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Arbeitsordnungsgesetz

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Das Arbeitsordnungsgesetz (AOG) war ein Gesetz der Nationalsozialisten, das die Machtverteilung innerhalb der Betriebe regelte. Es trat am 20. Januar 1934 in Kraft.

Betriebsräte wurden durch sogenannte Vertrauensräte ersetzt, deren Besetzung durch den Arbeitgeber unter seinem Vorsitz bestimmt wurde. Dem Arbeitgeber als „Führer des Betriebs“ wurde mit der vollen Entscheidungsgewalt ausgestattet. Die Arbeiterschaft gewannen durch dieses Gesetz an Macht, wurde aber gleichzeitig zu vollkommener Loyalität gegenüber dem „Betriebsführer“ aufgerufen. Eine Machtzuschiebung zugunsten der Arbeitgeber setzte ein.