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Ernestinische Herzogtümer

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Als Ernestinische Herzogtümer bezeichnet man eine wechselnde Zahl von kleinen Herzogtümern im heutigen Thüringen, die durch Erbteilung unter den Nachkommen des Herzogs Ernst von Sachsen-Wittenberg (1441-1486) entstanden.

Wappen der Ernestiner auf einem Grenzstein

Das Haus Wettin teilte sich 1485 in zwei Linien (Leipziger Teilung), die jüngere Albertinische, begründet von Albrecht dem Beherzten, die in den späteren Königreichen Sachsen und Polen regierte (Residenz Dresden), und die ältere Ernestinische, die die Kurwürde erhielt (Residenz Wittenberg).

Im Jahre 1547 verloren die Ernestiner nach der Wittenberger Kapitulation die Kurwürde von Sachsen und die meisten ihrer Erblande an die Albertiner. Sie behielten nur einen Teil der thüringischen Besitzungen: die Ämter, Städte und Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tenneberg, Waltershausen, Leuchtenburg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Camburg, Buttstädt, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück. Zum ernestinischen Gesamtbesitz kamen nach dem Tode des Herzogs Johann Ernst I. von Coburg 1553 noch die Ämter Coburg, Sonneberg, Hildburghausen, Königsberg, Veilsdorf und Schalkau. Weitere Territorien erhielten die Ernestiner 1554 durch den Naumburger Vertrag von Kurfürst August aus der albertinischen Linie; 1555 ertauschten sie von den Grafen von Mansfeld die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der hennebergischen Erbschaft (1583), definitiv allerdings erst 1660, die Ämter Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz, Ilmenau, Kaltennordheim, Frauenbreitungen, Sand und Wasungen.

Diese Gebiete sind seit 1573 durch fortwährende Erbteilung stark zersplittert, die dadurch entstandenen Teilherzogtümer bezeichnet man als Ernestinische Herzogtümer (auch Sächsische Herzogtümer). Die zur politischen Bedeutungslosigkeit führende Zersplitterung der ernestinischen Herzogtümer und der benachbarten Reußischen und Schwarzburger Fürstentümer machten Thüringen zum Musterbeispiel deutscher Kleinstaaterei.

Ernestinische Herzogtümer nach 1826 bis 1918

Zeitweise existierten bis zu zehn einzelne Herzogtümer. Erst 1826 kommt es durch einen Schiedsspruch König Friedrich August II. von Sachsen zu einer letzten umfassenden Neugliederung in die Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha. Das 1815 beim Wiener Kongress zum Großherzogtum erhobene und territorial wesentlich vergrößerte Sachsen-Weimar-Eisenach blieb bei der Neugliederung 1826 ausgespart.

1867 traten alle vier Bundesstaaten dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.

In Folge der Abschaffung der Monarchie 1918 gingen die Ernestinischen Herzogtümer in den Jahren 1918-1920 in dem neu gebildeten Land Thüringen auf, nur Coburg vereinigte sich nach einem Volksentscheid mit Bayern.

Zeittafel

In Arbeit

  • 1633: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Coburg fallen Titel und Land an Sachsen-Eisenach: wieder Sachsen-Coburg-Eisenach
  • 1638: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Coburg-Eisenach wird das Land zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg aufgeteilt
  • 1640: von Sachsen-Weimar werden die Herzogtümer Sachsen-Eisenach und Sachsen-Gotha abgeteilt
  • 1644: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Eisenach wird das Land zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha aufgeteilt
  • 1662: von Sachsen-Weimar wird das Hztm. Sachsen-Eisenach abgeteilt
  • 1672: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Altenburg fallen Titel und drei Viertel des Landes an Sachsen–Gotha: Sachsen-Gotha-Altenburg; von Sachsen-Weimar wird das Hztm. Sachsen-Jena abgeteilt
  • 1690: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Jena wird das Land zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha-Altenburg aufgeteilt
  • 1707: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Eisenberg fällt das Land an Sachsen-Gotha-Altenburg
  • 1710: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Römhild wird das Land zwischen Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen aufgeteilt
  • 1718: Sachsen-Zeitz fällt an Kursachsen zurück
  • 1738: Sachsen-Merseburg fällt an Kursachsen zurück
  • 1746: Sachsen-Weißenfels fällt an Kursachsen zurück
  • 1747: Sachsen-Coburg-Saalfeld führt die Primogenitur ein
  • 1815: Sachsen-Weimar-Eisenach wird zum Großherzogtum erhoben und erhält große Teile der Mainzer Enklave Erfurt (aber nicht Erfurt selbst), Neustadt an der Orla und weitere Arrondierungen
  • 1825: nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg tritt Sachsen-Coburg-Saalfeld das Saalfeld an Sachsen-Meiningen ab und erhält dafür Titel und Land von Sachsen-Gotha: Sachsen-Coburg und Gotha; Sachsen-Hildburghausen tritt Hildburghausen an Sachsen-Meiningen ab und erhält dafür Titel und Land von Sachsen-Altenburg
  • 1871: Bundesstaaten des Deutschen Reiches werden letztlich:
    • Sachsen-Altenburg
    • Sachsen-Coburg und Gotha
    • Sachsen-Meiningen
    • Sachsen-Weimar-Eisenach
  • 1903: Sachsen-Weimar-Eisenach wird amtlich als Großherzogtum Sachsen bezeichnet

Ernestinische Herzogtümer

Siehe auch: