch die Verschiebung der Bruchstücke dieses Knochens die Medulla oblongata (verlängertes Rückenmark) durchtrennt wird, welche sowohl den Kreislauf als auch die Atmung reguliert. Neurophysiologisch gesehen hat es also denselben Effekt wie das Enthaupten. Bei der Bemessung der Stricklänge muss das Körpergewicht des Delinquenten berücksichtigt werden, damit die Massenträgheit des menschlichen Körpers für einen sicheren Genickbruch ausreicht ohne den Kopf abzureißen.

Strafvollzug (Todesstrafe)

"Tod durch den Strang" wird in Urteilsverkündungen vor Hinrichtungen ausgesprochen. Im Strafvollzug werden die Hinrichtungen dann meist an einem Galgen durchgeführt.

Früher nannte man das Erhängen auch "Richten mit trockener Hand" im Gegensatz zum Enthaupten, dem "Richten mit blutiger Hand". In alter Zeit forderte die Tötung durch Erhängen kein besonderes Geschick, im Unterschied zum Enthaupten. Dadurch wurde die Suche nach Henkern entsprechend erleichtert.

Im Gegensatz zur "ehrenvollen" Enthauptung, die meist Delinquenten höheren Ranges vorbehalten blieb, wurde das "unehrenhafte" Erhängen solchen niederen sozialen Ranges oder Vogelfreien (die dann oft auch am Galgen verbleibend von Vögeln verzehrt wurden) zuteil. Dies wirkte teilweise bis ins 20. Jahrhundert fort. So ließ die NS-Justiz die meisten gefassten Attentäter des 20. Juli hängen. Auch die durch das Nürnberger Tribunal verhängten Todesurteile lauteten meist "death by hanging".

In den USA wurde zuletzt am 25. Januar 1996 Billy Bailey in Delaware durch Erhängen hingerichtet.

In Singapur ist das Erhängen die übliche Art der Hinrichtung. Im Dezember 2005 hatte sich der einzige Henker Singapurs öffentlich bekannt und das gewöhnliche Vorgehen des Erhängens erläutert. Daraufhin wurde er durch einen Henker aus Malaysia vertreten.

Siehe auch: