Anneliese Michel
Anneliese Michel (* 21. September 1952 in Leiblfing; † 1. Juli 1976 in Klingenberg am Main) war eine deutsche Katholikin, die im Verlauf eines an ihr vollzogenem Großen Exorzismus starb. Zwei katholische Priester führten den Exorzismus mit Genehmigung des Würzburger Bischofs Josef Stangl über neun Monate hinweg insgesamt 67 mal durch, bevor Anneliese Michel an den Folgen extremer Unterernährung starb.
Fakten
Die Lehrerin aus einem streng religiösen Elternhaus, die von sieben verschiedenen Ärzten fast sieben Jahre lang behandelt worden war (u.a. wegen Epilepsie), starb 1976 an den Folgen von Unterernährung und Entkräftung. In den letzten Monaten ihres Lebens war mit Genehmigung des Würzburger Bischofs Josef Stangl von Pater Arnold Renz und Pfarrer Ernst Alt der Große Exorzismus nach dem Rituale Romanum für sie gebetet worden. Schon mehrere Jahre lang hatte sie auffallend wenig gegessen und in den letzten Wochen schließlich jegliche Nahrungsaufnahme verweigert. Bei ihrem Tod wog sie nur noch 31 kg. Pfarrer Alt nahm daraufhin selbst mit der Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg Kontakt auf.
Anneliese Michel brachte sich nach den Aussagen der Anwesenden schwere Verwundungen bei, darunter Blutergüsse im Bereich beider Augen. In den letzten Wochen ihres Lebens musste sie zeitweise ans Bett gefesselt werden, um schlimmere Verletzungen zu verhindern. Darüber hinaus ist noch von abgebrochenen Zähnen und Wundmalen die Rede, die an Körperstellen aufgetreten waren, wie sie häufig mit Jesus Christus in Verbindung gebracht werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach beruhen sämtliche Verletzungen auf Selbstgeißelungen oder unkontrollierten Handlungen während spontaner Anfälle. Sie werden auf mehreren Fotos dokumentiert.
Befreundete Kommilitoninnen und Mitbewohnerinnnen berichten, dass Anneliese schon im Studentinnenwohnheim einer Rosenkranzgebetsgruppe angehörte. Als sich ihr Zustand verschlimmerte, hätten diese verhindert, dass ein Notarzt gerufen wurde und statt dessen einen "Exorzisten" geholt, der sich als "Annelieses Hausarzt" ausgegeben habe; somit sei Anneliese schon in einem verhältnismäßig frühen Stadium ärztliche Hilfe verweigert worden.
Aus Tonbandaufzeichnungen geht hervor, dass Anneliese Michel mit stark veränderter Stimme sprach und immer wieder spontane Schreie ausstieß. Sie benutzte grob unflätige Ausdrücke, die die Exorzisten Dämonen zuschrieben, welche nach deren Weltanschauung immer wieder Kontrolle über die junge Frau ausgeübt haben sollen. Auch "menschliche Dämonen" wie "Hitler" oder "Nero" wollen die Priester bei dem Mädchen ausgemacht haben.
Im Gerichtsverfahren, das als der "Aschaffenburger Exorzismus-Prozess" weltweit bekannt wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft am 19. April 1978 die Bestrafung der Angeklagten wegen des Vergehens der „fahrlässigen Tötung durch Unterlassung”. Die Priester sollten eine Geldstrafe erhalten, für die Eltern wurde kein Strafmaß gefordert, da sie am Verlust der Tochter schon schwer genug zu tragen hätten. Richter Elmar Bohlender folgte diesem Antrag nicht, sondern verurteilte sowohl die Eltern als auch die Priester Pater Renz und Pfarrer Alt am 21. April 1978 wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung” zu je sechsmonatigen Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht warf ihnen vor, sie hätten für medizinische Hilfe sorgen und einen Arzt hinzuziehen müssen.
Am 25. Februar 1978 fand eine Exhumierung der Toten statt. Als offiziellen Grund gaben die Eltern an, Anneliese hätte in großer Eile in einem billigen Sarg bestattet werden müssen, jetzt wolle man sie in einen mit Zink ausgeschlagenen Eichensarg umbetten. Im Hintergrund stand aber sicherlich auch die Behauptung einer Nonne aus dem Allgäu, Anneliese sei ihr erschienen. Sie hätte angekündigt, ihr Körper sei bisher unverwest. So würde die übernatürliche Natur des Geschehenen belegt. Das offizielle Ergebnis der Exhumierung lautete aber auf eine dem Zeitrahmen entsprechende Verwesung. Von den Angeklagten hat sie niemand gesehen; Pater Renz behauptete, am Betreten der Leichenhalle gehindert worden zu sein.
Deutungen
Eine eindeutige Beurteilung scheint bis heute nicht möglich zu sein. Zu sehr sind viele Äußerungen von weltanschaulichen Voraussetzungen geprägt, die eine objektive Deutung unmöglich machen. Auch die Fakten sind nicht unumstritten. Zum Teil widersprechen die Schilderungen einander explizit, zum Teil werden gänzlich andere Begebenheiten erzählt. Selbst bei der Frage, ob Anneliese kirchlich eher dem Traditionellen oder dem Modernen zugewandt war, scheiden sich die Geister. Letztlich gibt es im Wesentlichen zwei Erklärungsmuster, einerseits eine rein psychologische Deutung, andererseits die spirituelle Auffassung realer dämonischer Besessenheit.
Psychologische Deutungen
Die behandelnden Ärzte
Die - je nach Zählung - fünf bis sechs großen Anfälle zwischen 1968 und 1972 wiesen für alle zunächst beteiligten Ärzte Anzeichen von Epilepsie auf. Anneliese wurde bis kurz vor ihrem Tod mit Medikamenten behandelt, die eine Verkrampfung des Nervensystems verhindern sollten. Bei zwei der vielen Elektroenzephalografien (EEG) wurden auch Hinweise auf eine „herdförmige Hirnschädigung im linken Schläfenbereich“ (zit. n. Goodman, 79) gefunden, die aber bei der Obduktion nicht nachgewiesen werden konnte. Keinem der Ärzte fiel dabei auch nur der geringste Hinweis auf eine religiöse Komponente auf. Lediglich dem erstbehandelnden Facharzt in Aschaffenburg vertraute Anneliese an, sie sähe teuflische Fratzen. Der Arzt gab in einem Verhör 1977 an, ihm sei aufgefallen, „dass hinter dem Gesagten nicht der entsprechende Erlebnisgehalt stand“ (zit. n. ebd. 61). Die den Exorzismus selbst begründenden Vorgänge und aufgetretene Phänomene während der Exorzismen waren zu Annelieses Lebzeiten nie Gegenstand einer ärztlichen Untersuchung.
Die Gerichtsgutachter
Der erste vom Gericht bestellte Gutachter kommt zu dem Ergebnis, Anneliese hätte an einem epileptischen Anfallsleiden gelitten. Durch die medikamentöse Behandlung habe sich die Krankheit eine andere Ausdruckform gesucht, sie sei zu einer paranoiden Psychose geworden. Dies werde auch durch die Tonbänder der Exorzismussitzungen bestätigt. Es sei eine Erfahrungstatsache, dass Epilepsiepatienten häufig übertriebene oder krankhafte religiöse Einstellungen sowie depressive und paranoide Phasen aufweisen können. Die ab April 1976 auftretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei auf Autosuggestion infolge von endgültigem Kontrollverlust zurückzuführen. Ihr Tod sei schließlich durch Verhungern eingetreten. Auf Antrag der Verteidigung wurde vom Gericht noch ein zweites Gutachten bestellt, das im wesentlichen zu denselben Ergebnissen kommt. Es widerspricht aber ausdrücklich der Diagnose eines Hirnschadens. Darüber hinaus vermuten die beiden Autoren des zweiten Gutachtens auch eine schizophrene Komponente der Krankheit. Alle drei Gutachter sind des weiteren der Meinung, bei den beteiligten Priestern gewisse psychische Defekte im Zusammenhang mit Besessenheit und Exorzismus zu erkennen. Diese seien aber nicht krankhaft, weshalb sie nicht strafmildernd auszulegen seien.
Uwe Wolff
Der evangelische Theologe Wolff, der sich auf Engelforschung und Dämonologie spezialisiert hat, schließt sich den Gutachtern weitgehend an. Sein Interesse gilt aber weniger der wissenschaftlich-psychologischen Erklärung als der Frage: Warum ist Anneliese Michel krank geworden? Als Antwort bietet er die streng katholische Erziehung Annelieses an, die neben väterlich-autoritär vor allem moralisch überfordernd und angstbesetzt gewesen sei. Im Gegensatz zur Mehrheit ihrer Generation habe sie sich nicht einfach von ihrer Erziehung durch Übertretung und Provokation befreien können. Nur eine Rolle habe in der Welt ihres Heimatortes überhaupt die Möglichkeit zur Befreiung geboten: die der Besessenen. Als Besessene konnte sie alles Katholische, ihre Eltern und die sie umgebende Kultur beschimpfen, ohne dafür mit Bestrafung rechnen zu müssen. Die extrem traditionellen Aussagen während der Exorzismen (z.B. gegen die Handkommunion) erklärt Wolff als suggestiv hervorgerufen durch Pfarrer Alt und den angeblich der Bewegung Marcel Lefebvres nahestehenden Pater Renz. Gleichzeitig verfolgt Wolff noch eine zweite Erklärung, die der ersten in gewisser Weise gegenläufig ist. Demnach wäre es gerade ihre tiefe Verwurzelung in der katholischen Frömmigkeit gewesen, die Annelieses Misstrauen gegen die Hilfe der Ärzte hervorgerufen hat. Denn keiner der Ärzte war in der Lage, ihr eine Sinndeutung ihres Leidens zu geben. Ganz anders die Religion: Hier konnte sie ihr Leid als stellvertretendes Sühneleiden verstehen, durch das anderen Menschen das Fegefeuer verkürzt oder gar die Hölle erspart würde. Andererseits verbot ihr die katholische Kirche den immer wieder bedachten Selbstmord - dieser hätte als Todsünde die Sühnedeutung gerade zerstört. Folglich blieb als letzte Erlösung nur der Tod aufgrund des schon bestehenden Leidens. Daher habe sie sich ab Ostern 1976 allmählich zu Tode gehungert.
Besessenheitsdeutungen
Die Betroffenen
Während Anneliese noch lebte, war ein Teil der Personen, die mit ihr näher zusammenkamen, von einer dämonischen Besessenheit überzeugt.
Zu diesem Kreis gehören insbesondere ihre Mutter, Pfarrer Alt und Thea Hein, die sich als Annelieses „Entdeckerin” versteht. Auch Pater Renz und Annelieses Vater waren nach allem, was bekannt geworden ist, bis zu ihrem Tod von der Besessenheit überzeugt. Von besonderer Bedeutung in diesem Fall war das Urteil von Pater Adolf Rodewyk S.J., dem Verfasser zweier Standardwerke im theologischen Fach Dämonologie, der durch sein Gutachten wesentlich zur Durchführung des Exorzismus beigetragen hatte und auch vor Gericht diese These vertrat. Am Ende der ersten Verhandlungswoche des Prozess sagte Pater Rodewyk, der als Zeuge geladen war, dass es unmöglich sei, dass jemand am Exorzismus sterbe, und dass er ohne jede Einschränkung von der Besessenheit Anneliese Michels überzeugt sei. Pater Rodewyk verfügte über große Erfahrung in diesem Bereich, da er selbst häufig den Großen Exorzismus gebetet hatte und auf dem Gebiet der Dämonologie theologischer Berater der Deutschen Bischofskonferenz war. Von Annelieses Schwester Roswitha ist bekannt, dass sie sich später einer weltlich-psychologischen Deutung anschloss. (vgl. Wolff, 266f).
Felicitas D. Goodman
Die Deutsch-Amerikanerin Prof. Dr. Felicitas Goodman, Professorin für Anthropologie an der Denison-Universität in Ohio, versucht die Geschehnisse auf der Grundlage ihrer eigenen selbstentwickelten kulturanthropologischen Forschungen zu erklären. Demnach gäbe es in allen Religionen das sogenannte Phänomen eines religiösen Ausnahmezustandes, der sowohl positiv als auch negativ auftreten könne. Dieser Ausnahmezustand sei im Menschen prinzipiell angelegt, wobei verschiedene Menschen unterschiedlich begabt dafür seien, diesen zu erreichen. Wird der Ausnahmezustand positiv erfahren, so wirke er sich im Lustzentrum des Gehirns aus, andernfalls erreiche er das Strafzentrum. Besonderes Zeichen des religiösen Ausnahmezustandes sei ein Sprechen in einer bestimmten, immer wiederkehrenden Vokalisation, d.h. in bestimmten Rhythmen und Melodien. Diese meint Frau Goodman anhand der Kassettenaufnahmen nachgewiesen zu haben.
Nach Goodman kennten ebenso alle Religionen auch Heilmittel für den Fall, dass der Ausnahmezustand negativ erfahren wird. In der katholischen Kirche gebe es dafür den seit Jahrhunderten verfeinerten großen Exorzismus. Dieser diene dazu, den Betroffenen anzuleiten, den Ausnahmezustand vom Straf- ins Lustzentrum umzulenken. Genau dies sei auch bei Anneliese geschehen: Am 31. Oktober 1975 fuhren alle Dämonen aus, nachdem sie schon zuvor immer wieder Visionen und Auditionen der Muttergottes, verschiedener anderer Heiliger und Engel sowie angeblich Christi selbst hatte.
Fatal habe sich aber die Medikation ausgewirkt. Von Anfang an haben die neurochemisch wirkenden Mittel den Exorzismus behindert. Letztlich führten sie dazu, dass die Dämonen nur wenige Augenblicke nach der Austreibung zurückkamen. Von diesem Augenblick an wirkten die Medikamente bestimmend. Die zuvor namentlich bekannten Dämonen kamen immer weniger zu Wort und verstummten nach dem 29. Februar 1976 ganz. Auch die positiven Stimmen lassen nach Karfreitag 1976 nichts mehr von sich hören. Nachdem ihr das Schlucken unmöglich geworden war, konnte Anneliese schließlich auch das Medikament Tegretal (Carbamazepin) nicht mehr einnehmen. Nun stellten sich nach Frau Goodmans These die Entzugserscheinungen des Medikaments ein, die sich in auffälliger Weise mit den Symptomen Annelieses deckten. Schließlich sei Anneliese an der durch Tegretal verursachten Schädigung der roten Blutkörper gestorben.
Weitere Stimmen
Joseph Kardinal Höffner
Joseph Kardinal Höffner, damals Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und damit höchster Vertreter der Katholischen Kirche Deutschlands, bestätigte am 28. April 1978 in der Presseerklärung zum Fall Klingenberg die grundsätzliche Möglichkeit einer dämonischen Besessenheit. Er berief sich dafür auf die ununterbrochene Glaubenslehre der Kirche über die von Gott geschaffenen unsichtbaren Wesen, die Engel genannt werden. Einige hätten sich in freier Entscheidung gegen Gott als den Urheber alles Guten gewandt und seien dadurch aus sich böse geworden. Solcherlei böse Geister, auch Dämonen genannt, versuchten in vielen Formen, einen unheilvollen Einfluss auf die Welt und die Menschen auszuüben, wobei eine mögliche Ausprägung die Besessenheit sei.
Harald Grochtmann
Der Richter am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Dr. Harald Grochtmann, kritisierte, dass die Amtskollegen im Fall Klingenberg in unzulässiger Weise Glaubensfragen beurteilt hätten, und stellte die konkreten Konsequenzen für das Gerichtsverfahren dar. Gerade der Aspekt, dass ein staatliches Gericht die Glaubenslehre der katholischen, orthodoxen und evangelischen Kirche massiv in Zweifel zog, verlieh diesem Gerichtsfall weitere, bis heute andauernde Brisanz. Dr. Grochtmann zitierte dazu insbesondere einen Satz auf Seite 55 des Urteils, wonach das Vertrauen der Betroffenen auf eine von außen kommende Wende Ausdruck eines jeglichen Realitätssinn zuwiderlaufenden Wunderglaubens gewesen sei. Weiterhin empfand es Richter Grochtmann als unfassbar, dass das Urteil eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aller vier Angeklagten gemäß § 21 StGB darin sehen wollte, dass sie unumstößlich an die personale Existenz des Teufels glaubten (Seite 44 des Urteils). Die personale Existenz des Teufels sei nicht nur eindeutige Lehre der katholischen Kirche, sondern auch grundsätzlich der orthodoxen und protestantischen Kirchen, wenn es dort auch kein Lehramt mit den gleichen Funktionen wie in Rom gebe. Man könne schlecht allen Christen, die der Glaubenslehre ihrer jeweiligen Kirche ganz folgten, unterstellen, dass sie deswegen möglicherweise vemindert schuldfähig seien.
Verfilmungen
Der Fall wird aufgenommen in dem Film Requiem von Hans-Christian Schmid. Zudem war der Fall auch die Vorlage zu dem Film The Exorcism of Emily Rose (deutsch: Der Exorzismus von Emily Rose).
Literatur
Kritische Darstellungen
- Uwe Wolff: Das bricht dem Bischof das Kreuz: die letzte Teufelsaustreibung in Deutschland 1975/76. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1999, ISBN 3-499-60619-4
Darstellungen, die von einer Art "Besessenheit" ausgehen
- Felicitas D. Goodman: Anneliese Michel und ihre Dämonen: der Fall Klingenberg in wissenschaftlicher Sicht. - 2. Aufl. - Christiana-Verlag, Stein am Rhein 1987, ISBN 3-7171-0781-X
- Georg Siegmund (Hrsg.): Von Wemding nach Klingenberg: vier weltberühmte Fälle von Exorzismen. Christiana-Verlag, Stein am Rhein 1985, ISBN 3717108697
- Elisabeth Becker (Hrsg.): Der Exorzismus der Kirche unter Beschuss. Christiana-Verlag, Stein am Rhein 1995, ISBN 371710991X
- Lisl Gutwenger (Hrsg.): „Treibt Dämonen aus!”: von Blumhardt bis Rodewyk; vom Wirken katholischer und evangelischer Exorzisten. Christiana-Verlag, Stein am Rhein 1992, ISBN 3717109561
Sachbücher
- Gunter Pirntke: „Hexenküche”: der Fall Anneliese Michel aus juristischer Sicht. new-ebooks-Verlag 2005, lit
Weblinks
Allgemein
- Vorlage:PND
- Der Fall Klingenberg und die Konsequenzen - Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz vom 15. November 2005
Kritische Auseinandersetzungen
- Ausführlicher kritischer Artikel in Der Theologe
- Artikel über den Fall Anneliese Michel aus der taz
- Satan lebt – Die Rückkehr des Exorzismus – Dokumentarfilm des WDR: beschäftigt sich trotz des allgemein formulierten Titels ausschließlich mit dem Fall Anneliese Michel
Besessenheitsgläubige Auseinandersetzungen
- Religiöse Website, deren Betreiber von der Besessenheit Anneliese Michels überzeugt ist
- Kommentar eines katholischen Priesters zum „Fall Klingenberg“
- Eine weitere Seite, deren Betreiber von der Besessenheit Anneliese Michels überzeugt ist
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Michel, Anneliese |
| KURZBESCHREIBUNG | Dt. Katholikin, starb nach Exorzismus |
| GEBURTSDATUM | 21. September 1952 |
| GEBURTSORT | Leiblfing |
| STERBEDATUM | 1. Juli 1976 |
| STERBEORT | Klingenberg am Main |