Diskussion:Günther & Co.
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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Graf Umarov in Abschnitt EW
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Da gerade der Bearbeitungs-Baustein drin ist: Der YouTube-Link ist triviale WErbung und sicher nicht "vom Feinsten". Sollte also nach WP:WEB raus. --H7 (Diskussion) 09:42, 11. Mai 2017 (CEST)
EW
Den Änderungen wurde widersprochen. Das französiche Unternehmen hies bis 1990 Société Günther & Co und es ist ein Firmenensitz und kein Sitz. Was das mit Umgangssprache zu tun haben soll ist mir ein Rätsel. Graf Umarov (Diskussion) 22:54, 12. Mai 2017 (CEST)
- Umgangssprache ist enzyklopädisch unerwünscht
administrative entfernung zwecks versachlichung. --JD {æ} 00:25, 13. Mai 2017 (CEST)
. Es heißt schlicht Sitz oder Unternehmenssitz, nicht Firmensitz. Es heißt nicht Firma, wenn man nicht unmittelbar den Namen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft meint, sondern eben bspw. Unternehmen oder Gesellschaft. Und das ist mitnichten eine Frage von WP:Korrektoren, sondern von WP:GA#Standardsprache statt Umgangssprache. - Das französische Handelsregister RCS besagt, wie auch der EN, dass die Gesellschaft in Frankreich GUNTHER Tools heißt, nicht "SociétéGünther & Co". --Verzettelung (Diskussion) 23:00, 12. Mai 2017 (CEST)
- Heute ist nicht damals Graf Umarov (Diskussion) 23:05, 12. Mai 2017 (CEST)
Ich schlage 3M vor Graf Umarov (Diskussion) 23:06, 12. Mai 2017 (CEST)
- Ich schlage vor, dass du erstmal valide Quellen für deine behauptete Firmierung zur Gründung in 1963 beibringst. Die hinzugefügte "Lit3" gibt u.a. keine Gründung in 1963 her, so auch keine Gründungsfirmierung. Habe mir erlaubt, kurzerhand die heutige Firmierung auszuweisen. --Verzettelung (Diskussion) 23:22, 12. Mai 2017 (CEST)
- Da ist eine neutrale Quelle angegeben. Deine ist Selbstdarstellung unpassend und unbelegter OR Graf Umarov (Diskussion) 23:30, 12. Mai 2017 (CEST)
administrative entfernung zwecks versachlichung. --JD {æ} 00:25, 13. Mai 2017 (CEST)
die "neutrale Quelle" gibt nicht her, was du ihr andichtest, nämlich keine Gründung der französischen Zweigniederlassung in 1963 unter besagter Firmierung. Du betreibst also im Grunde Quellenverfälschung bis TF, wenn du dem Werk Major Companies of Europe 1992/93 in der Streitfrage mehr als die Firmierung in 1992 entnimmst. Seit wann gilt das Handelsregister bitte als OR?administrative entfernung zwecks versachlichung. --JD {æ} 00:25, 13. Mai 2017 (CEST)
das Patentregister wäre dann wohl auch OR? Die Primärquelle sind wohl vielmehr jeweils die Anträge auf Anmeldung/Änderung usw. bzw. bezogen auf das Vergleichsobjekt Patentregister die Patentanträge etc. --Verzettelung (Diskussion) 23:40, 12. Mai 2017 (CEST)
- Fakt ist jedenfalls EN8 nennt mit Stand 1992 das Unternehmen Société Günther & Co und für das RCS hasst du keinen Beleg. Graf Umarov (Diskussion) 23:45, 12. Mai 2017 (CEST)
administrative entfernung zwecks versachlichung. --JD {æ} 00:25, 13. Mai 2017 (CEST)
jetzt also doch plötzlich 1992... Einen Beleg für das RCS?administrative entfernung zwecks versachlichung. --JD {æ} 00:25, 13. Mai 2017 (CEST)
Das RCS ist die Quelle, nämlich das amtliche Registeradministrative entfernung zwecks versachlichung. --JD {æ} 00:25, 13. Mai 2017 (CEST)
(SIREN 638 501 049). --Verzettelung (Diskussion) 00:05, 13. Mai 2017 (CEST)
Die Günther und Co. GmbH ist laut Handelsregister noch aktiv [1] Graf Umarov (Diskussion) 07:55, 13. Mai 2017 (CEST)