Zum Inhalt springen

Geschichte der Ersten Kammer der Generalstaaten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. April 2009 um 16:57 Uhr durch Alexbot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Ergänze: ja:第一院 (オランダ)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Erste Kammer der Generalstaaten (niederländisch: Eerste Kamer der Staten-Generaal) ist das Oberhaus des Parlaments der Niederlande, den Generalstaaten. Diese Vertretung der niederländischen Provinzen wird auch Senat oder kurz Erste Kammer (ndl.: Eerste Kamer) genannt. Sie wurde 1815 geschaffen, als die Niederlande und Belgien aus den Napoleonischen Kriegen als ein Staat hervorgingen und wurde nach der belgischen Unabhängigkeit beibehalten. Ihr Sitz ist im Binnenhof in Den Haag.

Die Erste Kammer hat gegenwärtig 75 Mitglieder, die von den 12 Provinzparlamenten (ndl.: Provinciale Staten) gewählt werden. Anders als die Abgeordneten der politisch wichtigeren Zweiten Kammer sind ihre Mitglieder oft keine Vollzeit-Politiker.

Die Erste Kammer kann über Gesetzentwürfe abstimmen, sie aber nicht ändern.

Geschichte

Bis 1848 ernannte der König die Mitglieder der Ersten Kammer auf Lebenszeit; danach wurden sie von den Provinzparlamenten gewählt. 1983 wurde die Amtsdauer von sechs auf vier Jahre verkürzt.

Quellen