Geschichte des Zahnarztberufs

Eine nichtakademische Ausbildung, die Konkurrenz durch Laienbehandler und zahnbehandelnde Ärzte, ein niedriges Sozialprestige, eine begrenzte Nachfrage nach zahnmedizinischen Leistungen waren in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Ausgangsvoraussetzungen für die Zukunft der Zahnärzte. Trotzdem konnten sich die Zahnärzte bis 1919 gegen die bestehende Konkurrenz als Profession etablieren.[1]
Anfänge

In der Chirurgia Magna prägte Guy de Chauliac den Begriff dentiste, auf den in vielen Sprachen die Bezeichnung für den Zahnarzt zurückgeht, etwa die im Deutschen veraltete Berufsbezeichnung Dentist.[3] Frankreich war der Vorreiter, als dort ab 1700 für oralchirurgische Eingriffe und die restaurative Zahnheilkunde eine Prüfung vorgeschrieben war. Ansonsten beschränkte sich die Ausbildung bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts auf eine Lehre bei einem Bader, Barbier oder Chirurgen und konnte ohne den Nachweis einer schulischen Vorbildung absolviert werden. Mit der Neuordnung der preußischen Medizinalgesetzgebung wurde am 1. Dezember 1825 eine Prüfungsordnung für Zahnärzte verabschiedet und ihr Berufsstand in die Klasse der Heilberufe eingeordnet.[4] Ab 1835 war in Preußen eine zweijährige chirurgische Ausbildung (als Wundarzt 2. Klasse mit Tertiareife) vor Ausübung des Zahnarztberufes vorgeschrieben. 1848 wurden die medizinisch-chirurgischen Lehranstalten für Wundärzte 1. und 2. Klasse aufgehoben und ab 1869 wurde für den Bereich des Norddeutschen Bundes die Zahnärztliche Prüfungsordnung wirksam,[5] ab 1871 auch in allen anderen Staaten des neu gegründeten Deutschen Reichs. Zwei Jahre später wurde die Immatrikulation und damit der Zugang zum Universitätsstudium verfügt.
Studium
Zahnärzten wurde die Aufnahme einer Tätigkeit an Universitäten lange Zeit durch Einspruch der Medizinischen Fakultäten verwehrt. Erst im Jahre 1771 erteilte die medizinische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel dem mecklenburgischen Zahnarzt Benjamin Fritsche die Erlaubnis, die „Zahnkunst“ auszuüben. 1865 schrieb sich dort Carl-Wilhelm Fricke als Student für das Fach Zahnheilkunde ein. Später gründete dieser das erste Zahnärztliche Institut in Kiel, dem er von 1871 bis 1901 als Direktor vorstand. In dieser Eigenschaft saß er auch der ersten zahnärztlichen Fachvereinigung vor, der Vorgängerin der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, dem Centralverein Deutscher Zahnärzte (CVdZ). 1874 wurde Fricke als Mitglied in die Fakultät aufgenommen, verbunden mit der Erlaubnis, als Lector honoris causa für Zahnheilkunde Vorlesungen in seinem Fach zu halten. Die ersten 4 Studenten Frickes, die sich im Wintersemester 1874/75 eingeschrieben haben, waren Georg Bruhn aus Segeberg, Richard Fricke aus Itzehoe, H.-G. Hildebrandt aus Flensburg und Georg Kirchner aus Kiel.[6]

1783 wurde in Würzburg dem Zahnarzt Philipp Frank aufgrund eines Zeugnisses des Professors der Chirurgie Karl Caspar Siebold die Tätigkeit als Zahnarzt offiziell genehmigt. Seit 1802 war der Chirurg Karl Joseph Ringelmann (1776–1854) als öffentlicher Lehrer der Zahnheilkunde an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg angestellt. 1815 wurde Ringelmann zum Titular-Professor ernannt und erhielt 1825 sowohl den Titel eines königlichen Leibzahnarztes von Maximilian I. Joseph von Bayern[7] als auch die Erlaubnis, als ordentlicher Professor Vorlesungen über Mund- und Zahnkrankheiten zu halten.[8]
In Ungarn verlieh die medizinische Fakultät des Vorläufers der Budapester Semmelweis-Universität das Diplom eines „Magister artis dentariae“ zum ersten Mal in Schuljahr 1799/1800. Es dauerte jedoch noch weitere 80 Jahre, bis die erste zahnärztliche Budapester Schule durch József Iszlai und József Árkövy gegründet worden war.[9]
In den USA erhielt Horace Henry Hayden (1769–1844) als Erster 1810 eine Lizenz zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs durch die Medical and Chirurgical Faculty of Maryland.[10] Eine universitäre Ausbildung wurde erst Mitte des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Erforschung der Ursache und Verbreitung der Fluorose (Schmelzflecken) einerseits und der Nachweis der kariesprotektiven Wirkung der Fluoride mit der resultierenden Trinkwasserfluoridierung andererseits spielten in den Vereinigten Staaten für die Entwicklung der Zahnmedizin zu einer wissenschaftlich orientierten Profession eine wichtige Rolle. Die vorherrschende Beanspruchung von Zuständigkeiten durch Allgemeinmediziner war bis in die 1930er Jahre ein Problem für die junge Disziplin. Hier half der Verweis auf diese Entdeckung der Zahnmedizin den Weg aus der Krise zu finden, die ihren Höhepunkt in einer Diskussion über die Notwendigkeit einer akademischen Ausbildung von Zahnärzten hatte, als sogar die Abschaffung der Zahnmedizin als eigenständige Profession im Raum stand.[11]
1840 wurde die weltweit erste zahnärztliche Ausbildungsstätte in Baltimore als University of Maryland School of Dentistry gegründet, die Geburtsstätte des Doctor of Dental Surgery (D.D.S.). Es folgten Ausbildungsstätten 1859 in London (London School of Dental Surgery) und 1879 in Paris (École dentaire). 1884 entstand in Berlin die deutschlandweite Erstgründung eines universitätszugehörigen zahnärztlichen Instituts. Das Gesamtstudium dauerte nur zwei Jahre, die Aufnahme setzte die Primareife voraus, welche die Versetzung von der Obersekunda in die Unterprima bedeutete. 1879 wurde an der Justus-Liebig-Universität Gießen erstmals ein Student der Zahnheilkunde immatrikuliert.[12]
Von der Zahnkünstlerin zur Zahnärztin


Obwohl die deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert keine Frauen zum Studium zuließen, stand ihnen die Möglichkeit offen, als Zahnkünstlerinnen tätig zu werden. In der „Königlich privilegierten Berlinischen Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen“ aus dem Jahre 1817 erschien ein Inserat einer gewissen Josephine Serre, die als „approbierte Zahnärztin von der Universität zu Krakau, mit dem Rechte der freien Praxis im ganzen russischen Reiche und vom Ober-Collegio Medici et sanitas zu Berlin“ warb.[13]
Henriette Hirschfeld-Tiburtius gab sich damit nicht zufrieden und wollte bereits 1866 Zahnmedizin studieren. Sie reiste 1867 nach Philadelphia, USA, und wurde dort als zweite Frau zum Studium am Pennsylvania College of Dental Surgery zugelassen. Nach ihrem Abschluss kehrte sie nach Deutschland zurück und eröffnete in der Behrenstraße 9 in Berlin ihre Praxis. (In der Behrenstraße ist seit 2009 auch der Sitz der Berliner Vertretung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.) Ihr zu Ehren findet jährlich das Hirschfeld-Tiburtius-Symposium, ein Zahnärztinnenkongress in Berlin, statt.[14] Sowohl Henriette Hirschfeld-Tiburtius als auch ihre Schwägerin, die Ärztin Franziska Tiburtius waren Vorkämpferinnen für das Frauenstudium.
Henriette folgte Emilie Wiede-Foeking aus Preußen, die ihren Abschluss am Baltimore College of Dental Surgery 1873 erworben hatte, sowie Marie Grubert, Valeska Wilcke und Louise Jakoby. Bis 1909 erwarben etwa 45 Frauen den Titel des Doctor of dental surgery (D. D. S.). Auf Grund von zahlreichen erkauften D.D.S-Titeln wurde er jedoch nicht anerkannt.[13]
Die universitäre Ausbildung zur Zahnärztin wurde erstmals im Jahre 1900 in Baden an den Universitäten Freiburg und Karlsruhe eingeführt. im Laufe der darauffolgenden acht Jahre zogen die übrigen deutschen Hochschulen nach. Voraussetzung zum Studium war ein Reifezeugnis. Die erste Frau aus dem Großherzogtum Hessen, die sich an der Justus-Liebig-Universität Gießen einschrieb, war Greta Geil aus Worms: Sie immatrikulierte sich im Sommersemester 1909 für das Fach Zahnheilkunde.[15] Bis in die 1920er Jahre stieg der Frauenanteil an Zahnmedizinstudentinnen auf etwa 10–20 %, jedoch blieb der Anteil an den Zahnarztberuf tatsächlich ausübenden Frauen bei etwa 5 % – die meisten von ihnen waren unverheiratet. Bis 1936 stieg die Anzahl der Zahnärztinnen auf 899.[13]
In Schweden und in den USA war die Zahnheilkunde diesbezüglich schon weiter. In Schweden erteilte König Karl XV. über die Kongl. Sundhetskollegiets zunächst Amalia Assur die Erlaubnis, Zahnheilkunde auszuüben.[16] Nachdem 1861 Frauen erlaubt wurde Zahnheilkunde zu studieren, war Rosalie Fougelberg die erste lizenzierte Zahnärztin Schwedens. Dies geschah, nachdem Karl XV. die Gleichberechtigung im Studium eingeführt hatte. Zur gleichen Zeit hatte sich in den USA Lucy Hobbs Taylor als erste Frau am Ohio Dental College für das Zahnmedizinstudium eingeschrieben.[17] Diese erste US-amerikanische zahnärztliche Lehrstätte war durch John M. Harris gegründet worden.
Approbation

Bald nach Inkrafttreten der Verfassung des Norddeutschen Bundes (1861–1871) am 16. April 1867 wurde gemäß § 29 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund 1869 eine erste Approbationsordnung namens „Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Ärzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker“ erlassen. Demnach waren die Centralbehörden derjenigen Bundesstaaten zur Erteilung befugt, welche eine oder mehrere Landes-Universitäten haben, mithin zur Zeit die zuständigen Ministerien des Königreichs Preußen, des Königreichs Sachsen, des Großherzogthums Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerin und in Gemeinschaft die Ministerien des Großherzogthums Sachsen-Weimar und der Sächsischen Herzogthümer.[18] 1871 schlossen sich Württemberg und Baden und 1872 Elsaß-Lothringen an. Voraussetzungen zur Approbation waren ein zweijähriges Universitätsstudium und der Nachweis praktischer Uebung in den technischen zahnärztlichen Arbeiten. Mit dem Inkrafttreten dieser Gewerbeordnung erlitt die sich entwickelnde Zahnheilkunde einen entscheidenden Rückschlag, da mit der neu verabschiedeten Gewerbefreiheit auch die völlige „Kurierfreiheit“ in der (Zahn-)Heilkunde galt.[19] Ab 1871 galt die Kurierfreiheit im gesamten Deutschen Reich.
Proteste der Zahnärzteschaft
Anlässlich der 18. Jahresversammlung des Centralvereins deutscher Zahnärzte (CVdZ) 1879 in Bremen berichtete der Berliner Zahnarzt Karl Sauer von seiner Erhebung über Fachunkundige, die zahnärztliche Behandlungen ausführten. Er nannte folgende Berufe: Barbiere, Friseure Gastwirthe, Porzellanreisende, Goldarbeiter Barbierstochter, Malergehilfe, Buchhändler, Lazarethverwalter, Kreisgerichtssecretair, Schauspieler, Kegelbahnwirth, Thierarzt Drechslergeselle, Kaminfeger, Wundarzt, Schauspielerswitwe, Opernsänger und Invalide. Er unterstrich damit die seit Langem bestehende Forderung nach einer ausschließlich akademischen Berufsausbildung.[20] Die entsprechenden Petitionen blieben jedoch ungehört.
Bald sind nichtapprobierte Heilbehandler ihrerseits dazu übergegangen, die Berufsbezeichnung „Zahnkünstler“ in „Dentist“ zu ändern. Für die nichtapprobierten Zahnbehandler schlugen die Zahnärzte ihrerseits die – abwertenden – Berufsbezeichnungen „Zahnarbeiter“ beziehungsweise „Gebißarbeiter“ vor. Sie verwiesen hinsichtlich der Berufsbezeichnung Dentist empört auf den romanischen und angelsächsischen Sprachgebrauch, wonach die Begriffe „dentiste“ beziehungsweise „dentist“ einen approbierten Zahnarzt bezeichneten. Niedrigere Preise halfen den Dentisten bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen. Zahnärztlicherseits führte man die Berücksichtigung von Zahntechnikern als Kassenbehandler allerdings vor allem auf die politische Nähe der Zahnkünstler zu den Ortskrankenkassen zurück. Letztere standen seit den 1890er Jahren überwiegend unter dem Einfluss von Gewerkschaften und Sozialdemokraten.[21] Die Zahl der nichtapprobierten Zahnbehandler stieg von 735 im Jahr 1878 auf 20.000 im Jahr 1937. 1909 hatten lediglich 31,4 Prozent von 1.060 überprüften Nichtapprobierten eine Lehre zum Zahnkünstler durchlaufen. 58,4 Prozent waren zuvor als Barbier tätig gewesen, und weitere 10,2 Prozent hatten keinerlei fachliche Vorbildung.[21] Die Kurierfreiheit blieb bis zum Inkrafttreten des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) am 31. März 1952 gültig. Erst dadurch wurde der Dualismus der Zahnärzte mit dem Dentistenstand durch das zuvor erreichte Bonner Abkommen (auch: Allensbacher Abkommen) beendet. Es bildete sich in der Folge ab den 1960er Jahren zunächst in Kanada, später weltweit, eine Berufsgruppe der nichtakademischen Denturisten[22] bzw. in der Schweiz der Zahn-Prothetiker heraus.[23] Zur Geschichte der Dentisten und Denturisten siehe Geschichte der Dentisten.
1883 erhielt Friedrich Louis Hesse den Auftrag des Königlich-Sächsischen Ministeriums, ein zahnärztliches Institut an der Universität Leipzig einzurichten, das zu guter Letzt am 16. Oktober 1884 eröffnet wurde. Pfarrer Friedrich Adolph Huth hatte dafür mit seinem Testament 15.000 Mark gestiftet. Zu den Patienten zählten vorwiegend Arbeiter und Gewerbetreibende, die durch Studenten für ein geringes Entgelt oder sogar kostenfrei behandelt wurden. Erstmals in Deutschland erhielten ab 1886 Mitglieder einer Ortskrankenkasse konservierende Behandlungen bezahlt. Hesse bemühte sich in Sachsen um die Kariesprophylaxe an Schulen und den Schutz der Patienten vor überhöhten Honorarforderungen. 1891 wurden in Chemnitz kostenlose Zahnuntersuchungen für Volksschüler eingeführt. Dieses soziale Engagement führte zu Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen um die Übernahme der Kosten und belastete die Wirtschaftlichkeit seiner Zahnklinik. Hesse war von 1890 bis 1906 Vorsitzender des „Zahnärztlichen Vereins für das Königreich Sachsen“ und von 1891 bis 1900 erster Vorsitzender des „Centralvereins Deutscher Zahnärzte“. Jahrelang kämpfte er um die Gleichstellung der Zahnheilkunde mit der übrigen Medizin.[24] 1910 gab es im Deutschen Reich 7214 Zahnkünstler und 2667 Zahnärzte. Die zahnärztliche Minderheit hatte deshalb Probleme, sich bei der Verabschiedung der Reichsversicherungsordnung 1911 entsprechend durchzusetzen.[13]
Zahnbehandler erlebten im 21. Jahrhundert eine Renaissance. Die Universität Witten/Herdecke betreibt seit 1995 ein Entwicklungshilfeprojekt und hat 2008 in Gambia zehn neue einheimische Zahnbehandler ausgebildet. Die Zahnbehandler absolvieren hierzu einen fünfmonatigen Lehrgang. Die Community Oral Health Workers sollen die Bevölkerung in ländlichen Gebieten zahnmedizinisch versorgen, insbesondere durch Füllungstherapie, Schmerzbehandlung und Präventionsmaßnahmen. Eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung steht im kleinsten Flächenstaat des afrikanischen Kontinents bislang nicht zur Verfügung.[25]
Stomatologie
Der Begriff „Stomatologie“ wurde in den 1880er Jahren von Émile Magitot (1833–1897) empfohlen und beim Internationalen Berliner Zahnärztekongress 1890 beschlossen. 1904 definierte der ungarische Zahnarzt Josef Arkövy (1851–1922) die Stomatologie als „… einen Zweig der Medizin, dessen Kenntnis- und Tätigkeitsgebiet die Mundhöhle umfasst …“ Árkövys Anregung fand weltweite Anerkennung und wurde seitdem als Bezeichnung von Kliniken, Gesellschaften und Fachzeitschriften verwendet. Sein Werk, die Diagnostik der Zahnkrankheiten, erschien 1885 und gilt als eine der bedeutendsten Arbeiten des 19. Jahrhunderts. Dort werden zahnärztlich-klinische Beobachtungen aus Sicht des Pathologen bewertet. Sie gelten als Pionierarbeit der systematischen zahnärztlichen Diagnostik.[9] In der DDR war diese Bezeichnung üblich.
Promotion

Mitte des 19. Jahrhunderts war das Abitur noch keine Voraussetzung für das Studium der Zahnmedizin. Es war deshalb der philologischen Fakultät zugeordnet, da diese Studenten als Immature galten – als Studierende ohne Abitur. Es waren hohe Hürden zu überwinden, um den fachfremden Dr. phil. zu erlangen, der damals ein geringeres Ansehen hatte als heute. Etwa 10 % der Zahnärzte gingen deshalb in die USA, um dort die amerikanische Doktorwürde zu erlangen. Manche kauften sich einen solchen Titel. Erst 1909 wurde eine neue Prüfungsordnung erlassen, die das Abitur voraussetzte und ab 1919 den Erwerb des „Doctor medicinae dentariae“ (Dr. med. dent.) ermöglichte. Baden führte als erstes deutsches Land am 8. Juni 1919 – nach etlichen Widerständen der Ärzteschaft – die zahnärztliche Doktorwürde ein, jedoch als Dr. chir. dent. Die Zahnärzteschaft sah darin einen Affront, denn bewusst hatten die Ärzte das „med.“ durch „chir.“ (altgriechisch für Handarbeit) ersetzt. In Preußen führte man hingegen den Titel „Dr. med. dent.“ zwei Monate später ein, dem sich in der Folge auch die anderen Länder anschlossen. Schließlich musste sich auch Baden dem anschließen.
Am 23. Januar 1923 folgte das Habilitationsrecht für Zahnärzte.
Maßgeblich war an der Einführung des Promotionsrechts Otto Walkhoff beteiligt. Die Promotion wurde insbesondere deshalb angestrebt, um sich als Akademiker von den „Zahnkünstlern“ und den späteren Dentisten – die sich ebenfalls Zahnärzte nennen durften – zu unterscheiden. Die Zahl der Promotionen nahm in Deutschland erst in den 1970er Jahren deutlich ab, als es kaum mehr Dentisten gab, und sank im Jahr 2000 auf unter 50 % der Studienabsolventen.[26][27]
Medizinische und zahnmedizinische Promotionen nehmen im Vergleich mit Promotionen in anderen Fächern eine Sonderrolle ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen sind die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher mit Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern zu vergleichen.[28] Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) oder Dr. med. dent (doctor medicinae dentariae) heute im angelsächsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, wie der Europäische Forschungsrat (ERC) 2002 feststellte.[29] Der deutsche Wissenschaftsrat vertritt seit 2009 eine ähnliche Position.[30]
Die in Österreich nach Abschluss des Human- und Zahnmedizinstudiums verliehenen akademischen Grade Dr. med. univ. und Dr. med. dent. entsprechen Diplomgraden (sogenanntes Berufsdoktorat). Dieser Grad wird seitdem nicht als Promotion gezählt, sondern lediglich als Studienabschluss-Zertifikat vergeben. Die Bezeichnung eines nach Abschluss des medizinischen Doktoratsstudiums erworbenen Titels lautet Doktor/Doktorin der gesamten Heilkunde und der medizinischen Wissenschaft (Dr. med. univ. et scient. med.).[31]
Berufsverbände
1859 gründeten 26 Zahnärzte in Niagara Falls, New York, die erste amerikanische zahnärztliche Berufsvertretung namens American Dental Association (ADA). 1897 verschmolz die ADA mit der Southern Dental Association (SDA) und bildete die National Dental Association (NDA). 1922 wurde diese wieder in ADA umbenannt. Sie ist seitdem eine der weltweit führenden Zahnärztevereinigungen.[32] Daneben wurde die National Dental Association gegründet, die die ethnischen Minderheiten in der Zahnheilkunde in den USA vertrat. Sie wurde 1932 von afroamerikanischen Zahnärzten gegründet, die die Rassendiskriminierung daran hinderte, Mitglieder der ADA zu werden. In England schrieb sich 1895 Lilian Lindsay als erste Frau zum Zahnmedizinstudium ein. Sie war 1945 die erste Frau, die zur Präsidentin der British Dental Association, der englischen Zahnärztevereinigung, gewählt wurde.[33] Marcelle Dauphin (1893–1976) war die erste Zahnärztin Luxemburgs.[34][35] Ihre luxemburgische Zahnarztzulassung bekam sie am 12. Oktober 1922.[36] Die FDI World Dental Federation wurde im Jahre 1900 als Fédération Dentaire Internationale von Charles Godon von der École Dentaire de Paris und fünf weiteren Zahnärzten in Paris gegründet. Die FDI hat zurzeit mehr als 150 nationale Mitgliedsverbände in mehr als 130 Ländern, die zusammen fast eine Million Zahnärzte vertreten. Präsident der Gesellschaft ist Patrick Hescot aus Frankreich (Stand 2017).[37]
Die nichtapprobierten Zahnkünstler waren im Verein der deutschen Zahnkünstler zusammengeschlossen. 1908 hat sich dieser in Verein der Dentisten im Deutschen Reich umbenannt.[38][39]
Deutscher Bund und Deutsches Reich
Die erste private Zahnklinik eröffnete 1855 Eduard Albrecht (1823–1883) in Berlin.[40] 1883 wurde unter Otto von Bismarck die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt und Ärzte handelten Einzelverträge mit den Krankenkassen aus, die ein Vertragsmonopol bekamen. Die Krankenkassen schlossen Einzelverträge mit den von ihnen weitgehend abhängigen Ärzten und konnten dabei die Konditionen bestimmen. Die Krankenversicherungspflicht war ursprünglich auf Arbeiter der unteren Einkommensschicht mit einem Jahreseinkommen unter 2000 Mark[41] und auf bestimmte Regierungsangestellte beschränkt. Im Laufe der Zeit wurde sie immer mehr ausgeweitet, bis ein Großteil der Bevölkerung erfasst war.[42]
Die Zahl der nichtapprobierten Zahnbehandler entwickelte sich kontinuierlich. Betrug sie im Jahr 1878 noch 735, so wuchs sie bis 1937 auf 20.000 an. Das Verhältnis von Zahnärzten zu Zahnkünstlern betrug im Jahre 1909 2.667 zu 7.214.[21]
Während die Ärzte und Apotheker bereits 1887 beziehungsweise 1896 staatlich anerkannte Berufsvertretungen in Form von eigenen Kammern erhalten haben, blieben gleichlaufende Forderungen der Zahnärzte lange Zeit ungehört. Erst am 10. Oktober 1906 wurde in Baden die erste Zahnärztekammer errichtet. 1912 folgte eine weitere Zahnärztekammer in Preußen.[21]
Es kam in der Folgezeit zu Unruhen unter der Ärzteschaft, die im Oktober 1913 zu einem Generalstreik führten. Zur Abwendung dieses Streiks griff die Regierung ein. Sie vermittelte die Anfänge der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten. Die vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. 699) sah in § 1 den Abschluss von Gesamtverträgen zwischen Kassen und kassenärztlichen Vereinigungen vor. Die Verordnung über kassenärztliche Versorgung vom 14. Januar 1932 (RGBl. I S.19) passte die §§ 368–373 RVO (Reichsversicherungsordnung) dem neuen Rechtszustand an. Diese 1931 und 1932 durchgeführte Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen schuf ein Gegengewicht zu den Krankenkassen.[43] Einer der Gründe für die politische Annäherung eines großen Teils der Zahnärzte an die faschistische Bewegung war deren entschiedene Ablehnung der Kassenzahnkliniken. Die Krankenkassen gründeten noch vor dem Ersten Weltkrieg 22 Zahnkliniken; 1931 gab es bereits 126 Zahnkliniken, in denen 528 fest angestellte Zahnärzte tätig waren. Im Kampf gegen die Kassenzahnkliniken verbanden sich die wirtschaftlichen Interessen der Zahnärzte mit den politischen Bestrebungen. Nachdem sich schon die Notverordnung Anfang der 30er Jahre gegen die Zahnklinikbewegung gerichtet hatte, wurden sämtliche Zahnkliniken in den ersten Monaten nach der faschistischen Machtergreifung liquidiert.[44][45]
Zahnmedizin im Nationalsozialismus

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden im Deutschen Reich durch Verordnung vom 2. August 1933 (RGBl. S. 567–574)[46] die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschafft und eine vom NS-Staat gelenkte einheitlich-deutsche Kassenärztliche Vereinigung gebildet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden damit von einer Interessenvertretung der Ärzte zu einem Instrument des Staates. Die neue Zulassungsordnung sprach gleichzeitig einem großen Teil der als Juden geltenden Zahnärzte das Recht auf Ausübung einer Kassenpraxis ab und entzog ihnen damit die wirtschaftliche Existenzgrundlage.[47] Am 1. Oktober 1934 verordnet der Reichszahnärzteführer, dass alle Zahnärzte, die noch nicht niedergelassen sind, eine achtwöchige ideologische, militärische und berufliche Fortbildung ablegen müssen. Diese sei eine unentbehrliche Bedingung zur Kassenzulassung. Entsprechend erklärt beispielsweise der Zahnarzt und Politologe Hans-Joachim Schmidt (1907–1981), später Mitbegründer der European Organisation for Caries Research (ORCA), dass er als Leiter der Arbeitsgemeinschaft DAF der Würzburger staatswissenschaftlichen Fakultät an einem Vierwochenlehrgang der Schulungsburg der NSDAP, Berlin-Wannsee teilgenommen hat.[48] Laut Zahnarzt Wilhelm Kessler unterhielt die Deutsche Arbeitsfront (DAF) unter anderem ein Amt für Volksgesundheit, das gleichfalls dem Reichsärzteführer unterstand.[49]
Neue deutsche Heilkunde
Ein wichtiges Merkmal nationalsozialistischer Gesundheitspolitik war die Forderung, alternative Heilmethoden als gleichberechtigte Therapieformen neben die sogenannte Schulmedizin zu stellen. Eine radikale nationalsozialistische Gesundheitsreform sollte den Weg zu einer alternativ-ganzheitlichen, „biologischen“ Medizin ebnen. Hierfür wurde der Begriff der „neuen deutschen Heilkunde“ geprägt. Deren besonderen „Verdienste“ wurden von den Verfechtern alternativmedizinischer Verfahren unter anderem darin gesehen, dass sie den biologischen Heilmethoden deutschen Ursprungs, die in der vor-nationalsozialistischen Zeit infolge einer „zunehmenden Verjudung“ vernachlässigt worden seien, zu großer staatlicher Anerkennung verholfen hätten. Sie thematisierten auch innerhalb der Zahnheilkunde die ideologisch geprägten Bewertungen von „Entartungserscheinungen“ und der „Ausmerzung“ krankhafter Erbanlagen. Extreme Vorstellungen gingen so weit, „jüdische Einflüsse“ für Gebisserkrankungen verantwortlich zu machen. Bekannte Vertreter einer nationalsozialistisch geprägten, „biologischen“ Zahnmedizin waren unter anderem Hermann Euler, E. Heinrich, W. Klußmann, O. Steiner und Paul Neuhäußer, der 1938 der Aussage anhing: „Nationalsozialismus ist politisch angewandte Biologie“.[50] Sie wurden nach 1945 zu geachteten Persönlichkeiten in der Bundesrepublik.[51][52][53]
Rassenreinheit

Ab 1933 wird die Rassenreinheit des Berufsstandes die neue ideologische Leitlinie des vereinigten Berufsverbands. Die arische Abstammung soll das entscheidende Kriterium für die Zulassung als Zahnarzt sein. In den Jahren darauf wurde die Neuzulassung jüdischer Zahnärzte zur Kassenpraxis gesetzlich unterbunden.[55] Insgesamt gab es Ende 1937 in Deutschland 16.319 Zahnärzte, von denen 10.120 für die Kassenbehandlung zugelassen waren, 2.337 waren nicht zugelassen, 290 nur privat praktizierend, 251 beamtet und 3.321 waren Assistenzzahnärzte. Am 1. Januar 1934 waren von insgesamt 11.332 Zahnärzten 1.064 Juden, die zum größten Teil eine Zulassung zur Kassenpraxis hatten.[56] Zum 31. Januar 1939 wurde durch die Achte Verordnung zum Reichsbürgergesetz allen jüdischen Zahnärzten die Bestallung (Approbation) entzogen. Sie durften nur noch als „Krankenbehandler“ jüdische Patienten versorgen. Gleichzeitig widerriefen die Universitäten die Promotionen.[57][58] Eines Großteils der Verfolgten und Ermordeten wurde in Gedenkveranstaltungen zahnärztlicher Körperschaften gedacht, so in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns – wo auch Gedenkstätten errichtet wurden –, unter anderem des Münchener Zahnarztes und Sanitätsrates Fritz Baron, dessen Tochter Charlotte Stein-Pick,[59] Ehefrau des aus Sulzbach-Rosenberg stammenden Zahnarztes Herbert Stein war, des letzten praktizierenden jüdischen Zahnarztes in München.[60][61] Ein Großteil der Opfer ist in einer Namensliste abrufbar,[62] beispielsweise Curt Bejach (Stadtarzt in Berlin-Kreuzberg), Konrad Cohn (Schulzahnarzt in Berlin und Lehrbeauftragter an der Universität Berlin), Engelhard Decker (Vorwurf des Verstoßes gegen den § 175 – Tod im Polizeigefängnis am 30. März 1941), Ewald Fabian (1925–1933 Schriftführer des Vereins sozialistischer Ärzte), Helmut Himpel (Prominenten-Zahnarzt in Berlin und aktiv in der Roten Kapelle), Alfred Kantorowicz (1918–1933 Ordinarius in Bonn und Begründer des „Bonner Systems“ der Schulzahnpflege), Hans Mamlok (Leiter des Zahnärztlichen Fortbildungsinstituts und Schriftleiter des Korrespondenzblattes für Zahnärzte), Hans Moral (Professor an der Universität Rostock und Pionier der Lokalanästhesie in der Zahnheilkunde), Curt Proskauer (Leiter des Instituts für die Geschichte der Zahnheilkunde in Berlin), Paul Rentsch (Mitglied der Widerstandsgruppe Europäische Union), Wolfgang Rosenthal (Leiter der chirurgischen Abteilung der Zahnärztlichen Universitätsklinik Hamburg), Hans Türkheim (Leiter der Prothetischen Abteilung der Universitätsklinik Hamburg).[63][64]
„Die gesamte Gesundheitspflege von Juden gereinigt“ – das titelte 1939 eine Zeitung in Berlin unter Bezugnahme auf NS-Reichsärzteführer Gerhard Wagner (1888–1939), der in einer Parteitagsrede verkündet hatte: „Der ärztliche Beruf und die medizinische Wissenschaft sind endgültig vom jüdischen Geist befreit worden.“[65] Die rassische Vertreibung wird unter Medizin im Nationalsozialismus beschrieben. Die deutschen Ärzte liefen den Nationalsozialisten in Scharen zu, mehr als in jedem anderen Berufsstand. Allein 1.300 Zahnärzte waren bereits vor 1933 Mitglieder der NSDAP, mindestens 74 von ihnen erhielten in der Folge das Goldene Parteiabzeichen und mindestens 6 waren Blutsordensträger. Während sich der Anteil der NSDAP-Mitglieder in der gesamten Ärzteschaft vor 1933 um die 7 % bewegte, lag er bei den Zahnärzten bei 12 %.[66] Später waren fast die Hälfte aller Ärzte Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). 26 % der Ärzte gehörten der SA an (bei den Lehrern waren es 11 %), 8 % waren bei der SS (bei den Lehrern waren es 0,4 %), heißt es in Norbert Freis Karrieren im Zwielicht.[67][68]
Die deutschen Zahnärzte werden in die Erbgesundheitsideologie, auch in die Aktion T4 (Euthanasie geistig und körperlich Behinderter) eingebunden. Ab 1936 versuchen die Nationalsozialisten, das Prüfungsfach Rassenhygiene in die Curricula einzuführen. Dies gelingt ihnen 1939. Das Fach Rassenhygiene wird zum Pflichtfach an allen Universitäten. Ein Bereich der Eugenik, in dem die Zahnärzte besonders aktiv sind, ist derjenige des Begutachtens der Patienten, die eine Hasenscharte, einen Kiefer- oder Gaumeneinschnitt aufweisen. Die zugelassenen Zahnärzte sind wie alle medizinisch Tätigen verpflichtet, jegliche Person anzuzeigen, die Erbmissbildungen aufweist. Die Sterilisation wird in diesem Fall prinzipiell genehmigt.[69] Der Kieferchirurg Martin Waßmund, Gründer der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) im Jahre 1951, vertrat während der Zeit des Nationalsozialismus kompromisslos das rassenhygienische Ziel der „Ausmerze“. Waßmund stand damit im Gegensatz zu weiteren bekannten Fachvertretern dieser Zeit wie Rosenthal, Axhausen, Ernst, Uebermuth, die ein empathisches Verständnis für ihre Spaltpatienten hatten und die NS-Rassengesetze in dieser Zeit ablehnten. Der Martin-Waßmund-Preis der DGMKG wurde wegen der Gesinnung des ehemals so Geehrten 2011 in Wissenschaftspreis der DGMKG umbenannt.[70]
SS-Zahnärzte

Zahnärzte konnten bei Übernahme – in der Regel bis zum 32. Lebensjahr – nach abgeschlossener zahnmedizinischer Ausbildung mit der Laufbahn IXc zum SS-Führer und SS-Zahnarzt befördert werden. Nach der Grundausbildung wurden sie zum SS-Oberscharführer befördert, nach Abschluß des Sanitäts-Führeranwärter-Lehrganges je nach zahnärztlicher Ausbildung bis zu 3 Jahren nach dem Staatsexamen zum SS-Untersturmführer, von 3 bis einschließlich 5 Jahren zum SS-Obersturmführer und von 6 und mehr Jahren zum SS-Hauptsturmführer. Weitere Beförderung waren entsprechend der Dienstzeit, freien Planstellen und „Bewährung“ möglich.[71]
Der Starnberger Zahnarzt Friedrich Krohn entwarf die Hakenkreuzfahne der NSDAP, während Adolf Hitler in Mein Kampf lediglich einräumte, dass dieser „seinen“ Entwurf wohl beeinflusst hätte.[72][73] Zahnärzte waren auch in den obersten Etagen der Nationalsozialisten zu finden, wie der Regensburger SS-Hauptsturmführer und KZ-Zahnarzt Willy Frank, der an der Selektion von über 6.000 Häftlingen beteiligt war. Er war Leiter der SS-Zahnstation im KZ Auschwitz und wurde wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in sechs Fällen an mindestens 6.000 Menschen) im Rahmen der Auschwitzprozesse zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt.[74] Der Freiburger Lüder Elimar Precht (1912–1969), leitender Zahnarzt in Auschwitz, der 1950 in Stuttgart eine Zeit lang bei seinem KZ-Kollegen aus Auschwitz, Willy Frank, als Assistenzarzt arbeitete, bevor er Schulzahnarzt in Offenburg wurde.[75] Ebenso die KZ-Zahnärzte SS-Hauptsturmführer Karl Abraham, Lagerzahnarzt im KZ Stutthof[76] und Leiter der Zahnstation im KZ Buchenwald, nach 1945 Zahnarzt Bad Hersfeld, SS-Hauptsturmführer Siegfried Bock,[77] Kurt aus dem Bruch, Lagerzahnarzt im KZ Mauthausen,[78] SS-Standartenführer Paul Dahm, Dentist, SS-Obersturmführer Artur Götz[77] SS-Untersturmführer Georg Greif,[77] SS-Hauptsturmführer Martin Hellinger, Wilhelm Henkel, leitender KZ-Zahnarzt im Konzentrationslager Mauthausen, Walter Höhler, Wilhelm Jäger, im KZ Dachau, Auschwitz, Neuengamme.[79] Josef Joest Zahntechniker und später Zahnarzt und SS-Führer in den SS-Totenkopfverbänden, der an Erschießungen teilnahm.[80] SS-Obersturmbannführer Helmut Johannsen, Chefzahnarzt im KZ Buchenwald; der Wiesbadener SS-Hauptsturmführer Wolfgang Klein, der die jüdischen „Säuberungen“ im Berliner Gesundheitswesen vollzog; SS-Hauptsturmführer Albert Kurth,[77] Walter Mücke, Walter Pongs, Elimar Precht, Lagerzahnarzt in Konzentrationslagern und SS-Hauptsturmführer, Alexander Reiner, Paul Reutter, SS-Lagerzahnarzt im KZ Dachau, Werner Rohde, Erich Sautter,[81] Willi Schatz, Lagerzahnarzt in den Konzentrationslagern Auschwitz und Neuengamme; Kurt Schäffer,[82] SS-Untersturmführer Richard Schreiner,[77] Walter Sonntag, SS-Obersturmbannführer Gerhard Steinhardt (1904-1995), wurde nach seiner Entnazifizierung Dekan der Universität Erlangen-Nürnberg, erhielt als Hochschullehrer zahlreiche Ehrungen und war Präsident der DGZMK. Seine damaligen Zeitgenossen zogen es vor über seine NS-Vergangenheit zu schweigen.[83] SS-Sturmbannführer Karl-Heinz Teuber, (1907−1961), erster Lagerzahnarzt im KZ Auschwitz, der 1955 aus dem Gefängnis in Krakau in die Bundesrepublik entlassen wurde. Danach führte er bis 1961 eine Zahnarztpraxis in Timmendorfer Strand.[84] Zahnarzt Christian Franz Weck, SS-Unterscharführer bei der Waffen-SS im KZ Flossenbürg, der an Genickschussmorden beteiligt war und sich 1950 in eigener Praxis in Nidda (Oberhessen) niederließ, bevor er 1956 verurteilt wurde,[85] oder SS-Obersturmführer Ernst Weitkamp, Leiter der Zahnstation im KZ Mauthausen, praktizierte nach 1945 bis 1967 in Lübbecke.[86] SS-Obersturmbannführer Hermann Pook war vorgesetzter Zahnarzt der rund 100 Zahnärzte in Konzentrationslagern und praktizierte nach Kriegsende als niedergelassener Zahnarzt in Hemmingstedt.[87] SS-Hauptsturmführer Karl Friedrich Schmidhuber wurde 1951 wurde auf das Ordinariat für Mund-, Zahn- und Kieferheilkunde der Universität zu Köln berufen, auf dem er bis zu seiner Emeritierung 1965 wirkte.[88] Von 1955 bis 1957 war er Dekan der Medizinischen Fakultät und 1957 Rektor der Universität Köln. Innerhalb der SS erreichte Hans Fliege, der Vorlesungen in SS-Uniform abhielt, Anfang September 1944 den Rang eines SS-Obersturmbannführers. Otto-Heinrich Drechsler (1895–1945) war ein promovierter deutscher Zahnarzt, Bürgermeister von Lübeck und während des Zweiten Weltkriegs zwischen 1941 und 1944 gleichzeitig Generalkommissar von Lettland im Reichskommissariat Ostland in Riga und zuständig für die Konzentrationslager in Lettland, wie das KZ Riga-Kaiserwald.[89] Der der Waffen-SS angehörende Zahnarzt Helmut Kunz (1910–1976) war Mittäter bei der Ermordung der Goebbels-Kinder im Führerbunker[90] und praktizierte hoch angesehen bis zu seinem Tod in Freudenstadt. Der Zahnarzt Lothar Fendler war ein SS-Sturmbannführer, der im Sonderkommando 4b der Einsatzgruppe C am Mord an den Juden in der besetzten Ukraine beteiligt war. Fendler wurde 1948 im Einsatzgruppen-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt, jedoch bereits 1951 freigelassen.[91] Die Stimmung beim Prozess und auch in der deutschen Öffentlichkeit während des ersten Auschwitzprozesses 1963 bis 1965 wird deutlich durch die Tatsache, dass einige Polizisten salutierten, als die angeklagten ehemaligen SS-Angehörigen den Gerichtssaal verließen.
- Wertung
1973 veröffentlichte Walter Hoffmann-Axthelm sein zweiteiliges Buch Die Geschichte der Zahnheilkunde, das als Standardwerk galt. Darin schilderte er die Entwicklungen in der Zahnmedizin von der Zeit des ägyptischen Pharaonenreichs bis ins 18. Jahrhundert. Das Zeitalter des Nationalsozialismus wurde nicht erwähnt, auch in der 1985 erschienenen Neuauflage nicht.[92] Die systematische Erforschung der im Nationalsozialismus begangenen Medizinverbrechen setzte erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts ein. Zunächst fühlten sich die Schüler ihren Lehrern oder Vorbildern verpflichtet – ein Verschweigen, das auch den Bedürfnissen der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft entsprach. Während sich einige NS-Ärzte bei Kriegsende durch Suizid ihrer Verantwortung entzogen und nur wenige durch alliierte Gerichte verurteilt wurden, gelang es erstaunlich vielen, die Nachkriegszeit glimpflich zu überstehen, in Entnazifizierungsverfahren als Mitläufer entlastet zu werden und in ihrem alten Beruf weiter zu arbeiten.[93]
Zahngold-Verwertung

Sonderkommandos in den Konzentrationslagern wurden dazu gezwungen, die Ermordung der Deportierten vorzubereiten, sie auszuplündern und ihre Leichen anschließend in den Krematorien zu verbrennen. Die „Verwertung“ bestand unter anderem darin, dass sie den Opfern, teilweise auch schon vor ihrer Ermordung,[94] die Goldzähne ausreißen mussten. Die Lagerzahnärzte machten sich dabei die Hände nicht schmutzig und teilten hierfür zusammengetriebene Häftlingszahnärzte, vorwiegend aus dem osteuropäisch-slawischen Raum ein, die „Einäscherungsdentisten“ genannt wurden.[95] Eine französische Studie spricht von 17 Tonnen Zahngold. Sie beruht auf der Zeugenaussage vor dem internationalen Militärgericht in Nürnberg von Sigismond Bendel, eines deportierten französischen Arztes, der einem Sonderkommando in Auschwitz entkam, und auf seiner Aussage vor dem englischen Militärgericht in Hamburg (Nr. 11953): „Die nationalsozialistische Regierung hat erklärt, sie interessiere sich nicht für Gold, dennoch ist es ihr gelungen, 17 Tonnen aus den Zähnen von vier Millionen Leichen zu gewinnen.“[96] SS-Hauptsturmführer Bruno Melmer leitete beim SS-Hauptamt, Abt. A II, die so genannte Amtskasse und war für Wertsachen- und Gold-Transfers aus den NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern, dem nach ihm benannten Melmer-Gold, auf ein Konto der SS bei der Reichsbank zuständig. Er war an der Schnittstelle zwischen Ermordung und Verwertung der letzten Goldüberbleibsel der Opfer tätig.[97] 1940 verfasst Zahnarzt Wiktor Scholz seine Dissertation mit dem Titel: „Über die Möglichkeiten der Verwertung des Goldes im Mund der Toten“. Seine Arbeit, unter Doktorvater Hermann Euler (1878–1961) angefertigt, wird mit Prädikat belohnt. Von 1949 bis 2006 wurden von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) mit der Hermann-Euler-Medaille – in Erinnerung an seine seit 1928 dauernde Präsidentschaft in der DGZMK – jährlich besonders verdiente und herausragende Persönlichkeiten geehrt. Wegen Eulers inzwischen nachgewiesener „Mitwirkung bei den nationalsozialistischen Säuberungsaktionen“ an der Universität Breslau, er meldete 16 jüdische Kollegen an deren Verfolger und machte sich damit an ihrer Ermordung mitschuldig,[98] wird diese Auszeichnung seit 2007 nicht mehr mit seinem Namen unterlegt und heißt seitdem DGZMK Ehrenmedaille.[99] Auch die ehemalige Hermann-Euler-Gesellschaft, eine Vereinigung für zahnärztliche Fortbildung, änderte ihren Namen in Zahnärztliche Fortbildungsgesellschaft Bochum/Recklinghausen/Dortmund.[87][100]
Führerschule der Deutschen Ärzteschaft
Eugen Wannenmacher (1897–1974), Herausgeber einer Festschrift zum 60. Geburtstag von Hermann Euler (1938),[101] seit 1971 Ehrenmitglied der DGZMK und von 1955 bis 1966 Direktor der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, war SS-Sturmbannführer, Dozent der Führerschule der Deutschen Ärzteschaft, einer Einrichtung des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes (NSDÄB) im Dorf Alt Rehse bei Neubrandenburg. Der NSDÄB war neben SA und SS die dritte Kampforganisation der NSDAP.[102] Angehöriger der Dienststelle Reichsarzt SS und im Wissenschaftlichen Beirat des Generalkommissars für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, Generalleutnant der Waffen-SS, Karl Brandt.[103] Weitere zahnärztliche Dozenten der „Ärzteführerschule“ waren Hermann Euler, Hermann Mathis und Ernst Stuck[104] (1893–1974), der „Reichszahnärzteführer“, Leiter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschland (KZVD) und federführend an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGfZ) beteiligt.[105] Hauptschulungsthemen waren Genetik, Eugenik und Rassenkunde, NS-Politik und Propaganda sowie „Juden- und Freimaurerproblematik“. Etwa 10.000 Heilberuflern wurden innerhalb von 8 Jahren Grundlagen der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik vermittelt, um sie zu „Führern der Erhaltung, Vermehrung und Leistungssteigerung des deutschen Menschen“ auszubilden.[106]
Am Anfang des Krieges appelliert Stuck an die Zahnärzte und ihren Patriotismus: „Es gibt keinen unter uns, der nicht bereit ist, dem Führer mit unerschütterlichem Vertrauen und blindem Gehorsam zu folgen, gleich, was geschehen kann! … Egal, wo sich der deutsche Zahnarzt befindet … wird er alles tun, um dem Führer zu helfen, den Sieg zu erlangen. Opfer und allerlei Entbehrungen sind unvermeidbar. Sie werden natürlich angenommen wie eine zu erfüllende Pflicht.“[107] Ernst Weinmann war SS-Obersturmbannführer. Hugo Blaschke war SS-Führer zur Zeit des Nationalsozialismus und brachte es bis zum Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS. Er war Leibzahnarzt Adolf Hitlers und während des Zweiten Weltkrieges „Oberster Zahnarzt“ beim Reichsarzt SS Ernst-Robert Grawitz, im Rang eines SS-Brigadeführers. Zudem wurde er ebenfalls 1944 Generalmajor der Waffen-SS.[108] Nach seiner dreijährigen Haft eröffnete Blaschke in Nürnberg wieder eine eigene Praxis, wobei er den von Hitler verliehenen Doktor- und Professorentitel weiterhin führte. Ohne seine eigene Verantwortung in der SS je kritisch hinterfragt zu haben, starb er 1960 als angesehenes Mitglied der Gesellschaft.
Nationalsozialistische Schulzahnpflege
Auch die Schulzahnpflege hat „unter Beweis gestellt, dass sie von jeher der Weltanschauung des Nationalsozialismus in den Fragen der Gesundheitsführung entsprochen hat.“[109] Speziell wird hier auf Wilhelm Kessler, Obersturmbannführer in der Dienststelle Reichsarzt SS,[110] Bezug genommen, der 1937 u. a. ausführt: „… Ein deutscher Junge, ein deutsches Mädel muss einen sauberen, frischen Mund und saubere Zähne haben! Wenn sie lachen, wenn sie sprechen und wenn sie singen, müssen die frischen, sauberen und gesunden Zähne jeden, der sie sieht, erfreuen. Unser Führer Adolf Hitler will eine gesunde Jugend und ein gesundes Volk. Wir wollen ihm dabei helfen. Sein Wille soll unser Wille sein.“[111] Und: „Der Reichsärzteführer gründete im Hauptamt für Volksgesundheit eine Abteilung ‚Zusätzliche Schulzahnpflege‘. Die Jugend in den Notstandsgebieten des Reiches soll hierdurch zahnärztlich auf Grund amtlicher Richtlinien betreut werden. Träger dieser Jugendzahnpflege ist die NSDAP. … Überall im Dritten Reich wird gekämpft für die Gesundheit unseres Volkes. Hier in vorderster Linie zu stehen, ist die schönste und befriedigendste Aufgabe auch für den deutschen Zahnarzt. Er setzt sich voll und ganz ein, um so seinem Führer Adolf Hitler zu danken und ihm beim Aufbau des Dritten Reiches der Deutschen tatkräftig mitzuhelfen!“[112]
Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ab 1945
Bei Kriegsende war die deutsche Zahnmedizin aus Sicht der Amerikaner in einem erbärmlichen Zustand: „Die Präsenz von Zahnärzten im Militär war weit entfernt von dem Potential, das in den USA mobilisiert worden war; die zahnärztliche Ausbildung, wie auch immer sie vor dem Krieg gewesen sein mag, war gnadenlos den Kriegszielen geopfert worden; zahnmedizinische Techniken, manchmal aus Improvisation und Verknappung geboren, beginnen nicht einmal dem amerikanischen Standard zu entsprechen; das Wissen über Prävention und Kontrolle von Zahnerkrankungen hat nicht einmal den Stand, den die USA vor zehn Jahren oder mehr erreicht hatten. Folglich ist die Zahnärzteschaft in Deutschland konfrontiert mit einem enormen Bedarf an Rehabilitation und Wiederaufbau, der mindestens eine Generation beschäftigen wird.“ So das Fazit in einem Editorial von 1946, das begleitet wird von einem ausführlichen Bericht über die Zahnmedizin im vom Krieg gezeichneten Deutschland. Und dieser Bericht erwähnt auch, dass Direktoren zahnmedizinischer Universitätsinstitute in Deutschland fast nichts von den amerikanischen Fluorforschungen mitbekommen hatten.[113] Die Isolation wurde verschärft, als 1947 die FDI Deutschland (und Japan) aus der Liste der Mitglieder strich.[114] Am 17. Juni 1948 wurde die „Zahnärztliche Gesellschaft an der Universität Berlin“ gegründet. Zu ihrem Vorstand gehörten Georg Axhausen (1. Vorsitzender), Walter Drum (stellvertr. Vorsitzender) und Hans Joachim Schmidt (dann Oberarzt der zahnärztlichen Klinik, Schriftwart). Ziel der Gesellschaft war es, unter Ausschaltung wirtschaftlicher und staatspolitischer Ziele ein Forum für die Verbreitung und Diskussion wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bilden. Dann brachte „Besuch aus Amerika“ mit Informationen über die amerikanische Fluorforschung Aufbruchstimmung nach Berlin.[115][116] Es ist angesichts ihrer Vergangenheit (s. o.) bemerkenswert, aber vielleicht ihrem damit erarbeiteten Organisationstalent geschuldet, dass die Zahnärzte Kessler, Schmidt, Euler und Wannenmacher bald auch als führende Mitglieder der Deutschen Fluorkommission auftraten, die 1950 im Deutschen Ausschuss für Jugendzahnpflege (DAJ) gegründet wurde.[117] Als korrespondierende Mitglieder sind u. a. die früheren NSDAP-Mitglieder Hans Heuser (auch SA, NS Dozenten- und Lehrerbund) und Friedrich Proell aufgeführt.[118] Die Fluoridierungspropaganda der Amerikaner bot den deutschen Zahnärzten die Gelegenheit, sich aus der Isolierung zu befreien und international „wissenschaftlichen Anschluss“ zu finden. Schon 1952 stimmte die FDI einer Wiederaufnahme Deutschlands zu und Erich Müller versprach für die deutsche Zahnmedizin eine rückhaltlose Kooperation.[119] Voller Enthusiasmus verkündete ein Jahr später Walter Drum, Begründer des zahnärztlichen Fachverlags Quintessenz und Entwickler der nach ihm benannten Drum-Schiene, den Sieg über die Zahnkaries durch Fluor.[120]
Verbandsgründungen

Am 27. März 1953 wurde in Rothenburg ob der Tauber der Bundesverband der Deutschen Zahnärzte (BDZ) gegründet. Mit der Übernahme des Vorstandsvorsitzes der 1954 begründeten Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wurde Erich Müller zum Wegbereiter des Kassenzahnarztrechts und der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Müller war an der Abschaffung der nichtuniversitären Ausbildung zum Dentisten (1952) und dem Zusammenschluss des Verbands Deutscher Dentisten mit dem VDZB zum Bundesverband der Deutschen Zahnärzte (1953) beteiligt, dessen Präsident er bis 1966 blieb.[121] Ab 1990 wurde der Verband Bundeszahnärztekammer genannt. Seit 1993 trägt die Kammer den Namen Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK), und ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sind die Zahnärztekammern der Bundesländer. Die Bundeszahnärztekammer ist keine Kammer oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Zahnärztekammern sind die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie sind Berufsständische Körperschaften und nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus.[122] Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärzte in Deutschland verpflichtend.[123]
Kassenzahnärztliche Vereinigungen
1955 wurde das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit der Schaffung des Kassenarztrechtes als Bestandteil der Reichsversicherungsordnung bestätigt. Ärzte und Zahnärzte erhielten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) das Monopol auf die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter und verzichteten dafür auf ihr Streikrecht. Die KZVen wurden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts und bekamen den Sicherstellungsauftrag, mit dem eine flächendeckende, ortsnahe zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung gewährleistet sein muss. In jedem Bundesland besteht jeweils eine KZV (in Nordrhein-Westfalen zwei). Die 17 Landes-KZVen sind in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zusammengeschlossen.[124]
Im selben Jahr wurde auch die Notgemeinschaft Deutscher Zahnärzte gegründet, die sich für eine adäquate Honorierung der Zahnärzteschaft einsetzte. Aus der Notgemeinschaft ging 1957 der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hervor, als dessen Gründungsvater Wolfgang Mzyk (1923–2015) gilt.[125] Der FVDZ setzte sich dafür ein, dass alle Zahnärzte das Recht auf Zulassung als Vertragszahnarzt erhalten und an der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten teilnehmen dürfen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 vereinbarte der FVDZ eine Kooperation mit dem neu gegründeten ostdeutschen Unabhängigen Deutschen Zahnärzteverband (UDZ). Im selben Jahr schlossen sich beide Verbände zusammen. In der Folgezeit wurden zahlreiche weitere bundesweite Berufsverbände gegründet, teilweise sind Berufsverbände nur regional tätig.
Weiterbildung
Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können seit 1935 die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, seit 1975 Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen sowie ab 1983 im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie und seit 2008 der Fachzahnarzt für Allgemeine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Geltungsbereich der Landeszahnärztekammer erworben werden.[126][127]
Der Begriff Numerus clausus in Bezug auf Höchstzulassungszahlen war bereits vor dem Zweiten Weltkrieg in Gebrauch[128][129] und wurde damals auch für Höchstzahlen für weibliche oder jüdische Studenten verwendet.[130] Ab 1965 erfolgten die ersten Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang Zahnmedizin.
Zahnverlust als Krankheit
Ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1974 bewertete den Zahnverlust als Krankheit im sozialrechtlichen Sinne. Den Zahnärzten und Krankenkassen wurde auferlegt, die Versorgung mit Kronen und Brücken als zahnärztlich/zahntechnische Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen.[131] Ab 1. Januar 1975 erhielten gesetzlich Krankenversicherte erstmals Zahnersatz im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung. Die Kosten für Zahnersatz wurden vollständig von den Krankenkassen übernommen. 1988 wurde das Kassenarztrecht mit der Einführung des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) neu gestaltet. Das SGB V löste die bisherigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) ab. Seitdem wurde die Zahnheilkunde immer weiter in das SGB V eingebunden und reglementiert und der Zuschuss der Krankenkassen kontinuierlich durch zahlreiche Gesundheitsreformen gesenkt. Ziel war regelmäßig die Eindämmung der Kostenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Stabilisierung des Beitragssatzes und damit auch der Lohnnebenkosten, durch Einschränkungen oder Ausgrenzungen von Leistungen, Erhöhung von Zuzahlungen durch den Patienten oder durch die Begrenzung der Vergütungen der Zahnärzte.[132] Seit 2005 erstatten Krankenkassen befundorientierte Festzuschüsse für Zahnersatz-Grundversorgungen.

Sukzessive fand in Deutschland die EDV Einzug in die Zahnarztpraxen, beschleunigt durch das Inkrafttreten der amtlichen, privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf der Grundlage des § 15 Zahnheilkundegesetz[133] (ZHG) zum 1. Januar 1988, die die Bundesgebührenordnung Zahnärzte (Bugo-Z) des Jahres 1965 ablöste. Dieser ging wiederum die Preußische Gebührenordnung (Preugo) vom 1. September 1924 voraus. Während die Preugo unterschiedliche Gebührenspannen vorsah, beispielsweise vom einfachen bis zum zwanzigfachen Satz bei der Beratungsleistung, vom einfachen bis zum zehnfachen Satz bei der Zahnextraktion und vom einfachen bis achtfachen Satz für die Anfertigung einer Stiftkrone, sah die Bugo-Z eine einheitliche Spanne vom einfachen bis sechsfachen Satz und die GOZ eine solche vom einfachen bis dreieinhalbfachen Satz vor. In der DDR galt die Preugo bis zu ihrem Ende 1990. Die GOZ 1988 verkomplizierte die Rechnungsstellung so tiefgreifend, dass eine zahnärztliche Abrechnung ohne Praxisverwaltungssoftware kaum mehr möglich war. Die GOZ wurde 2012 novelliert.[134]
Sowohl die Zulassung als auch die Ermächtigung oder die Tätigkeit als angestellter Zahnarzt endeten ab 1992 gemäß § 95 Abs. 7 u. 9 SGB V mit Vollendung des 68. Lebensjahres des Zahnarztes. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen (GKV-OrgWG) wurde zum 1. Januar 2009 die gesetzliche 68-iger Altersgrenze für Vertrags(zahn)ärzte abgeschafft. Eine Aufweichung dieser Altersgrenze für Vertragsärzte fand bereits mit dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) für unterversorgte Planungsbereiche statt.
Zahnärztinnen
Bis 1910 lag der Frauenanteil der Zahnmedizinstudierenden bei 0,4 Prozent, was dem durchschnittlichen Frauenanteil bei allen Studienfächern entsprach. Bis 1970 stieg der Anteil in der BRD auf 17,3 Prozent.[135] Von den rund 70.000 tätigen Zahnärzten im Jahr 2013 waren rund 30.000 weiblich (43 %).[136] Die Zukunft der Zahnmedizin in Deutschland scheint weiblich zu sein. 2011 lag der Anteil weiblicher Studierender aller Studenten der Zahnmedizin bei etwa 61 Prozent. Tendenz steigend.[137]
1999 trat eine Änderung der Approbationsordnung in Kraft, wonach das Abitur keine Voraussetzung mehr für die Zulassung zum Zahnmedizinstudium darstellt. Seitdem wird nur noch eine Hochschulzugangsberechtigung gefordert.
Bundeswehrzahnärzte

Die ersten Ansätze einer spezifisch militärzahnärztlichen Versorgung entstanden gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Im Ersten Weltkrieg kamen erstmals Zahnärzte im Status oberer Militärbeamter zum Einsatz, deren Strukturen aber insgesamt uneinheitlich waren. Gleiches galt im Zweiten Weltkrieg, wo die Dienststellung und Dienstgrade in den Teilstreitkräften der Wehrmacht insgesamt kein einheitliches Bild mit unklaren Zuständigkeiten ergaben. So waren nur in der Luftwaffe Zahnärzte in das Sanitätsoffizierskorps integriert und den Ärzten gleichgestellt.
Nachdem im Jahre 1957 im Bundesministerium der Verteidigung ein Referat Zahnmedizin gegründet worden war, wurden ab März 1958 die ersten Zahnstationen errichtet. Der damalige „zahnärztliche Dienst“ war in den Teilstreitkräften des Heeres noch nicht einheitlich gegliedert. Inzwischen wurden die Zahnarztgruppen Teileinheiten der Sanitätseinrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes und arbeiteten unter der fachlichen Aufsicht von Kommandozahnärzten, die der Abteilung VI im Sanitätsamt der Bundeswehr (SanABw) unter der Leitung des Inspizienten Zahnmedizin unterstanden. Zahnärztliche Behandlungseinheiten wurden fester Bestandteil der Feldlazarette.[138]
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Oberstarzt Zahnmedizin (Luftwaffe)
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Flottenarzt Zahnmedizin
Das Sanitätsamt der Bundeswehr war neben dem Sanitätsführungskommando die zweite Säule des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw). Es wurde im Zuge der Bundeswehrreform mit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2013 aufgelöst. Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw) ist die dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Höhere Kommandobehörde mit truppen-, fachdienstlicher und fachlicher Führungsverantwortung für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr. Das Kommando ist zugleich Stab des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die Aufstellung erfolgte im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr am 1. Oktober 2012 in Koblenz.
Der Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr (InspizZahnMedBw) führt im Auftrag des Inspekteurs des Sanitätsdienstes die Fachaufsicht über den zahnärztlichen Bereich des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Er repräsentiert als ranghöchster Zahnarzt der Bundeswehr seinen Fachbereich und ist für die zahnärztliche Versorgung in der Bundeswehr verantwortlich. Die Funktion des Inspizienten wurde 1965 definiert. Ab der Einführung des Dienstpostens bis März 2015 war der Amtsinhaber im Dienstgrad General- beziehungsweise Admiralarzt. Seitdem wird die Funktion von einem Zahnarzt im Dienstgrad Oberstarzt bzw. Flottenarzt wahrgenommen. In der derzeit gültigen Struktur ist er gleichzeitig der Unterabteilungsleiter III im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr.
Der Zahnärztliche Dienst wird bei humanitären Einsätzen, wie bei der Erdbebenhilfe beim Erdbeben in der Irpinia 1980 in Italien, eingesetzt. Seit den 1990er-Jahren geht es verstärkt um UN-Missionen, wie Einsätze in Kambodscha 1992 bis 1993. Dort waren rund 150 Sanitätssoldaten neben etwa siebzig deutschen Zivilisten in Phnom Penh eingesetzt. Gleiches gilt für weitere UN-Beteiligungen der Bundeswehr.[139]
Bundesweit versorgen etwa 430 Zahnärzte, unterstützt von mehr als 800 zivilen und militärischen Assistenzkräften und ca. 330 Auszubildenden, in ca. 220 Standorten die Soldaten der Bundeswehr zahnmedizinisch (Stand 2010). Hinzu kommen vier Auslandsstandorte sowie die eingeschifften Zahnärzte auf den Fregatten, Einsatzgruppenversorgern und Tendern der Marine.[140]
Die Entwicklung in der DDR
Zahnärzte in der Deutschen Demokratischen Republik hatten die Berufsbezeichnung Stomatologe. Das Studium wurde in der Regel mit einer Diplomarbeit abgeschlossen (Dipl.-Stom. = Diplom-Stomatologe). Dem Studium der Stomatologie konnte zeitweise eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für allgemeine Stomatologie folgen. Darüber hinaus gab es den Fachzahnarzt für Kinderstomatologie, den Fachzahnarzt für orthopädische Stomatologie, den Fachzahnarzt für Sozialhygiene und den Fachzahnarzt für Kieferchirurgie. Nach der Wiedervereinigung wurden diese Titel wieder abgeschafft, dürfen aber weitergeführt werden.[127] Der Frauenanteil lag zwischen 1971 und 1988 bei durchschnittlich 50,1 %. Der Spitzenwert von 77,2 % im Jahre 1977 wurde durch Quotierung von staatlicher Seite auf 55,8 % im Jahre 1988 abgesenkt. Mit der Anordnung über die Approbation der Zahnärzte vom 2. März 1949 wurde die Dentistenausbildung abgeschafft und die ausgebildeten Dentisten in den Berufsstand der Zahnärzte überführt. Dentisten mussten Fortbildungskurse belegen, um die zahnärztliche Approbation zu erlangen. Die zunehmende Verstaatlichung der medizin- und zahnmedizinischen Betreuung der Bevölkerung verunsicherte die (noch) niedergelassenen Zahnärzte, die sich zunehmend mit Fluchtgedanken trugen. Dies führte 1960 zu Veränderungen durch die Weimarer Gesundheitskonferenz, womit versucht wurde, die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte an der Flucht aus der DDR zu hindern. Man sagte ihnen zu, ihre Niederlassungsfreiheit nicht einzuschränken, die materiellen Voraussetzungen zu verbessern und die Honorare anzuheben. Trotz dieser Zusagen hielt die Flucht an, insbesondere, weil immer mehr staatliche Zahnarztpraxen eröffnet wurden. Nach Schätzungen sind in den 41 DDR-Jahren 20.000 Ärzte und Zahnärzte abgewandert.[141] Zahnärzte verfügten fast ausschließlich über veraltete Gerätschaften und Trockenbohrer, deren Hitzeentwicklung starke Schmerzen nach sich zog.[142]
Bis 1964 existierten nur regionale zahnärztliche Verbände in der DDR. Im Rahmen des 1. Stomatologenkongresses wurde am 7. April 1964 die Deutsche Gesellschaft für Stomatologie gegründet, die die fachlichen und standespolitischen Belange der Zahnärzte bis zur Wiedervereinigung vertrat.
In der DDR wurden Ärzte als inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) rekrutiert. Der IM-Anteil unter Ärzten stieg auf ungefähr 3 bis 5 % und lag damit deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Die SED- und Staatsführung observierte diese Berufsgruppe besonders kritisch. Das Tätigkeitsspektrum von Ärzten bot dem MfS beachtliche Vorteile, da die Ärzteschaft aufgrund ihrer Profession wie kaum eine andere Berufsgruppe tiefe Einblicke in das Privatleben vieler Bürger erhielt. Etwas mehr als ein Viertel der IM-Ärzte verletzte im Zuge dessen die ärztliche Schweigepflicht. Andere wurden auf die Bespitzelung ihrer Kollegen angesetzt. Viele IM-Ärzte konnten sich den Konsequenzen ihres politischen Handelns in der DDR nach der Wiedervereinigung entziehen.[143][144]
Österreich

In Österreich gibt es dreierlei Arten von Zahnärzten: Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die nach einem vollständigen Allgemeinmedizinstudium eine entsprechende Facharztausbildung absolvieren mussten. Im Rahmen der EU-Angleichung wurde dieser Ausbildungsgang 1998 eingestellt. Es wurde nun unterschieden zwischen Zahnärzten, die ab 1998 ein Zahnmedizinstudium – ähnlich wie in Deutschland aufgebaut – absolvieren mussten, und Dentisten, die bis 1975 nach einer absolvierten Lehre zum Zahntechniker eine zusätzliche Spezialausbildung absolviert haben, die aus praktischen und theoretischen Inhalten bestand. Die Mitglieder dieses Berufszweigs, die einen Teil der Zahnarzttätigkeit ausüben, haben eine dreijährige nicht universitäre Ausbildung zurückgelegt und können nach Aussagen der österreichischen Regierung nicht mit Ärzten gleichgesetzt werden. Die Ausübung des Berufes des Dentisten ist durch das Dentistengesetz geregelt. Nach § 6 Absatz 1 des Dentistengesetzes war der Dentist berechtigt, seinen Beruf unter der Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ zu führen und neben dieser Berufsbezeichnung die Ausbildungsbezeichnung „Dentist“ in Klammer anzufügen. Österreich wurde vor dem Europäischen Gerichtshofs wegen des Dentistengesetzes verklagt und unterlag.[145]
1954 wurde der Zahnärztliche Interessenverband gegründet, dessen Ziel es war, die Fachärzte für ZMK auf freiwilliger Basis (im Gegensatz zur Zwangsmitgliedschaft in der Kammer) zusammenzuschließen. 1991 beschloss die Generalversammlung, die Beseitigung des schädlichen Berufsdualismus zwischen Fachärzten für ZMK und Dentisten zu setzen und den dentistischen Kolleginnen und Kollegen den Beitritt in den Verband zu ermöglichen.[146] Die Österreichische Zahnärztekammer wurde per Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2006 eingerichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Zahnärzte und Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Mitglieder der jeweiligen Ärztekammer auf Landesebene und in den verschiedenen Organen der Österreichischen Ärztekammer und der Ärztekammern in den Bundesländern sowie die immer kleiner gewordene Berufsgruppe der Dentisten in der Österreichischen Dentistenkammer vertreten.[147]
Schweiz
In der Schweiz bildete sich einerseits eine Allianz zwischen humanmedizinischen Ärzten, die sich auf Zahnkrankheiten spezialisieren wollten, und aufstiegsorientierten handwerklichen Zahnheilkundlern andererseits. Sie organisierte sich erstmals 1886 im Verein Schweizer Zahnärzte, aus dem später die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO hervorging. Er lobbyierte erfolgreich bei den Bundesbehörden für die rechtliche Gleichstellung der Zahnärzte mit den humanmedizinischen Ärzten, den Tierärzten und Apothekern. 1888 revidierten Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Medizinalpersonen von 1877 und stellten Zahnärzte den übrigen wissenschaftlichen Medizinalberufen gleich. Damit war der Grundstein für die Professionalisierung der Zahnmedizin gelegt.[148] Nach Genf (1881), Zürich (1895) und Bern (1921) entstand 1924 das vierte universitäre zahnärztliche Institut in Basel.[149] Die Krankenversicherung wurde in der Schweiz in den 1880er Jahren konzipiert. Sie war ursprünglich als obligatorische Grundversicherung gedacht, das Obligatorium scheiterte jedoch an einem Referendum, so dass 1912 eine stark abgeschwächte Form ohne Obligatorium in Kraft trat. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es mehrere Versuche, dieses System zu reformieren. Geplant war die Einführung eines ursprünglich vorgesehenen Versicherungsobligatoriums, um den Zugang zum Gesundheitswesen unabhängig von der nach Geschlecht und Einkommensklassen variierenden Zahlungskraft zu regeln. Während eine kleine Revision 1964 ohne Obligatorium gelang, scheiterten andere 1974 und 1987 an Referenden. Eine landesweite obligatorische Krankenversicherung konnte erst 1996 in Kraft gesetzt werden. Nach Schär bildet die Zahnärzteschaft bis heute in der Schweiz die einzige ärztliche Berufsgruppe, deren Leistungen nicht über die obligatorische Krankenversicherung abgegolten werden.[150] In einem Editorial unter dem Titel Prophylaxe heißt das Losungswort wurde erklärt, man wolle den bemerkenswerten Status der Zahnmedizin in der Schweiz nicht opfern und Eingriffe von außen in Behandlungswahl und -kosten vermeiden. Die Eigenverantwortlichkeit der Patienten solle nicht reduziert werden.[151]
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der „Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten“ geschaffen. Ab 1924 mussten die doppelapprobierten Fachärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie im Anschluss an die beiden Studiengänge eine dreijährige Facharztausbildung absolvieren, die später zu einer vierjährigen und aktuell einer fünfjährigen Facharztausbildung verlängert wurde. Zuvor hatte die ärztliche und zahnärztliche Approbation für den Facharzttitel ausgereicht.[152] 1935 wurde die erste Facharztordnung erlassen. Im April 1935 wurde auf Anordnung des Reichszahnärzteführers die Bezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferchirurgie“ geschaffen und auf Grund mehrjähriger, rein fachspezifischer Tätigkeit erteilt. 1944 wurde der Titel in „Fachzahnarzt für Kieferkrankheiten“ umbenannt, jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr verliehen. Die Berufsgruppe der Fachärzte für Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten gründete am 25./26. März 1950 unter ihrem Vorsitzenden, Wilhelm Schwisow (1901–1980), in Göttingen den Verband der Fachärzte für Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten. Für die Vertretung im wissenschaftlichen Beirat des Ärztetages war jedoch die Gründung einer wissenschaftlichen Gesellschaft erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wurde am 29. April 1951 durch Martin Waßmund gegründet, die auch „Waßmund-Gesellschaft“ und später „Schuchardt-Gesellschaft“ nach ihren jeweiligen Präsidenten benannt wurde.[152] Zum Zeitpunkt der Gründung anlässlich einer wissenschaftlichen Tagung in Bad Nauheim bestand die Gesellschaft aus 52 Mitgliedern und nannte sich zunächst Deutsche Gesellschaft für Kiefer- und Gesichtschirurgie. 1972 wurde die Bezeichnung um „Mund“ im Namen erweitert. Im Jahre 2000 fusionierte die Deutsche Gesellschaft für Mund, Kiefer- und Gesichtschirurgie zur Bündelung der wissenschaftlichen und standespolitischen Interessen mit dem Berufsverband der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Der Verein ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).[153] Neben den oralchirurgischen Therapien, wie beispielsweise den operativen Zahnentfernungen, der Parodontalchirurgie und Implantologie, wurden spezielle Operationstechniken zur Behandlung von Kieferfehlstellungen, Gesichtsfehlbildungen, Krebserkrankungen, die Unfallchirurgie, speziell der Kiefer- und Mittelgesichtsfrakturen und die ästhetische Gesichtschirurgie, einschließlich der Wiederherstellungschirurgie entwickelt.[154]
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Die Bundeszahnärztekammer scheiterte 1955 und 1956 daran, den Fachzahnarzt für Kieferchirurgie in Deutschland einzuführen, was auf den Widerstand der Deutschen Gesellschaft der Hals-Nasen-Ohrenärzte zurückzuführen war. Sie verlangten, dass sich das Arbeitsgebiet des Oralchirurgen nur auf den Alveolarfortsatz, den zahntragenden Teil des Kieferknochens, beschränken sollte. Zwanzig Jahre später kam es dann anlässlich der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 5.–7. November 1975 zu einer Verabschiedung einer Weiterbildungsordnung unter anderem für das Gebiet Zahnärztliche Chirurgie – Oralchirurgie. Hintergrund war, dass damit der damals bestehende Mangel an Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ausgeglichen werden sollte. 1982 wurde in Rheinland-Pfalz ein Berufsverband der Zahnärzte für Oralchirurgie gegründet. Von dort ging dann die Initiative aus, am 28. Februar 1983 in Frankfurt den Bundesverband Deutscher Oralchirurgen zu gründen. Ehrenvorsitzender wurde der Mentor der Oralchirurgie in Deutschland, Werner Hahn, (1912–2011, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel). Auf Wunsch der Bundeszahnärztekammer wurde 1986 der Name des Verbandes in Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) geändert.[155] Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie dauert vier Jahre.[156] Oralchirurgen unterliegen im Gegensatz zu den Fachärzten keiner Fachgebietsbeschränkung.
Literatur
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Siehe auch
Weblinks
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Einzelnachweise
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