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Standkontrolle

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Standkontrolle in Deutschland

Eine Standkontrolle ist eine ortsfeste Voll- oder Teilsperrung der Polizei und anderer Vollzugsorgane (z. B. Bundesamt für Güterverkehr oder Zoll), um im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer einer Fahrzeugkontrolle zu unterziehen. Es handelt es sich um eine Verkehrskontrolle nach StVO.

Zweck

Dabei können Fahrzeuge, Fahrzeugführer sowie deren Eignung und die Ausrüstung, der Zustand und die Beladung u. Ä. kontrolliert werden. Ein weiters Ziel kann die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sein. Dabei wird eine Identitätsfeststellung des Fahrzeugführer durchgeführt. Bei einer verdachtsunabhängige Kontrolle nach Polizeirecht werden unter anderem das Fahrzeuge, die Insassen, die Dokumente, die Beladung kontrolliert. Seltener wird eine ortsfeste Straßensperre eingerichtet, um Personen, Fahrzeuge und mitgeführten Gegenstände zu kontrollieren. Dabei handelt es sich um eine Kontrollstelle im Strafverfahren, wo es vorrangig darum geht, Straftaten auszuforschen. Das BAG kontrolliert vor allem Fahrzeugen und das Fahrpersonal. Ein weiteres Aufgabenfeld des BAG, das aber auch in das Aufgabenfeld der Bundeszollverwaltung fällt, sind Kontrollen nach dem Autobahnmautgesetz.

Weiters werden Personen und Beförderungsmitteln zur Durchführung der zollamtlichen Überwachung angehalten. Der Zoll kontrolliert außerdem Fahrzeuge nach dem Energiesteuergesetz (z.B. Heizölverdieselung).

Aus Gründen der Unfallprävention müssen die Stellen rechtzeitig erkennbar sein (blaue Rundumkennleuchten, Pylonen, Warnschilder, Geschwindigkeitstrichter); in vielen Bundesländern stehen dabei auch mit zwei Personen besetzte Verfolgungsfahrzeuge bereit. Zu kontrollierende Fahrzeuge werden entweder mittels technischer (Anhaltesignalgeber) oder gestikulärer Weisungen an einen bestimmten Straßenabschnitt zwecks Anhaltung gewiesen.

Siehe auch

Kontrollstelle