Zum Inhalt springen

Friedrich Carl von Savigny

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Mai 2006 um 16:21 Uhr durch Alex Bepple (Diskussion | Beiträge) (Leben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein bedeutender deutscher Rechtsgelehrter. Er begründete die Historische Rechtsschule.

Datei:Savigny.jpg
Friedrich Carl von Savigny

Leben

Savigny stammte aus einer alten lothringischen Familie, die ihren Namen von der Burg Savigny in der Nähe von Charmes im Moseltal ableitete. Nachdem er im Alter von 13 Jahren zum Waisen geworden war, zog ihn sein Vormund auf. 1795 schrieb er sich an der Universität Marburg zum Jurastudium ein. Zu seinen akademischen Lehrern zählten Anton Bauer (1772–1843), ein herausragender Pionier der Reform des deutschen Strafrechts, und Friedrich Weiss, ein hervorragender Kenner der mittelalterlichen Rechtswissenschaft.

Nach Studien in Jena, Leipzig, Göttingen und Halle kehrte er 1800 nach Marburg zurück, wo er im selben Jahr promovierte. Dort unterrichtete er als Privatdozent Strafrecht und die Pandekten, zu seinen Schülern gehörten unter anderem die Gebrüder Grimm, er hatte somit auch Einfluss auf ihren späteren Werdegang. 1803 veröffentlichte er seine berühmte Untersuchung Das Recht des Besitzes. 1804 heiratete er Kunigunde Brentano, die Schwester von Bettina von Arnim und Clemens Brentano. 1808 wurde er auf eine ordentliche Professur für römisches Zivilrecht in Landshut berufen, wo er nur drei Semester unterrichtete.

Schon 1810 erhielt er auf Betreiben von Wilhelm von Humboldt den Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht an der neu gegründeten Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin. Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit war er in der Verwaltung der Universität tätig als dritter Rektor in dem von ihm unter Beteiligung der juristischen Fakultät geschaffenen „Spruch-Collegium“. Dieses war ein außerordentliches Gericht, das von den ordentlichen Gerichten um seine Meinung gefragt werden konnte. Zudem unterrichtete Savigny als Privatlehrer den preußischen Kronprinzen in den Fächern römisches Recht, preußisches Recht und Strafrecht.

1814 erschien als Erwiderung auf Thibauts Thesen Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland seine Streitschrift Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. 1815 gründete er gemeinsam mit Karl Friedrich Eichhorn und Johann Friedrich Ludwig Göschen die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft als Organ der historischen Rechtsschule. 1815 erschien der erste Band seiner Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, die er erst 1831 abschließen konnte.

1817 wurde er als Staatsrat Mitglied des preußischen Justizministeriums, 1819 Mitglied des Obertribunals für die Rheinprovinzen und 1820 Mitglied der Kommission für die Revision des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten. 1835 begann er mit der Erarbeitung seines Werks System des heutigen römischen Rechts.

Savigny gilt zugleich als Begründer des modernen Internationalen Privatrechts, für das er im VIII. Band seines Systems des heutigen Römischen Rechts das Leitprinzip entwickelte, für die Bestimmung des auf ein Rechtsverhältnis anwendbaren Rechts sei darauf abzustellen, wo es „seiner eigentümlichen Natur nach seinen Sitz“ habe.

Seine akademische Tätigkeit endete 1842 mit der Ernennung zum Großkanzler durch Friedrich Wilhelm IV. Mit diesem Titel war er preußischer "Minister für Revision der Gesetzgebung". Bei Ausbruch der Revolution von 1848 trat er zurück. 1850 erschien das Werk Vermischte Schriften und 1853 als Ergänzung zum System des heutigen römischen Rechts das Obligationenrecht. Savigny verstarb am 25. Oktober 1861 in Berlin. Zu seiner Totenfeier erschien – so wird berichtet – König Wilhelm I. mit sämtlichen Prinzen. Sein Grab befand sich in Berlin-Mitte in der Hedwigskathedrale. 1875 wurde der Sarg nach dem Familiengut Trages im Freigericht bei Hanau übergeführt.

Werke

  • Friedrich Karl von Savigny: Das Recht des Besitzes, 1803
  • Friedrich Karl von Savigny: Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, 1814
  • Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, 1815 - 1831
  • System des heutigen römischen Rechts, 8 Bände, 1840 - 1849
  • Vermischte Schriften, 1850
  • Obligationenrecht, 1853
  • Friedrich Karl von Savigny, Karl Friedrich Eichhorn (Herausgeber): Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaften, Berlin, 1815-1850

Literatur

  • Iris Denneler: Friedrich Karl von Savigny. Verlag Stapp, Berlin 1985. ISBN 3-87776-168-2
  • Matthias von Rosenberg: Friedrich Carl von Savigny (1779 - 1861) im Urteil seiner Zeit. Verlag Lang, Frankfurt am Main 2000. ISBN 3-631-35903-9.

Ehrungen

  • Seit dem 23. März 1887 ist der Savignyplatz in Berlin-Charlottenburg nach ihm benannt. Den Savignyplatz durchschneiden Grolmannstraße, Knesebeckstraße, Carmerstraße und Kantstraße.