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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. April 2017 um 14:47 Uhr durch Martin Kraft (Diskussion | Beiträge) (Datei:Marie Christine Kohler.jpg). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Martin Kraft in Abschnitt Datei:Marie Christine Kohler.jpg
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

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Abbildung übernehmen

Hallo, kann "Abbildung 7: Stauräume und Stauziele nach DIN 19700-11:2004-07" auf S. 16 dieses Dokuments in die deutschsprachige WP übernommen werden, etwa weil nicht genügend Schöpfungshöhe? Was meinen die Experten? Danke. & LG. Patagonier (Diskussion) 22:36, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Patagonier, das ist leider als technische Zeichnung geschützt, du müsstest eine Freigabe erbitten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:36, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Was ist, wenn man es stattdessen nachzeichnet (dann könnte man auch gleich etwas einfachere Bezeichnungen wählen)? --Patagonier (Diskussion) 23:41, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Naja, kommt darauf an, was du unter "nachzeichnen" verstehst, Patagonier. Du müsstest dann schon eine etwas andere Darstellungsform wählen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:21, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Auch wenn ich mich unbeliebt mache ;) Ich sehe in der Zeichnung keine SH, da man für die Interpretation der DIN nicht viel Spielraum einer eigenen schöpferischen Leistung hat. Ein Computer würde das nicht viel anders zeichnen, 10 verschiedene Personen würden sehr ähnliche Zeichnungen machen. --M@rcela 00:27, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Eine DIN die viel individuellen Spielraum lässt, hätte eventuell auch ihr Ziel verfehlt. Aber das ist wohl ein anderes Thema.--2.240.155.112 00:12, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ist es mit der Äußerung von M@rcela nun gegessen oder haben wir aufgrund der Einschätzung durch Gnom noch einen bestehenden Widerspruch? Patagonier (Diskussion) 19:27, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Patagonier, Gnom, M@rcela, Das mit der Schöpfungshöhe ist da wohl eher schwierig zu klären, vom Arbeitsaufwand wäre sie vlt. schon erreicht, allerdings handelt es sich da ja nicht um ein Kunstwerk sondern eher um eine graphische Erklärung, die auch in Textform hätte stattfinden können. Man könnte das so ja evtl. im Artikel auch als Bildzitat kennzeichnen, und würde so die WP-Bestimmungen einhalten. Des weiteren stammt das Dokument ja offensichtlich von einer Behörde (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg), und ist somit ein Amtliches Werk und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei. Das Bild daraus wäre dann unter der Verwendung der Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk hoch zu laden. Last not least spricht nix gegen das verändernde Abzeichnen. Da es sich ja nur um eine Prinzip-Darstellung zur Erklärung diverser Begriffe handelt, bei der es keinerlei Bemaßung oder Maßstäbe zu berücksichtigen gibt, kann man da seiner Phantasie freien Lauf lassen. Z.B. die Schräge und die Breite des Absperrbauwerks verändern, den Winkel und den Abstand der Striche der Schrägschraffur des Absperrbauwerks verändern, die Höhe und den Durchmesser von Betriebsauslass und Grundablass verändern, desgleichen (incl. Krümmungsradius) bei der Überfallkrone, einen anderen Fond für die Beschriftung wählen, statt den geschwungenen Klammern evtl das Prinzip der Bemaßungslinien (gerade Striche mit Pfeilspitzen) wie beim technischen Zeichnen verwenden und die Beschriftung statt Maßzahlen einsetzen (Beispiel einer TZ), usw--Ciao--bestoernesto (Diskussion) 05:35, 10. Apr. 2017 (CEST)
Sorry, Bestoernesto, ein amtliches Werk ist es nicht und Bildzitate erlauben wir in Wikipeia nicht. Die Äußerungen im zweiten Teil deines Beitrags finde ich jedoch sinnvoll. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:23, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Litauische Unabhängigkeitserklärung

Datei:Berlyne surastas vasario 16-osios akto originalas. Ambasados nuotr..jpg

Gerade erst gefunden; hat auf Commons einen LA. Greift hier nicht die 2-D-Regel? --Concord (Diskussion) 00:55, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Hi Concord: Der Finger unten kommt mir leider ziemlich dreidimensional vor. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:32, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Müsste das Dokument selbst (litauische Unabhängigkeitserklärung von 1918) nicht gemeinfrei sein? Wenn man das Foto so beschneiden würde, dass keine "dreidimensionalen" Elemente mehr zu erkennen sind, ginge es dann? Gestumblindi 02:02, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Das Abschneiden dreidimensionaler Elemente würde nichts ändern, denn es kommt auf die Aufnahmetechnik an und nicht auf das, was zu sehen ist. Ein Scan ist rein handwerklich und bedingt keinen Schutz, ein Foto aber immer mindestens den Lichtbildschutz. Und es bliebe ein Foto, egal ob der Finger drauf ist oder nicht. Wegen Gemeinfreiheit sollen andere urteilen, würde aber am Schutzstatus des Fotos an sich nichts ändern. --Quedel Disk 06:27, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
und wer sagt, dass das kein Scan ist? Das ist doch die typische Handbewegung beim Aufsichtsscanner, denke ich mal.
Andererseits, wo ist eigentlich festgelegt, dass die Betätigung eines Scanners der Betätigung eines Fotoapparats nachsteht? --Goesseln (Diskussion) 10:03, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
@Quedel: Da magst du recht haben (wenn man von einer Fotografie und nicht, wie es Goesseln durchaus nachvollziehbar annimmt, von einem Aufsichtscanner ausgeht), allerdings ist (oder war) das meiner Erinnerung nach auf Commons gängige Praxis: Fotos von Gemälden mit Bilderrahmen ("dreidimensional") wurden so beschnitten, dass nur noch das gemeinfreie Gemälde zu sehen war, und das Foto damit für gemeinfrei erklärt. Gerade in Deutschland mag das eventuell nicht haltbar sein, während in der Schweiz angesichts des fehlenden Leistungsschutzes für einfache Lichtbilder und die hohen Hürden für einen urheberrechtlichen Schutz von Fotografien (sie müssen "Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter" sein, das Bundesgericht hat ein Foto, das einen mit Akten posierenden Wachmann zeigte, für urheberrechtlich nicht schutzfähig erklärt) nicht mal das Beschneiden nötig ist. Gestumblindi 21:13, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Es liegt eine originalgetreue Wiedergabe einer 2-D-Vorlage mittels eines Scanners vor, da entsteht kein Schutzrecht. Editio princeps ist nicht relevant, da sich das auf das WERK bezieht, Dieses ist seit langem bekannt und veröffentlicht. In die WP holen. --Felistoria (Diskussion) 17:36, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Editio princeps kommt sowieso nicht in Frage. Wir müssen vielmehr klären, wie die SH in Litauen aussieht. Die Sache mit dem Scanner ist auch alles andere als eindeutig. Man kann auch mit einem Scanner fotografieren oder mit einer Kamera scannen, Buchscanner sind in den meisten Fällen Kameras, auch wenn sie plane Vorlagen pülan abbilden. Nach Schweizer Recht ist das höchstens ein Lichtbild. Es steht auch die Frage, ob es sich hier um ein Amtliches Werk handelt. Alles in allem nicht einfach zu beurteilen. --M@rcela 23:45, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
"auch wenn sie plane Vorlagen pülan abbilden"? Pülan? Ist das Volapük? ;-) - Schweizer Recht: Sowas wie ein "Lichtbild" kennt das Schweizer Recht eben gar nicht. Entweder ist eine Fotografie ein schutzfähiges Werk (und muss damit kreativer sein als das per Bundesgericht nicht geschützte Foto von Wachmann Meili) oder überhaupt nicht schutzfähig - Lichtbildschutz gibt es nicht. Gestumblindi 02:47, 1. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Es ist einfach zu beurteilen, nämlich so wie Felistoria --Historiograf (Diskussion) 16:24, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Nein, Historiograf, wir haben es hier mit dem Lichtbild eines Fingers zu tun, und das ist (leider) nach § 72 UrhG geschützt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:00, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Lichtbild eines Fingers ist völlig unbewiesen. Scans sind nicht schützbar, auch wenn Finger drauf zu sehen sind (hM) --Historiograf (Diskussion) 16:24, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Löschkandidaten/30._März_2017#Listen_von_UKW-H.C3.B6rfunksendern

In dieser Diskussion kam die Frage auf, ob Auszüge aus einer Datenbank (hier die FMLIST) als Datenbankwerk urheberrechtlich geschützt sind, die WP-Artikel also eine URV sind. Vielleicht meldet sich da jemand, der Ahnung vom Ganzen hat. -- 79.229.199.59 19:36, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Textkopie

Ich habe gerade einen großen Abschnitt aus Tarare (Oper) entfernt, weil es sich um eine nahezu wörtliche Kopie aus Pipers Enzyklopädie des Musiktheaters handelte (siehe auch Diskussion:Tarare (Oper). Danach habe ich festgestellt, dass der Account, der das eingestellt hat, namensgleich mit dem Ersteller des Quellartikels ist, dem inzwischen verstorbenen Josef Heinzelmann, und auch dessen Artikel begonnen hat. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass es dieselbe Person war. Sind da noch Verlagsrechte zu beachten oder kann vielleicht die Löschung wieder rückgängig gemacht werden? --Rodomonte (Diskussion) 00:14, 1. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Du sprichst das Problem ja selbst an: Die Wahrscheinlichkeit ist also groß .... Sicherheit haben wir allerdings nicht. --tsor (Diskussion) 00:18, 1. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo Rodomonte , du kannst das Problem ganz einfach lösen, indem du den Text behutsam umformuliert wieder einstellst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:36, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Um alle Artikel, die mir in diesem Sinne auffallen, entsprechend zu korrigieren, fehlt mir leider schlicht die Zeit. Ich habe schließlich auch noch eigene Planungen. Aber du kannst es auch gerne selbst machen ;) --Rodomonte (Diskussion) 19:41, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Bilder Berliner Volks-Zeitung

Hallo zusammen, kann mir hier jemand helfen? Wenn ich ihn richtig verstehe, brauche ich "nur" ein "public domain tag" aufzuführen. Aber welchen denn? Oder sollte ich die Bilder lieber alle löschen?--Obstsorte (Diskussion) 16:51, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Zumindest die Abbildungen der Titelköpfe, die nur Text enthalten, sollten gemeinfrei sein, weil sie nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Damit wäre für sie die Vorlage {{PD-ineligible}} zu verwenden. Aber es gibt noch andere Probleme: Du hast die Bilder als Deine eigenen ausgegeben, was nicht stimmt; also musst Du Autor (vermutlich {{unknown}}) und Quelle ebenfalls korrigieren. Für die schon gelöschten Bilder könntest Du den löschenden Admin bitten, sie zu wieder herzustellen, damit du die Angaben dort korrigieren kannst (gib ein schon korrigiertes Bild zum Vergleich an). Für die Abbildungen, die Fotos enthalten, wird es schwieriger, dazu kann ich nichts sagen. — Speravir – 00:59, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Danke Speravir für deine Antwort und Mühe. Ja, ich bin da wohl etwas hemdsärmelig rangegangen. Bei „Source“ hatte ich „own work“ angeklickt und bei „Author“ meinen Benutzernamen angegeben. Ich habe gestern den ganzen Tag (bis jetzt) viel über das ganze Thema gelesen. Momentan denke ich, dass ich die gesamten Bilder lösche. Rechtlich sind mir da zu viele Konjunktive. Und allein schon der Aufwand, sich damit beschäftigen zu müssen, steht in keinem guten Verhältnis zum Nutzen (zumindest bei diesem Lemma). Ich schlafe jetzt nochmals darüber. Ganz herzlichen Dank nochmals!--Obstsorte (Diskussion) 01:47, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ich bitte einen der Administratoren die Bilder zu prüfen und ggf. zu löschen.--Obstsorte (Diskussion) 22:09, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Datei: ESF60Y - RGB - DE.png

Bei dem Wikipedia-Beitrag ESF bekommen wir eine Fehlermeldung für die Datei: ESF60Y - RGB - DE.png Die Datei ist ein Logo der EU-Kommission und steht deshalb zur freien Verwendung zur Verfügung. Wir haben als Quelle die EU-Kommission angegeben. Quelle der Datei ist: http://ec.europa.eu/esf/images/esf60y/esf60y_de.jpg Diese Seite gehört der EU-Kommission. Weitere Angaben können wir leider nicht machen zum Copyright, da das Logo frei zur Verfügung steht. Ich bitte um kurze Info, wie weiter zu verfahren ist. (nicht signierter Beitrag von ESF-Team (Diskussion | Beiträge) 10:28, 4. Apr. 2017 (CEST))Beantworten

Ich sehe keine Schöpfungshöhe oder sonst ein Problem. --Leyo 10:30, 6. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Leyo 09:38, 10. Apr. 2017 (CEST)

Wo finde ich den Namen für Namensnennung ?

Hallo, habe gerade herausgefunden, daß man den Urheber eines Wikipediaartikels nennen muss , wenn man den Inhalt für seine Website etc. nutzen möchte. Wo finde ich den denn ? Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von 93.221.247.224 (Diskussion) 13:44, 5. Apr. 2017 (CEST))Beantworten

Das hab ich noch nie gehört. Ich dachte bisher immer "Quelle: Wikipedia" reicht. Es schreiben ja oft mehrere Autoren an einem Artikel im Lauf der Jahre, da kann man ja nicht alle nennen? --Gyanda (Diskussion) 17:08, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, das wird zwar oft gemacht, reicht aber definitiv nicht.
Informationen zur Weiternutzung der hiesigen Inhalte gibt es unter Weiternutzung, wobei die auch mal überarbeitet werden sollten. // Martin K. (Diskussion) 21:15, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Das "Quelle: Wikipedia" ist nicht nur unzureichend, es ist schlicht überflüssig. --M@rcela 21:20, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Toll, dass ihr so gut informiert seid, sogar mit Link, danke! Ich hab selbst noch nie Wikipedia-Artikel woanders genutzt, aber schon sehr oft dieses "Quelle: Wikipedia" gelesen. Wie gesagt, Danke für die Info und den Link! --Gyanda (Diskussion) 01:15, 6. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Urheberrecht bei Übersetzungen

Ich habe hier schon was zum Thema gefunden, bin aber unsicher: Wie weit muss eine Übersetzung sich vom Original abheben, um nicht mehr als URV zu gelten? Konkret geht es um diesen Artikel, der sich über weite Strecken sehr nah an eine der portugiesischen Quellen (englische Übersetzung hier) zu halten scheint. Vielleicht kann jemand, der davon Ahnung hat, mal einen Blick werfen. Danke. --93.212.232.221 17:26, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Völlig unproblematisch. Da wurden die Daten aus der Quelle mit eigenen Worten beschrieben. Kein Hinweis auf eine URV. Grüße --h-stt !? 18:17, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hm. Findest Du? Ich muss sagen, für mich klingt das passagenweise schon extrem ähnlich (ich gehe dabei jetzt mal von der englischen Version aus, da mein Portugiesisch sich in sehr engen Grenzen hält). Ein paar Kostproben - man könnte leicht den gesamten Text so durchgehen und würde noch etliches mehr finden:

  • "Nicolau dos Reis Lobato lived in Soibada until he was thirteen years old, attending primary school at the Colégio Nuno Alvares Pereira where his friend Alberto Ricardo da Silva, now Bishop of Dili, also studied among other colleagues. He continued his studies together with Alberto Ricardo da Silva in the Minor Seminary of Our Lady of Fatima in Dare..."
"Lobato lebte bis zum 13. Lebensjahr in Soibada, wo er die Grundschule des Colégio Nuno Alvares Pereira besuchte, wie sein Freund Alberto Ricardo da Silva, der 2004 Bischof von Dili wurde. Zusammen mit Silva führte Lobato seine Ausbildung im Unteren Priesterseminar Nossa Senhora da Fatima in Dare weiter."
  • "In 1966 he commenced his service with the Portuguese Army. He completed his Sergeant’s course with distinction having graduated first in his class followed by João Viegas Carrascalão in second and Moisés da Costa Sarmento in third. The latter would become his brother-in-law when Moisés married his sister, Maria Cesaltina Francisca Alves Lobato. His brother-in-law and sister were barbarically slaughtered in Ratahu, Viqueque in 1979."
"1966 begann Lobato dann seinen Dienst in der portugiesischen Armee. Den Unteroffizierslehrgang schloss er als Kursbester ab, gefolgt von João Viegas Carrascalão und Moisés da Costa Sarmento als Drittem. Letzterer wurde sein Schwager, als er Nicolaus Schwester Maria Cesaltina Francisca Alves Lobato heiratete. Sie und ihr Mann wurden 1979 in Ratahau (Gemeinde Viqueque) brutal abgeschlachtet."

Das sind doch nahezu wortwörtliche Übersetzungen. --93.212.232.221 22:29, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Die große Frage ist aber schon, wie weit der Originaltext überhaupt Schöpfungshöhe und nicht einfache Darstellung ist. wenn keine Schöpfungshöhe ist auch keine URV möglich --K@rl 23:30, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Tja. Und wer beurteilt das? --93.212.232.221 00:43, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:08, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Hm. Danke für den Link. Anscheinend soll die Seite ja eine Verklarung für WP-Neulinge darstellen. Ich habe eher den Eindruck, sie zeigt auf, worüber sich Juristen so die Köppe einschlagen können. :-/
Aber sei dem, wie's will: Wenn Ihr Euch anscheinend alle so einig seid, dann mag es ja gut sein. Ich habe es hier zur Aufmerksamkeit gebracht und habe mich damit meiner Mitverantwortung entledigt, falls es doch eine URV sein sollte. :-) --93.212.236.116 09:09, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, die Übersetzung ist eben nicht wörtlich. Ich kann kein Portugiesisch, nur etwas Latein, aber die Inhalte sind im Deutschen teilweise anders zu Sätzen geordnet, Partizipkonstruktionen sind in Nebensätze aufgelöst und so weiter. Die (großen) Übereinstimmungen sind den Fakten geschuldet, die logischer Weise strikt chronologisch angeordnet sind und daher identisch erscheinen. Die Fakten und ihre Abfolge sind aber nicht schutzfähig. Karl hat oben schon in Frage gestellt, ob die Vorlage überhaupt Schöpfungshöhe aufweist. Da ist sich die Rechtsprechung nicht ganz eindeutig, so dass ich das mal offen lassen möchte. Aber der Übersetzer hat sich erkennbar Mühe gegeben, die Quelle gerade nicht sklavisch nachzuahmen, sondern die vorausgesetzten Fakten mit eigenen Worten und in eigener Satzstruktur darzustellen. Innerhalb der Faktentreue sehe ich nicht, was er sonst noch hätte machen können. Da kein literarisches Werk, sondern ein Sachtext vorliegt, sind wir damit im Bereich des Freihaltebedürfnisses und unser Text ist juristisch OK. Wissenschaftsethisch muss die Quelle angegeben werden, das ist erfüllt, so dass auch diese Anforderungen eingehalten werden. Grüße --h-stt !? 12:51, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Textplagiat erscheint mir hilfreicher als die oben angeführte, schlechte Almanach-Seite --Historiograf (Diskussion) 16:34, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Lieber Historiograf, bitte urteile etwas respektvoller über die Arbeit anderer. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:57, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Wenn Möchtegernexperten schlechte Leistung erbringen, darf die nicht kritisiert werden? Indem man jede sachliche Kritik zur persönlichen Attacke erklärt, hat man natürlich eine Zauberformel, die eigene Unfähigkeit zu schützen --Historiograf (Diskussion) 16:26, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Datei:Burg Allenbach.jpeg

Moin,
der Uploader schien davon auszugehen, dass es sich bei dem Bild um die besagte Federzeichnung von 1591 handelt. Für mich sieht’s aus wie eine moderne Rekonstruktion. Das Bild liegt zwar auf Commons, aber ich wollte erst mal hier (auf Deutsch) nachgefragt haben, was in so einem Fall zu tun ist. — Máel Milscothach D 13:04, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ja, das sehe ich auch so. Das ist keine Federzeichnung aus dem 16. Jahrhundert, viel eher eine Darstellung aus der Mitte des 20. Jahrhunderts. Gibt es noch mehr Stimmen hierzu? Dann könnten wir einen LA auf Commons stellen. Grüße --h-stt !? 13:20, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Sehe ich genauso. Wohl eine moderne Darstellung auf Basis der erwähnten Federzeichnung. Gestumblindi 15:32, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
DR auf Commons läuft. Schade. --h-stt !? 15:40, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 13:24, 10. Apr. 2017 (CEST)

Nachfrage wegen

Ob Lizenzen u. URV ok geht. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Redaktion_Bilder#Datei:Domburg_1655_.E2.80.93_Nehalennia_Tempel.jpeg Α.L. 15:40, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Schöpfungshöhe?

Ich würde gerne die Lemma Liste der Stolpersteine in Hamburg-Harvestehude (z.Z. 303.058 Bytes) und Liste der Stolpersteine in Hamburg-Rotherbaum (z.Z. 435.362 Bytes) aufteilen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass hier keine Schöpfungshöhe vorliegt die mich am arbeiten mittels copy&paste hindert? --Hinnerk11 (Diskussion) 00:35, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Hinnerk11, an diesen Listen könnte ein so genanntes Datenbankrecht bestehen, so dass es besser wäre, die Versionsgeschichten mitzunehmen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:25, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Mist, muss ich was Neues lernen. Copy&paste konnte ich schon. --Hinnerk11 (Diskussion) 14:35, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 14:37, 10. Apr. 2017 (CEST)

Gelöschtes Bild

Auf Commons erfolgte diese Löschung: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:1924._Merz_Magazine_Layout_by_El_Lissitzky.jpg (siehe Abbildung). Anscheinend wurden die Daten von Kurt Schwitters (gest. 1948), nicht die von El Lissitzky (gest. 1941) zugrunde gelegt und der Merz-Titel zum Gemeinschaftswerk deklariert. Frage: kann die Abbildung in der Wikipedia ("no commons") hochgeladen werden? --Felistoria (Diskussion) 12:55, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Wohl nicht, wenn Kurt Schwitters als Mitautor gilt - schliesslich richten wir uns hier nach dem Urheberrecht von D/A/CH, d.h. Werke sind für 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt. Es dauert ja aber nicht mehr so lange... am 1. Januar 2019 werden die Werke von Kurt Schwitters gemeinfrei und dann kann das Bild auf Commons wiederhergestellt werden, ist dort auch bereits in der Kategorie "Undelete in 2019". Gestumblindi 13:09, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Wieso soll Schwitters Mitautor der Grafik sein?? --Historiograf (Diskussion) 16:27, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hm, ich habe mir die gelöschte Grafik nun mal angesehen. Ich glaube, die Löschung unter Annahme von Kurt Schwitters als Mitautor war wohl tatsächlich fehlerhaft. In der Dateibeschreibung war er nur als "Editor" angegeben und die gelöschte Titelseite enthält m.E. auch keinen schutzfähigen Text von Schwitters - dominiert wird sie von einem Zitat, als dessen Quelle der "Kleine Brockhaus" angegeben ist: "Natur von lat. nasci d.i. Werden oder Entstehen heisst alles, was sich aus sich selbst durch eigene Kraft entwickelt, gestaltet und bewegt". Ich werde den löschenden Admin auf Commons ansprechen und evtl. einen Wiederherstellungsantrag folgen lassen (wenn er nicht wiederherstellen mag). Gestumblindi 21:25, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Moin, danke schon mal für Eure genaue Prüfung! Im "Dada"-Artikel hat Alinea unterdessen das gelöschte Bild durch ein anderes ersetzt, das sich genauso gut eignet. Aber die Sache exemplarisch geklärt zu wissen, wär' schon gut, deshalb, @Gestumblindi: danke für Deine Initiative! --Felistoria (Diskussion) 21:35, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Hier meine Admin-Anfrage auf Commons. Im letzten Moment ist mir noch die URAA-Problematik eingefallen: Selbst wenn wir davon ausgehen, dass diese Titelseite keine schutzfähigen Beiträge Schwitters' enthält, könnte es sein, dass sie in den USA aufgrund des URAA noch bis und mit 2019 (95 Jahre nach Ersterscheinen) geschützt ist, da nach 1922 erschienen und da El Lissitzkys Werk am URAA-Datum (1. Januar 1996) in Russland und/oder Deutschland wohl noch geschützt war. Das würde aber für die deutschsprachige Wikipedia keine Rolle spielen, so dass wir sie in diesem Fall doch tatsächlich wie von Felistoria ursprünglich vorgeschlagen mit "no commons"-Hinweis hier "lokal" hochladen könnten. Gestumblindi 23:04, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Datei:Marie Christine Kohler.jpg

Ich habe vor einiger Zeit (19. Juli 2014) den Artikel de:Marie Christine Kohler durch Übersetzen des gleichnamigen Artikels aus der enWP erstellt. Das in der enWp gezeigte Bild der MCK befand sich allerdings nicht auf Commons sondern nur in der englischsprachigen Wp. Die aufgeführten Präsentationslizenzen habe ich nicht sofort durchschaut, sah aber kein Problem darin, das Bild auch auf Commons zu laden (gezeigte Person starb 1943; Fotograf nicht bekannt), was auch erfolgreich war. Die Fotografie hielt sich im Artikel der deWp bis vor etwa 2 Wochen, dann lief ein Löschantrag mit der 7-Tagefrist mit der Begründung „Author did not die in 1943 - that was the subject. Author could have lived much longer“ (User:Ronhjones) und wurde am 7. April 2017 von User:Daphne_Lantier gelöscht.

Interessanterweise besteht das am 26. Mai 2014 von User:Nyth83 hochgeladene Bild in der englischsprachigen Wp weiterhin. Die für mich jetzt interessant gewordene Lizenzierung beruht offenbar auf einer dort möglichen „fair-use“ Begrenzung.

Sie lautet im Beschreibungsteil des Bildes

==Licensing==
Vorlage:Non-free biog-pic

und davor als Begründung für das ausnahmsweise Erscheinen in WP unter

==Summary==
Vorlage:Non-free use rationale …

für die in dem vorliegenden Fall zwar fehlende Angaben zum Fotografen (Author) jedoch alleiniger Zweck des Lieferns eines Bildes der Hauptperson des Personenartikels.

Ich habe gesehen, dass man anderen Benutzern aus der enWp, deren Bilder wegen identischer oder ähnlicher Lizenzmängel zur Löschung anstanden, ebenfalls dieser praktische Weg vorgeschlagen wurde. Die erläuternden englischsprachigen Artikel über diese Lizenzierungs- oder besser Hochlade­möglichkeit wurden interessanterweise in außerordentlich viele SprachWikipedien übersetzt bzw. interpretiert, aber nicht in der deWp. Ich habe in unserer deWp außer dem NoGo für eine rechtliche „fair Use“ Nutzung keine anderen Hinweise oder Hilfen für mein (sicher nicht seltenes) Problem gefunden.

Frage: Gibt es doch entsprechende besondere Lizenzangaben für die Darstellung in der deWP oder sind solche bald zu erwarten? Was könnte ich tun, damit ich das IMHO unbedenkliche Bild (bezüglich der mit der Lizenzierung zu schützenden Interessen) hochladen kann?

PS: Vielleicht habe ich jetzt doch noch eine Möglichkeit mit der Vorlage:Bild-PD-alt-100 für ein vermutlich gemeinfreies Bild eines nicht ermittelbarem Urhebers gefunden. Bedingung war doch, dass es vor mindestens 100 Jahren (also vor 1917) hergestellt wurde. Diese Annahme ist nun ziemlich sicher, denn MCK starb 1943 mit 67 Jahren, das Bild zeigt aber eine wesentlich jüngere Dame im dritten Lebensjahrzehnt. Jedenfalls ist sie älter als 40 Jahre. Wenn wir die 27 Jahre (67 minus 40) vom Sterbejahr 1943 abziehen, kommen wir auf 1916, in dem das Bild spätestens hergestellt worden sein musste.

Würdet ihr mir da zustimmen?--Fredou (Diskussion) 14:42, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

So könnte mE die hinterlegte Beschreibung für das Bild Marie Christine Kohler.jpg aussehen: Benutzer:Fredou/test21--Fredou (Diskussion) 23:46, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
  • Deine erste Frage hast Du ja eigentlich schon selbst beantwortet: Da es in DACH die Fair Use nicht gibt, kann es in der DACH-Wikipedia auch keinen Baustein geben, der auf dieser Rechtsgrundlage basiert. Und auf Commons sind sowieso nur Inhalte zulässig, die in ihrem Herkunftsland und den USA gemeinfrei oder frei lizensiert sind.
  • Von {{Bild-PD-alt-100}} kannst Du nur Gebrauch machen, wenn das Bild sicher vor 1917 entstanden ist. Hierfür müsstest Du dann entsprechende Indizien sammeln (idealerweise natürlich das Entstehungsjahr) und auf der Bilddetailseite vermerken.
Im konkreten Fall würde ich Dir empfehlen, einfach mal die Kohler Foundation anzuschreiben und nach der Provenienz dieses Photos zu fragen. Vielleicht kannst Du sie ja sogar zu einer Bildfreigabe überreden, so dass die Aufnahme nach Commons darf für alle Wikis nutzbar ist. // Martin K. (Diskussion) 14:47, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Datei:Logo Schachweltmeisterschaft 2006.jpg

Dieses Logo liegt imho weiter über dem, was hier normalerweise als "keine Schöpfungshöhe" durchgewunken wird. Löschen? 129.13.72.198 14:01, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten