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Energieeinsparverordnung

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hat.

Basisdaten
Kurztitel: Energieeinsparverordnung
Voller Titel: Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden
Typ: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht / Umweltrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: EnEV
FNA: 754-4-9
Datum des Gesetzes: 16. November 2001 (BGBl. I 2001, S. 3085)
Aktuelle Fassung: 8. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3146)

Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich der Isolations-Eigenschaften und der Qualität der Anlagentechnik. Die EnEV und die von ihr in Bezug genommenen Normen legen fest, wie der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und der Heizenergiebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt in Deutschland für

  • Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden,
  • Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beides gelten sollen, werden im einzelnen in den entsprechenden Abschnitten und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.

Die EnEV gilt nicht für:

  • Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen
  • Großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen gehalten werden müssen
  • unterirdische Bauwerke
  • Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen
  • Traglufthallen, Zelle und ähnliche Gebäude, die wiederholt aufgebaut und zerlegt werden müssen.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude anfallen. Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs wird deshalb der Endenergiebedarf eines Gebäude mit dem Primärenergiefaktor multipliziert. Dieser Faktor ist regional unterschiedlich, in Deutschland legt die EnEV den Faktor fest, in der Schweiz Minergie. Er liegt bei:

Energieträger Primärenergiefaktor EnEV Primärenergiefaktor Minergie
Heizöl 1,1 1.0
Erdgas, Flüssiggas 1,1 1.0
Steinkohle, Braunkohle 1,1 bzw. 1,2 1.0
Holz 0,2 0.5
Nah- und Fernwärme aus KWK 0,0 bzw. 0,7 0.6
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken 0,1 bzw. 1,3 1.0
Strom 3,0 2.0

Die Begrenzung des Primärenergiebedarfes gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden:

- zu min. 70% durch Wärme aus Kraft-Wärmekopplung (KWK)

- zu min. 70% durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger (Solarenergie, Umweltenergie, Erdwärme und Biomasse)

- überwiegend durch Einzelfeuerstätten, für die keine Regel der Technik vorliegen. Hinweis: Um die Verwendung regenerativer Energieträger zu fördern, wurden diese in der EnEV besser bewertet!

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die zur Deckung des Heizenergiebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Die Endenergie entspricht dabei im allgemeinen der vom Energieerzeuger berechneten Menge Heizöl (Liter), Erdgas (m³ oder kWh) oder Strom (kWh).

Heizwärmebedarf / Trinkwasserwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf ist die Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird. Der Trinkwasserwärmebedarf ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss. Verluste bei der Energieumwandlung (z. B. Verluste des Heizkessels), der Verteilung und sonstige technische Verluste sind nicht enthalten. Er wird bei manchen Verfahren pauschal mit 12,5 kWh/m²a angesetzt. Dies entspricht einem Bedarf von 23 l/Person/Tag.

Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust kommt durch Wärmeübertragung zustande und wird zur Bestimmung der Energieverluste eines Raumes oder Gebäudes bestimmt. Ausschlaggebend für die Berechnungen ist die DIN EN 12831 (als Ersatz für die DIN 4701) mit nationalem Anhang.

Siehe auch