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Pharmaziestudium

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Das Pharmaziestudium ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung im Rahmen der Approbationsordnung für Apotheker. Die Approbation ist in Deutschland gemäß Bundes-Apothekerordnung (BApO) notwendig, um den Beruf des Apothekers auszuüben. Im Jahr 2005 waren an deutschen Universitäten 12.358 Pharmaziestudenten eingeschrieben; im selben Jahr gab es 1.534 Pharmaziepraktikanten.[1]
Das Studium ist zulassungsbeschränkt, d. h., die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH; ehem. ZVS). Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester; im Durchschnitt benötigten Pharmaziestudenten allerdings neun Semester für ihren Abschluss.
Die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) gibt die Einteilung in Grund- und Hauptstudium, die Inhalte des Studiums sowie die drei Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) vor. Jede Universität hat darüber hinaus noch eine eigene Studienordnung erlassen, in der der genaue Ablauf der Lehrveranstaltungen, deren Abfolge sowie beispielsweise die Zulassung zu diesen geregelt sind.

Gliederung der pharmazeutischen Ausbildung

Die pharmazeutische Ausbildung gliedert sich in ein Studium von vier Jahren an einer Universität, eine Famulatur von acht Wochen, eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Teilabschnitten abzulegen ist.

Der Inhalt des Universitätsstudiums ist durch die Approbationsordnung [2] festgelegt und umfasst 10 Stoffgebiete. Im Grundstudium werden Grundbegriffe der Naturwissenschaften vermittelt, erst im Hauptstudium werden spezielle pharmazeutische Inhalte gelehrt.

Die Anzahl der Unterrichtsstunden für die einzelnen Stoffgebiete kann je nach Universität bzw. Matrikel leicht variieren, da laut Approbationsordnung Veranstaltungen aus einem Stoffgebiet auch in einem anderen gehalten werden können. Die Stoffgebiete A bis D werden im Grundstudium unterrichtet welches mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Der 1. Prüfungsabschnitt (auch „1. Staatsexamen“ genannt) besteht aus 4 zu den jeweiligen Stoffgebieten gehörenden Prüfungen, welche einzeln zu absolvieren sind. Bei diesen Prüfungen handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, die vom IMPP erstellt werden. Bis zum Ablegen des 1. Prüfungsabschnitts muss auch die Famulatur von acht Wochen erfolgt sein. In der Regel wird diese in 2 Teile aufgeteilt. Mindestens 4 Wochen müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die anderen 4 Wochen können abweichend in einer Krankenhausapotheke, einer Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, bei Behörden oder einem Universitätsinstitut durchgeführt werden. Versäumte Tage (z. B. durch Krankheit) sind nachzuholen.

Die Stoffgebiete E bis I werden im Hauptstudium vermittelt:

  • Biochemie und Pathobiochemie (Stoffgebiet E)
  • Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie (Stoffgebiet F)
  • Biogene Arzneistoffe (Stoffgebiet G)
  • Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik (Stoffgebiet H)
  • Pharmakologie und Klinische Pharmazie (Stoffgebiet I)

Ein zusätzliches Stoffgebiet K muss zusätzlich im Hauptstudium als Wahlpflichtfach belegt werden, wobei sich die angebotenen Fächer und die Kapazitäten je nach Universitätsort unterscheiden. Mit dem Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (umgangssprachlich „2. Staatsexamen“), welcher mündlich nach dem 8. Semester abgelegt wird, endet die universitäre Regelstudienzeit.

Nach dem Studium müssen angehende Apotheker als „Pharmazeut im Praktikum“ ein Praktisches Jahr absolvieren. Die Hälfte davon muss in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, die andere Hälfte kann im Krankenhaus, der Pharmazeutischen Industrie, an der Universität oder bei sonstigen Einrichtungen unter der Aufsicht eines Apothekers abgeleistet werden. Während des Praktischen Jahres, oder kurz PJ, finden unterrichtsbegleitende Seminare statt, die den Praktikanten auf das Dritte und letzte Staatsexamen vorbereiten sollen. Nach erfolgreichem Abschluss des Dritten Staatsexamens kann man die Approbation bei der zuständigen Behörde beantragen, sofern man alle Unterlagen vorweisen kann. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Besonderheiten

An den meisten Universitäten gibt es im Hauptstudium sogenannte Ringvorlesungen (auch Hauptvorlesungen). Hier wird eine Vorlesung über die vier Semester des Hauptstudiums gehalten und von allen Studenten im Hauptstudium gehört. Verpasst ein Student eine Vorlesung, muss er also zwei Jahre warten bis sie wieder gelesen wird. Im Studium war bis zur aktuellen Approbationsordnung mit der Einführung des Wahlpflichtfachs keine Spezialisierung möglich. Auch fertigen die Pharmaziestudenten bis heute keine wissenschaftliche Abschlussarbeit an, können aber nach abgeschlossenem Studium der Pharmazie zum Beispiel in den Naturwissenschaften promovieren (Dr. rer. nat.). An einigen Universitäten können durch ein Aufbaustudium die akademischen Grade Diplom und/oder Master noch zusätzlich erlangt werden.

Universitäten in Deutschland, an denen Pharmazie studiert werden kann

Alle Fachschaften der Pharmazie sind im Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) organisiert.

Universitäten in Österreich, an denen Pharmazie studiert werden kann

Universitäten in Ungarn, an denen Pharmazie studiert werden kann

Einzelnachweise

  1. ABDA-Bericht 2005/2006 (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive) (PDF; 4,4 MB)
  2. Anlage 1 zur AAppO (PDF; 100 kB); abgerufen am 19. Juni 2012