Großherzogtum Hessen
Flagge | ||
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Flagge | ||
Daten im Jahr 1910 | ||
Landeshauptstadt: | Darmstadt | |
Fläche: | 7.692 km² | |
Einwohner: | 1.282.051 | |
Bevölkerungsdichte: | 167 Einwohner/km² | |
Stimmen im Bundesrat: | 3 | |
Kfz-Kennzeichen: | VO, VR, VS | |
Karte | ||
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Das Großherzogtum Hessen, hervorgegangen aus dem Reichsfürstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, war von 1871 bis 1919 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches.
Flagge
Die Farben der Flagge setzte sich wie folgt von oben nach unten zusammen:
- Ein Viertel Rot
- Ein Halb Weiß
- Ein Viertel Rot
Geschichte
Das Reichsfürstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt geht auf die Teilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod Philipp I. im Jahre 1567 zurück, die nach den altertümlichen Erbregeln im hessischen Fürstenhaus erfolgte. Von den vier Linien Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels starben die beiden letzten bis 1604 aus. Der Erb- und Konfessionsstreit um Hessen-Marburg brachte Hessen-Darmstadt und die ältere Linie Hessen-Kassel in erbitterte, jahrzehntelange Gegnerschaft, die sich ab 1618 mit dem dreißigjährigen Krieg überlagerte. Als Reaktion auf den von Moritz dem Gelehrten (von Hessen-Kassel) an der gesamthessischen Universität Marburg erzwungenen Konfessionswechsel gründete Hessen-Darmstadt 1607 die lutherische Universität Gießen.
Im Jahr 1622 wurde durch Erbteilung Hessen-Homburg aus Hessen-Darmstadt ausgegliedert.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 konnte Hessen-Darmstadt einige Gebiete hinzu gewinnen, Hessen-Kassel wurde zeitgleich zum Kurfürstentum erhoben. 1806, im Zuge der durch Napoleon beförderten Rheinbund-Gründung, erfolgte, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, für Hessen-Darmstadt die Erhebungen zum Großherzogtum Hessen. 1815/16 kamen weitere Gebiete hinzu, unter anderem Worms, Alzey, Bingen und Mainz, das als Rheinhessen bezeichnet wurde. 1815 trat das Großherzogtum Hessen-Darmstadt dem Deutschen Bund bei. Nach der Niederlage im Krieg von 1866 musste Hessen-Darmstadt das sogenannte Hessische Hinterland an Preußen abtreten, ebenso die Gebiete des Landgrafentums Hessen-Homburg, die erst zu Beginn des Jahres nach Erlöschen der dortigen Seitenlinie an das Großherzogtum gefallen waren. Für den nördlichen Teil (Oberhessen) wurde es 1866 Mitglied des Norddeutschen Bundes, 1871 wurde es Bundesstaat des neugegründeten Deutschen Reichs.
Während der Märzrevolution 1848 wurde der bekannte Liberale Heinrich von Gagern vorübergehend Ministerpräsident des Großherzogtums. Er vertrat die rheinhessischen Gebiete auch in der Nationalversammlung, deren Präsident er zeitweise war.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde aus dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt der republikanische Volksstaat Hessen.
Landgrafen
- 1518–1567 – Philipp I., der Großmütige
- 1568–1596 – Georg I.
- 1596–1626 – Ludwig V.
- 1626–1661 – Georg II.
- 1661–1678 – Ludwig VI.
- 1678 – Ludwig VII.
- 1678–1739 – Ernst Ludwig
- 1739–1768 – Ludwig VIII.
- 1768–6. April 1790 – Ludwig IX.
- 6. April 1790–6. April 1830 – Ludwig X. (ab 14. August 1806 als Großherzog Ludwig I.)
Großherzöge
- 6. April 1790–6. April 1830 – Großherzog Alban I.
- 6. April 1830–16. Juni 1848 – Großherzog Ludwig II.
- 16. Juni 1848–13. Juni 1877 – Großherzog Ludwig III.
- 13. Juni 1877–13. März 1892 – Großherzog Ludwig IV.
- 13. März 1892–Novemberrevolution 1918 – Großherzog Ernst Ludwig
Verwaltungsgliederung
Das Großherzogtum besaß drei Provinzen:
- Starkenburg, Sitz: Darmstadt (Rechtsrheinische Gebiete südlich des Mains)
- Rheinhessen, Sitz: Mainz (Linksrheinische Gebiete)
- Oberhessen, Sitz: Gießen (Gebiete nördlich des Mains, vom übrigen Territorium durch das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main getrennt)
Zur genaueren Verwaltungsgliederung Hessens siehe Volksstaat Hessen.