Bürgerliche Gesellschaft

Der Begriff Bürgerliche Gesellschaft bezeichnet sozialgeschichtlich meist eine europäische Sozialformation des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts nach der Industrialisierung, die von der schmalen Schicht der Besitzbürger (Bourgeoisie) und Bildungsbürger geprägt war.[1] Daneben hinaus bezeichet der Begriff auch die gesellschaftliche Zielutopie[2] der Bürgergesellschaft: einer Gesellschaft aus freien, mündigen Staatsbürgern, die ihre persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten unabhängig von Staat und Kirche frei und autonom regeln.[1]
Differenzierung und Abgrenzung des Begriffs
In den letzten beiden Jahrzehnten wurde in Deutschland die societas civilis mit neuen Übersetzungen – als Zivilgesellschaft[3] beziehungsweise Bürgergesellschaft[4] – und mit neuen Inhalten wieder belebt.
Herkunft und Entwicklung des Begriffs
Der Ausdruck Bürgerliche Gesellschaft ist eine Lehnübersetzung des lateinischen Begriffs societas civilis, wie er vor allem im Werk Ciceros De re publica und De legibus traditionsstiftend wurde.
Quare cum lex sit civilis societatis vinculum, ius autem legis aequale, quo iure societas civium teneri potest, cum par non sit condicio civium? Si enim pecunias aequari non placet, si ingenia omnium paria esse non possunt, iura certe paria debent esse eorum inter se, qui sunt cives in eadem re publica. Quid est enim civitas nisi iuris societas civium? . . .
...weil das Gesetz das Band ist, das die bürgerliche Gesellschaft zusammenhält, das Recht aber, das Jeder durch das Gesetz hat, Allen gleich gilt, wie kann die bürgerliche Gesellschaft durch das Recht zusammengehalten werden, wenn die Bürger nicht Alle gleiche Befugniß haben? Denn mag man auch keine Vermögensgleichheit einführen wollen, mögen die Talente unmöglich bei Allen gleich seyn können; so müssen doch wenigstens die gegenseitigen Rechte Derjenigen gleich seyn, die Bürger in einem und demselben Staate sind? Denn was ist ein Staat, als ein Verein [zum Genusse] gleicher Rechte.[5]
Cicero versteht also die Begriffe res publica und civitas als gleichbedeutend mit der Vereinigung der durch das gleiche Recht verbundenen Vollbürger zur Verfolgung der gemeinsamen Zwecke. Der lateinische Ausdruck stellt wiederum eine Lehnübersetzung des griechischen Begriffs koinonia politike (κοινωνία πολιτική), wie er etwa von Aristoteles in seiner Politik und in der Nikomachischen Ethik gebraucht wird. In seinem Werk über Politik wird die "Gemeinschaft" (koinonia) mit dem politischen Verband der Polis gleichgesetzt, die durch eine Reihe von Normen und ein Ethos charakterisiert ist, gemäß denen die Bürger gleichberechtigt unter der Herrschaft des Gesetzes leben. Das Telos oder Ziel der koinonia politike ist das gute Leben (ὸ εὖ ζῆν tò eu zēn) des Menschen, der als politisches Lebenwesen definiert wird (ζῷον πολιτικόν zōon politikón).[6][7][8][9]
Da wir sehen, daß jeder Staat (polis) eine Gemeinschaft (koinônia) ist und jede Gemeinschaft um eines Gutes willen besteht (denn alle Wesen tun alles um dessentwillen, was sie für gut halten), so ist es klar, daß zwar alle Gemeinschaften auf irgendein Gut zielen, am meisten aber und auf das unter allen bedeutendste Gut jene, die von allen Gemeinschaften die bedeutendste ist und alle übrigen in sich umschließt. Diese ist der sogenannte Staat (polis) und die staatliche Gemeinschaft (koinônia politikê).[10]
Obwohl Cicero auf den Begriff des Aristoteles Bezug nahm, wurde er erst Teil des westlichen Diskurses, als die Werke des Aristoteles ins Lateinische übersetzt wurden, etwa von Wilhelm von Moerbeke and Leonardo Bruni, wobei die Bezeichung oft für den Begriff der res publica benutzt wurde. Mit der Unterscheindung von Monarchie und Öffentlichem Recht wurde der Begriff mehr und mehr für die Stände benutzt oder die feudale Elite der Gutsherren um ihre Macht gegenüber der des Monarchen darzustellen.[11]
In den deutschen Sprachraum wurde die deutsche Bezeichnung eingeführt mit der Übersetzung von Adam Fergusons Abhandlung über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft (Original: 1767; erste deutsche Übersetzung: 1901). Er steht für eine Gesellschaftsform, die durch das Bürgertum geprägt ist und die Gesellschaft des ausgehenden 17. bis zum beginnenden 19. Jahrhundert kennzeichnet.[12]
In Hegels Rechtsphilosophie nimmt die bürgerliche Gesellschaft als das System der Bedürfnisse in der Abgrenzung zum Staat einen zentralen Stellenwert ein.[13] Nach Reinhart Kosellecks Hegel-Interpretation hat es jene, zwar auf den Staat angewiesene, aber ökonomisch eigenständige Gesellschaft, die sich zwischen Familie und Staat "gleichsam unpolitisch hineingeschoben hat", vor dem 19. Jahrhundert nicht gegeben.[14] Für Marx und die Marxisten wurde der Begriff auch synonym für kapitalistische Gesellschaft verwendet.[15]
Siehe auch
Literatur
Grundlagentexte
- Adam Ferguson: An Essay on the History of Civil Society (1767).
- Deutsche Übersetzung: Abhandlung über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft. Gustav Fischer, Jena 1901.
- Neuere dt. Ausgabe: Versuch über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft. Frankfurt am Main 1986.
- Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Herausgegeben von Jürgen Hoffmeister. 4. Auflage. Felix Meiner, Hamburg 1955, Zweiter Abschnitt: Die bürgerliche Gesellschaft, §§ 192 bis 256.
Weitere Literatur
- Bert van den Brink/Willem van Reijen (Hrsg.): Bürgergesellschaft, Recht und Demokratie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1995.
- Frank Adloff: Zivilgesellschaft. Theorie und politische Praxis. Campus, Frankfurt am Main 2005.
- Werner Fuchs-Heinritz u.a. (Hrsg.): Lexikon zur Soziologie, 3. Aufl. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1994
- Reinhard Markner: Bürgerliche Gesellschaft, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Bd. 2, Argument-Verlag, Hamburg, 1995, Sp. 380-394.
Weblinks
- Joachim Fischer: Bürgerliche Gesellschaft (2004)
- Dieter Wolf: Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft. Eine materialistische Kritik. VSA-Verlag Hamburg 1980 (online).
Einzelnachweise
- ↑ a b Bundeszentrale für politische Bildung: Bürger und Bürgerlichkeit im Wandel | bpb. Abgerufen am 12. Mai 2017.
- ↑ Bauerkämper, Arnd (2010): Von der bürgerlichen Gesellschaft zur Zivilgesellschaft. Überlegungen zu den Trägern und zur Handlungspraxis sozialen Engagements am Beispiel Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert in globalhistorischer Perspektive. ISBN 978-3-929619-60-1, S. 3
- ↑ Siehe dazu Frank Adloff
- ↑ Bert van den Brink/Willem van Reijen (Hrsg.)
- ↑ Cicero, De re publica I 48, 49 http://gutenberg.spiegel.de/buch/vom-staat-1902/2
- ↑ Aristotleles Politik, Buch 1 1252a1–6
- ↑ Jean L. Cohen: Civil Society and Political Theory, MIT Press, 1994 S. 84–85.
- ↑ Bruno Blumenfeld: The Political Paul: Democracy and Kingship in Paul's Thought, Sheffield Academic Press, 2001 S. 45–83
- ↑ Michael Davis:The Politics of Philosophy: A Commentary on Aristotle's Politics, Rowman & Littlefield 1996, S. 15–32
- ↑ Poliitk, übers. von Olof Gigon http://www.philo.uni-saarland.de/people/analytic/strobach/alteseite/hroseminare/pol/politika.htm
- ↑ Jean L. Cohen: Civil Society and Political Theory, MIT Press, 1994 S. 86.
- ↑ Werner Fuchs-Heinritz u. a. (Hrsg.): Lexikon zur Soziologie, 3. Auflage, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1994, S. 127.
- ↑ Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Herausgegeben von Johannes Hoffmeister. Vierte Auflage. Felix Meiner, Hamburg 1955, §§ 182 bis 256.
- ↑ Reinhart Koselleck: Begriffsgeschichten. Studien zur Semantik und Pragmatik der politischen und sozialen Sprache. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2010, S. 407.
- ↑ Vgl. die zahlreichen Belegstellen im Eintrag bürgerliche Gesellschaft, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Band 2. Argument, Hamburg 1995, Sp. 380-394.