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Bundesverband der Fördervereine

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Bundesverband der Fördervereine
(BFD)
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1999
Sitz Essen
Zweck Förderung von Schulfördervereinen
Unterstützung von hilfsbedürftigen Schulen
Präsident Albrecht Bren
Vizepräsident(en) Werner Mülders
Beate Oberste-Beulmann
Vorstand (nicht i. S. von § 26 BGB)
Beisitzer:
Maria Ombeck
Horst Boveland
Guido Höppener
Geschäftsführerin Laura Giustiniano
Ehemalige Vorstände Maria Ombeck (Präsidentin)
Mitglieder sechs Landesverbände
3000 Schulfördervereine
Website www.bfd-aktuell.de

Der Bundesverband der Fördervereine e. V. (BFD) ist ein 1999 gegründeter Dachverband für die Mehrzahl der deutschen Schulfördervereine. Der BFD ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Essen, Nordrhein-Westfalen. Der Verband vertritt die Belange von sechs Landesverbänden und über 3000 Schulfördervereinen im gesamten Bundesgebiet.

Der BFD unterstützt Eltern- und Schulinitiativen bei der Gründung von Fördervereinen und bei der Vereinsarbeit. Mitglieder im Bundesverband sind im April 2017 6 Landesverbände (Berlin/Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen). Laut eigenen Angaben sind damit mindestens 3700 Fördervereine Mitglied.

Der Bundesverband der Fördervereine ist neben dem Bundesverband der Schulfördervereine eine der beiden bundesweiten Lobbyorganisationen für Schulfördervereine in Deutschland und dient als deren Ansprechpartner bzw. Bundesorganisation.[1]

Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.[2]

Laut seiner Satzung unterstützt der Bundesverband der Fördervereine in Deutschland gemeinnützige Fördervereine, die ihrerseits die Förderung von Schulen, Kindertagesstätten, Bildungs- und Jugendarbeit oder Kulturarbeit als Vereinszweck verfolgen. Die Unterstützung umfasst auch die jeweiligen Landesverbände dieser Fördervereine und erfolgt beratend, ideell und finanziell. Zweck des Vereins ist darüber hinaus die ideelle und finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen Schulen, insbesondere in Afrika, Asien und Lateinamerika. Vereinszweck kann auch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere an eine vom Verein errichtete steuerbegünstigte Stiftung, deren Zweck vom Vereinszweck umfasst ist, sein.[3]

Im Jahr 2017 hat der Bundesverband der Fördervereine in Deutschland erstmalig einen Fördertopf in Höhe von 30.000€ für seine Mitglieder bereitgestellt. Dabei kann die Höchstsumme des Förderbetrages maximal 500 € betragen.[4]

Einzelnachweise

  1. Robert Bosch Stiftung (Hrsg.): Schulfördervereine: Ein Leitfaden aus der Praxis für die Praxis. 2006, ISBN 978-3-939574-01-9, 12 Wo geht’s weiter? Wo man weitere Informationen und Unterstützung findet, S. 130 f. (Volltext [PDF; 724 kB; abgerufen am 16. April 2017]).
  2. entwickeln – stärken – verbinden: Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement im Überblick. (PDF; 1,86 MB) Die Mitglieder des BBE. In: b-b-e.de. BBE, Mai 2007, S. 34, abgerufen am 16. April 2017.
  3. Satzung. § 2 Nr. 2. In: bfd-aktuell.de. BFD, 14. November 2015, abgerufen am 16. April 2017.
  4. Wir Ihr Fördern: Fördertopf 17. (PDF; 211 kB) In: bfd-aktuell.de. BFD, abgerufen am 16. April 2017.